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Was Sie zum Baukindergeld wissen müssen

Aktuelles

Lange Zeit wurde über die genaue Umsetzung diskutiert, seit dem 18. September ist es nun endlich da: Das Baukindergeld. Aber wer wird gefördert und wann müssen die entsprechenden Anträge eingereicht werden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.  

Wem steht die Förderung zu?

Mit dem Baukindergeld sollen Familien bei der Finanzierung ihres Eigenheims unterstützt werden. Vorrausetzung dafür ist, dass im Haushalt mindestens ein Kind lebt, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits geboren ist und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Antragssteller muss Eigentümer oder Miteigentümer der neu erworbenen Immobilie und Kindergeld beziehen.

Auch der Zeitraum, in dem die Wohnung gekauft wurde, ist entscheidend für die Förderung. Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung müssen zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.

Wer wird nicht gefördert?

Durch das Baukindergeld sollen vor allem Familien mit weniger Einkommen gefördert werden. Deshalb gibt es eine Einkommensgrenze, die bei 75.000 Euro bei einem Kind liegt und sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro erhöht. Außerdem dürfen die Antragssteller zum Antragszeitpunkt keine weiteren Immobilien besitzen und die Immobilie mindestens 10 Jahre lang selbst nutzen. Eine Einschränkung in Bezug auf die Wohnfläche, die zeitweise diskutiert wurde, gibt es nicht.

Wie hoch ist die Förderung?

Wie viel eine Familie am Ende erhält, hängt von der Anzahl an Kindern im Haushalt ab. Pro Kind gibt es auf zehn Jahre verteilt eine Förderung von 1.200 Euro im Jahr. Insgesamt werden somit 12.000 Euro pro Kind gefördert. Das hört sich erst mal nicht viel an, ist aber hilfreich bei der Tilgung der Zinsen. Eine maximale Fördersumme pro Familie gibt es nicht. Das Geld wird jährlich am selben Tag ausgezahlt.

Wann und wo muss der Antrag gestellt werden?

Das Baukindergeld wird über das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Nach dem Einzug haben Familien hierfür drei Monate Zeit. Das gilt selbstverständlich nicht für Anträge, die rückwirkend gestellt werden. Wer in diesem Jahr noch vor dem Stichtag am 18. September in sein neues Zuhause gezogen ist, hat bis zum 31.12.2018 Zeit, die Förderung zu beantragen. Insgesamt können Anträge bis zum 31.12.2018 gestellt werden. Nach der Antragsstellung haben Familien noch einmal drei Monate Zeit, um die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Dazu zählen die Einkommensbescheide der letzten zwei Jahre, eine Meldebestätigung und der Grundbuchauszug.

Sie wollen Baukindergeld beantragen und sind sich noch unsicher, was die neue Förderung angeht? Wir beraten Sie gerne zu ihren Möglichkeiten.

Foto: Max Kegfire

5. Oktober 2018/0 Kommentare/von sturmimmobilien
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