Häufig ist die Immobilie bei der Scheidung noch nicht abbezahlt. Für die Bedienung des Immobilienkredits stehen diejenigen gerade, die den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Dies sind häufig beide Ehepartner.

Die finanzierende Bank mindert das Risiko eines Kreditausfalls, wenn zwei anstatt nur ein Ehepartner signiert haben. Dann besteht für beide gegenüber der Bank eine Gesamtschuld. Das heißt, ein Partner steht nicht für die Hälfte des laufenden Kredits gerade, und der andere für den anderen Teil. Sondern jeder kann jeweils für die gesamte Darlehenssumme von dem Institut in Anspruch genommen werden.

Wird die Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung im Zuge einer Scheidung verkauft, erhebt die Bank für diese Vertragsauflösung eine Gebühr in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser Betrag orientiert sich an der Darlehenshöhe, der Laufzeit und den Konditionen wie dem Zinssatz. Seit 2009 herrscht in Deutschland eine Niedrigzinsphase, viele Häuslebauer haben daher lange Laufzeiten über 15, 20 oder gar 25 Jahre abgeschlossen. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Immobilienverkauf in Folge einer Trennung der Darlehensvertrag gekündigt und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss, hoch.

Gehört die Immobilie also beiden Ehepartner, müssen sie sich über die weitere Verwendung (Verkauf, Vermietung, Auszahlung eines Partners etc.) einigen.

In dem meisten Fällen wird die gemeinsame Immobilie verkauft, weil ein Partner nicht alleine die Finanzierung und den Unterhalt des Objektes stemmen kann oder weil sie für eine Person zu groß ist. Kann er mit seinem Gehalt das Darlehen bedienen, kann er die Immobilie als alleiniger Eigentümer übernehmen und seinen Ex-Gatten auszahlen. Dann muss mit der Bank vereinbart werden, dass der zweite Partner aus dem Darlehensvertrag entlassen wird. Die Bank wird dem nur zustimmen, wenn anhand von Einkommensnachweisen ersichtlich ist, dass der Ehepartner den Kredit alleine begleichen kann.

Zu bedenken sind ferner steuerliche Aspekte. Hat das Ehepaar nur wenige Jahre in der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus gelebt, kann beim Immobilienverkauf Spekulationssteuer anfallen. Wurde die Immobilie im Jahr des Verkaufs mindestens die beiden vorangegangenen Jahre nach dem Erwerb von beiden Partnern bewohnt, entfällt diese Steuer (§23 EStG). Kam es jedoch bereits in dieser Phase zur Trennung, weil ein Partner ausgezogen ist und der andere die Immobilie alleine bewohnte oder zusammen mit den Kindern, wird gegebenenfalls Spekulationssteuer bei der Veräußerung erhoben.

Sie befinden sich in der Scheidung und wissen nicht, wie Sie nun mit Ihrer Immobilie umgehen sollen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

 

Foto: © vchalup

Die Vorstellung in ein Altenheim zu ziehen und dort – zugespitzt gesagt – auf den Tod zu warten, schreckt viele Senioren davon ab, sich näher mit dem Thema Wohnen im Alter auseinanderzusetzen. Dabei heißt Betreutes Wohnen nicht immer Altenheim und nicht jedes Altenheim bedeutet die Aufgabe aller Freiheiten. In einer guten Einrichtung für Betreutes Wohnen können Sie weiterhin selbstständig leben und sich gleichzeitig auf die Unterstützung von geschultem Pflegepersonal verlassen.

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Daher fallen hierunter viele Konzepte. Bei der Auswahl der richtigen Unterbringung sollten Sie deshalb unbedingt die Seriosität und die gebotenen Leistungen genauestens prüfen. Schließlich sind die meisten Angebote nicht unbedingt günstig und auf einen weiteren Umzug haben Sie sicherlich auch keine Lust.

Unter dem „Betreuten Wohnen“ im engeren Sinne versteht sich eine eigene Wohnung auf dem Gelände oder im Gebäude eines Pflegeheims oder in einer speziell auf betreutes Wohnen ausgerichteten Wohnanlage, sodass sämtliche Betreuungsleistungen jederzeit verfügbar sind und auf den individuellen Pflegebedarf angepasst werden können. Ebenfalls als „Betreutes Wohnen“ bezeichnet wird häufig auch das sogenannte „Service Wohnen“. Hier leben Sie in einer Seniorenwohnung oder in Ihrem barrierefrei umgebauten Eigenheim und beziehen zusätzliche Serviceleistungen wie den Menüservice, eine Haushaltshilfe und regelmäßige Besuche einer Pflegekraft.

Kosten und Leistungen

Die Kosten des Betreuten Wohnens hängen zum einen davon ab, ob Sie Ihre Wohnung in der Anlage kaufen oder Mieten und zum anderen davon, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen. Die Kosten für Wohnungen in Anlagen für Betreutes Wohnen liegen meist etwas über dem Immobilienpreisspiegel einer Region. Die Kosten für die Betreuung müssen zusätzlich gezahlt werden. In der Regel werden für Wohnung und Betreuung separate Verträge abgeschlossen. Wenn Sie Ihre Wohnung mieten, sollten Sie dabei auf ein lebenslanges Wohnrecht achten. Beim Vertrag über die Betreuung ist es wichtig, dass alle gegebenen Leistungen genau aufgelistet werden und die Option diese Leistungen auf einen veränderten Pflegebedarf anzupassen besteht. Wenn bei Ihnen ein anerkannter Pflegegrad festgestellt wurde, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegeleistungen.

Das Betreute Wohnen ist also vor allem für Senioren interessant, die in Ihrer Eigenständigkeit bereits eingeschränkt sind oder durch den Verlauf einer Krankheit mit weiteren Einschränkungen zu rechnen haben. Wenn Sie bisher noch fit sind und keine Anzeichen für eine zukünftige Pflegebedürftigkeit bestehen, empfiehlt es sich eher in eine Seniorenwohnung zu ziehen, in der Sie in einem akuten Fall ebenfalls Pflegeleistungen beantragen können.

Foto: KatarzynaBialasiewicz

Die Vorstellung in ein Altenheim zu ziehen und dort – zugespitzt gesagt – auf den Tod zu warten, schreckt viele Senioren davon ab, sich näher mit dem Thema Wohnen im Alter auseinanderzusetzen. Dabei heißt Betreutes Wohnen nicht immer Altenheim und nicht jedes Altenheim bedeutet die Aufgabe aller Freiheiten. In einer guten Einrichtung für Betreutes Wohnen können Sie weiterhin selbstständig leben und sich gleichzeitig auf die Unterstützung von geschultem Pflegepersonal verlassen.

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Daher fallen hierunter viele Konzepte. Bei der Auswahl der richtigen Unterbringung sollten Sie deshalb unbedingt die Seriosität und die gebotenen Leistungen genauestens prüfen. Schließlich sind die meisten Angebote nicht unbedingt günstig und auf einen weiteren Umzug haben Sie sicherlich auch keine Lust.

Unter dem „Betreuten Wohnen“ im engeren Sinne versteht sich eine eigene Wohnung auf dem Gelände oder im Gebäude eines Pflegeheims oder in einer speziell auf betreutes Wohnen ausgerichteten Wohnanlage, sodass sämtliche Betreuungsleistungen jederzeit verfügbar sind und auf den individuellen Pflegebedarf angepasst werden können. Ebenfalls als „Betreutes Wohnen“ bezeichnet wird häufig auch das sogenannte „Service Wohnen“. Hier leben Sie in einer Seniorenwohnung oder in Ihrem barrierefrei umgebauten Eigenheim und beziehen zusätzliche Serviceleistungen wie den Menüservice, eine Haushaltshilfe und regelmäßige Besuche einer Pflegekraft.

Kosten und Leistungen

Die Kosten des Betreuten Wohnens hängen zum einen davon ab, ob Sie Ihre Wohnung in der Anlage kaufen oder Mieten und zum anderen davon, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen. Die Kosten für Wohnungen in Anlagen für Betreutes Wohnen liegen meist etwas über dem Immobilienpreisspiegel einer Region. Die Kosten für die Betreuung müssen zusätzlich gezahlt werden. In der Regel werden für Wohnung und Betreuung separate Verträge abgeschlossen. Wenn Sie Ihre Wohnung mieten, sollten Sie dabei auf ein lebenslanges Wohnrecht achten. Beim Vertrag über die Betreuung ist es wichtig, dass alle gegebenen Leistungen genau aufgelistet werden und die Option diese Leistungen auf einen veränderten Pflegebedarf anzupassen besteht. Wenn bei Ihnen ein anerkannter Pflegegrad festgestellt wurde, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegeleistungen.

Das Betreute Wohnen ist also vor allem für Senioren interessant, die in Ihrer Eigenständigkeit bereits eingeschränkt sind oder durch den Verlauf einer Krankheit mit weiteren Einschränkungen zu rechnen haben. Wenn Sie bisher noch fit sind und keine Anzeichen für eine zukünftige Pflegebedürftigkeit bestehen, empfiehlt es sich eher in eine Seniorenwohnung zu ziehen, in der Sie in einem akuten Fall ebenfalls Pflegeleistungen beantragen können.

Foto: KatarzynaBialasiewicz

Lange Zeit wurde über die genaue Umsetzung diskutiert, seit dem 18. September ist es nun endlich da: Das Baukindergeld. Aber wer wird gefördert und wann müssen die entsprechenden Anträge eingereicht werden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.  

Wem steht die Förderung zu?

Mit dem Baukindergeld sollen Familien bei der Finanzierung ihres Eigenheims unterstützt werden. Vorrausetzung dafür ist, dass im Haushalt mindestens ein Kind lebt, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits geboren ist und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Antragssteller muss Eigentümer oder Miteigentümer der neu erworbenen Immobilie und Kindergeld beziehen.

Auch der Zeitraum, in dem die Wohnung gekauft wurde, ist entscheidend für die Förderung. Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung müssen zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.

Wer wird nicht gefördert?

Durch das Baukindergeld sollen vor allem Familien mit weniger Einkommen gefördert werden. Deshalb gibt es eine Einkommensgrenze, die bei 75.000 Euro bei einem Kind liegt und sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro erhöht. Außerdem dürfen die Antragssteller zum Antragszeitpunkt keine weiteren Immobilien besitzen und die Immobilie mindestens 10 Jahre lang selbst nutzen. Eine Einschränkung in Bezug auf die Wohnfläche, die zeitweise diskutiert wurde, gibt es nicht.

Wie hoch ist die Förderung?

Wie viel eine Familie am Ende erhält, hängt von der Anzahl an Kindern im Haushalt ab. Pro Kind gibt es auf zehn Jahre verteilt eine Förderung von 1.200 Euro im Jahr. Insgesamt werden somit 12.000 Euro pro Kind gefördert. Das hört sich erst mal nicht viel an, ist aber hilfreich bei der Tilgung der Zinsen. Eine maximale Fördersumme pro Familie gibt es nicht. Das Geld wird jährlich am selben Tag ausgezahlt.

Wann und wo muss der Antrag gestellt werden?

Das Baukindergeld wird über das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Nach dem Einzug haben Familien hierfür drei Monate Zeit. Das gilt selbstverständlich nicht für Anträge, die rückwirkend gestellt werden. Wer in diesem Jahr noch vor dem Stichtag am 18. September in sein neues Zuhause gezogen ist, hat bis zum 31.12.2018 Zeit, die Förderung zu beantragen. Insgesamt können Anträge bis zum 31.12.2018 gestellt werden. Nach der Antragsstellung haben Familien noch einmal drei Monate Zeit, um die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Dazu zählen die Einkommensbescheide der letzten zwei Jahre, eine Meldebestätigung und der Grundbuchauszug.

Sie wollen Baukindergeld beantragen und sind sich noch unsicher, was die neue Förderung angeht? Wir beraten Sie gerne zu ihren Möglichkeiten.

Foto: Max Kegfire

Lange Zeit wurde über die genaue Umsetzung diskutiert, seit dem 18. September ist es nun endlich da: Das Baukindergeld. Aber wer wird gefördert und wann müssen die entsprechenden Anträge eingereicht werden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.  

Wem steht die Förderung zu?

Mit dem Baukindergeld sollen Familien bei der Finanzierung ihres Eigenheims unterstützt werden. Vorrausetzung dafür ist, dass im Haushalt mindestens ein Kind lebt, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits geboren ist und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Antragssteller muss Eigentümer oder Miteigentümer der neu erworbenen Immobilie und Kindergeld beziehen.

Auch der Zeitraum, in dem die Wohnung gekauft wurde, ist entscheidend für die Förderung. Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung müssen zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.

Wer wird nicht gefördert?

Durch das Baukindergeld sollen vor allem Familien mit weniger Einkommen gefördert werden. Deshalb gibt es eine Einkommensgrenze, die bei 75.000 Euro bei einem Kind liegt und sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro erhöht. Außerdem dürfen die Antragssteller zum Antragszeitpunkt keine weiteren Immobilien besitzen und die Immobilie mindestens 10 Jahre lang selbst nutzen. Eine Einschränkung in Bezug auf die Wohnfläche, die zeitweise diskutiert wurde, gibt es nicht.

Wie hoch ist die Förderung?

Wie viel eine Familie am Ende erhält, hängt von der Anzahl an Kindern im Haushalt ab. Pro Kind gibt es auf zehn Jahre verteilt eine Förderung von 1.200 Euro im Jahr. Insgesamt werden somit 12.000 Euro pro Kind gefördert. Das hört sich erst mal nicht viel an, ist aber hilfreich bei der Tilgung der Zinsen. Eine maximale Fördersumme pro Familie gibt es nicht. Das Geld wird jährlich am selben Tag ausgezahlt.

Wann und wo muss der Antrag gestellt werden?

Das Baukindergeld wird über das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Nach dem Einzug haben Familien hierfür drei Monate Zeit. Das gilt selbstverständlich nicht für Anträge, die rückwirkend gestellt werden. Wer in diesem Jahr noch vor dem Stichtag am 18. September in sein neues Zuhause gezogen ist, hat bis zum 31.12.2018 Zeit, die Förderung zu beantragen. Insgesamt können Anträge bis zum 31.12.2018 gestellt werden. Nach der Antragsstellung haben Familien noch einmal drei Monate Zeit, um die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Dazu zählen die Einkommensbescheide der letzten zwei Jahre, eine Meldebestätigung und der Grundbuchauszug.

Sie wollen Baukindergeld beantragen und sind sich noch unsicher, was die neue Förderung angeht? Wir beraten Sie gerne zu ihren Möglichkeiten.

Foto: Max Kegfire

Das Thema Altersarmut ist in den Köpfen der Deutschen schon lange präsent. Jeder zweite 55- bis 64-jährige Arbeitnehmer soll einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge nicht genügend Rente erhalten, um den aktuellen Lebensstandard zu halten. Durchschnittlich 700 Euro im Monat sollen fehlen. Für Immobilienbesitzer bieten sich spannende Möglichkeiten, um die staatliche Rente aufzubessern.

Bessere Rente durch Immobilienverrentung

Mittlerweile gibt es viele Programme, die eine Lösung für das sinkende Rentenniveau suchen. Eines davon ist die Immobilienverrentung. Hier verkaufen Rentner ihre Immobilie, behalten aber ein lebenslanges oder zeitlich begrenztes Wohnrecht. Der Kaufpreis wird meist in monatlichen Abschlägen gezahlt, die der Bewohner als Rente nutzen kann. Die Miete, die er dem neuen Eigentümer zahlen muss, wird hiervon bereits abgezogen. Gerade für Rentner, die nicht vorhaben, Ihre Immobilie an ihre Kinder zu vererben, ist dieses Modell besonders praktisch. Was die Zahlungen betrifft, so gibt es hier verschiedene Optionen. Rentner können selbst überlegen, ob sie lieber eine große Einmalzahlung oder höhere monatliche Zahlungen möchten.

Vom Geld aus dem Immobilienverkauf leben

Wer ohnehin vorhat, in eine kleinere, altersgerechte Wohnung zu ziehen, für den bietet es sich eher an, das Haus zu verkaufen. Eine kleinere Wohnung kostet meist weniger und die Miet- oder Kaufkosten können so mit dem Geld aus dem Verkauf gedeckt werden. Zusätzlich bleibt noch Geld für den Lebensunterhalt übrig. Wichtig für Verkäufer ist es hierbei, das Geld gut anzulegen, damit sie möglichst lange davon leben können.

Eine gute Möglichkeit, das eigene Haus gegen eine kleinere Wohnung zu tauschen, besteht zum Beispiel in einem sogenannten Wohnungstausch. Schließlich gibt es auch viele junge Familien, denen die Wohnung mit den Kindern zu klein wird und die sich über den zusätzlichen Platz im Eigenheim freuen. Hierfür sollten Sie sich am besten an einen Makler wenden. Der gleicht die Interessen beider Seiten ab und findet so die passenden Tauschpartner.

Durch Untervermieten Geld verdienen

Gerade in größeren Städten, in denen es viele Studenten und Touristen gibt, haben viele Senioren Zeitwohnplattformen wie Airbnb für sich entdeckt. Hier vermieten sie die leeren Zimmer ihrer mittlerweile erwachsenen Kinder unter. Das bringt nicht nur einen guten Nebenverdienst, sondern sorgt auch noch für viele soziale Kontakte und einen Austausch zwischen den Generationen. Da Sie hier Fremde in die eigenen vier Wände lassen, ist es wichtig die Mieter vor der Zusage genau zu prüfen. Auf Onlineplattformen können Sie zum Beispiel schauen, wie die Bewertungen des Mieters ausfallen. Außerdem sind hier unbedingt die rechtlichen Auflagen zu beachten. In vielen Städten gibt es zum Beispiel ein Zweckentfremdungsgesetz. Die Einnahmen aus der Vermietung sind zudem steuerpflichtig.

Sie wollen Ihre Rente aufbessern und sind sich noch unsicher, welche der hier aufgezählten Optionen die beste für Sie ist? Oder haben Sie konkrete Fragen zu einer der Möglichkeiten? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Foto: oneinchpunch

Das Thema Altersarmut ist in den Köpfen der Deutschen schon lange präsent. Jeder zweite 55- bis 64-jährige Arbeitnehmer soll einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge nicht genügend Rente erhalten, um den aktuellen Lebensstandard zu halten. Durchschnittlich 700 Euro im Monat sollen fehlen. Für Immobilienbesitzer bieten sich spannende Möglichkeiten, um die staatliche Rente aufzubessern.

Bessere Rente durch Immobilienverrentung

Mittlerweile gibt es viele Programme, die eine Lösung für das sinkende Rentenniveau suchen. Eines davon ist die Immobilienverrentung. Hier verkaufen Rentner ihre Immobilie, behalten aber ein lebenslanges oder zeitlich begrenztes Wohnrecht. Der Kaufpreis wird meist in monatlichen Abschlägen gezahlt, die der Bewohner als Rente nutzen kann. Die Miete, die er dem neuen Eigentümer zahlen muss, wird hiervon bereits abgezogen. Gerade für Rentner, die nicht vorhaben, Ihre Immobilie an ihre Kinder zu vererben, ist dieses Modell besonders praktisch. Was die Zahlungen betrifft, so gibt es hier verschiedene Optionen. Rentner können selbst überlegen, ob sie lieber eine große Einmalzahlung oder höhere monatliche Zahlungen möchten.

Vom Geld aus dem Immobilienverkauf leben

Wer ohnehin vorhat, in eine kleinere, altersgerechte Wohnung zu ziehen, für den bietet es sich eher an, das Haus zu verkaufen. Eine kleinere Wohnung kostet meist weniger und die Miet- oder Kaufkosten können so mit dem Geld aus dem Verkauf gedeckt werden. Zusätzlich bleibt noch Geld für den Lebensunterhalt übrig. Wichtig für Verkäufer ist es hierbei, das Geld gut anzulegen, damit sie möglichst lange davon leben können.

Eine gute Möglichkeit, das eigene Haus gegen eine kleinere Wohnung zu tauschen, besteht zum Beispiel in einem sogenannten Wohnungstausch. Schließlich gibt es auch viele junge Familien, denen die Wohnung mit den Kindern zu klein wird und die sich über den zusätzlichen Platz im Eigenheim freuen. Hierfür sollten Sie sich am besten an einen Makler wenden. Der gleicht die Interessen beider Seiten ab und findet so die passenden Tauschpartner.

Durch Untervermieten Geld verdienen

Gerade in größeren Städten, in denen es viele Studenten und Touristen gibt, haben viele Senioren Zeitwohnplattformen wie Airbnb für sich entdeckt. Hier vermieten sie die leeren Zimmer ihrer mittlerweile erwachsenen Kinder unter. Das bringt nicht nur einen guten Nebenverdienst, sondern sorgt auch noch für viele soziale Kontakte und einen Austausch zwischen den Generationen. Da Sie hier Fremde in die eigenen vier Wände lassen, ist es wichtig die Mieter vor der Zusage genau zu prüfen. Auf Onlineplattformen können Sie zum Beispiel schauen, wie die Bewertungen des Mieters ausfallen. Außerdem sind hier unbedingt die rechtlichen Auflagen zu beachten. In vielen Städten gibt es zum Beispiel ein Zweckentfremdungsgesetz. Die Einnahmen aus der Vermietung sind zudem steuerpflichtig.

Sie wollen Ihre Rente aufbessern und sind sich noch unsicher, welche der hier aufgezählten Optionen die beste für Sie ist? Oder haben Sie konkrete Fragen zu einer der Möglichkeiten? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Foto: oneinchpunch

Wer früher ein Haus verkaufen oder vermieten wollte, der hat ganz einfach ein Inserat in die Zeitung gesetzt. Heute läuft das anders ab. Immobilienportale, Facebook-Anzeigen und -Gruppen sind die modernen Wege, um die eigene Immobilie an den Mann oder die Frau zu bringen. Aber welche dieser zahlreichen Plattformen eignet sich für Sie am besten?

Immobilienscout24 ist wohl das bekannteste der Immobilienportale im Internet. Dementsprechend sind hier auch die meisten Mieter und Käufer unterwegs. Das hat seine Vor- und Nachteile. In Zeiten, in denen die Nachfrage sehr viel höher ist als das Angebot, kann die Wahl eines weniger bekannten Portals zu einer gewollten Selektion führen. Hinzukommt, dass verschiedene Plattformen unterschiedliche Preise für eine Anzeige nehmen. Bevor Sie sich für eine entscheiden, lohnt es sich also Preise zu vergleichen. Welches Portal letztendlich das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet hängt auch von der Laufzeit der Anzeige und weiteren gebotenen Services ab. Interessante Alternativen zu Immoscout sind unter anderem Immowelt, Immonet und eBay Kleinanzeigen.

Bei der Vermietung reicht es gerade in den Ballungsgebieten aus, nur auf einem Portal zu inserieren, für Verkäufer hingegen ist es ratsam, das Angebot auf mehreren Seiten zu streuen. Schließlich ist der Hauskauf eine Angelegenheit, die Interessenten sich gut überlegen. Aus unzähligen Anfragen ist am Ende somit oft nur ein Bruchteil tatsächlich an der Immobilie interessiert.

Eine interessante Alternative zu den speziell auf Immobilien fokussierten Portalen können Facebook-Anzeigen und Posts in Gruppen sein. Der Post in einer passenden Gruppe ist sogar kostenlos. In dem sozialen Netzwerk gibt es viele Gruppen, die genau für diesen Zweck gemacht sind. Diese Art des Inserierens eignet sich vor allem dann, wenn Sie vermieten wollen besonders gut. Wenn Sie Ihre Immobilie hingegen verkaufen, dann ist eine Facebook-Anzeige vermutlich die interessantere Version. Hierbei müssen Sie kein hohes Budget aufwenden und können eine spezifische Zielgruppe definieren, indem Sie zum Beispiel nach Interessen filtern. Nach Alter, Herkunft oder Geschlecht dürfen Sie hierbei allerdings nicht segmentieren. Damit möchte Facebook Diskriminierung vorbeugen.

Wenn Sie sich für das Vermieten oder Verkaufen mit Makler entschieden haben, kann dieser das Bewerben Ihrer Immobilie auf Facebook für Sie übernehmen. So erhalten Sie auch keine unzähligen Anfragen auf Ihr privates Profil. Der Makler wird Ihr Angebot außerdem auf seiner eigenen Webseite und Facebook-Seite teilen und so zusätzliche Interessenten erreichen.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten und wissen nicht, welche Plattform für Sie die beste ist? Wir beraten Sie gerne und übernehmen die Vermarktung für Sie.

 

Foto: © christin-hume

Wer früher ein Haus verkaufen oder vermieten wollte, der hat ganz einfach ein Inserat in die Zeitung gesetzt. Heute läuft das anders ab. Immobilienportale, Facebook-Anzeigen und -Gruppen sind die modernen Wege, um die eigene Immobilie an den Mann oder die Frau zu bringen. Aber welche dieser zahlreichen Plattformen eignet sich für Sie am besten?

Immobilienscout24 ist wohl das bekannteste der Immobilienportale im Internet. Dementsprechend sind hier auch die meisten Mieter und Käufer unterwegs. Das hat seine Vor- und Nachteile. In Zeiten, in denen die Nachfrage sehr viel höher ist als das Angebot, kann die Wahl eines weniger bekannten Portals zu einer gewollten Selektion führen. Hinzukommt, dass verschiedene Plattformen unterschiedliche Preise für eine Anzeige nehmen. Bevor Sie sich für eine entscheiden, lohnt es sich also Preise zu vergleichen. Welches Portal letztendlich das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet hängt auch von der Laufzeit der Anzeige und weiteren gebotenen Services ab. Interessante Alternativen zu Immoscout sind unter anderem Immowelt, Immonet und eBay Kleinanzeigen.

Bei der Vermietung reicht es gerade in den Ballungsgebieten aus, nur auf einem Portal zu inserieren, für Verkäufer hingegen ist es ratsam, das Angebot auf mehreren Seiten zu streuen. Schließlich ist der Hauskauf eine Angelegenheit, die Interessenten sich gut überlegen. Aus unzähligen Anfragen ist am Ende somit oft nur ein Bruchteil tatsächlich an der Immobilie interessiert.

Eine interessante Alternative zu den speziell auf Immobilien fokussierten Portalen können Facebook-Anzeigen und Posts in Gruppen sein. Der Post in einer passenden Gruppe ist sogar kostenlos. In dem sozialen Netzwerk gibt es viele Gruppen, die genau für diesen Zweck gemacht sind. Diese Art des Inserierens eignet sich vor allem dann, wenn Sie vermieten wollen besonders gut. Wenn Sie Ihre Immobilie hingegen verkaufen, dann ist eine Facebook-Anzeige vermutlich die interessantere Version. Hierbei müssen Sie kein hohes Budget aufwenden und können eine spezifische Zielgruppe definieren, indem Sie zum Beispiel nach Interessen filtern. Nach Alter, Herkunft oder Geschlecht dürfen Sie hierbei allerdings nicht segmentieren. Damit möchte Facebook Diskriminierung vorbeugen.

Wenn Sie sich für das Vermieten oder Verkaufen mit Makler entschieden haben, kann dieser das Bewerben Ihrer Immobilie auf Facebook für Sie übernehmen. So erhalten Sie auch keine unzähligen Anfragen auf Ihr privates Profil. Der Makler wird Ihr Angebot außerdem auf seiner eigenen Webseite und Facebook-Seite teilen und so zusätzliche Interessenten erreichen.

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Wenn Paare sich scheiden lassen und eine gemeinsame Immobilie besitzen, stellt sich die große Frage: Was passiert jetzt damit? Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von vielen Faktoren ab. Hat das Paar Kinder, möchte ein Partner in der Immobilie wohnen bleiben und zu welchen Anteilen gehört die Immobilie welchem Partner?

Um eine Übersicht aller Möglichkeiten zu geben, gehen wir der Einfachheit halber von einem Scheidungsfall aus, in dem das Paar das Haus gemeinsam gekauft hat und es beiden zu gleichen Teilen gehört. Nennen wir dieses Paar Herr und Frau Meier. Die beiden haben keinen Ehevertrag geschlossen und wie die meisten Paare nicht mit einer Scheidung gerechnet. Außerdem haben sie zwei Kinder, die nach der Trennung bei Frau Meier wohnen werden. Nur wo – das ist hier die Frage. Denn das Paar ist sich nicht sicher, was mit dem Haus geschehen soll. Ein Immobilienexperte nennt ihnen die folgenden Optionen:

Frau Meier bleibt mit den Kindern in der Immobilie wohnen. Diese gehört weiterhin beiden.

Die beiden einigen sich darüber, ob Frau Meier an Herrn Meier Miete zahlen muss, ob sie ohne weitere Zahlungen im Haus wohnen bleiben kann oder ob die Mietzahlungen gegebenenfalls mit den Kosten für die Hypothek des Hauses oder den Unterhaltskosten verrechnet werden können. Damit keiner der Partner benachteiligt wird, bietet es sich auch hier an, sich rechtliche Unterstützung zu suchen.

Frau Meier bleibt mit den Kindern in der Immobilie und zahlt Herrn Meier aus.

Wenn Frau Meier mit den Kindern im Haus wohnen bleiben möchte, kann sie alternativ auch ihren Noch-Ehemann bei der Scheidung auszahlen. Dafür wird der Immobilienwert mit der Restschuld, also den Hypotheken und Krediten, die noch abbezahlt werden müssen, verrechnet. Im Fall der Meiers ist das Haus 300.000 Euro wert, die beiden haben das Haus vor 10 Jahren gekauft und müssen noch 200.000 Euro abbezahlen. Diese 200.000 Euro würden in Zukunft alleine von Frau Meier gezahlt. Da 100.000 Euro des Hauses bereits abbezahlt sind, muss sie außerdem 50.000 Euro an Herrn Meier zahlen. Diese Möglichkeit ist nur dann praktikabel, wenn der im Haus bleibende Partner sich die Tilgung des Kredits auch alleine leisten kann.

Das Haus wird als Vorerbe oder Schenkung auf die Kinder übertragen. Frau Meier bleibt bis auf Weiteres mit den Kindern darin wohnen.

Bleibt Frau Meier im Haus wohnen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die Eigentumsverhältnisse zu klären: Die Immobilie kann entweder als Vorerbe oder als Schenkung auf die Kinder des Paares überschrieben werden, mit denen Frau Meier vorerst in der Immobilie wohnen bleibt. Als Vormund der Kinder kann sie bis zu deren 18. Lebensjahr über das Haus verfügen. Diese Alternative bietet sich allerdings eher bei Familien an, die nur ein Kind haben. Denn bei Geschwistern könnte es später zu Streitigkeiten kommen.

Herr und Frau Meier teilen das Haus in zwei Wohnungen, von denen jeder eine behält.

Die Wohnungsteilung ist dann interessant, wenn beide Partner sich noch gut verstehen und sich grundsätzlich vorstellen können, in der Nähe des anderen zu wohnen. Die Teilung kann jedoch nicht ohne Genehmigung von der Gemeinde vorgenommen werden. Außerdem muss sie im Grundbuch eingetragen werden.

Herr und Frau Meier behalten das Haus und vermieten es. Die Mieteinnahmen werden geteilt.

Wenn beide Partner aus dem Haus ausziehen wollen, besteht auch die Möglichkeit, das Haus zu vermieten und die Einnahmen zu teilen. Diese Option ist zum Beispiel dann interessant, wenn später eines der Kinder in dem Haus wohnen möchte.

Herr und Frau Meier verkaufen das Haus gemeinsam und teilen den Erlös.

Neben der Option, dass einer der Partner in der Immobilie bleibt und den anderen Partner auszahlt, ist der Verkauf eine der beliebtesten Varianten bei der Scheidung. Beide Parteien erhalten die Hälfte des Erlöses. Wichtig ist, dass das Paar sich vor dem Verkauf gut von einem Experten beraten und den Immobilienwert schätzen lässt. Schließlich soll der Erlös aus dem Verkauf für beide die Grundlage für einen Neubeginn sein.  

Herr und Frau Meier werden sich nicht einig und es kommt zu einer Teilungsversteigerung.

Wenn Paare sich nicht einigen können, bleibt oft nur noch die Teilungsversteigerung. Diese muss von einem der Partner beim Amtsgericht beantragt werden. Im Vergleich zum Verkauf wird hier jedoch meist ein geringerer Erlös erzielt. Die Meiers können sich zum Glück ohne Gericht einigen und beschließen, das Haus gemeinsam zu verkaufen.

Sie lassen sich scheiden und wissen nicht, welche der Optionen in Ihrer individuellen Situation die passende ist? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

 

Foto: © jack191