Energiekrise, Inflation und steigende Zinsen haben in diesem Jahr ihre Spuren am deutschen Immobilienmarkt hinterlassen. Die Nachfrage nach Immobilien ist teilweise zurückgegangen. Für Immobiliensuchende wie Immobilienverkäufer ist es schwieriger geworden, zusammenzufinden. Hierfür braucht es wieder verstärkt einen Immobilienprofi, der beide Seiten zusammenbringt. Wie auch in diesem Jahr stehen wir Käufern und Verkäufern wieder mit all unserer Expertise zur Seite.

Viele Immobiliensuchende sind durch die gestiegenen Zinsen verunsichert. Sie trauen sich den Kauf einer Immobilie nicht mehr zu. Dabei ist eine Mietwohnung kaum eine Alternative. Denn die Immobiliensuchenden, die ihren Traum von den eigenen vier Wänden aufgegeben haben, sorgen wieder für einen wachsenden Druck auf den Mietmarkt. Dabei ist der Kauf einer Immobilie nach wie vor möglich, wenn man seine Strategie an die veränderten Marktbedingungen anpasst.

Bezahlbare Immobilie finden

Wir helfen Ihnen, eine passende Immobilie für Ihr Budget zu finden. Gerne beraten wir Sie bei uns im Büro. Oder Sie legen auf unserer Webseite einen Immobiliensuchauftrag an. Vielleicht haben wir schon eine passende Immobilie in unserem Bestand oder wir melden uns, wenn wir mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt wurden, die zu Ihrem Anforderungsprofil passt.

Hilfe bei der Finanzierung

Zusätzlich vermitteln wir Ihnen einen Finanzierungsexperten, der Sie bei der Finanzierung Ihrer Immobilie berät und mit Ihnen ermittelt, wie viel Immobilie Sie sich leisten können. Etwa 20 Prozent des Immobilienpreises plus die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notar sollten Sie mit Ihrem Eigenkapital abdecken. Durch eine Streckung der Finanzierung ist es möglich, die monatliche Belastung zu senken.

Vergleichen Sie darüber hinaus Angebote verschiedener Kreditinstitute. Und gehen Sie nur optimal vorbereitet zum Termin mit Ihrer Bank wegen einer Immobilienfinanzierung. Wir beraten Sie, worauf Sie hierbei achten müssen.

Rechtssicherer Immobilienübergang

Haben wir eine passende Immobilie gefunden, unterstützen wir Sie bei der Verhandlung mit dem Verkäufer. Haben Sie sich mit dem Verkäufer geeinigt, begleiten wir den Immobilienübergang von der Vorbereitung des Kaufvertrags über den Notartermin bis zur Übergabe der Immobilie und darüber hinaus. Wir sorgen für eine reibungslose und rechtssichere Immobilientransaktion.

Haben Sie Fragen rund um den Immobilienkauf? Dann stehen wir Ihnen unverbindlich mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns oder kommen Sie in unserem Büro vorbei.

Wir bedanken uns bei Ihnen für die positive Zusammenarbeit 2022 und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins Jahr 2023!

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Vadmary/Depositphotos.com

Unter einer Scheidung leiden besonders die Kinder. Denn sie erleben nicht nur die Trennung der Eltern, sondern verlieren auch ihre gewohnte Umgebung, das gemeinsame Zuhause. Mit dem sogenannten „Nestmodell“ sollen die negativen Auswirkungen auf die Kinder verringert werden.

Das Nestmodell (englisch Bird Nesting) ist in den vergangenen Jahren für viele Paare in der Scheidung immer attraktiver geworden, auch wenn es nach wie vor seltener genutzt wird als das klassische Residenz- oder das Wechselmodell. Dabei ist eine Scheidung mit einer gemeinsamen Immobilie für viele Paare schon eine Herausforderung. Mit Kindern wird die ganze Situation noch komplexer.

In einem solchen Fall stellt sich dann nicht nur die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Soll sie verkauft werden oder vermietet? Möchte einer der Ex-Partner in ihr wohnen bleiben? Wie einigt man sich, wer sie erhält? Wie läuft es mit der Finanzierung? Wie vermeidet man die Zwangsversteigerung?

Hat ein Scheidungspaar Kinder, steht wohl in der Regel über allem die Frage: Was ist das Beste für die Kinder? Um es ihnen so leicht wie möglich zu machen, würden viele Eltern gern in der für die Kinder gewohnten Umgebung wohnen bleiben. Hier setzt auch das Nestmodell an.

Was das Nestmodell ist und für welche Paare es in Frage kommt, erfahren Sie in unserem Video.

Auch wenn die angehobenen Zinsen die Immobilienfinanzierung in den Augen vieler Immobiliensuchender erschwert haben, der Kauf einer Immobilie ist nach wie vor möglich. Immobiliensuchende müssen sich an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Doch wie gelingt das und wie viel Eigenkapital wird benötigt?

Viele Banken sind bei der Kreditvergabe vorsichtiger geworden – sagen Finanzierungsexperten. Bei der einen oder anderen Immobilie – vor allem in Randregionen wie beispielsweise Brandenburg – werden sie Risikoabschläge vornehmen.

Zusätzlich haben sie – laut Experten – auch die Kreditrichtlinien verschärft. So werden inzwischen andere Pauschalen für Lebenshaltungs-, Betriebs- und Heizkosten angesetzt. Waren es bei den Betriebs- und Heizkosten in den letzten Jahren 2,50 Euro pro Quadratmeter, veranschlagen Banken inzwischen bis zu vier Euro. Ebenso setzen sie inzwischen zehn bis 15 Prozent höhere Pauschalen bei den Lebenshaltungskosten an.

Wie viel Eigenkapital erwarten die Banken?

Faustregel: je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto besser sind die Konditionen. Mindestens sollten laut Finanzierungsexperten etwa 15 bis 20 Prozent des Immobilienpreises von Ihrem Eigenkapital abgedeckt sein.

Darüber hinaus müssen Sie die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und für den Notar von Ihrem Eigenkapitalanteil zahlen, da die Banken diese Kosten nicht finanzieren. Denn für diese gibt es für die Banken keinen materiellen Gegenwert, wodurch der Kredit abgesichert wäre.

Falls eine Bank dennoch die Finanzierung dafür anbietet, werden die Zinsen in der Regel sehr hoch sein. Alternativ können Sie auch einen zusätzlichen Ratenkredit oder einen privaten Kredit von Freunden und Verwandten aufnehmen, um diese Kosten zu stemmen. Es ist in jedem Fall ratsam, vorher gründlich zu rechnen, ob Sie die monatlichen Tilgungsraten für alle Kredite bedienen können.

Beispiel

Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie kaufen, die 300.000 Euro kostet, sollten Sie etwa 60.000 Euro – also 20 Prozent – Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung einbringen. Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Bei 6,5 Prozent müssen Sie also zusätzlich 19.500 Euro einplanen. Die Notarkosten belaufen sich auf durchschnittlich 1,5 Prozent des Kaufpreises, also 4.500 Euro. Insgesamt müssen in diesem Beispiel also 84.000 Euro Eigenkapitalanteil eingebracht werden.

Immobilienkauf ohne Eigenkapital

Ein Immobilienkauf ohne Eigenkapital ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie über ein hohes Einkommen verfügen, Ihre Lebenshaltungskosten niedrig sind und die Immobilie günstig ist, kann Ihnen eine Bank auch eine 100-Prozent-Finanzierung gewähren. Der entscheidende Nachteil ist jedoch, dass die Zinsen hierfür sehr hoch sein werden. Sie müssen monatlich also eine höhere Rate bezahlen und die Abzahlung des Kredits wird länger dauern.

Lassen Sie sich also von einem Finanzierungsexperten beraten, bevor Sie sich auf die Suche nach einer Immobilie begeben.

Sind Sie unsicher, wie Sie eine bezahlbare Immobilie finden und finanzieren können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und können Ihnen Finanzierungsexperten empfehlen.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © JrCasas/Depositphotos.com

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Mieter und Vermieter die CO2-Steuer zahlen. Bisher zahlten nur die Mieter für die Emission von Kohlendioxid. Wie die Steuer zwischen Mieter und Vermieter geteilt wird, hängt von der Immobilie ab. Für einige Eigentümer kann es teuer werden.

Seit dem 1. Januar 2021 zahlen Mieter die CO2-Steuer auf Öl und Gas. Jährlich wird der Zertifikat-Preis pro ausgestoßener Tonne CO2 angehoben. Waren es 2021 noch 25 Euro pro Tonne, waren es 2022 bereits 30 Euro. Aufgrund der gestiegenen Energiepreise wird die Anhebung 2023 ausgesetzt und Mieter und Vermieter von Wohngebäuden teilen sich die 30 Euro abhängig von der Energiebilanz der Immobilie.

Ab 2024 werden 35 Euro und ab 2025 45 Euro Zertifikat-Preis erhoben. Ab 2026 wird der Zertifikat-Preis durch Versteigerung ermittelt. Der Preis pro Tonne wird dann zwischen 55 und 65 Euro liegen. Ziel der CO2-Steuer ist, Mieter zum Energiesparen und Vermieter zur energetischen Sanierung zu animieren.

Wie wird geteilt?

Je schlechter die Energiebilanz der Wohnimmobilie, desto größer ist der Anteil an der CO2-Steuer, den Vermieter zahlen müssen. Werden beispielsweise mehr als 52 Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr ausgestoßen, müssen Vermieter maximal 90 Prozent der CO2-Steuer zahlen und Mieter nur 10 Prozent.

Erfüllt die Immobilie den Energiestandard EH55 und werden weniger als 12 Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr ausgestoßen, muss der Vermieter gar nichts mehr zahlen und der Mieter trägt mit 100 Prozent die CO2-Steuer allein.

Liegt der CO2-Ausstoß zwischen 32 und 37 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr, zahlen Mieter und Vermieter jeweils 50 Prozent. Mit dem Stufenmodell soll die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter am jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter geknüpft werden. Für Nichtwohngebäude gilt zunächst eine 50:50-Regelung.

Auf welcher Stufe steht meine Immobilie?

Um herauszufinden, in welchem Bereich Ihre Immobilie liegt, müssen Sie wissen, wie hoch die CO2-Emissionen pro Quadratmeter pro Jahr sind. Dieser Wert steht im Verbrauchsausweis für Wohngebäude auf Seite 2.

Förderung energetischer Sanierung

Die energetische Sanierung wird mit Zuschüssen über Förderprogramme und die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung gefördert. Eine Übersicht über Fördermittel bietet das Förder.Navi von NRW.Energy4Climate – insbesondere für Nordrhein-Westfalen. Ebenso stellt auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Förderdatenbank zur Verfügung.

Möchten Sie wissen, wie sich eine klimaneutrale Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Ab dem 1. Januar 2023 müssen Mieter und Vermieter die CO2-Steuer zahlen. Bisher zahlten nur die Mieter für die Emission von Kohlendioxid. Wie die Steuer zwischen Mieter und Vermieter geteilt wird, hängt von der Immobilie ab. Für einige Eigentümer kann es teuer werden.

Seit dem 1. Januar 2021 zahlen Mieter die CO2-Steuer auf Öl und Gas. Jährlich wird der Zertifikat-Preis pro ausgestoßener Tonne CO2 angehoben. Waren es 2021 noch 25 Euro pro Tonne, waren es 2022 bereits 30 Euro. Aufgrund der gestiegenen Energiepreise wird die Anhebung 2023 ausgesetzt und Mieter und Vermieter von Wohngebäuden teilen sich die 30 Euro abhängig von der Energiebilanz der Immobilie.

Ab 2024 werden 35 Euro und ab 2025 45 Euro Zertifikat-Preis erhoben. Ab 2026 wird der Zertifikat-Preis durch Versteigerung ermittelt. Der Preis pro Tonne wird dann zwischen 55 und 65 Euro liegen. Ziel der CO2-Steuer ist, Mieter zum Energiesparen und Vermieter zur energetischen Sanierung zu animieren.

Wie wird geteilt?

Je schlechter die Energiebilanz der Wohnimmobilie, desto größer ist der Anteil an der CO2-Steuer, den Vermieter zahlen müssen. Werden beispielsweise mehr als 52 Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr ausgestoßen, müssen Vermieter maximal 90 Prozent der CO2-Steuer zahlen und Mieter nur 10 Prozent.

Erfüllt die Immobilie den Energiestandard EH55 und werden weniger als 12 Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr ausgestoßen, muss der Vermieter gar nichts mehr zahlen und der Mieter trägt mit 100 Prozent die CO2-Steuer allein.

Liegt der CO2-Ausstoß zwischen 32 und 37 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr, zahlen Mieter und Vermieter jeweils 50 Prozent. Mit dem Stufenmodell soll die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter am jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter geknüpft werden. Für Nichtwohngebäude gilt zunächst eine 50:50-Regelung.

Auf welcher Stufe steht meine Immobilie?

Um herauszufinden, in welchem Bereich Ihre Immobilie liegt, müssen Sie wissen, wie hoch die CO2-Emissionen pro Quadratmeter pro Jahr sind. Dieser Wert steht im Verbrauchsausweis für Wohngebäude auf Seite 2.

Förderung energetischer Sanierung

Die energetische Sanierung wird mit Zuschüssen über Förderprogramme und die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung gefördert. Eine Übersicht über Fördermittel bietet das Förder.Navi von NRW.Energy4Climate – insbesondere für Nordrhein-Westfalen. Ebenso stellt auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Förderdatenbank zur Verfügung.

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Bis zum Jahr 2050 soll nach EU-Vorgaben der Gebäudebestand in Europa nahezu klimaneutral sein. Das betrifft 240 Millionen Gebäude. Vor allem ältere Bauten sind nach wie vor energetisch ineffizient und für einen großen Teil der europäischen Treibhausgasemissionen verantwortlich. ESG (Environmental [Umwelt], Social [Soziales], Governance [Unternehmensführung]) soll helfen, Immobilien auf die Klimaanforderungen umzustellen. Was bedeutet das für Eigentümer?

ESG umfasst nachhaltige, soziale und unternehmerische Kriterien. Diese gelten aber nicht nur für Immobilienunternehmen, Projektentwickler und Investoren. Auch für Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, kann es lohnenswert sein, einige ESG-Kriterien zu berücksichtigen. Denn eine nachhaltige Immobilie ist oft auch eine sparsame Immobilie. Soziale und auch ethische Aspekte dagegen spielen eher bei der Vermietung an Gewerbetreibende eine Rolle.

Nachhaltiger Bau und gesetzliche Pflicht zum Nachrüsten

Ressourcen wie Öl und Gas sind nicht nur nicht unendlich vorhanden, sie werden wie aktuell auch immer teurer. Über kurz oder lang gewinnen der nachhaltige Neubau und die energetische Sanierung immer mehr an Bedeutung. Schon jetzt sind Käufer von alten Bestandsimmobilien durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, sie energieeffizient zu sanieren und zu modernisieren.

Dabei ist es sinnvoll, sich von Energie-, Immobilien- sowie Finanzierungsexperten beraten zu lassen, was technisch und finanziell machbar sowie sinnvoll ist. Ein lokaler Qualitätsmakler hilft Ihnen, hierfür die richtigen Experten zu finden. Er kann auch einschätzen, wie sich einzelne Maßnahmen auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken.

Förderungen für nachhaltige Sanierungen

Für eine energetische Sanierung können bei der BAFA oder KfW Fördermittel beantragt werden. Die Förderung ist umso höher, je niedriger der Energieverbrauch der Immobilie nach der Sanierung ist. Wichtig ist, die Fördermittel zu beantragen, bevor Sie die Handwerker beauftragen. Zusätzlich können bei der KfW-Bank auch sehr zinsgünstige Kredite aufgenommen und staatliche Tilgungszuschüsse gewährt werden.

Als Eigenheimbesitzer unternehmerisch denken

Das G für Governance, also Unternehmensführung, betrifft zwar in der Regel eher Immobilienunternehmer, Projektentwickler und Investoren. Aber auch Eigenheimbesitzern kann beim geplanten Immobilienverkauf unternehmerisches Denken hilfreich sein. Beispielsweise ist eine transparente Kommunikation mit dem potenziellen Käufer wichtig.

So kann das wissentliche Verschweigen von Mängeln später rechtliche Konsequenzen haben. Im Gegenteil kann der offene Umgang mit Mängeln dazu genutzt werden, den Angebotspreis zu rechtfertigen und den Versuchen der Kaufinteressenten, den Preis nach unten zu verhandeln, entgegenwirken. Mit der passenden Strategie lässt sich so ein marktgerechter Verkaufserlös erzielen.

Möchten Sie wissen, wie sich eine klimaneutrale Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Käufer, die versuchen, den Preis zu drücken – dieses Szenario fürchten viele, die eine Immobilie verkaufen wollen. Das verleitet sie zu dem Fehler, einen höheren Verkaufspreis anzusetzen, um Verhandlungsspielraum zu haben. Aber Vorsicht: das wirkt schnell unseriös und schreckt Interessenten ab. Die Folge: Die Vermarktungsdauer zieht sich in die Länge. Am Ende passiert das, was man nicht wollte: die Immobilie muss unter Wert verkauft werden, um überhaupt noch einen Käufer zu finden.

Eine bessere Strategie ist die Wahl eines Angebotspreises, der unter dem Realwert der Immobilie liegt. Dies erhöht das Interesse, sodass Sie ein Bieterverfahren durchführen können. Da es dabei einige rechtliche Faktoren zu beachten gilt, lassen Sie das am besten von einem Profi-Makler durchführen.

Alternativ können Sie auch auf die Strategie des moderaten Preises setzen. Dieser liegt nur knapp über dem Realwert und wird somit als fair empfunden. Diese Strategie führt zu einer kurzen Verhandlungsdauer und einem Verkaufspreis, mit dem am Ende beide Parteien zufrieden sind.

Bevor Sie also in die Preisverhandlung gehen, müssen Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie wirklich wert ist. Da die Wertermittlung ein komplexes Verfahren ist, lassen Sie diese am besten von einem Immobilienexperten durchführen. Planen Sie anschließend die passende Strategie. Ein Qualitätsmakler hilft Ihnen, diese zu finden. Durch seine langjährige Erfahrung weiß er, welche Strategie zu welcher Immobilie am besten passt.

Brauchen Sie Hilfe bei der Preisfindung oder wollen Sie Ihre Immobilie bewerten lassen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen, den passenden Käufer für Ihre Immobilie zu finden.

Alles wird teurer und Zinsen steigen. Diese sollen zwar die Verteuerung abbremsen. Allerdings fürchten einige Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie noch nicht abgezahlt haben, sich die Anschlussfinanzierung aufgrund der hohen Zinsen nicht mehr leisten zu können. Was ist jetzt zu tun?

Im Jahr 2020 lagen die Zinsen für eine Immobilienfinanzierung unter einem Prozent. Selbst Anfang des Jahres lagen sie noch bei einem Prozent. Mit der Anhebung des Leitzinses zur Bekämpfung der Inflation durch die EZB stiegen auch die Zinsen für die Immobilienfinanzierung.

Während aber der Leitzins im Oktober bei zwei Prozent lag, stiegen die Hypothekenzinsen laut des Finanztip zwischen 3,7 und 4,2 Prozent. Für Eigenheimbesitzer, für die in den kommenden Monaten und Jahren eine Anschlussfinanzierung ansteht, bedeutet das, dass sich die monatliche Rate deutlich erhöht. Das verunsichert viele Eigentümer und sie fragen sich, ob sie sich jetzt noch eine Anschlussfinanzierung leisten können.

Was kann ich jetzt tun?

In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig über die aktuelle Zinsentwicklung und mögliche Anschlussfinanzierungen zu informieren. Bei steigenden Zinsen kann es vorteilhaft sein, eine Anschlussfinanzierung abzuschließen, bevor die Zinsbindung des laufenden Darlehens abgelaufen ist. Prüfen Sie zudem unterschiedliche Angebote und lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzierungsexperten beraten.

Das Forward-Darlehen

Mit einem Forward-Darlehen können Sie bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung des laufenden Darlehens die aktuellen Zinsen für die weitere Finanzierung Ihrer Immobilie sichern. Das ist sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass die Zinsen weiter steigen werden. Allerdings wird in der Regel ein Zinsaufschlag erhoben. Hier muss also genau gerechnet werden, ob sich das Forward-Darlehen lohnt.

Die Prolongation

Eine Prolongation ist die Verlängerung Ihres bestehenden Kredits. Die neue Zinshöhe richtet sich nach den aktuellen Marktzinsen. Der Nachteil ist zwar, dass sich bei gestiegenen Zinsen die Rückzahlungsrate erhöht. Der Vorteil ist jedoch, dass zusätzliche Kosten wie für die Übertragung der Grundschuld und den Notar sowie eine erneute Bonitätsprüfung entfallen. Dies ist nämlich bei der Umschuldung der Fall.

Die Umschuldung

Auch wenn hier zusätzliche Kosten anfallen, kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig nach Angeboten von anderen Banken umzusehen, die günstigere Konditionen anbieten. Das lohnt sich jedoch nur, wenn bessere Konditionen wie beispielsweise ein niedrigerer Zinssatz diese Mehrkosten kompensieren.

Überlegen Sie, wie Sie Ihre Immobilie finanzieren? Oder möchten Sie wissen, wie sich die Lage am Immobilienmarkt entwickelt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Foto: © weyo/Depositphotos.com

Viele Eigentümer atmen auf. Sie haben nun Zeit bis zum 31. Januar 2023, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Doch die Fristverlängerung behebt nicht die Schwierigkeiten, die viele mit den Formularen und der Systematik der Erfassung haben.

Eigentlich hätte die Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober dieses Jahres abgegeben werden müssen. Bis Anfang Oktober hatten dies aber nicht mal ein Drittel der Eigentümer getan. Das lag nicht daran, dass die restlichen Eigentümer so faul sind, sondern weil die Erfassungssystematik und die Formulare im Elster-Programm „nicht im Geringsten durchdacht“ sind, sagte Steuerberater Oliver Hagen im Spiegel-Interview. Allerdings gibt die Fristverlängerung den Eigentümern jetzt wenigstens die Zeit, Informationen von anderen Ämtern, auf die sie warten, noch rechtzeitig zu erhalten.

Einspruch einlegen

Einige Punkte in der Grundsteuererklärung sind ungenau geregelt, stellt Hagen fest. Was beispielsweise gilt als Kernsanierung? Auch Wohn- und Nutzfläche sind nicht genau definiert. Deshalb rät Hagen, gleich nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheides, der 2024 die Eigentümer erreichen soll, Einspruch einzulegen. Dafür bleibt ein Monat Zeit.

Denn Hagen geht davon aus, dass der Grundsteuerwert in vielen Fällen zu hoch berechnet sein wird. Ein Einspruch stoppt den Fristablauf und gibt Eigentümern die Zeit und die Möglichkeit, den Grundsteuerwertbescheid genau zu prüfen. Der Einspruch kann auch ohne Schaden wieder zurückgezogen werden. Lassen Sie sich hierbei am besten vom einem Experten beraten.

Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz?

Die alte Grundsteuer wurde kassiert, weil sie laut des Bundesverfassungsgerichts gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Hagen sieht dies ebenfalls bei der Berechnung der neuen Grundsteuer gegeben und rechnet damit, dass sie die Gerichte noch lange beschäftigen wird.

Einen Steuerexperten fragen

Wenn Sie sich beim Ausfüllen der Elster-Formulare unsicher sind, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden. Je nach Region kann es in Deutschland schwierig sein, einen zu finden. In Berlin beispielsweise sind viele Steuerberater so überlastet, dass sie keine neuen Mandanten aufnehmen. Die Suche nach einem Steuerberater kann also etwas länger dauern.

Grundsteuererklärung geht nur elektronisch

Da es für die Finanzämter darum geht, die Daten zur Immobilie zu digitalisieren, muss die Abgabe der Grundsteuererklärung grundsätzlich elektronisch erfolgen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist eine Abgabe auf Papier möglich. Für die elektronische Datenübermittlung ist ein Benutzerkonto bei ELSTER (Elektronische Steuer erklärung) notwendig. Wenn Sie noch kein Konto haben, sollten Sie sich so schnell wie möglich registrieren, denn das Passwort erhalten Sie per Post – und das kann ein paar Wochen dauern.

Sind Sie unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Foto: © Francescoscatena/Depositphotos.com

Die Nachfrage nach Immobilien bleibt trotz Krisen hoch. Da denkt man sich als Eigentümer schnell, dass eine kurze Beschreibung genügt, das Interesse an der zu verkaufenden Immobilie zu wecken. Doch weit gefehlt: für einen guten ersten Eindruck und vor allem, um Zeit zu sparen, sollte ein professionelles Exposé erstellt werden. Doch wissen Sie, was rein muss und wie es aussehen sollte?

Oft fehlt Eigentümern schlichtweg die Erfahrung, ein Exposé zu erstellen. Zum Unwissen kommt die Unsicherheit, welche Punkte für Interessenten wirklich wichtig sind. Fehlen aber Informationen und sind dann auch noch die Fotos schlecht oder gar nicht vorhanden, bleibt man auf der Immobilie sitzen. Entweder meldet sich niemand oder aber es melden sich zu viele, da sich durch die unzureichenden Infos zu viele Zielgruppen angesprochen fühlen.

Ein Einfamilienhaus im Grünen mit Garage spricht schließlich viele an. Doch wie groß ist es und das Grundstück rundherum, wie viele Zimmer gibt es und wie sind die Lichtverhältnisse? Ist die Ausstattung einfach oder luxuriös? Muss man sanieren? Wie ist die Energiebilanz? Das sind nur einige der Fragen, die ein Exposé beantworten muss.

Dabei ist es sehr wichtig, seine Zielgruppe zu kennen, um ihre Vorstellungen und Wünsche einschätzen und bedienen zu können. Ein lokaler Makler weiß nicht nur, wie es auf seinem Markt aussieht, er weiß auch, wie er ein Exposé gestalten muss, damit es nur die Zielgruppe anspricht, die es sein soll. Mit seiner Hilfe spart man Zeit und Nerven. Denn desto genauer die Informationen und desto besser die Fotos, desto schneller geht die Immobilie weg.

Schauen Sie sich auch unser Video zum Thema an! Haben Sie Fragen zum Exposé, melden Sie sich gern bei uns.