Mit steigendem Alter verändern sich die Ansprüche ans eigene Zuhause. Waren Ihnen mit 30 noch ein großer Garten und genügend Kinderzimmer wichtig, freuen Sie sich mit 70 vermutlich eher darüber, wenige Treppen steigen zu müssen und den Supermarkt direkt um die Ecke zu haben. Doch was ist beim altersgerechten Wohnen noch zu beachten?

Die Kinder sind aus dem Haus, die Pflege des Gartens wird zusehends anstrengender und beim Gedanken an den nächsten Fensterputz graust es Ihnen schon jetzt – In einer solchen Situation entscheiden sich viele Senioren, das Einfamilienhaus gegen eine Seniorenwohnung zu tauschen. Mittlerweile haben viele Baufirmen den entstehenden Markt für sich erkannt und bieten speziell für Senioren angepasste Wohnungen. Dabei ist nicht nur die richtige Ausstattung, sondern auch die Umgebung entscheidend.

Was den Schnitt dieser Wohnungen betrifft, so wurde lange Zeit sogar falsch gedacht. Denn nicht jeder Rentner ist bereits pflegedürftig. Zwar wünschen sich viele Senioren in Ihrer neuen Wohnung weniger Räume und vor allem nur eine Etage. Das heißt jedoch nicht, dass die vorhandenen Zimmer klein und eng sein sollten. Genügend Platz und Freiraum ist auch im Alter noch wichtig.

Trotzdem sollten Sie, auch wenn Sie jetzt noch fit sind, bei der Wahl Ihres Alterssitzes an die Zukunft denken. Ein enger Flur und hohe Türschwellen sind heute vielleicht noch kein Problem – in zehn Jahren kann das schon ganz anders aussehen. Damit dann nicht noch ein Umzug nötig wird, ist es ratsam schon frühzeitig auf Barrierefreiheit zu setzen. Das bedeutet zum Beispiel, dass alle Gänge weit genug sind, um mit einem Rollstuhl durchfahren zu werden und dass der Boden möglichst eben ist. Bodengleiche Duschen sollten in einer Seniorenwohnung ebenso Standard sein wie breite Türrahmen, leicht zu öffnende Fenster und eine Zentralheizung mit Temperaturregulation.

Neben der Ausstattung der Wohnung ist außerdem die Umgebung nicht zu unterschätzen. Der abgeschiedene Altersitz auf dem Land mag eine romantische Vorstellung sein. In der Realität ist eine gute Infrastruktur jedoch ein Muss. Lebensmittelgeschäfte und Ärzte sollten wenn möglich fußläufig erreichbar sein und auch das nächste Krankenhaus darf nicht allzu weit entfernt sein. Denn wenn ein Notfall eintritt, dann zählt oft jede Minute. Muss der Krankenwagen erst aus der nächstgrößeren Stadt anrücken, kann es im Falle eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls bei der Ankunft schon zu spät sein. Wenn Sie alleine wohnen, dann empfiehlt es sich außerdem, einen Notrufknopf in Ihrer Wohnung einzubauen, über den der Notdienst schnell alarmiert wird.

Eine Seniorenwohnung muss übrigens nicht zwangsläufig im Erdgeschoss liegen. Wenn Sie mit einem Aufzug erreichbar ist, reicht das vollkommen aus. Idealerweise gibt es im Haus mehrere Fahrstühle. Dann besteht kein Problem, falls einer davon einmal ausfällt. Sollte es im Eingangsbereich trotzdem ein paar Treppenstufen geben, ist es wichtig, dass es hierfür zusätzlich noch eine Rampe gibt.

Wenn Sie sich für eine Wohnung in einem Wohnhaus speziell für Senioren entscheiden, wird auf all diese Punkte bereits geachtet sein. So müssen Sie sich selbst nicht um einen barrierefreien Umbau kümmern, sondern können entspannt in die neue Immobilie ziehen. Bei Seniorenwohnungen lässt sich zwischen frei finanzierten und staatlich geförderten Immobilien unterscheiden. Die staatliche Förderung setzt in einigen Bundesländern eine Alters- und Gehaltsgrenze voraus. So soll gewährleistet werden, dass die Wohnungen tatsächlich an Bedürftige vergeben werden.

Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen und in eine seniorengerechte Wohnung umziehen? Wir unterstützen Sie gerne beim Start in den neuen Lebensabschnitt.

Foto: © Halfpoint

Ganz Deutschland ächzt und stöhnt unter den Temperaturen des heißen Sommers 2018. Bei über 30 Grad Celsius im Schatten mag man kaum einen Schritt tun. Ein Sprung ins kühle Nass hingegen klingt verlockend. Doch das erfrischende Freibad und die Badeseen liegen in der Regel nicht direkt vor der Haustür. Anders wäre das mit einem Pool im eigenen Garten …

von Nele Klockmann

Es ist eine Tatsache, dass die Sommer in unseren Breitengraden immer heißer werden. Wer ein Haus mit Garten besitzt, sollte sich also wirklich einmal mit der Frage auseinandersetzen, ob er nicht auch einen Pool besitzen möchte. Rund 12.000 Deutsche erfüllen sich jährlich den Traum vom Schwimmen im Garten. Das meiste Interesse an privaten Badestätten zeigt hier die Altersgruppe der über 60-Jährigen, die häufig über einen gewissen finanziellen Spielraum verfügt. Die Nachfrage bei Eltern und Berufstätigen ist demgegenüber eher gering, da sie in der Regel noch damit beschäftigt sind, das Eigenheim abzubezahlen, und außerdem den zusätzlichen Pflegeaufwand scheuen. Idealerweise planschen die Kinder der jungen Familien also in den Schwimmbecken von Oma und Opa.

Swimmingpool oder Badeteich – das ist hier die Frage

Im Wettbewerb mit dem klassischen Swimmingpool wird übrigens der Badeteich immer beliebter. Nicht nur in Punkto Herstellungskosten und Natürlichkeit hat die Öko-Variante die Nase vorn, auch die laufenden Unterhaltskosten des Teichs sind im Vergleich nur halb so hoch, da sie im Sommer nicht neu befüllt werden müssen.

Umwelt- und gesundheitsbewusste Hausbesitzer kommen bei Badeteichen sowieso auf ihre Kosten, denn dank der natürlichen Selbstreinigung muss kein Chlor verwendet werden, was auch für Allergiker von Vorteil ist. Die Vorurteile vom „trüben Gewässer“ hat der Schwimmteich längst widerlegt: Dank moderner Filteranlagen können sich Badeteich-Besitzer über ein ungetrübtes Schwimmvergnügen freuen. Der unnachahmliche Reinigungs-Mechanismus der Natur hat aber auch einen entscheidenden Nachteil: Der Teich muss über eine Regenerationszone verfügen, die nicht angeschwommen wird. Wegen des erhöhten Flächenbedarfs lassen sich Badeteiche daher nur in größeren Gärten anlegen.

Ein weiterer Punkt, der auf einer Pro-/Contra-Liste gegen einen Teich und für einen Pool spricht, ist die Möglichkeit der Abdeckung (beispielsweise durch elektrische Rollläden), die bei Eltern mit kleinen Kindern aus Sicherheitsgründen sehr gefragt ist. Zusätzlich zu den Baukosten für einen 32 Quadratmeter großen Standardpool, die bei rund 15.000 Euro beginnen, müssten für eine kindersichere Abdeckung noch einmal rund 10.000 Euro einkalkuliert werden.

Ein mehr oder weniger kostspieliges Vergnügen bleibt der Badespaß im eigenen Garten, je nachdem, ob sie sich für den Klassiker oder die Natur-Variante entscheiden. Doch man darf auch nicht vergessen, dass eine private Schwimmmöglichkeit bei einem Hausverkauf eines Tages erheblich größeren Gewinn erzielen würde.

Und wo wir schon bei Zielen sind: Beim kurzen Weg von der Terrassentür zum Schwimmvergnügen zahlt sich der Preis auf jeden Fall aus. Und das nicht nur im Sommer 2018.

Sie spielen mit dem Gedanken an eine private Badestätte im eigenen Garten? Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.

Foto © anyaberkut

Ganz Deutschland ächzt und stöhnt unter den Temperaturen des heißen Sommers 2018. Bei über 30 Grad Celsius im Schatten mag man kaum einen Schritt tun. Ein Sprung ins kühle Nass hingegen klingt verlockend. Doch das erfrischende Freibad und die Badeseen liegen in der Regel nicht direkt vor der Haustür. Anders wäre das mit einem Pool im eigenen Garten …

von Nele Klockmann

Es ist eine Tatsache, dass die Sommer in unseren Breitengraden immer heißer werden. Wer ein Haus mit Garten besitzt, sollte sich also wirklich einmal mit der Frage auseinandersetzen, ob er nicht auch einen Pool besitzen möchte. Rund 12.000 Deutsche erfüllen sich jährlich den Traum vom Schwimmen im Garten. Das meiste Interesse an privaten Badestätten zeigt hier die Altersgruppe der über 60-Jährigen, die häufig über einen gewissen finanziellen Spielraum verfügt. Die Nachfrage bei Eltern und Berufstätigen ist demgegenüber eher gering, da sie in der Regel noch damit beschäftigt sind, das Eigenheim abzubezahlen, und außerdem den zusätzlichen Pflegeaufwand scheuen. Idealerweise planschen die Kinder der jungen Familien also in den Schwimmbecken von Oma und Opa.

Swimmingpool oder Badeteich – das ist hier die Frage

Im Wettbewerb mit dem klassischen Swimmingpool wird übrigens der Badeteich immer beliebter. Nicht nur in Punkto Herstellungskosten und Natürlichkeit hat die Öko-Variante die Nase vorn, auch die laufenden Unterhaltskosten des Teichs sind im Vergleich nur halb so hoch, da sie im Sommer nicht neu befüllt werden müssen.

Umwelt- und gesundheitsbewusste Hausbesitzer kommen bei Badeteichen sowieso auf ihre Kosten, denn dank der natürlichen Selbstreinigung muss kein Chlor verwendet werden, was auch für Allergiker von Vorteil ist. Die Vorurteile vom „trüben Gewässer“ hat der Schwimmteich längst widerlegt: Dank moderner Filteranlagen können sich Badeteich-Besitzer über ein ungetrübtes Schwimmvergnügen freuen. Der unnachahmliche Reinigungs-Mechanismus der Natur hat aber auch einen entscheidenden Nachteil: Der Teich muss über eine Regenerationszone verfügen, die nicht angeschwommen wird. Wegen des erhöhten Flächenbedarfs lassen sich Badeteiche daher nur in größeren Gärten anlegen.

Ein weiterer Punkt, der auf einer Pro-/Contra-Liste gegen einen Teich und für einen Pool spricht, ist die Möglichkeit der Abdeckung (beispielsweise durch elektrische Rollläden), die bei Eltern mit kleinen Kindern aus Sicherheitsgründen sehr gefragt ist. Zusätzlich zu den Baukosten für einen 32 Quadratmeter großen Standardpool, die bei rund 15.000 Euro beginnen, müssten für eine kindersichere Abdeckung noch einmal rund 10.000 Euro einkalkuliert werden.

Ein mehr oder weniger kostspieliges Vergnügen bleibt der Badespaß im eigenen Garten, je nachdem, ob sie sich für den Klassiker oder die Natur-Variante entscheiden. Doch man darf auch nicht vergessen, dass eine private Schwimmmöglichkeit bei einem Hausverkauf eines Tages erheblich größeren Gewinn erzielen würde.

Und wo wir schon bei Zielen sind: Beim kurzen Weg von der Terrassentür zum Schwimmvergnügen zahlt sich der Preis auf jeden Fall aus. Und das nicht nur im Sommer 2018.

Sie spielen mit dem Gedanken an eine private Badestätte im eigenen Garten? Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.

Foto © anyaberkut

Am Immobilienmarkt ist die Hölle los. Wer ein Haus verkauft hat schnell eine Traube an Kaufinteressenten vor der Tür stehen und steht vor der Qual der Wahl. Welche Interessenten meinen es wirklich ernst und können sich Ihre Immobilie leisten? Wir zeigen, wie Sie bei der Auswahl vorgehen.

Schritt 1: Besichtigungstourismus verhindern

Nicht jeder Interessent, der sich auf Ihr Angebot meldet, ist auch wirklich an einem Kauf interessiert. Um sogenannten Besichtigungstourismus zu vermeiden und nur Leute ins Haus einzuladen, die nach Betrachten des Exposés ernsthaft über einen Kauf nachdenken, ist es wichtig, schon hier Kriterien für eine Vorauswahl zu haben. Vollständige Kontaktdaten sollten daher ein Muss sein. Auch bietet es sich an, die Kaufinteressenten einen Fragebogen ausfüllen zu lassen, in dem Sie bereits erste Angaben zu einziehenden Personen, Preisvorstellungen und Finanzierungsmöglichkeiten beantworten. Wer hier nur vage Angaben macht und am liebsten anonym bleiben möchte, ist höchstwahrscheinlich kein ernstzunehmender Kaufinteressent. Auch mit Online Tools wie 360 Grad Besichtigungen, bei denen die Interessenten ihre Kontaktdaten hinterlegen müssen, lässt sich bereits eine Vorauswahl treffen.

Schritt 2: Mit der Bonitätsprüfung aussieben

Wenn nach den Besichtigungen mehrere Interessenten übrigbleiben, ist es entscheidend zu wissen, ob diese sich die Immobilie tatsächlich leisten können. Denn natürlich ist das wichtigste Kriterium bei der Auswahl eines Käufers, dass er zahlungsfähig ist. Um die Bonität zu prüfen haben Sie mehrere Möglichkeiten.  Zunächst einmal geben Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Holding AG Informationen über die Zahlungsfähigkeit und Verschuldung einer Person. Als Privatverkäufer ist es jedoch schwierig, an diese Auskünfte heranzukommen. Die Kaufinteressenten müssen Ihnen also eine Selbstauskunft zukommen lassen. Weitere Beispiele für Wirtschaftsauskunfteien sind Bürgel und Creditreform. Diese geben außerdem Auskunft über bereits bestehenden Immobilienbesitz und eine allgemeine Beurteilung der Finanzlage. Neben den Daten, die Sie auf diesem Wege erhalten bietet es sich außerdem an, eine Auskunft über die Vermögenswerte Ihrer Interessenten zu verlangen. Dazu zählen Konto- und Depotauszüge, aber auch Geschäftsunterlagen. Das wichtigste Kriterium ist letztendlich jedoch die Finanzierungszusage der Bank. Achten sie dabei unbedingt darauf, dass der Kredit spezifisch für den Kauf Ihrer Immobilie bewilligt wurde. So gehen Sie sicher, dass der Interessent damit nicht am Ende ein anderes Objekt abzahlt.

Schritt 3: Kriterien für die finale Auswahl

Am Ende kann es nun sein, dass noch immer zwei oder sogar mehr zahlungsfähige Kaufinteressenten vor Ihnen stehen. Wie treffen Sie hier Ihre Entscheidung? Die einfachste Variante ist wohl das „First-Come-First-Serve“-Prinzip: Wer als Erstes mit einem abgesicherten Kaufangebot auf Sie zukommt, bekommt die Immobilie. Sie sind allerdings nicht daran gebunden, an den schnellsten Bieter zu verkaufen, sondern völlig frei in Ihrer Auswahl. Einen Sympathie-Bonus kann Ihnen dementsprechend genauso wenig zur Last gelegt werden wie eine Entscheidung per Los. Außerdem können Sie Ihre Wahl davon abhängig machen, wie gut die neuen Bewohner in die Nachbarschaft passen. Beim Verkauf einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ist es oft sogar üblich, dass die Eigentümergemeinschaft den Käufer vorher absegnen muss. Vorsichtig sollten Sie jedoch bei zusätzlichen Zahlungen sein. Zwar ist es legitim, an den Meistbietenden zu verkaufen, allerdings dürfen Sie keine Zusatzzahlungen entgegennehmen, die nicht im Kaufvertrag aufgeführt werden. Sonst gibt es schnell Probleme mit dem Finanzamt.

Sie brauchen Hilfe bei der Wahl eines passenden Käufers für Ihre Immobilie? Wir unterstützen Sie gerne und übernehmen die Bonitätsprüfung für Sie.

Foto: © Deagreez

Am Immobilienmarkt ist die Hölle los. Wer ein Haus verkauft hat schnell eine Traube an Kaufinteressenten vor der Tür stehen und steht vor der Qual der Wahl. Welche Interessenten meinen es wirklich ernst und können sich Ihre Immobilie leisten? Wir zeigen, wie Sie bei der Auswahl vorgehen.

Schritt 1: Besichtigungstourismus verhindern

Nicht jeder Interessent, der sich auf Ihr Angebot meldet, ist auch wirklich an einem Kauf interessiert. Um sogenannten Besichtigungstourismus zu vermeiden und nur Leute ins Haus einzuladen, die nach Betrachten des Exposés ernsthaft über einen Kauf nachdenken, ist es wichtig, schon hier Kriterien für eine Vorauswahl zu haben. Vollständige Kontaktdaten sollten daher ein Muss sein. Auch bietet es sich an, die Kaufinteressenten einen Fragebogen ausfüllen zu lassen, in dem Sie bereits erste Angaben zu einziehenden Personen, Preisvorstellungen und Finanzierungsmöglichkeiten beantworten. Wer hier nur vage Angaben macht und am liebsten anonym bleiben möchte, ist höchstwahrscheinlich kein ernstzunehmender Kaufinteressent. Auch mit Online Tools wie 360 Grad Besichtigungen, bei denen die Interessenten ihre Kontaktdaten hinterlegen müssen, lässt sich bereits eine Vorauswahl treffen.

Schritt 2: Mit der Bonitätsprüfung aussieben

Wenn nach den Besichtigungen mehrere Interessenten übrigbleiben, ist es entscheidend zu wissen, ob diese sich die Immobilie tatsächlich leisten können. Denn natürlich ist das wichtigste Kriterium bei der Auswahl eines Käufers, dass er zahlungsfähig ist. Um die Bonität zu prüfen haben Sie mehrere Möglichkeiten.  Zunächst einmal geben Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Holding AG Informationen über die Zahlungsfähigkeit und Verschuldung einer Person. Als Privatverkäufer ist es jedoch schwierig, an diese Auskünfte heranzukommen. Die Kaufinteressenten müssen Ihnen also eine Selbstauskunft zukommen lassen. Weitere Beispiele für Wirtschaftsauskunfteien sind Bürgel und Creditreform. Diese geben außerdem Auskunft über bereits bestehenden Immobilienbesitz und eine allgemeine Beurteilung der Finanzlage. Neben den Daten, die Sie auf diesem Wege erhalten bietet es sich außerdem an, eine Auskunft über die Vermögenswerte Ihrer Interessenten zu verlangen. Dazu zählen Konto- und Depotauszüge, aber auch Geschäftsunterlagen. Das wichtigste Kriterium ist letztendlich jedoch die Finanzierungszusage der Bank. Achten sie dabei unbedingt darauf, dass der Kredit spezifisch für den Kauf Ihrer Immobilie bewilligt wurde. So gehen Sie sicher, dass der Interessent damit nicht am Ende ein anderes Objekt abzahlt.

Schritt 3: Kriterien für die finale Auswahl

Am Ende kann es nun sein, dass noch immer zwei oder sogar mehr zahlungsfähige Kaufinteressenten vor Ihnen stehen. Wie treffen Sie hier Ihre Entscheidung? Die einfachste Variante ist wohl das „First-Come-First-Serve“-Prinzip: Wer als Erstes mit einem abgesicherten Kaufangebot auf Sie zukommt, bekommt die Immobilie. Sie sind allerdings nicht daran gebunden, an den schnellsten Bieter zu verkaufen, sondern völlig frei in Ihrer Auswahl. Einen Sympathie-Bonus kann Ihnen dementsprechend genauso wenig zur Last gelegt werden wie eine Entscheidung per Los. Außerdem können Sie Ihre Wahl davon abhängig machen, wie gut die neuen Bewohner in die Nachbarschaft passen. Beim Verkauf einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ist es oft sogar üblich, dass die Eigentümergemeinschaft den Käufer vorher absegnen muss. Vorsichtig sollten Sie jedoch bei zusätzlichen Zahlungen sein. Zwar ist es legitim, an den Meistbietenden zu verkaufen, allerdings dürfen Sie keine Zusatzzahlungen entgegennehmen, die nicht im Kaufvertrag aufgeführt werden. Sonst gibt es schnell Probleme mit dem Finanzamt.

Sie brauchen Hilfe bei der Wahl eines passenden Käufers für Ihre Immobilie? Wir unterstützen Sie gerne und übernehmen die Bonitätsprüfung für Sie.

Foto: © Deagreez

Jeder der eine Immobilie besitzt, muss im Grundbuch eingetragen sein. Allerdings wissen die wenigsten Hauseigentümer, warum die Einträge so wichtig sind. Fehlinformationen können nämlich verheerende Folgen nach sich ziehen. Daher ist es wichtig diese zu verstehen und richtig zu nutzen um später keine bösen Überraschungen zu erleben. In unserer 3-teiligen Serie zum Grundbuchauszug, haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst.

von Johanna Böhnke

Der erste Teil dieser Reihe hat sich mit dem Fall der Scheidung beschäftigt. Am Ende musste das getrennte Paar das Haus verkaufen. Erworben hat es eine alleinstehende Frau mit zwei fast erwachsenen Kindern. Springen wir nun ein paar Jahre in die Zukunft: Die neue Eigentümerin ist verstorben und ein Testament hat sie nicht aufgesetzt. Da sie unverheiratet blieb erben ihre Kinder zu gleichen Teilen. Das gilt auch für die Immobilie. Während nun die Tochter gerne in das Haus ihrer Mutter einziehen möchte, will ihr Bruder seinen Anteil lieber verkaufen.

Die Erbengemeinschaft

Nun möchte man glauben, der Sohn kann seiner Schwester seinen Anteil ganz einfach verkaufen, doch so simpel ist das nicht. Denn die beiden Erben bilden zunächst eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über das Haus verfügen kann. Um das zu ändern, müssen die beiden einen Auflösungsvertrag bzw. Erbauseinandersetzungsvertrag aufsetzen und diesen notariell beglaubigen lassen.

Die Erbauseinandersetzung

In diesem Vertrag wird festgelegt, mit welcher Summe die Erbin des Hauses ihren Bruder auszahlen muss. Hierfür ist es wichtig, den Wert der Immobilie zu kennen. Den lassen die beiden von einem Immobilienexperten ermitteln. Dabei müssen auch alle Schulden bzw. Hypotheken einbezogen werden, die noch abzuzahlen sind. Denn auch das ist im Grundbuch hinterlegt und wird an den neuen Besitzer weitervererbt. Das Haus ist in unserem Beispiel der einzige wertvolle Teil des Erbes, da die Mutter über keine großen Summen an Geld oder andere wertvolle Besitztümer verfügte. Wäre das der Fall gewesen, hätten ihre beiden Erben sich auch dazu entschließen können, die verschiedenen Besitztümer im Erbauseinandersetzungsvertrag untereinander aufzuteilen.

Die Änderung des Grundbucheintrags

Die Tochter kann den angemessenen Betrag aufbringen. Doch bevor sie zur alleinigen Eigentümerin des Hauses wird, muss sie den Grundbucheintrag ändern lassen. Dort ist nach wie vor die verstorbene Mutter als Eigentümerin eingetragen. Um den Grundbucheintrag kostenfrei zu ändern, haben Erben in Deutschland zwei Jahre lang Zeit. Eine spätere Änderung ist möglich, aber kostenpflichtig. Damit diese Änderung vorgenommen werden kann, muss der Erbanspruch nachgewiesen werden. Dafür lassen sich die Erben einen Erbschein ausstellen. In Fällen wo ein Testament vorliegt, gilt auch dieses als Legitimation – vorausgesetzt der Besitzanspruch geht daraus klar hervor. In unserem Szenario wird die neue Besitzerin außerdem den Auflösungsvertrag vorlegen, um sich alleine in das Grundbuch eintragen zu lassen.

Sie haben ein Haus geerbt und wollen es gerne verkaufen? Kontaktieren Sie uns jetzt, wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Foto: © sasun1990

 

Jeder der eine Immobilie besitzt, muss im Grundbuch eingetragen sein. Allerdings wissen die wenigsten Hauseigentümer, warum die Einträge so wichtig sind. Fehlinformationen können nämlich verheerende Folgen nach sich ziehen. Daher ist es wichtig diese zu verstehen und richtig zu nutzen um später keine bösen Überraschungen zu erleben. In unserer 3-teiligen Serie zum Grundbuchauszug, haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst.

von Johanna Böhnke

Der erste Teil dieser Reihe hat sich mit dem Fall der Scheidung beschäftigt. Am Ende musste das getrennte Paar das Haus verkaufen. Erworben hat es eine alleinstehende Frau mit zwei fast erwachsenen Kindern. Springen wir nun ein paar Jahre in die Zukunft: Die neue Eigentümerin ist verstorben und ein Testament hat sie nicht aufgesetzt. Da sie unverheiratet blieb erben ihre Kinder zu gleichen Teilen. Das gilt auch für die Immobilie. Während nun die Tochter gerne in das Haus ihrer Mutter einziehen möchte, will ihr Bruder seinen Anteil lieber verkaufen.

Die Erbengemeinschaft

Nun möchte man glauben, der Sohn kann seiner Schwester seinen Anteil ganz einfach verkaufen, doch so simpel ist das nicht. Denn die beiden Erben bilden zunächst eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über das Haus verfügen kann. Um das zu ändern, müssen die beiden einen Auflösungsvertrag bzw. Erbauseinandersetzungsvertrag aufsetzen und diesen notariell beglaubigen lassen.

Die Erbauseinandersetzung

In diesem Vertrag wird festgelegt, mit welcher Summe die Erbin des Hauses ihren Bruder auszahlen muss. Hierfür ist es wichtig, den Wert der Immobilie zu kennen. Den lassen die beiden von einem Immobilienexperten ermitteln. Dabei müssen auch alle Schulden bzw. Hypotheken einbezogen werden, die noch abzuzahlen sind. Denn auch das ist im Grundbuch hinterlegt und wird an den neuen Besitzer weitervererbt. Das Haus ist in unserem Beispiel der einzige wertvolle Teil des Erbes, da die Mutter über keine großen Summen an Geld oder andere wertvolle Besitztümer verfügte. Wäre das der Fall gewesen, hätten ihre beiden Erben sich auch dazu entschließen können, die verschiedenen Besitztümer im Erbauseinandersetzungsvertrag untereinander aufzuteilen.

Die Änderung des Grundbucheintrags

Die Tochter kann den angemessenen Betrag aufbringen. Doch bevor sie zur alleinigen Eigentümerin des Hauses wird, muss sie den Grundbucheintrag ändern lassen. Dort ist nach wie vor die verstorbene Mutter als Eigentümerin eingetragen. Um den Grundbucheintrag kostenfrei zu ändern, haben Erben in Deutschland zwei Jahre lang Zeit. Eine spätere Änderung ist möglich, aber kostenpflichtig. Damit diese Änderung vorgenommen werden kann, muss der Erbanspruch nachgewiesen werden. Dafür lassen sich die Erben einen Erbschein ausstellen. In Fällen wo ein Testament vorliegt, gilt auch dieses als Legitimation – vorausgesetzt der Besitzanspruch geht daraus klar hervor. In unserem Szenario wird die neue Besitzerin außerdem den Auflösungsvertrag vorlegen, um sich alleine in das Grundbuch eintragen zu lassen.

Sie haben ein Haus geerbt und wollen es gerne verkaufen? Kontaktieren Sie uns jetzt, wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Foto: © sasun1990

 

Die Schrankwand im Wohnzimmer voller Fotos und Erinnerungen, der große Esstisch in der Küche, an dem Sonntags die ganze Familie zusammenkommt und die geräumige Eck-Couch, auf der Sie so viele Abende verbracht haben: Wenn Sie sich im Alter entscheiden, das eigene Haus gegen eine altersgerechte Wohnung zu tauschen, können Sie die meisten Möbel, die Sie Jahrzehnte lang begleitet haben, nicht mitnehmen. Was aber passiert damit? Wir haben vier Möglichkeiten zusammengefasst und erklären, worauf es dabei ankommt.

Möbel verkaufen, aber richtig

In Ihrem Haus befindet sich sicherlich das eine oder andere Möbelstück, für das Sie beim Verkauf noch viel Geld bekommen können. Mit etwas Glück, können Sie in einem Antiquariat sogar mehr verlangen, als Sie ursprünglich gezahlt haben. Doch den richtigen Käufer zu finden, ist gar nicht so einfach. Online können Sie Ihre Möbel zum Beispiel über eBay Kleinanzeigen verkaufen. Hierfür ist es wichtig sich etwas Zeit zu nehmen: Sie müssen Fotos machen, Ihre Möbel auf der Seite inserieren und warten bis sich ein Käufer findet.

Für die Fotos brauchen Sie keine professionelle Fotokamera: Handyfotos reichen vollkommen aus. Dabei sollten Sie bloß darauf achten, bei gutem Licht zu fotografieren und ihre Möbel möglichst ordentlich und frei von Deko in Szene zu setzen, damit Interessenten genau erkennen, was sie bekommen.  Zwar ist es verlockend, einfach alle Möbel als Paket anzubieten und sich so Zeit zu sparen. Tatsächlich finden Sie jedoch leichter Käufer und bekommen einen höheren Preis heraus, wenn Sie alle Möbel einzeln anbieten.

Die Alternative ist ein Trödelhändler. Der kommt zu Ihnen nach Hause und spart Ihnen somit Zeit, wird aber höchstwahrscheinlich versuchen, Sie so weit wie möglich herunterzuhandeln. Informieren Sie sich außerdem unbedingt im Vorab, ob es sich um einen seriösen Händler handelt, schließlich lassen Sie hier einen Fremden in Ihr­­­­ Haus.

Möbel verschenken, spenden und in guten Händen wissen

Sie wollen selbst keinen Gewinn mehr machen, aber Ihre Schätze trotzdem in guten Händen wissen? Dann bietet es sich an, sie zu verschenken oder zu spenden. Fragen Sie im Bekanntenkreis nach, ob jemand Interesse hat oder wenden Sie sich direkt an eine Spendenorganisation. Informationen über Organisationen in Ihrer Stadt finden Sie zum Beispiel beim DRK oder bei der Agentur für Arbeit. Und auch hier gibt es die Möglichkeit die Möbel online über Plattformen wie eBay Kleinanzeigen einzustellen und zu verschenken. Eine Alternative sind Flohmarkt-Facebook-Gruppen. Die gibt es lokal in den meisten Städten.

Scheuen Sie sich dabei nicht, auch Möbelstücke einzustellen, die nicht mehr im perfekten Zustand sind. Was für Sie wertlos erscheint, kann für andere ein wahrer Schatz sein. Viele junge Leute kaufen gezielt antike Möbel, um sie durch Bastelaktionen aufzuwerten und ihnen einen modernen Flair zu verleihen. Dieser Trend nennt sich „Upcycling“. Um gezielt Leute anzulocken, die sich dafür interessieren, können Sie den Begriff „Upcycling“ direkt in der Beschreibung Ihrer Möbel verwenden.

Win-Win für alle: Entrümplung den neuen Käufern überlassen

Beim Hausverkauf können Sie natürlich auch im Kaufvertrag eine Einigung mit den Käufern treffen: Sie überlassen den neuen Besitzern die Möbel. Die entscheiden nun selbst, welche davon sie behalten wollen. Bei dem Rest kümmern sie sich selbstständig um die Entsorgung. So profitieren beide Seiten: Ihre Käufer erhalten kostenlos neue Möbel und sie selbst haben keinen Stress bei der Entsorgung. Sollten Ihre Möbel in keinem guten Zustand mehr sein, können Sie alternativ auch einen verringerten Kaufpreis anbieten, wenn die neuen Bewohner sich um die Entrümplung kümmern.

Schnell und einfach: Entsorgung durch das Umzugsunternehmen

Machen sie Ihren Umzug nicht alleine, sondern haben dafür ein Unternehmen beauftragt? Dann scheuen Sie sich nicht zu fragen, ob dieses auch die Entsorgung alter Möbel für Sie übernimmt. Viele Umzugsunternehmen bieten diesen Service an und verkaufen Ihre Möbel entweder weiter oder bringen Sie für eine Gebühr zum Recycling-Hof. So sparen sie sich zwar nicht die Entsorgungskosten, können aber direkt alles an einem Tag erledigen und haben selbst keinen Aufwand.

Sie wollen Ihr Haus verkaufen und sind sich noch nicht sicher, was Sie mit Ihren Möbeln machen können? Wir beraten sie gerne über Ihre individuellen Möglichkeiten.

Foto: © cookelma

Die Schrankwand im Wohnzimmer voller Fotos und Erinnerungen, der große Esstisch in der Küche, an dem Sonntags die ganze Familie zusammenkommt und die geräumige Eck-Couch, auf der Sie so viele Abende verbracht haben: Wenn Sie sich im Alter entscheiden, das eigene Haus gegen eine altersgerechte Wohnung zu tauschen, können Sie die meisten Möbel, die Sie Jahrzehnte lang begleitet haben, nicht mitnehmen. Was aber passiert damit? Wir haben vier Möglichkeiten zusammengefasst und erklären, worauf es dabei ankommt.

Möbel verkaufen, aber richtig

In Ihrem Haus befindet sich sicherlich das eine oder andere Möbelstück, für das Sie beim Verkauf noch viel Geld bekommen können. Mit etwas Glück, können Sie in einem Antiquariat sogar mehr verlangen, als Sie ursprünglich gezahlt haben. Doch den richtigen Käufer zu finden, ist gar nicht so einfach. Online können Sie Ihre Möbel zum Beispiel über eBay Kleinanzeigen verkaufen. Hierfür ist es wichtig sich etwas Zeit zu nehmen: Sie müssen Fotos machen, Ihre Möbel auf der Seite inserieren und warten bis sich ein Käufer findet.

Für die Fotos brauchen Sie keine professionelle Fotokamera: Handyfotos reichen vollkommen aus. Dabei sollten Sie bloß darauf achten, bei gutem Licht zu fotografieren und ihre Möbel möglichst ordentlich und frei von Deko in Szene zu setzen, damit Interessenten genau erkennen, was sie bekommen.  Zwar ist es verlockend, einfach alle Möbel als Paket anzubieten und sich so Zeit zu sparen. Tatsächlich finden Sie jedoch leichter Käufer und bekommen einen höheren Preis heraus, wenn Sie alle Möbel einzeln anbieten.

Die Alternative ist ein Trödelhändler. Der kommt zu Ihnen nach Hause und spart Ihnen somit Zeit, wird aber höchstwahrscheinlich versuchen, Sie so weit wie möglich herunterzuhandeln. Informieren Sie sich außerdem unbedingt im Vorab, ob es sich um einen seriösen Händler handelt, schließlich lassen Sie hier einen Fremden in Ihr­­­­ Haus.

Möbel verschenken, spenden und in guten Händen wissen

Sie wollen selbst keinen Gewinn mehr machen, aber Ihre Schätze trotzdem in guten Händen wissen? Dann bietet es sich an, sie zu verschenken oder zu spenden. Fragen Sie im Bekanntenkreis nach, ob jemand Interesse hat oder wenden Sie sich direkt an eine Spendenorganisation. Informationen über Organisationen in Ihrer Stadt finden Sie zum Beispiel beim DRK oder bei der Agentur für Arbeit. Und auch hier gibt es die Möglichkeit die Möbel online über Plattformen wie eBay Kleinanzeigen einzustellen und zu verschenken. Eine Alternative sind Flohmarkt-Facebook-Gruppen. Die gibt es lokal in den meisten Städten.

Scheuen Sie sich dabei nicht, auch Möbelstücke einzustellen, die nicht mehr im perfekten Zustand sind. Was für Sie wertlos erscheint, kann für andere ein wahrer Schatz sein. Viele junge Leute kaufen gezielt antike Möbel, um sie durch Bastelaktionen aufzuwerten und ihnen einen modernen Flair zu verleihen. Dieser Trend nennt sich „Upcycling“. Um gezielt Leute anzulocken, die sich dafür interessieren, können Sie den Begriff „Upcycling“ direkt in der Beschreibung Ihrer Möbel verwenden.

Win-Win für alle: Entrümplung den neuen Käufern überlassen

Beim Hausverkauf können Sie natürlich auch im Kaufvertrag eine Einigung mit den Käufern treffen: Sie überlassen den neuen Besitzern die Möbel. Die entscheiden nun selbst, welche davon sie behalten wollen. Bei dem Rest kümmern sie sich selbstständig um die Entsorgung. So profitieren beide Seiten: Ihre Käufer erhalten kostenlos neue Möbel und sie selbst haben keinen Stress bei der Entsorgung. Sollten Ihre Möbel in keinem guten Zustand mehr sein, können Sie alternativ auch einen verringerten Kaufpreis anbieten, wenn die neuen Bewohner sich um die Entrümplung kümmern.

Schnell und einfach: Entsorgung durch das Umzugsunternehmen

Machen sie Ihren Umzug nicht alleine, sondern haben dafür ein Unternehmen beauftragt? Dann scheuen Sie sich nicht zu fragen, ob dieses auch die Entsorgung alter Möbel für Sie übernimmt. Viele Umzugsunternehmen bieten diesen Service an und verkaufen Ihre Möbel entweder weiter oder bringen Sie für eine Gebühr zum Recycling-Hof. So sparen sie sich zwar nicht die Entsorgungskosten, können aber direkt alles an einem Tag erledigen und haben selbst keinen Aufwand.

Sie wollen Ihr Haus verkaufen und sind sich noch nicht sicher, was Sie mit Ihren Möbeln machen können? Wir beraten sie gerne über Ihre individuellen Möglichkeiten.

Foto: © cookelma

Nachbarn können ziemlich nervig sein – und das selbst noch, wenn Sie bereits ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen wollen. Denn je nach Vereinbarung können sie Ihnen laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auch bei der Käufersuche einen Strich durch die Rechnung machen. Doch wie verkaufen Sie Ihre Wohnung ganz ohne Stress?

Die Regelung, die für Sie problematisch werden könnte, nennt sich Veräußerungsbeschränkung. In vielen Eigentümergemeinschaften sind Sie davon jedoch gar nicht betroffen. Ein Blick in die Gemeinschaftsordnung oder das Grundbuch lohnt sich. Dort muss eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG nämlich festgehalten werden. Wenn das nicht der Fall ist, können Ihre Nachbarn sich noch so sehr über Ihre Kaufinteressenten beschweren – ein Mitspracherecht haben Sie nicht. Das gilt auch, wenn diese Einschränkung nur in der Gemeinschaftsordnung steht. Erst durch den Eintrag ins Grundbuch wird die Veräußerungsbeschränkung rechtskräftig.

Sollte das der Fall sein, ist die Zustimmung der restlichen Eigentümer bei einem Verkauf unerlässlich. Erst wenn dies vorliegt, ist der Vertrag, den Sie mit Ihrem Käufer abschließen auch tatsächlich wirksam. Der § 12 WEG dient nämlich dem Zweck, den restlichen Eigentümern die Möglichkeit zu geben, den Kauf einer Wohnung durch einen als problematisch eingestuften Interessenten zu verhindern.

Aber keine Angst: Ihr spießiger Nachbar, dem sowohl Familien mit Kindern als auch Singles, die ständig Partys feiern, zu laut sind, kann nicht grundlos jeden Interessenten ablehnen. Um vom § 12 WEG Gebrauch zu machen, muss nämlich ein einschlägiger Grund vorliegen. Außerdem ist die Meinung eines einzelnen Nachbarn meist auch nicht ausschlaggebend für den Entscheid. Es gibt insgesamt drei verschiedene Verfahren, wie die Eigentümergemeinschaft über den Verkauf entscheiden kann. Welches davon zutrifft, sollte ebenfalls im Grundbuch festgehalten sein.

  1. Alle Mitglieder entscheiden über den Verkauf
  2. Eine Mehrheitsentscheidung entscheidet über den Verkauf
  3. Nur die Hausverwaltung entscheidet über den Verkauf

Bevor Sie mit dem Verkaufsprozess Ihrer Wohnung beginnen, empfiehlt es sich zu prüfen, ob Sie von einer Veräußerungsbeschränkung betroffen sind und wie über diese entschieden wird. Sonst können Sie spätestens beim Notartermin eine böse Überraschung erleben. Es empfiehlt sich daher, einen Immobilienexperten mit dem Verkauf Ihrer Wohnung zu betreuen. So haben Sie jemanden, der sich rechtlich auskennt und Ihnen bei der Auswahl des richtigen Käufers hilft. Denn wenn Sie einen passenden Kaufinteressenten finden, wird es den restlichen Eigentümern schwerfallen stichhaltige Argumente gegen den Verkauf zu finden.

Sie wollen Ihre Wohnung im Mehrfamilienhaus verkaufen und dabei keinen Fehler machen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite.

Foto: © vicnt