Inflation und gestiegene Zinsen verunsichern viele Immobiliensuchende. Sie fragen sich, ob sie sich jetzt ein Haus oder eine Wohnung noch leisten können. Immobilienexperten sagen aber: Die Rahmenbedingungen für den Immobilienerwerb haben sich zwar geändert. Dennoch ist der Kauf einer Immobilie jetzt möglich, wenn man ein paar Dinge beachtet.

Grundsätzlich muss gesagt werden, dass die Immobilienmärkte bundesweit nicht einheitlich sind. Auf der einen Seite gibt es zwar Städte wie München oder Frankfurt mit nach wie vor sehr hohen Preisen. Dagegen gibt es jedoch auch Regionen, in denen Immobilien deutlich günstiger sind. Da die Märkte aber auch ständig in Bewegung sind, ist es ratsam, sich an einen lokalen Qualitätsmakler zu wenden, um in Erfahrung zu bringen, wo die Preise aktuell bezahlbar sind.

Angebot und Nachfrage nähern sich an

Immobilienexperten verzeichnen zudem einen Rückgang der Nachfrage nach Immobilien. Es ist aktuell also wieder etwas einfacher geworden, eine Immobilie zu bekommen. Der Rückgang der Nachfrage wirkt sich auch auf die Preise aus. In einigen Regionen Deutschlands wurden die Preissteigerungen gebremst, in manchen sogar gestoppt. Inzwischen können Käufer mit dem Verkäufer sogar wieder über den Preis verhandeln, sagen Finanzierungsexperten.

Wie klappt die Immobilienfinanzierung?

A und O der Immobilienfinanzierung ist eine gründliche Planung. Lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Immobilienprofi beraten. Neben dem Preis für die Immobilie sollten auch Kaufnebenkosten für beispielsweise Notar und Grunderwerbsteuer sowie Kosten für eine eventuelle Modernisierung in die Rechnung einbezogen werden.

Genügend Eigenkapital

Ganz wichtig ist genügend Eigenkapital. Da Banken die Kaufnebenkosten nicht finanzieren, müssen sie vom Eigenkapital finanziert werden. Immobilienexperten empfehlen, dass 20 Prozent des Kaufpreises plus die Kaufnebenkosten vom Eigenkapital gedeckt sind.

Längere Laufzeit der Finanzierung

Auch wenn die Zinsen gestiegen sind, sind sie immer noch relativ niedrig. Die Inflation könnte dazu führen, dass die Zinsen weiter angehoben werden. In der aktuellen Situation raten Finanzierungsexperten deshalb zu längeren Laufzeiten, zu einer Zinsbindung von 15 oder besser 20 Jahren. Auch die Streckung der Finanzierung kann eine Möglichkeit sein, um die monatliche Belastung zu senken.

Kauf mit Experte

In jedem Fall ist es ratsam, sich an einen Immobilienexperten zu wenden. Dieser hilft Ihnen, eine passende Immobilie zu finden und weiß, wer Sie zu einer günstigen Finanzierung beraten kann.

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©  ImageSupply/Depositphotos.com

Inflation und gestiegene Zinsen verunsichern viele Immobiliensuchende. Sie fragen sich, ob sie sich jetzt ein Haus oder eine Wohnung noch leisten können. Immobilienexperten sagen aber: Die Rahmenbedingungen für den Immobilienerwerb haben sich zwar geändert. Dennoch ist der Kauf einer Immobilie jetzt möglich, wenn man ein paar Dinge beachtet.

Grundsätzlich muss gesagt werden, dass die Immobilienmärkte bundesweit nicht einheitlich sind. Auf der einen Seite gibt es zwar Städte wie München oder Frankfurt mit nach wie vor sehr hohen Preisen. Dagegen gibt es jedoch auch Regionen, in denen Immobilien deutlich günstiger sind. Da die Märkte aber auch ständig in Bewegung sind, ist es ratsam, sich an einen lokalen Qualitätsmakler zu wenden, um in Erfahrung zu bringen, wo die Preise aktuell bezahlbar sind.

Angebot und Nachfrage nähern sich an

Immobilienexperten verzeichnen zudem einen Rückgang der Nachfrage nach Immobilien. Es ist aktuell also wieder etwas einfacher geworden, eine Immobilie zu bekommen. Der Rückgang der Nachfrage wirkt sich auch auf die Preise aus. In einigen Regionen Deutschlands wurden die Preissteigerungen gebremst, in manchen sogar gestoppt. Inzwischen können Käufer mit dem Verkäufer sogar wieder über den Preis verhandeln, sagen Finanzierungsexperten.

Wie klappt die Immobilienfinanzierung?

A und O der Immobilienfinanzierung ist eine gründliche Planung. Lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Immobilienprofi beraten. Neben dem Preis für die Immobilie sollten auch Kaufnebenkosten für beispielsweise Notar und Grunderwerbsteuer sowie Kosten für eine eventuelle Modernisierung in die Rechnung einbezogen werden.

Genügend Eigenkapital

Ganz wichtig ist genügend Eigenkapital. Da Banken die Kaufnebenkosten nicht finanzieren, müssen sie vom Eigenkapital finanziert werden. Immobilienexperten empfehlen, dass 20 Prozent des Kaufpreises plus die Kaufnebenkosten vom Eigenkapital gedeckt sind.

Längere Laufzeit der Finanzierung

Auch wenn die Zinsen gestiegen sind, sind sie immer noch relativ niedrig. Die Inflation könnte dazu führen, dass die Zinsen weiter angehoben werden. In der aktuellen Situation raten Finanzierungsexperten deshalb zu längeren Laufzeiten, zu einer Zinsbindung von 15 oder besser 20 Jahren. Auch die Streckung der Finanzierung kann eine Möglichkeit sein, um die monatliche Belastung zu senken.

Kauf mit Experte

In jedem Fall ist es ratsam, sich an einen Immobilienexperten zu wenden. Dieser hilft Ihnen, eine passende Immobilie zu finden und weiß, wer Sie zu einer günstigen Finanzierung beraten kann.

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie in der Scheidung? Oft kommt es bei dieser Frage zu Uneinigkeiten. Teilen, vermieten, verkaufen, einer bleibt darin wohnen? Findet das Scheidungspaar keine gemeinsame Lösung, droht eine Teilungsversteigerung. Doch diese findet für das Paar in der Scheidung häufig kein positives Ende.

Eine Scheidung läuft in wenigen Fällen völlig reibungslos. Dinge, die zusammengewachsen sind, lassen sich oft nicht einfach wieder trennen. Vor allem beim gemeinsamen Zuhause fällt das vielen schwer. Was ist finanziell machbar und was ist für beide Seiten fair?

Doch finden Paare keine gemeinsame Lösung, droht eine Teilungsversteigerung. Diese kann von einem der Ex-Partner beantragt werden. Dieses Verfahren dient dazu, eine Lösung in einer offenen Frage herbeizuführen, damit diese sich nicht endlos hinzieht. Dadurch lässt sich eine Gemeinschaft an einer gemeinsamen Immobilie auflösen. Doch die Teilungsversteigerung sollte besser vermieden werden, denn oft führt sie zu finanziellen Einbußen.

In unserem Video erfahren Sie, was passiert, wenn man sich über den Verbleib der Scheidungsimmobilie nicht einigen kann.

Super Gehalt, tolle Aufgaben, nette Umgebung – Klara S. (42) hatte Ihren Traumjob gefunden. Der einzige Haken: sie musste dafür umziehen. Aufgrund der großen Distanz konnte sie auch nicht pendeln. Es führte also kein Weg am Verkauf der Eigentumswohnung vorbei – und da sie auch wieder in den eigenen vier Wänden wohnen wollte, keiner am Kauf einer neuen Immobilie.

Um sich eine neue Immobilie leisten zu können, benötigte Klara S. genügend Kapital. Dazu diente ihr der Verkaufserlös Ihrer Eigentumswohnung. Sie spielte zwar mit dem Gedanken, die Wohnung zu vermieten. Aber wegen des Kapitalbedarfs und weil sie wusste, dass sie keine Zeit für Vermietung und Verwaltung einer Immobilie haben würde, entschied sie sich dagegen.

Alles auf eigene Faust

Zunächst hielt sie den Verkauf der Wohnung, die Planung des Umzugs und die Suche nach einer neuen Immobilie nicht für eine Herausforderung. Um den aktuellen Wert der Immobilie zu erfahren, nutzte sie – um sicher zu gehen – mehrere Online-Immobilienbewertungsrechner. Aber sie erhielt jedes Mal ein anderes Ergebnis.

Welche Wertermittlung war denn nun die am Immobilienmarkt erfolgversprechendste? Klara beschloss, sich an einen lokalen Qualitätsmakler zu wenden, der den Immobilienmarkt kennt und eine professionelle Wertermittlung vor Ort vornimmt. Dafür kam sie auf uns.

Unterstützung vom Fachmann

Wir berieten Klara und bewerteten Ihre Immobilie. Inzwischen forderten sie die Planung des Umzugs, der neue Job und die Suche nach einer neuen Immobilie so sehr, dass sie uns mit dem Verkauf ihrer Immobilie beauftragte.

Wir besorgten die nötigen Verkaufsunterlagen, erstellten auf Grundlage unserer Immobilienbewertung eine Preisstrategie, organisierten die Vermarktung, managten die Anfragen von zahlreichen Interessenten sowie die Besichtigungen und prüften die Bonität potenzieller Käufer.

Auch bei der Suche nach einer neuen Immobilie konnten wir ihr helfen und einen Qualitätsmakler in der Nähe ihres neuen Arbeitsplatzes vermitteln. Dieser fand für sie ein schönes Häuschen mit Garten.

Zwischenfinanzierung stemmen

Ein Problem war noch, dass Klara keine neue Immobilie kaufen konnte, bevor die alte verkauft war. Und diese wiederum konnte sie nicht verkaufen, ohne ein neues Zuhause gefunden zu haben. Hierfür erstellten wir ein Gutachten, welches ihr half, eine Zwischenfinanzierung bei einer Bank zu erhalten. Damit konnte sie die Übergangsphase überbrücken. Heute lebt Klara S. glücklich mit Traumjob in ihrem Traumhaus.

Sie müssen aus beruflichen oder anderen Gründen Ihre Immobilie verkaufen und suchen eine neue? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Foto: © VitalikRadko/Depositphotos.com

Gas ist nach wie vor knapp. Es muss weiterhin gespart werden. Um das zu erreichen, hat der Bundesrat Maßnahmen beschlossen, die seit 1. Oktober 2022 gültig sind. Sie betreffen unter anderem Heizungsanlagen. Was Eigentümer jetzt beachten müssen.

Die Verordnung mit dem griffigen Namen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll vorläufig zwei Jahre gelten und sieht für private Immobilien Folgendes vor:

  • Gasheizungen müssen jährlich geprüft werden, um niedrige Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht einzustellen.
  • Für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas ist der sogenannte hydraulische Abgleich verpflichtend. Durch eine optimale Verteilung des Wassers in den Heizkörpern sollen die Heizungen effizienter arbeiten.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

Bereits am 1. September 2022 trat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft. Sie gilt zunächst für sechs Monate und sieht für private Immobilien Folgendes vor:

  • Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, sind vorübergehend ausgesetzt. Allerdings bleiben Mieter weiterhin verpflichtet, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden von der Wohnung abzuwenden.
  • Private Schwimm- und Badebecken, egal ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden, außer die Beheizung ist für therapeutische Anwendungen zwingend notwendig.
  • Gasversorger und Eigentümer größerer Wohnimmobilien müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten informieren.

Mit den beschlossenen Maßnahmen soll das freiwillige Energiesparziel der Europäischen Union von 15 Prozent weniger Gasverbrauch im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch der vergangenen fünf Jahre bis Ende März 2023 übertroffen werden.

Laut Bundeswirtschaftsministerium müssen nach aktuellem Stand etwa 20 Prozent Gas eingespart werden, „um eine Gasmangellage abzuwenden“. Bisher (Stand: 19. September 2022) konnten bereits fünf bis acht Prozent eingespart werden. Mit der neuen Verordnung sollen weitere zwei bis zweieinhalb Prozent beim Gasverbrauch reduziert werden.

Sie möchten wissen, wie Ihre Heizung den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © alexraths/Depositphotos.com

Gas ist nach wie vor knapp. Es muss weiterhin gespart werden. Um das zu erreichen, hat der Bundesrat Maßnahmen beschlossen, die seit 1. Oktober 2022 gültig sind. Sie betreffen unter anderem Heizungsanlagen. Was Eigentümer jetzt beachten müssen.

Die Verordnung mit dem griffigen Namen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll vorläufig zwei Jahre gelten und sieht für private Immobilien Folgendes vor:

  • Gasheizungen müssen jährlich geprüft werden, um niedrige Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht einzustellen.
  • Für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas ist der sogenannte hydraulische Abgleich verpflichtend. Durch eine optimale Verteilung des Wassers in den Heizkörpern sollen die Heizungen effizienter arbeiten.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

Bereits am 1. September 2022 trat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft. Sie gilt zunächst für sechs Monate und sieht für private Immobilien Folgendes vor:

  • Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, sind vorübergehend ausgesetzt. Allerdings bleiben Mieter weiterhin verpflichtet, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden von der Wohnung abzuwenden.
  • Private Schwimm- und Badebecken, egal ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden, außer die Beheizung ist für therapeutische Anwendungen zwingend notwendig.
  • Gasversorger und Eigentümer größerer Wohnimmobilien müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten informieren.

Mit den beschlossenen Maßnahmen soll das freiwillige Energiesparziel der Europäischen Union von 15 Prozent weniger Gasverbrauch im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch der vergangenen fünf Jahre bis Ende März 2023 übertroffen werden.

Laut Bundeswirtschaftsministerium müssen nach aktuellem Stand etwa 20 Prozent Gas eingespart werden, „um eine Gasmangellage abzuwenden“. Bisher (Stand: 19. September 2022) konnten bereits fünf bis acht Prozent eingespart werden. Mit der neuen Verordnung sollen weitere zwei bis zweieinhalb Prozent beim Gasverbrauch reduziert werden.

Sie möchten wissen, wie Ihre Heizung den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

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Eine große Wohnung oder ein Haus für eine Familie zu finden, wird nicht nur wegen des geringen Angebots an bezahlbaren Immobilien in und um die Metropolen herum zum Problem. Daher bleiben viele Menschen so lange wie möglich in ihrem bisherigen Zuhause. Doch was ist, wenn etwa durch Nachwuchs mehr Platz unbedingt notwendig wird?

Möchte oder kann sich die größer werdende Familie nicht mit dem geringen Platz zufrieden geben, gibt es meist nur zwei Möglichkeiten: umziehen oder mehr Platz schaffen. Letzteres gilt aber meist nur für Eigentümer von Einfamilienhäusern oder vermieteten Immobilien. Doch auch das ist oft keine schnelle Lösung und kann je nach Situation unterschiedlich lange dauern. Ein neues Zuhause ist mitunter nur flugs gefunden, wenn Familien bereit sind, dafür tiefer ins Portemonnaie zu greifen.

Bei der Entscheidung spielen auch hier die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel eine Rolle. Ist ein Umzug eventuell teurer als ein An- oder Umbau? Oder müssen zusätzliche Kosten aufgebracht werden, um die Mieter aus der Immobilie zu bekommen?

Immobilienbesitzer haben hier einen entscheidenden Vorteil. Sie können die Immobilie auch gewinnbringend verkaufen und das Geld in den Umzug und das neue Zuhause investieren. Doch worauf sollten Eigentümer dabei achten und wie sehen die Möglichkeiten für eine Vergrößerung konkret aus? An wen können sich Eigentümer wenden, wenn sie Hilfe brauchen?

In unserem Video erfahren Sie mehr.

Immobilien gelten anders als Aktien als sichere Altersvorsorge. Auch wenn die Anschaffung und die Instandhaltung mit hohen Kosten verbunden sein können. Auf welche Weise kann die Immobilie als Altersvorsorge dienen und warum lohnt sich die finanzielle Anstrengung?

Die staatliche Rente fällt für viele Deutsche zukünftig immer geringer aus. Die Rentenhöhe schwankt je nachdem, wie viel während des Berufslebens in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Daher wird schon jetzt empfohlen, so früh wie möglich privat für das Alter vorzusorgen. Mit einer eigenen Immobilie ist das auf verschiedene Art und Weise möglich.

Selbstgenutztes Wohneigentum als Altersvorsorge

Einer Studie der LBS zur Folge, die Anfang August 2022 erschienen ist, verringert die eigene Immobilie insgesamt die eigenen Wohnkosten – auch wenn Eigentümer, die ein Darlehen tilgen, erst einmal mehr Ausgaben haben und sich finanziell einschränken müssen. Die Ersparnis für Eigentümer, die über 64 Jahre alt sind und ihre Immobilie abgezahlt hatten, lag statistisch bei 205 Euro im Monat. Haus- oder Wohnungsbesitzer müssen außerdem keine Mieterhöhungen befürchten und können ihre Immobilie so modernisieren, dass auch der Energieverbrauch auf lange Sicht reduziert wird.

Eigentümer dürfen bei allen Vorteilen und Freiheiten, die ein Eigenheim zu bieten hat, aber eines nicht vergessen: Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen und staatlich vorgeschriebene Anpassungen (Gebäudeenergiegesetz) kosten Geld. Daher sollte eine finanzielle Reserve geschaffen werden. Je nach Vorhaben können die Kosten weit mehr als 1000 Euro betragen – auch wenn es für Einiges staatliche Förderungen gibt. Wer als Eigentümer oder Kaufinteressent Fragen zur Wertsteigerung von Immobilien hat oder einen Finanzierungspartner für den Erwerb sucht, kann sich von einem qualifizierten Immobilienmakler aus seiner Region beraten und unterstützen lassen.

Immobilieninvestment als Altersvorsorge

Als privater Investor wird durch die Mieteinnahmen Rendite erzielt, die je nach Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie unterschiedlich hoch ausfallen. Dadurch kann strukturiert Vermögen aufgebaut werden. Eigentümer können ihre Kosten für den Immobilienerwerb sowie die jährlichen Zinsen steuerlich absetzen. Von der Investmentstrategie über die Standortanalyse bis hin zur Verwaltung des Objekts gibt es viele Herausforderungen, die auf jeden Investor zukommen. Wer an einer Immobilie als Kapitalanlage interessiert ist, sollte daher einen Investmentmakler zur Unterstützung aufsuchen. Dieser kann beurteilen, ob sich das Investment rentiert und den Weg bis zum Transaktionsabschluss begleiten.

Immobilienverrentung der selbstgenutzten Immobilie im Alter

Wer im Alter seine Finanzen aufbessern möchte, kann seine Immobilie verrenten lassen. Dafür wird mit Wohnrecht und gegen Einmalzahlung und/oder regelmäßige monatliche Auszahlungen verkauft. Es gibt verschiedene Modelle: die Leibrente, den Teilverkauf und die Zeitrente. Wer Fragen dazu hat oder eine Verrentung der Immobilie anstrebt, kann sich von einem lokalen Makler beraten lassen.

Sie haben Fragen zum Erwerb einer Immobilie als Altersvorsoge? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten und unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Foto: ©KatarzynaBialasiewicz /iStock.com

Von den steigenden Heizkosten sind viele Verbraucher betroffen. Besonders Eigentümer von Immobilien. Wer jetzt noch mit Gas- oder Öl heizt kann auf Alternativen umsteigen. Welche Möglichkeiten haben Hausbesitzer?

Neben Gas und Öl können auch Holz oder Strom wesentliche Energieträger sein. Eigentümer, die umstellen, sparen auf lange Sicht Heizkosten und erhöhen wegen des verringerten Ausstoßes an CO2-Emissionen auch den Wert des Eigenheims. Bevor man Geld für die Umstellung des Heizsystems in die Hand nimmt, sollte geschaut werden, ob und wie die Umsetzung möglich ist. Um beispielsweise eine elektrische Wärmepumpe in einem Altbau einzubauen, bedarf es bestimmter Voraussetzungen.

Ist die Nachrüstung möglich?

Als erstes sollten die Fragen beantwortet werden: Was geht und was macht in meiner Immobilie am meisten Sinn? Um das alte Heizsystem zu bewerten, existiert ein genormtes Standardverfahren – der Heizungs-Check 2.0. Fachexperten schauen hierbei, wo die Schwachpunkte im derzeitigen Heizsystem liegen. Aber auch die Verbraucherzentrale hilft mit ihrem „Heiz-Check“ bei der Überprüfung des Heizsystems. Soll mehr als nur das Heizsystem modernisiert sowie unabhängig von Gas und Öl werden, empfiehlt es sich, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.

Ein Makler kann zusammen mit dem Eigentümer nach geeigneten Experten in der Region schauen und weiß, welche Maßnahmen den Wert der Immobilie zusätzlich steigern. Bei der Nachrüstung sollte auch der Kosten-Nutzen-Faktor und das zur Verfügung stehende Budget berücksichtigt werden. Je höher der technische Aufwand ist, desto teurer wird es.

Heizalternativen: Wärmepumpe vs. Holzpellets

Oft sind Pelletbrenner günstiger als elektrische Wärmepumpen, da technisch weniger umgestellt werden muss. Hier wird lediglich der bisherige Heizkessel demontiert, der dann als Wärmetauscher dient. Wer noch klimafreundlicher unterwegs sein möchte, rüstet auf die Elektro-Wärmepumpe um. Hierbei wird die Wärme aus Luft, Erde oder Wasser gewonnen. Das Prinzip ist simpel: Die Umweltwärme wird vom Kühlmittel aufgenommen und verdampft. Der Strom verdichtet und erwärmt das Ganze. Am Ende gelangt alles über den Wärmetauscher zum Heizwasser.

Auch erneuerbare Energien lassen sich mit beiden Alternativen einbinden. Neben Solarthermie gibt es mittlerweile auch sogenannte Mikrowindkraft – Windräder für Häuserdächer. Besitzt das Haus oder die Wohnung einen Balkon, können auch Solarpaneele angebracht werden. Sofern die baulichen Voraussetzungen gegeben sind. Welche Kombination für Eigenheimbesitzer aus Sicht des Kostenersparnis, der technischen Nachrüstungsmöglichkeiten und der Wertsteigerung den meisten Nutzen bringt, sollte ebenfalls im Vorfeld mit Makler und Fachexperte geklärt werden.

Sie haben Fragen zum Verkauf oder Erwerb einer Immobilie? Oder sie brauchen Hilfe bei der energetischen Sanierung. Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten und unterstützen Sie gern.

 

 

Hinweise

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Von den steigenden Heizkosten sind viele Verbraucher betroffen. Besonders Eigentümer von Immobilien. Wer jetzt noch mit Gas- oder Öl heizt kann auf Alternativen umsteigen. Welche Möglichkeiten haben Hausbesitzer?

Neben Gas und Öl können auch Holz oder Strom wesentliche Energieträger sein. Eigentümer, die umstellen, sparen auf lange Sicht Heizkosten und erhöhen wegen des verringerten Ausstoßes an CO2-Emissionen auch den Wert des Eigenheims. Bevor man Geld für die Umstellung des Heizsystems in die Hand nimmt, sollte geschaut werden, ob und wie die Umsetzung möglich ist. Um beispielsweise eine elektrische Wärmepumpe in einem Altbau einzubauen, bedarf es bestimmter Voraussetzungen.

Ist die Nachrüstung möglich?

Als erstes sollten die Fragen beantwortet werden: Was geht und was macht in meiner Immobilie am meisten Sinn? Um das alte Heizsystem zu bewerten, existiert ein genormtes Standardverfahren – der Heizungs-Check 2.0. Fachexperten schauen hierbei, wo die Schwachpunkte im derzeitigen Heizsystem liegen. Aber auch die Verbraucherzentrale hilft mit ihrem „Heiz-Check“ bei der Überprüfung des Heizsystems. Soll mehr als nur das Heizsystem modernisiert sowie unabhängig von Gas und Öl werden, empfiehlt es sich, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.

Ein Makler kann zusammen mit dem Eigentümer nach geeigneten Experten in der Region schauen und weiß, welche Maßnahmen den Wert der Immobilie zusätzlich steigern. Bei der Nachrüstung sollte auch der Kosten-Nutzen-Faktor und das zur Verfügung stehende Budget berücksichtigt werden. Je höher der technische Aufwand ist, desto teurer wird es.

Heizalternativen: Wärmepumpe vs. Holzpellets

Oft sind Pelletbrenner günstiger als elektrische Wärmepumpen, da technisch weniger umgestellt werden muss. Hier wird lediglich der bisherige Heizkessel demontiert, der dann als Wärmetauscher dient. Wer noch klimafreundlicher unterwegs sein möchte, rüstet auf die Elektro-Wärmepumpe um. Hierbei wird die Wärme aus Luft, Erde oder Wasser gewonnen. Das Prinzip ist simpel: Die Umweltwärme wird vom Kühlmittel aufgenommen und verdampft. Der Strom verdichtet und erwärmt das Ganze. Am Ende gelangt alles über den Wärmetauscher zum Heizwasser.

Auch erneuerbare Energien lassen sich mit beiden Alternativen einbinden. Neben Solarthermie gibt es mittlerweile auch sogenannte Mikrowindkraft – Windräder für Häuserdächer. Besitzt das Haus oder die Wohnung einen Balkon, können auch Solarpaneele angebracht werden. Sofern die baulichen Voraussetzungen gegeben sind. Welche Kombination für Eigenheimbesitzer aus Sicht des Kostenersparnis, der technischen Nachrüstungsmöglichkeiten und der Wertsteigerung den meisten Nutzen bringt, sollte ebenfalls im Vorfeld mit Makler und Fachexperte geklärt werden.

Sie haben Fragen zum Verkauf oder Erwerb einer Immobilie? Oder sie brauchen Hilfe bei der energetischen Sanierung. Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten und unterstützen Sie gern.

 

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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