Bin ich hier im falschen Raum gelandet? Das hat sich sicherlich schon der eine oder andere Wohnungseigentümer gedacht, der bei der WEG-Versammlung statt vollen Stuhlreihen bloß gähnende Leere vorfand. Warum kann die Eigentümerversammlung also nicht einfach online stattfinden? Ob 360-Grad-Rundgang oder Smart Home: Die Digitalisierung macht für Eigentümer vieles einfacher. Doch wenn es um die virtuelle WEG-Versammlung geht, ist das Recht scheinbar noch nicht so weit.

WEG Gesetz sieht keine virtuellen Versammlungen vor

Eigentümerversammlungen sind häufig nur dünn besucht. Schließlich vermieten viele Eigentümer Ihre Wohnungen und leben gar nicht in derselben Stadt. Und auch für Eigennutzer ist die Versammlung oftmals schwer im ohnehin schon vollen Terminkalender unterzubringen. Eine virtuelle Versammlung, bei der alle Beteiligten ganz einfach per Videokonferenz teilnehmen können, würde vieles vereinfachen. Doch im WEG-Gesetz aus dem Jahr 1951 ist das nicht vorgesehen. Das Gesetz spricht von „erschienenen stimmberechtigten Eigentümern“, was allgemeinhin als „körperlich anwesend“ übersetzt wird.

Die virtuelle Versammlung in die Gemeinschaftsordnung aufnehmen

Allerdings liegt es in der Hand der einzelnen WEGs, zu entscheiden, dass Eigentümer auch virtuell erscheinen können. Dazu muss die virtuelle Versammlung mit der Zustimmung aller Mitglieder in der Gemeinschaftsordnung verankert werden. Ansonsten haben dort getroffene Beschlüsse nur wenig Bestand, wenn sich ein Eigentümer beschwert.

Experten raten dazu, auch bei einer virtuellen Versammlung die wichtigsten Kriterien einer herkömmlichen Eigentümerversammlung zu erfüllen. Das heißt, sie muss für jedes Mitglied der WEG frei zugänglich und nicht öffentlich sein, sowie einen freien Meinungsaustausch und eine ordnungsgemäße Beschlussfreiheit ermöglichen.

Virtuelle und physische Versammlung kombinieren

Vergleicht man die verschiedenen Möglichkeiten, eine virtuelle Versammlung durchzuführen, erscheint eine Videokonferenz hier die beste zu sein. Sie gewährleistet, dass nachvollziehbar ist, wer teilnimmt und ist nicht öffentlich, sondern nur per Einladung zugänglich. Es empfiehlt sich allerdings, die Videokonferenz mit einer physischen Versammlung zu kombinieren. Nur so ist gewährleistet, dass auch Wohnungseigentümer, die nicht über die entsprechende Technik verfügen, an der Konferenz teilnehmen können.

Findet die herkömmliche Eigentümerversammlung in einem Raum mit Internetverbindung und Bildschirm statt, können alle Eigentümer selbst entscheiden, welche Art der Teilnahme sie präferieren. Auch in anderen Bereichen der WEG-Verwaltung bieten sich digitale Lösungen an. So ist die Terminfindung beispielsweise wesentlich einfacher, wenn alle Eigentümer online auswählen können, welche Termine ihnen passen. So steht der nächsten Hauptversammlung nichts mehr im Wege.

Sie möchten Ihre Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gerne verkaufen? Wir beraten Sie gerne, damit alles WEG-konform abläuft.

Foto: rawpixel.com

Um eine Immobilientransaktion korrekt unter Dach und Fach zu bringen, muss einiges bedacht werden. Wenn Sie sich über den Kaufvertrag Gedanken machen, haben Sie die Verhandlungen vermutlich bereits hinter sich und stehen kurz vor dem Notartermin. Doch auf welche Vereinbarungen und Details im Vertrag müssen Sie achten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen?

Der Kaufvertrag bildet die Basis für die Abwicklung einer jeden Immobilientransaktion. Wenn ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer wechselt, treffen Käufer und Verkäufer eine verbindliche Vereinbarung, die zudem notariell beglaubigt werden muss. Die Gebühr, die der Notar hierfür erhebt, orientiert sich am Wert der Immobilie und beläuft sich auf circa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Im Normalfall wird sie vom Erwerber getragen.

Der Notar ist gegenüber beiden Parteien zur Neutralität verpflichtet und steht sowohl Käufer als auch Verkäufer beratend zur Seite. Der Vertragsentwurf sollte beiden Vertragspartnern mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen, sodass die Möglichkeit einer kritischen Überprüfung, gegebenenfalls durch einen Anwalt, besteht.

Bei Kaufverträgen handelt es sich meist um standardisierte Kontrakte. Neben den nötigen Angaben zum Verkäufer und Käufer, wie unter anderem deren Bankverbindungen, müssen eine Grundstücksbeschreibung (Flurkarte) sowie ein aktueller Grundbuchauszug enthalten sein.

Handelt es sich um eine gebrauchte Immobilie, wird zumeist die Klausel „Gekauft wie gesehen“ aufgenommen. Im Gegensatz zu Neubauten, die bei Kaufvertragsunterzeichnung mitunter noch von einem Bauträger errichtet werden und dem Käufer eine fünfjährige Gewährleistung auf das Bauwerk garantieren, besteht bei der Veräußerung einer Gebrauchtimmobilie keine Gewährleistungspflicht. Stattdessen werden etwaige Mängel bei Gebäuden aus zweiter Hand explizit in den Kaufvertrag aufgenommen, um die Verkäufer zusätzlich abzusichern.

Im Kaufvertrag werden außerdem die terminlichen Vorgaben fixiert, die mit der Immobilien-Übertragung verbunden sind. Häufig übernimmt der Erwerber vom Vorbesitzer zusätzliche Gegenstände wie Kücheneinrichtung, Gartenmöbel oder Heizöl, das noch im Tank bevorratet wird. Auch diese Sondervereinbarungen sollten Eingang in den Kaufvertrag finden. Bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer bleiben die Sonderposten jedoch außen vor.

Haben Sie Fragen zu den korrekten Vertragsinhalten für den Verkauf Ihrer Immobilie? Wir beraten Sie gerne!

Um eine Immobilientransaktion korrekt unter Dach und Fach zu bringen, muss einiges bedacht werden. Wenn Sie sich über den Kaufvertrag Gedanken machen, haben Sie die Verhandlungen vermutlich bereits hinter sich und stehen kurz vor dem Notartermin. Doch auf welche Vereinbarungen und Details im Vertrag müssen Sie achten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen?

Der Kaufvertrag bildet die Basis für die Abwicklung einer jeden Immobilientransaktion. Wenn ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer wechselt, treffen Käufer und Verkäufer eine verbindliche Vereinbarung, die zudem notariell beglaubigt werden muss. Die Gebühr, die der Notar hierfür erhebt, orientiert sich am Wert der Immobilie und beläuft sich auf circa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Im Normalfall wird sie vom Erwerber getragen.

Der Notar ist gegenüber beiden Parteien zur Neutralität verpflichtet und steht sowohl Käufer als auch Verkäufer beratend zur Seite. Der Vertragsentwurf sollte beiden Vertragspartnern mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen, sodass die Möglichkeit einer kritischen Überprüfung, gegebenenfalls durch einen Anwalt, besteht.

Bei Kaufverträgen handelt es sich meist um standardisierte Kontrakte. Neben den nötigen Angaben zum Verkäufer und Käufer, wie unter anderem deren Bankverbindungen, müssen eine Grundstücksbeschreibung (Flurkarte) sowie ein aktueller Grundbuchauszug enthalten sein.

Handelt es sich um eine gebrauchte Immobilie, wird zumeist die Klausel „Gekauft wie gesehen“ aufgenommen. Im Gegensatz zu Neubauten, die bei Kaufvertragsunterzeichnung mitunter noch von einem Bauträger errichtet werden und dem Käufer eine fünfjährige Gewährleistung auf das Bauwerk garantieren, besteht bei der Veräußerung einer Gebrauchtimmobilie keine Gewährleistungspflicht. Stattdessen werden etwaige Mängel bei Gebäuden aus zweiter Hand explizit in den Kaufvertrag aufgenommen, um die Verkäufer zusätzlich abzusichern.

Im Kaufvertrag werden außerdem die terminlichen Vorgaben fixiert, die mit der Immobilien-Übertragung verbunden sind. Häufig übernimmt der Erwerber vom Vorbesitzer zusätzliche Gegenstände wie Kücheneinrichtung, Gartenmöbel oder Heizöl, das noch im Tank bevorratet wird. Auch diese Sondervereinbarungen sollten Eingang in den Kaufvertrag finden. Bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer bleiben die Sonderposten jedoch außen vor.

Haben Sie Fragen zu den korrekten Vertragsinhalten für den Verkauf Ihrer Immobilie? Wir beraten Sie gerne!

Jung und alt unter einem Dach: Einst eine häufig gewählte Wohnform, heutzutage eher selten. Doch das scheint sich zu ändern. Mehrgenerationenhäuser werden immer beliebter. Schließlich bietet das Zusammenleben von Großeltern, Erwachsenen und Kindern einige Vorteile. Auch wer nicht die Möglichkeit hat, mit der eigenen Familie zusammenzuziehen, muss auf diese nicht verzichten.

Wie funktioniert ein Mehrgenerationenhaus?

Für das Zusammenleben im Mehrgenerationenhaus gibt es keine festen Regeln. Es gibt Wohnprojekte, in denen jede Partei eine eigene, klar abgegrenzte Wohnung hat – teilweise sind diese sogar auf mehrere Häuser verteilt. In anderen Projekten hingegen haben die Bewohner ihre eigenen Zimmer und Rückzugsmöglichkeiten, teilen sich jedoch, ähnlich wie in einer WG, die Küche und andere Gemeinschaftsräume. Orte, an denen die verschiedenen Bewohner zusammenkommen können, sind in jedem Fall wichtig. Nur so entsteht eine Gemeinschaft, die vom Zusammenleben profitiert.

Denn jede Generation hat der anderen etwas zu geben. Während die Senioren mit den Kindern spielen oder Hausaufgaben machen, können die Eltern arbeiten oder andere Dinge erledigen. Dafür helfen Sie den Senioren, indem sie sie zum Beispiel zum Arzt fahren oder für sie einkaufen gehen.

Wie finde ich ein Mehrgenerationenprojekt?

Senioren und Familien können sich entweder einem bestehenden Projekt anschließen oder passende Räumlichkeiten suchen. Eine Übersicht über Wohnprojekte finden Sie zum Beispiel auf speziell darauf ausgerichteten Portalen im Internet. Aber auch auf den gängigen Immobilien- und WG-Suche-Portalen können Sie fündig werden.

Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Immobilie sind, ist es ratsam, sich an einen Makler zu wenden. Schließlich gibt es hier vieles zu beachten. Ist genügend Platz für alle Parteien vorhanden? Sind die Wohnräume für Senioren barrierefrei? Gibt es abschließbare Wohneinheiten? Wollen Sie ein größeres Projekt ins Leben rufen, ist es außerdem sinnvoll, einen Verein zu gründen.

Passt ein Mehrgenerationenhaus zu mir?

Weiter oben haben wir bereits über die Vorteile des Mehrgenerationenhauses geredet. Wenn Sie die Gesellschaft anderer Menschen schätzen und gerne Teil einer Gemeinschaft sein wollen, ist das Leben in einem Mehrgenerationenhaus eine interessante Option. Haben Sie jedoch lieber Ihre Ruhe und sind von Kinderlachen und -geschrei schnell genervt, ist diese Wohnform vermutlich nicht für Sie geeignet.

Viele Generationenprojekte verfolgen zudem auch sonst einen bestimmten Lebensstil und achten zum Beispiel besonders auf Nachhaltigkeit oder Religion. Hier ist es wichtig, im Blick zu haben, ob der Lebensstil der Gemeinschaft zum eigenen Lebensstil passt.

Überlegen Sie, ob das Leben in einem Generationsprojekt für Sie interessant sein könnte oder interessieren sich generell für das Thema „Wohnen im Alter“? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Foto: IgorVetushko

Jung und alt unter einem Dach: Einst eine häufig gewählte Wohnform, heutzutage eher selten. Doch das scheint sich zu ändern. Mehrgenerationenhäuser werden immer beliebter. Schließlich bietet das Zusammenleben von Großeltern, Erwachsenen und Kindern einige Vorteile. Auch wer nicht die Möglichkeit hat, mit der eigenen Familie zusammenzuziehen, muss auf diese nicht verzichten.

Wie funktioniert ein Mehrgenerationenhaus?

Für das Zusammenleben im Mehrgenerationenhaus gibt es keine festen Regeln. Es gibt Wohnprojekte, in denen jede Partei eine eigene, klar abgegrenzte Wohnung hat – teilweise sind diese sogar auf mehrere Häuser verteilt. In anderen Projekten hingegen haben die Bewohner ihre eigenen Zimmer und Rückzugsmöglichkeiten, teilen sich jedoch, ähnlich wie in einer WG, die Küche und andere Gemeinschaftsräume. Orte, an denen die verschiedenen Bewohner zusammenkommen können, sind in jedem Fall wichtig. Nur so entsteht eine Gemeinschaft, die vom Zusammenleben profitiert.

Denn jede Generation hat der anderen etwas zu geben. Während die Senioren mit den Kindern spielen oder Hausaufgaben machen, können die Eltern arbeiten oder andere Dinge erledigen. Dafür helfen Sie den Senioren, indem sie sie zum Beispiel zum Arzt fahren oder für sie einkaufen gehen.

Wie finde ich ein Mehrgenerationenprojekt?

Senioren und Familien können sich entweder einem bestehenden Projekt anschließen oder passende Räumlichkeiten suchen. Eine Übersicht über Wohnprojekte finden Sie zum Beispiel auf speziell darauf ausgerichteten Portalen im Internet. Aber auch auf den gängigen Immobilien- und WG-Suche-Portalen können Sie fündig werden.

Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Immobilie sind, ist es ratsam, sich an einen Makler zu wenden. Schließlich gibt es hier vieles zu beachten. Ist genügend Platz für alle Parteien vorhanden? Sind die Wohnräume für Senioren barrierefrei? Gibt es abschließbare Wohneinheiten? Wollen Sie ein größeres Projekt ins Leben rufen, ist es außerdem sinnvoll, einen Verein zu gründen.

Passt ein Mehrgenerationenhaus zu mir?

Weiter oben haben wir bereits über die Vorteile des Mehrgenerationenhauses geredet. Wenn Sie die Gesellschaft anderer Menschen schätzen und gerne Teil einer Gemeinschaft sein wollen, ist das Leben in einem Mehrgenerationenhaus eine interessante Option. Haben Sie jedoch lieber Ihre Ruhe und sind von Kinderlachen und -geschrei schnell genervt, ist diese Wohnform vermutlich nicht für Sie geeignet.

Viele Generationenprojekte verfolgen zudem auch sonst einen bestimmten Lebensstil und achten zum Beispiel besonders auf Nachhaltigkeit oder Religion. Hier ist es wichtig, im Blick zu haben, ob der Lebensstil der Gemeinschaft zum eigenen Lebensstil passt.

Überlegen Sie, ob das Leben in einem Generationsprojekt für Sie interessant sein könnte oder interessieren sich generell für das Thema „Wohnen im Alter“? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Foto: IgorVetushko

Die gute Nachricht vorweg: Die Mietpreise in Deutschland steigen nicht so exorbitant, wie oft behauptet, stagnieren tun sie jedoch trotzdem nicht. Zumindest im deutschlandweiten Schnitt. Das zeigt der gerade vorgestellte Wohn-Preisspiegel des Immobilienverbands Deutschland. Im Detail betrachtet zeigt sich jedoch, dass in einigen Metropolen und Regionen der Zenit bereits erreicht ist.

Deutschlands teuerste Stadt, München, zählt leider nicht dazu. Bei den ohnehin kaum bezahlbaren Preisen rechneten Experten, war es schwer zu glauben, dass das Wachstum sich noch beschleunigt. Doch genau das ist passiert. Anders in Berlin: Die Wachstumsrate liegt hier auf etwa dem Niveau des Vorjahrs. Allerdings bedeutet auch das schnell wachsende Mieten. Grund dafür ist die Wohnraumknappheit. Jedes Jahr steigt die Einwohnerzahl der Hauptstadt weiter. Im europäischen Hauptstadtvergleich – und auch im Vergleich mit anderen deutschen Städten – bleibt Berlin jedoch noch vergleichsweise günstig. Berlin ist noch immer nicht in der Top Ten der teuersten Städte und Regionen Deutschlands. Diese Liste wird weiterhin von München angeführt. Neben großen Metropolen sind hier vor allem auch beliebte Ferieninseln vertreten. Geht es um Neubauten mit mittlerem Wohnwert, ist Sylt Spitzenreiter.

Es gibt jedoch auch Metropolen, in denen die Preise stagnieren. Das heißt, die Wachstumsrate liegt hier bei 0 Prozent. Dazu zählen Köln, Frankfurt am Main und Düsseldorf. Die Mietpreise hier sind bereits sehr hoch – der Zenit scheint erreicht zu sein. Wir können also auf die Entwicklung in den nächsten Jahren gespannt sein. Denn dass ein Abfall der Mietpreise in den Großstädten ebenfalls möglich ist, beweist dieses Jahr schon der Stadtstaat Bremen. Die Bremer zahlen 2018 rund 5 Prozent weniger Miete als noch 2017.

In vielen Kleinstädten mit bis zu 50.000 Einwohnern lässt sich hingegen ein ansteigendes Mietpreiswachstum beobachten. „Nachdem im vergangenen Jahr die Preise in den Kleinstädten fast stagnierten oder nur in geringem Maße gestiegen sind, sind jetzt deutliche Nachholeffekte zu beobachten“, erläuterte IVD-Präsident Schick bei der Präsentation des Wohn-Preisspiegels.

Durchschnittlich zahlt man in Deutschland knapp über 9 Euro pro Quadratmeter. Sehr viel günstigere Mieten hat unter anderem das Bundesland Rheinland-Pfalz zu verzeichnen. Im pfälzischen Dierdorf lassen sich die größten Schnäppchen machen. Hier zahlt man für eine Bestandswohnung mit mittlerem Wohnwert nur 3,50 Euro pro Quadratmeter.

Woran liegt es aber, dass die Mietpreise insgesamt steigen? Allein mit der Inflation lässt sich das nicht erklären, wie die Studie des IVD zeigt. Dies wird deutlich, wenn man die Entwicklung der Mietpreise mit dem Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamts vergleicht. Spätestens seit 2010 ist die Mietpreisdynamik wesentlich höher als die allgemeine Inflation.

Der IVD-Präsident sieht die Gründe hierfür im nur schleppend laufenden Wohnungsbau. „Der Wohnungsbau in Deutschland kommt der Nachfrage noch immer nicht hinterher. Dabei würden mehr Wohnungen die Märkte entlasten und einen wirksamen Schutz vor starken Mietanstiegen bieten“, erklärte Schick.

Sie wollen wissen, ob sich die Vermietung Ihrer Immobilie lohnt? Wir sind bestens über die Miet- und Kaufpreise in der Region informiert und beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Foto: Lusign

Die gute Nachricht vorweg: Die Mietpreise in Deutschland steigen nicht so exorbitant, wie oft behauptet, stagnieren tun sie jedoch trotzdem nicht. Zumindest im deutschlandweiten Schnitt. Das zeigt der gerade vorgestellte Wohn-Preisspiegel des Immobilienverbands Deutschland. Im Detail betrachtet zeigt sich jedoch, dass in einigen Metropolen und Regionen der Zenit bereits erreicht ist.

Deutschlands teuerste Stadt, München, zählt leider nicht dazu. Bei den ohnehin kaum bezahlbaren Preisen rechneten Experten, war es schwer zu glauben, dass das Wachstum sich noch beschleunigt. Doch genau das ist passiert. Anders in Berlin: Die Wachstumsrate liegt hier auf etwa dem Niveau des Vorjahrs. Allerdings bedeutet auch das schnell wachsende Mieten. Grund dafür ist die Wohnraumknappheit. Jedes Jahr steigt die Einwohnerzahl der Hauptstadt weiter. Im europäischen Hauptstadtvergleich – und auch im Vergleich mit anderen deutschen Städten – bleibt Berlin jedoch noch vergleichsweise günstig. Berlin ist noch immer nicht in der Top Ten der teuersten Städte und Regionen Deutschlands. Diese Liste wird weiterhin von München angeführt. Neben großen Metropolen sind hier vor allem auch beliebte Ferieninseln vertreten. Geht es um Neubauten mit mittlerem Wohnwert, ist Sylt Spitzenreiter.

Es gibt jedoch auch Metropolen, in denen die Preise stagnieren. Das heißt, die Wachstumsrate liegt hier bei 0 Prozent. Dazu zählen Köln, Frankfurt am Main und Düsseldorf. Die Mietpreise hier sind bereits sehr hoch – der Zenit scheint erreicht zu sein. Wir können also auf die Entwicklung in den nächsten Jahren gespannt sein. Denn dass ein Abfall der Mietpreise in den Großstädten ebenfalls möglich ist, beweist dieses Jahr schon der Stadtstaat Bremen. Die Bremer zahlen 2018 rund 5 Prozent weniger Miete als noch 2017.

In vielen Kleinstädten mit bis zu 50.000 Einwohnern lässt sich hingegen ein ansteigendes Mietpreiswachstum beobachten. „Nachdem im vergangenen Jahr die Preise in den Kleinstädten fast stagnierten oder nur in geringem Maße gestiegen sind, sind jetzt deutliche Nachholeffekte zu beobachten“, erläuterte IVD-Präsident Schick bei der Präsentation des Wohn-Preisspiegels.

Durchschnittlich zahlt man in Deutschland knapp über 9 Euro pro Quadratmeter. Sehr viel günstigere Mieten hat unter anderem das Bundesland Rheinland-Pfalz zu verzeichnen. Im pfälzischen Dierdorf lassen sich die größten Schnäppchen machen. Hier zahlt man für eine Bestandswohnung mit mittlerem Wohnwert nur 3,50 Euro pro Quadratmeter.

Woran liegt es aber, dass die Mietpreise insgesamt steigen? Allein mit der Inflation lässt sich das nicht erklären, wie die Studie des IVD zeigt. Dies wird deutlich, wenn man die Entwicklung der Mietpreise mit dem Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamts vergleicht. Spätestens seit 2010 ist die Mietpreisdynamik wesentlich höher als die allgemeine Inflation.

Der IVD-Präsident sieht die Gründe hierfür im nur schleppend laufenden Wohnungsbau. „Der Wohnungsbau in Deutschland kommt der Nachfrage noch immer nicht hinterher. Dabei würden mehr Wohnungen die Märkte entlasten und einen wirksamen Schutz vor starken Mietanstiegen bieten“, erklärte Schick.

Sie wollen wissen, ob sich die Vermietung Ihrer Immobilie lohnt? Wir sind bestens über die Miet- und Kaufpreise in der Region informiert und beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Foto: Lusign

Um den Wert einer Immobilie herauszufinden, gibt es verschiedene Verfahren. In unserer Reihe stellen wir die wichtigsten vor. Dazu zählt auch das Vergleichswertverfahren. Wir erklären, wie dieses funktioniert und wann es angewandt wird.

Bei einem professionellen Gebäudegutachten wird häufig auf das Vergleichswertverfahren zurückgegriffen, wenn es für die betreffende Immobilienart eine gewisse Anzahl vergleichbarer Objekte gibt. Darunter fallen in der Regel Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke sowie Reihenhäuser. Von einer Großstadtwohnung finden sich manchmal im gleichen Haus oder in der Straße ähnlich große und vergleichbar geschnittene Wohneinheiten. Dies macht eine preisliche Gegenüberstellung einfach.

Ist keine ausreichende Zahl ähnlicher Objekte hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung, Alter etc. vorhanden, sollte auf dieses Verfahren verzichtet und das Sachwertverfahren angewendet werden. Was es damit auf sich hat, erklären wir in einem späteren Teil unserer Reihe.

Als Grundlage einer vergleichenden Methodik werden die Kaufpreissammlungen des örtlichen Gutachterausschusses herangezogen. Hier werden anonymisiert alle notariell beurkundeten Immobilientransaktionen gesammelt und analysiert.

Eine qualitativ sichere Einschätzung ist allerdings nur bei einer ausreichend großen Zahl vergleichbarer Verkaufsfälle möglich. Alternativ kann die Bodenrichtwertkarte herangezogen werden, die ebenfalls von den Gutachterausschüssen gepflegt wird. Die Übersicht wird aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Hier sind unter anderem die bauliche Nutzung sowie der Grundstückswert in den jeweiligen Lagen der Gemeinde aufgeführt. Mit einem solchen Abgleich ist ebenfalls der Immobilienwert fixierbar.

Außerdem wird der Gebäudeexperte bei der Wertermittlung Zu- und Abschläge einfließen lassen. Ist die Immobilie Umwelteinflüssen ausgesetzt oder liegt an einer viel befahrenen Straße sind dies Malus-Punkte, die ihren Wert mindern.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass der Wert einer vermieteten Wohnung, die als Kapitalanlage verkauft werden soll, etwa 20 Prozent niedriger anzusetzen ist, als der einer bezugsfreien. Denn die meisten Interessenten sind auf der Suche nach einer neuen Bleibe zur Selbstnutzung. Wollen sie in eine vermietete Wohnung einziehen, müssen sie eine Eigenbedarfskündigung gegenüber den Mietern aussprechen. Diese Kündigungsart ist kompliziert und häufig langwierig.

Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen, wissen aber nicht welches Verfahren sich dafür anbietet? Kontaktieren Sie uns gerne.

 

Foto: © AndreyPopov

Um den Wert einer Immobilie herauszufinden, gibt es verschiedene Verfahren. In unserer Reihe stellen wir die wichtigsten vor. Dazu zählt auch das Vergleichswertverfahren. Wir erklären, wie dieses funktioniert und wann es angewandt wird.

Bei einem professionellen Gebäudegutachten wird häufig auf das Vergleichswertverfahren zurückgegriffen, wenn es für die betreffende Immobilienart eine gewisse Anzahl vergleichbarer Objekte gibt. Darunter fallen in der Regel Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke sowie Reihenhäuser. Von einer Großstadtwohnung finden sich manchmal im gleichen Haus oder in der Straße ähnlich große und vergleichbar geschnittene Wohneinheiten. Dies macht eine preisliche Gegenüberstellung einfach.

Ist keine ausreichende Zahl ähnlicher Objekte hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung, Alter etc. vorhanden, sollte auf dieses Verfahren verzichtet und das Sachwertverfahren angewendet werden. Was es damit auf sich hat, erklären wir in einem späteren Teil unserer Reihe.

Als Grundlage einer vergleichenden Methodik werden die Kaufpreissammlungen des örtlichen Gutachterausschusses herangezogen. Hier werden anonymisiert alle notariell beurkundeten Immobilientransaktionen gesammelt und analysiert.

Eine qualitativ sichere Einschätzung ist allerdings nur bei einer ausreichend großen Zahl vergleichbarer Verkaufsfälle möglich. Alternativ kann die Bodenrichtwertkarte herangezogen werden, die ebenfalls von den Gutachterausschüssen gepflegt wird. Die Übersicht wird aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Hier sind unter anderem die bauliche Nutzung sowie der Grundstückswert in den jeweiligen Lagen der Gemeinde aufgeführt. Mit einem solchen Abgleich ist ebenfalls der Immobilienwert fixierbar.

Außerdem wird der Gebäudeexperte bei der Wertermittlung Zu- und Abschläge einfließen lassen. Ist die Immobilie Umwelteinflüssen ausgesetzt oder liegt an einer viel befahrenen Straße sind dies Malus-Punkte, die ihren Wert mindern.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass der Wert einer vermieteten Wohnung, die als Kapitalanlage verkauft werden soll, etwa 20 Prozent niedriger anzusetzen ist, als der einer bezugsfreien. Denn die meisten Interessenten sind auf der Suche nach einer neuen Bleibe zur Selbstnutzung. Wollen sie in eine vermietete Wohnung einziehen, müssen sie eine Eigenbedarfskündigung gegenüber den Mietern aussprechen. Diese Kündigungsart ist kompliziert und häufig langwierig.

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Häufig ist die Immobilie bei der Scheidung noch nicht abbezahlt. Für die Bedienung des Immobilienkredits stehen diejenigen gerade, die den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Dies sind häufig beide Ehepartner.

Die finanzierende Bank mindert das Risiko eines Kreditausfalls, wenn zwei anstatt nur ein Ehepartner signiert haben. Dann besteht für beide gegenüber der Bank eine Gesamtschuld. Das heißt, ein Partner steht nicht für die Hälfte des laufenden Kredits gerade, und der andere für den anderen Teil. Sondern jeder kann jeweils für die gesamte Darlehenssumme von dem Institut in Anspruch genommen werden.

Wird die Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung im Zuge einer Scheidung verkauft, erhebt die Bank für diese Vertragsauflösung eine Gebühr in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser Betrag orientiert sich an der Darlehenshöhe, der Laufzeit und den Konditionen wie dem Zinssatz. Seit 2009 herrscht in Deutschland eine Niedrigzinsphase, viele Häuslebauer haben daher lange Laufzeiten über 15, 20 oder gar 25 Jahre abgeschlossen. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Immobilienverkauf in Folge einer Trennung der Darlehensvertrag gekündigt und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss, hoch.

Gehört die Immobilie also beiden Ehepartner, müssen sie sich über die weitere Verwendung (Verkauf, Vermietung, Auszahlung eines Partners etc.) einigen.

In dem meisten Fällen wird die gemeinsame Immobilie verkauft, weil ein Partner nicht alleine die Finanzierung und den Unterhalt des Objektes stemmen kann oder weil sie für eine Person zu groß ist. Kann er mit seinem Gehalt das Darlehen bedienen, kann er die Immobilie als alleiniger Eigentümer übernehmen und seinen Ex-Gatten auszahlen. Dann muss mit der Bank vereinbart werden, dass der zweite Partner aus dem Darlehensvertrag entlassen wird. Die Bank wird dem nur zustimmen, wenn anhand von Einkommensnachweisen ersichtlich ist, dass der Ehepartner den Kredit alleine begleichen kann.

Zu bedenken sind ferner steuerliche Aspekte. Hat das Ehepaar nur wenige Jahre in der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus gelebt, kann beim Immobilienverkauf Spekulationssteuer anfallen. Wurde die Immobilie im Jahr des Verkaufs mindestens die beiden vorangegangenen Jahre nach dem Erwerb von beiden Partnern bewohnt, entfällt diese Steuer (§23 EStG). Kam es jedoch bereits in dieser Phase zur Trennung, weil ein Partner ausgezogen ist und der andere die Immobilie alleine bewohnte oder zusammen mit den Kindern, wird gegebenenfalls Spekulationssteuer bei der Veräußerung erhoben.

Sie befinden sich in der Scheidung und wissen nicht, wie Sie nun mit Ihrer Immobilie umgehen sollen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

 

Foto: © vchalup