Mit einem 360-Grad-Rundgang sparen Sie sich Zeit und Nerven. Interessenten, die sich für Ihre Immobilie interessieren, können sich mit dieser Möglichkeit schnell und unkompliziert einen Eindruck verschaffen. Einen weiteren Vorteil nutzen Makler: sie nehmen die 360-Tour auch, um Interessenten zu qualifizieren. Davon können Sie als Verkäufer nur profitieren.

Ein 360-Grad-Rundgang ist eine bequeme, rein digitale Möglichkeit, durch die Räume der potenziellen Kaufimmobilie zu gehen, ohne vor Ort sein zu müssen. Egal zu welcher Tageszeit und wo man gerade ist. Zuhause am Bildschirm oder unterwegs mit dem Smartphone.

Ist die Immobilie nicht interessant für den Suchenden, kriegen Sie das schneller mit als bei einer Besichtigung. Die mit dem praktischen Tool auch erstmal wegfällt. Das erspart zeitraubende Termine und vermeidet Zusammenkünfte mit Besichtigungstouristen. Denn der Makler wird nach seiner Auswertung der 360-Grad-Rundgänge nur die einladen, die sich auch wirklich für Ihre Immobilie interessieren.

So erkennt man mit dem 360-Grad-Rundgang echtes Kaufinteresse

Das kann er durch die Nutzungsweise, wie sich jemand bei einem 360-Grad-Rundgang durch die Zimmer bewegt, nachvollziehen. Wie lange beschäftigt sich jemand mit der Immobilie, welche Räume hat er sich besonders intensiv angesehen? Wenn sich jemand besonders lange in einer Ecke aufhält oder mehrfach dorthin zurückkehrt, ist er vielleicht schon in Gedanken dabei, die Wandfarbe auszusuchen oder sich zu überlegen, wo sein Sofa stehen wird. Oder ob er aus dem Wohn- lieber das Schlafzimmer macht und welche Wand man entfernen könnte, um mehr Platz zu haben.

Je intensiver die Beschäftigung mit der Immobilie ausfällt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für ein ernsthaftes Kaufinteresse.

Ohne Besichtigung geht es allerdings nicht

Jetzt steht der analoge Besichtigungstermin an, den der Makler nach seiner Auswertung gut vorbereiten kann. Er kann eine Vorauswahl treffen und nur die einladen, die ihr Kaufinteresse deutlich erkennen lassen. Der große, oft nervenaufreibende Ansturm bei Besichtigungen bleibt somit aus. Zudem kann er sich im Vorhinein auf Fragen und eventuelle Bedenken der Kaufinteressenten vorbereiten. Denn die Erfahrung hat gezeigt: die meisten Fragen kommen tatsächlich zu den Räumen der Immobilie, die zuvor ganz genau unter die digitale Lupe genommen wurden.

Eine 360-Grad-Tour, die Ihr Makler gerne für Sie vorbereitet und anbietet, hat also zum einen den unschlagbaren Vorteil der Ortsungebundenheit, zum anderen beschleunigt ein solches Tool auch den Verkaufsprozess.

Möchten Sie eine 360-Grad-Tour für Ihren Verkauf nutzen oder zunächst wissen, wo die Vorteile liegen? Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Katharina H. und ihren Geschwistern fiel es schwer, sich zu einigen, was aus der gemeinsamen Erbimmobilie werden sollte. Georg wollte die Immobilie verkaufen. Jana gerne einziehen. Streit war vorprogrammiert. Im Interview berichtet Katharina, wie ihr Problem gelöst werden konnte.

Frau H., was war das größte Problem bei Ihrer Erbimmobilie?

Meinen Geschwistern und mir viel es schwer, eine gemeinsame Lösung für unsere geerbte Immobilie zu finden. Meine Schwester wollte einziehen, mein Bruder lieber verkaufen. Er hatte ganz genaue Vorstellungen, wie viel die Immobilie wert sei und wollte mit der Sache schnellstmöglich abschließen.

Die laufenden Kosten für die Immobilie mussten schließlich gezahlt werden und Georg wollte nicht für eine Immobilie zu zahlen, die bald seiner Schwester gehört. Jana dagegen hielt die Immobilie für viel günstiger als Georg. Ich wiederum war total unsicher, was mit der Immobilie geschehen soll.

Wie sind Sie vorgegangen, um das Problem zu lösen?

Ich habe dann vorgeschlagen, die Immobilie von einem Fachmann bewerten zu lassen. Denn wenn zwei Personen so unterschiedliche Vorstellungen haben, muss einfach ein Profi sagen, was richtig ist. Ich habe dann nach „Immobilienbewertung“ in unserer Region gegoogelt und die Webseite eines Immobilienmaklers gefunden, der eine kostenlose Immobilienbewertung anbot.

Zu welchem Ergebnis kam er?

Nachdem er die Immobilie besichtigt, alle Besonderheiten berücksichtigt und alle nötigen Unterlagen geprüft hatte, kam er zu dem Ergebnis, dass sie zwar nicht so viel wert war, wie Georg dachte, aber deutlich mehr als das, wovon Jana ausging.

Der Makler hat uns auch transparent gezeigt, wie er den Wert der Immobilie ermittelt hat. Das war alles schlüssig und nachvollziehbar. Die professionelle Wertermittlung hat Georg und Jana überzeugt, obwohl sie ja ganz unterschiedliche Vorstellungen hatten. Und vor allem mein Bruder ist immer schwer zu überzeugen.

Wie haben Sie sich dann geeinigt?

Der Makler hat uns dann die möglichen Optionen für die Immobilie aufgezeigt. Uns auszuzahlen überstieg dann doch Janas finanzielle Mittel, obwohl der Makler ihr auch verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung vorschlagen konnte.

Am Ende musste sie in den Verkauf einwilligen. Das fiel ihr schwer. Aber der Makler ist sehr sensibel mit der Situation umgegangen. Man hat gemerkt, dass er mit solchen Fällen häufig zu tun hat. Aber letztendlich war sie auch mit dem Erlös zufrieden.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Um sicherzustellen, dass der Kauf Ihrer Immobilie am Ende bindend ist, muss der Notar diesen rechtlich abwickeln. Um eine schnelle und problemlose Beurkundung des Kaufs zu gewährleisten, benötigt der Notar im Vorfeld bestimmte Informationen.

In der Regel finden vor dem Notartermin Verhandlungen und Unterzeichnungen von Vorverträgen statt. Der Käufer hat bereits eine Finanzierungszusage und hat eventuell eine Immobilienbesichtigung durchgeführt. Erst dann treffen sich Eigentümer und Käufer beim Notar wieder.

Bei der Immobilientransaktion hat der Notar eine wichtige Aufgabe. Er überprüft, ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und ob die Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind. Das Verkaufsdokument wird vom Notar verfasst und beglaubigt. Dazu braucht er einige Informationen: Termin der Immobilienübergabe, den Kaufpreis, alle Mängel der Immobilie, den Grundbuchauszug und weitere relevante Angaben.

Wenn eine Immobilie privat verkauft wird, sind oftmals mehrere Termine beim Notar erforderlich. Ein professioneller Makler hingegen ermöglicht es, den Prozess auf nur einen Beurkundungstermin beim Notar zu beschränken. Beim Notartermin wird der vorher aufgesetzte Vertrag in Anwesenheit des Verkäufers und des Käufers verlesen. Dies bietet auch die letzte Gelegenheit für eventuelle Änderungen am Vertrag.

Worauf Sie beim Notartermin achten sollten, sehen Sie in unserem kurzen Video.

Photovoltaikanlagen helfen nicht nur Energiekosten einzusparen, sie können auch den Wert einer Immobilie erhöhen. Für alle, die mit dem Gedanken einer Installation gespielt haben, gibt es jetzt gute Neuigkeiten: Für Privathaushalte sind PV-Anlagen seit Beginn des Jahres günstiger und rentabler geworden. Allerdings sollte vor der Anschaffung einiges beachtet werden.

Die Nutzung von Solarenergie wird in Deutschland von staatlicher Seite gefördert. Doch zwei neue Änderungen scheinen etwas untergegangen zu sein: Seit Beginn des Jahres entfällt erstens die Mehrwertsteuer beim Kauf von PV-Anlagen und zweitens die Einkommenssteuer auf Einkünfte aus deren Betrieb. Die Gesetzesänderung gilt für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung.

Wert der Immobilie erhöhen

Erhöht eine PV-Anlage wirklich den Wert einer Immobilie? In der Regel ja. Entscheidend ist die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Sie sollte sich amortisiert haben und über eine gute Energieleistung verfügen, also effizient Strom produzieren. Darüber hinaus spielen unter anderem Anschaffungskosten, Anlagengröße, Höhe der Einspeisevergütung sowie Zustand und Restlebensdauer der Anlage eine Rolle.

Dabei kann die Wertsteigerung der Immobilie die Anschaffungskosten der PV-Anlage sogar übersteigen. Denn es wird nicht nur der Zeitwert der Anlage berücksichtigt, sondern auch die voraussichtlichen Einnahmen der EEG-Vergütung sowie die Stromkostenersparnis in die Berechnung mit einbezogen. Wie sich die PV-Anlage auf den Wert Ihrer Immobilie konkret auswirkt, sagt Ihnen ein erfahrener Immobilienprofi.

Vorteil bei Kaufinteressenten

Die Preise für Immobilien sind mancherorts nach wie vor hoch. Durch die gestiegenen Finanzierungskosten suchen Kaufinteressenten öfter Möglichkeiten einer Preisreduktion. Wie sich am Markt gezeigt hat, sind hier häufig Immobilien mit einer geringen Energiebilanz betroffen.

Eine Immobilie auf aktuellem Energiestandard mit einer rentablen PV-Anlage hat deutlich bessere Chancen, einen guten Preis am Markt zu erzielen. Ein lokaler Qualitätsmakler hilft Ihnen, einen marktgerechten Preis Ihrer Immobilie zu ermitteln. Er unterstützt Sie zudem bei Preisverhandlungen mit Kaufinteressenten.

Schnell, aber gründlich sein

Rechnerisch sind PV-Anlagen jetzt rund 16 Prozent günstiger. Ob das jedoch an die Kunden weitergereicht wird oder ob Produzenten und Händler die Preise anpassen werden, ist noch offen. Es kann sich also lohnen, jetzt schnell zu sein. Allerdings ist es ratsam, trotzdem gewissenhaft vorzugehen und genau durchzurechnen. Lassen Sie sich von einem Energie- sowie von einem Immobilienexperten beraten.

Möchten Sie wissen, wie sich eine Photovoltaikanlage auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Viele Menschen zahlen aktuell teilweise mehr als doppelt so viel für Ihren Stromverbrauch als noch vor einem Jahr. Durch die gestiegenen Energiepreise suchen viele Eigentümer und Mieter Möglichkeiten, um den Energieverbrauch zu senken. Doch was sind die größten Stromfresser und was kann man gegen sie tun?

Wer Energiekosten reduzieren möchte, kommt um Stromsparen nicht herum. Zwei Faktoren sind maßgeblich für einen hohen Energieverbrauch verantwortlich: Zum einen sind das Haushaltsgeräte, die permanent Strom ziehen wie Kühlschrank oder Gefriertruhe, aber auch Geräte, die im Stand-By-Modus betrieben werden. Zum anderen sind alte Geräte, die noch eine schlechte Energieeffizienz aufweisen, große Stromfresser.

Permanenter Stromverbrauch

Energieexperten empfehlen, bewusster mit dem Stromverbrauch umzugehen, auch wenn es dafür etwas an Bequemlichkeit kostet. Sie raten dazu, Stand-By-Geräte ganz auszuschalten oder wo das nicht möglich ist, sie vom Strom zu trennen. Entweder indem Sie den Stecker ziehen oder Mehrfachsteckdosen mit Kippschaltern nutzen, die Sie abschalten, wenn Sie die Geräte nicht nutzen. Vor allem nachts bietet sich das an.

Bei Geräten, die permanent Strom ziehen müssen wie Kühlschrank und Gefriertruhe sollten Sie überprüfen, ob sie wirklich so kalt eingestellt sein müssen, wie sie sind. Für die meisten Lebensmittel genügen 8 Grad Celsius. Zudem verbrauchen diese Geräte mehr Strom, wenn sie vereist sind. Regelmäßiges Abtauen ist hier also sinnvoll.

Was auch oft übersehen wird, ist, dass viele Geräte auch Strom ziehen, solange sie an der Steckdose hängen, obwohl sie eigentlich keinen Stand-By-Modus haben. Das kann beispielsweise beim Elektrorasierer oder bei einer Bohrmaschine der Fall sein. Auch Ladegeräte ziehen weiter Strom, obwohl kein Smartphone angeschlossen ist.

Hoher Stromverbrauch durch alte Geräte

Da veraltete Geräte meist keine zeitgemäße, gute Energieeffizienz haben, raten Experten, diese nach und nach zu ersetzen. Denn auf lange Sicht kann das eine Menge Stromkosten sparen. Gleichzeitig sollten Sie beim Kauf neuer Geräte auf die Energiesparlabel und einen hohen Energieeffizienzwert wie beispielsweise A+++ achten.

Auch beim Kochen können Stromkosten reduziert werden. Ein Induktions- oder Gasherd verbraucht am wenigsten Energie. Bei einem Elektroherd können Herdplatten früher abgeschaltet werden, da Sie mit der Restwärme noch längere Zeit weiterkochen können.

Auch Wäschetrockner sind wahre Stromfresser. Die Wäsche auf der Leine oder dem Wäscheständer trocknen zu lassen, kann sich in Ihrem Portemonnaie deutlich spürbar machen.

Möchten Sie wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Wenn Sie als unverheiratetes Paar ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, sollten Sie zuvor ein paar Dinge beachten: Welche Vorkehrungen sollte ich für den Fall einer Trennung oder auch den Tod des Partners treffen, um mich abzusichern?

Viele unverheiratete Paare haben nicht im Blick, dass im Falle des Todes des Partners sie nicht erbberechtigt sind. Ein Teil oder auch die gesamte gemeinsam erworbene Immobilie kann dann an die Erben entsprechend der gesetzlichen Erbfolge fallen. Um nicht mit leeren Händen da zu stehen, ist es ratsam, einige Regelungen zu treffen.

Eintragung im Grundbuch

Nur wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, gilt im Rechtsverkehr als Eigentümer. Dagegen spielt es keine Rolle, wie viel Sie für die Immobilie gezahlt haben. Steht nur Ihr Partner als Eigentümer im Grundbuch, haben Sie ohne einen entsprechenden Partnerschaftsvertrag keine Eigentumsrechte. Stehen Sie beide im Grundbuch, wird im Todesfall die Immobilie meist hälftig aufgeteilt. Eine Hälfte gehört Ihnen, die andere geht an die Erben.

Partnerschaftsvertrag beim Immobilienkauf

Einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen, ist sinnvoll, wenn unterschiedliche Einzelheiten genau geregelt werden sollen. Beispielsweise kann im Vertrag dokumentiert werden, wer wie viel Eigenkapital zum Kauf der Immobilie eingebracht hat oder wer in welcher Höhe die Tilgung zahlt. Beim Partnerschaftsvertrag stehen beide anteilig als Eigentümer im Grundbuch.

Zudem sollten auch Details geregelt werden, wie beispielsweise was geschehen soll, wenn einer die Raten nicht mehr zahlen kann oder wer im Fall einer Trennung in der Immobilie bleibt. Lassen Sie sich zum Partnerschaftsvertrag von einem Rechtsexperten und für die Immobilie von einem Immobilienexperten beraten.

GbR beim Immobilienkauf

Auch die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist beim Immobilienkauf möglich. Als Eigentümer steht dann die GbR im Grundbuch. Den Gesellschaftern gehören dann Anteile am Vermögen der Gesellschaft, also der Immobilie. Die Einzelheiten werden dann im Gesellschaftsvertrag geregelt. So werden im Gesellschaftsvertrag die Anteile beider Partner genau aufgeführt oder welche Regelungen im Fall der Trennung getroffen wurden.

Bei der Gründung einer GbR ist es Pflicht, über die geleisteten Beiträge genau Buch zu führen. Aber auch beim Partnerschaftsvertrag ist es ratsam, dies zu dokumentieren, um späterem Streit vorzubeugen.

Lassen Sie sich zum Partnerschaftsvertrag oder der Gründung einer GbR für den Immobilienkauf von einem Rechts- und einem Immobilienprofi beraten.

Sind Sie unsicher, worauf Sie als unverheiratetes Paar beim Immobilienkauf achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Kein Jahresanfang ohne geänderte Gesetze – auch in diesem Jahr müssen sich Eigentümer, Vermieter und Bauherren auf Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Änderungen lesen Sie hier.

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die Kosten für den CO2-Ausstoß bei Wohngebäuden. Ist die Energiebilanz einer Immobilie sehr schlecht, tragen Vermieter 95 Prozent und Mieter 5 Prozent der Kosten. Ist die Energiebilanz sehr gut, etwa Standard EH55, tragen Mieter 100 Prozent der Kosten. Die Aufteilung der Kosten richtet sich nach dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.

Gaspreisbremse

80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs von Gas und Fernwärme werden zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. April 2024 gedeckelt. Zur Ermittlung des Preisdeckels wurde der Abschlag für September 2022 zugrunde gelegt. Der Preis für Gas in diesem Zeitraum beträgt 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent (brutto).

Was darüber hinaus verbraucht wird, wird zu den Preisen der geltenden Lieferverträge berechnet. Bei Wohngebäuden, die zentral geheizt werden, wird der Rabatt an die Mieter auf die einzelnen Wohnungen nach den bisher verwendeten Verteilungsschlüsseln verrechnet.

Hydraulischer Abgleich gemäß Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMav)

Sowohl bei Nichtwohngebäuden mit Gaszentralheizungssystemen mit einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern Heizfläche als auch bei Wohngebäuden ab zehn Wohneinheiten muss bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Bei weniger Wohneinheiten haben Eigentümer noch bis zum 15. September 2024 Zeit.

Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Die Besteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 30 kW wird vereinfacht. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien sind somit künftig steuerfrei. Das soll bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gelten.

Erhöhung des linearen AfA-Satzes

Zum 1. Januar 2023 wurde der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden von zwei auf drei Prozent angehoben. Damit gilt er für Wohngebäude, die nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt werden.

Sind Sie unsicher, worauf Sie ab jetzt als Eigentümer oder Vermieter achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

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Alles wird teurer, auch der Traum vom Eigenheim, der für viele Normalverdiener immer weiter in die Ferne rückt. Doch wenn man ein paar Dinge bei der Finanzierung beachtet, kann der Immobilienwunsch wahr werden.

Wer wenig Geld hat und/ oder kein ausreichendes Eigenkapital, sollte sich mehrere Schritte vor der eigentlichen Darlehensanfrage genau ansehen. Das betrifft die eigene Kreditwürdigkeit und die Übersicht der eigenen finanziellen Mittel sowie das eigene Kaufvorhaben. Zum letzten Punkt lässt sich anmerken, dass Interessenten unter bestimmten Bedingungen staatliche Förderungen und attraktive Vergünstigungen von „umweltfreundlichen“ Banken erhalten können.

Aber auch Eigentümer, die bereits mehrere Jahre ein Darlehen abzahlen und demnächst eine Anschlussfinanzierung brauchen, können von Förderungen, einer genauen finanziellen Planung und Maßnahmen zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit profitieren. Für die Weiterfinanzierung ihrer Immobilie können Eigentümer zudem aus verschiedenen Anschlussfinanzierungsmodellen wählen.

Wer ein Baudarlehen benötigt, kann auch durch eine kostengünstige Bauplanung eine Immobilie finanzierbarer gestalten. Aber auch der Zustand und die Lage der Immobilie können den Preis nach unten drücken – egal, ob es sich um den Kauf einer Bestandsimmobilie oder den Hausbau handelt. Allerdings sollten bei einem sanierungsbedürftigen Objekt die möglichen Mehrkosten in der Finanzierungsanfrage berücksichtigt werden.

Was wie von den angesprochenen Aspekten die Chancen auf das Eigenheim erhöhen kann, erklären wir Ihnen im Video.

Der Eigentümer einer Immobilie muss im Grundbuch eingetragen sein. Lässt sich ein Paar scheiden, dem eine gemeinsame Immobilie gehört, kommt es darauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Um die Folgen, die sich daraus ergeben, zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, was im Grundbuch steht und wie es aufgebaut ist.

Immer wieder kommt es vor, dass einer der Eheleute mehr von der Immobilie abzahlt als der andere, weil er mehr Vermögen in die Ehe mitgebracht oder ein höheres Einkommen hat. Im Scheidungsfall spielt das aber keine Rolle. Entscheidend ist, wer mit wie viel Anteilen im Grundbuch steht.

Das Grundbuch ist der „Ausweis“ der Immobilie. Bereits auf dem Deckblatt, der sogenannten Grundbuchaufschrift, finden sich die Angabe des Grundbuchbezirks, die Nummer des Blattes sowie häufig auch der Schließungs- und Umschreibungsvermerk. Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs stehen die genaue Lage und die Grundstücksbezeichnung – also Gemarkung, Flurstück, Lagebezeichnung und Größe des Grundstücks. Darüber hinaus ist das Grundbuch in drei Abteilungen unterteilt.

Abteilung I

In Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks dokumentiert, also wer der Eigentümer des Grundstücks ist. Das können ein oder mehrere Eigentümer sein. Gibt es mehrere Eigentümer, dann steht hier auch, wer welche Anteile an der Immobilie besitzt. Bei Ehepartnern können das jeweils 50 Prozent sein. Es kommen jedoch auch Aufteilungen in zwei und ein Drittel oder andere Aufteilungen vor. Gehört drei Erben eine Immobilie, besitzt meist einer jeweils ein Drittel.

Abteilung II

In Abteilung II finden sich die sogenannten Lasten und Beschränkungen des Grundstücks. Dabei handelt es sich um eingetragene Wohn- und Nießbrauchrechte sowie Nutzungsrechte wie beispielsweise ein Wegerecht. Darüber hinaus ist hier auch das Versorgungs- und Entsorgungsleitungsrecht vermerkt. Dieses regelt, dass Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen durch das Grundstück führen dürfen.

Abteilung III

Hypotheken sowie Grund- und Rentenschulden werden in Abteilung III festgehalten. Hat eine Bank den Kauf der Immobilie finanziert, steht hier in der Regel eine Grundschuld. Das ist der Betrag, den die Bank zur Absicherung ihres Finanzierungskredits eintragen lässt. Wurde der Kredit abgezahlt, wird die Grundschuld gelöscht.

Vermerke, die nicht mehr gültig sind, werden entweder unterstrichen oder durchgestrichen. Diese werden durch die entsprechenden Löschungs- und Veränderungsspalten ergänzt. Da die Einträge immer lesbar bleiben müssen, werden keine Einträge entfernt.

Sind Sie unsicher, was einzelne Vermerke im Grundbuch bedeuten oder was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Vor dem Kauf einer Immobilie muss einiges beachtet werden, damit das zukünftige Zuhause nicht zur Kostenfalle wird. Was dabei wichtig ist und worauf Sie unbedingt achten sollten, haben wir für Sie in einer Checkliste zusammengestellt.

1. Tragen Sie Ihre Bedürfnisse und Wünsche zusammen

Machen Sie sich zunächst klar, was Sie unbedingt haben wollen und was Sie sich zwar vorgestellt haben, was aber nicht unbedingt notwendig ist. Stellen Sie sich die folgenden Fragen:

  • Wie viele Zimmer sollen es sein? Wie viele Bade- und Schlafzimmer sollen dabei sein?
  • Für später oder falls jetzt schon benötigt: habe ich die Barrierefreiheit eingeplant?
  • Brauche ich Schule, Kita und Ärzte? Wie weit dürfen diese maximal entfernt sein?
  • Welche Einkaufsmöglichkeiten brauche ich in der Nähe?
  • Alt oder neu, modern oder historisch: welchen Baustil bevorzuge ich?
  • Bin ich bereit zu renovieren?

2. Klären Sie die Finanzierung

Bevor Sie die Suche starten: klären Sie Ihre Finanzen. Wie hoch ist Ihr Budget? Wie hoch können die Darlehensraten sein? Bedenken Sie, dass neben den Raten auch die Lebenshaltungskosten und anfallende Kosten für Instandsetzungen und Reparaturen eingeplant werden müssen. Beachten Sie zudem, dass die Banken mittlerweile höhere Pauschalen für Lebenskosten ansetzen, wenn es um eine Finanzierung geht. Haben Sie den passenden Finanzierungspartner gefunden und eine Zusage erhalten, können Sie mit der Suche beginnen.

3. Liegen alle Unterlagen bereit?

Egal, ob vor oder bei der Besichtigung, diese Unterlagen sollten zur Vorlage beim Makler, bzw. dem Verkäufer, vollständig vorhanden sein:

  • Finanzierungszusage von der Bank
  • Wenn Sie ohne Finanzierung kaufen: Kontoauszug
  • „Nice to have“: Bewerbungsmappe mit Selbstauskunft

4. Worauf Sie bei der Besichtigung achten sollten

  • Sehen Sie Wasserflecken oder riecht es feucht? Schauen Sie genau auf Feuchtigkeitsschäden, Schimmel oder Hausschwamm
  • Elektrische Anlagen: ist alles so, wie es die DIN 18015 vorschreibt?
  • Energie: sind die Rohre von Heizung und Warmwasser gedämmt? Wie sieht es mit dem Energieverbrauch aus? Ist die Immobilie bereits nach dem Gebäudeenergiegesetz energetisch saniert?
  • Halten Sie Ausschau nach sichtbaren Schäden und fragen Sie danach

5. Der Verkaufsabschluss

Gefällt Ihnen die Immobilie und Sie bekommen die Zusage des Verkäufers, ist es Ihre Aufgabe, den Notar zu organisieren und in Absprache mit dem Käufer den Vertrag aufsetzen zu lassen. Wenn Sie Ihre Unterschriften geleistet haben und den Schlüssel in der Hand halten, übernehmen Sie als neuer Eigentümer alle Pflichten.

Sie haben vor, eine Immobilie zu kaufen und sind sich unsicher, was Sie alles beachten müssen? Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern und umfassend.

 

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