„Das habe ich mir anders vorgestellt“ – immer wieder enden Immobilienbesichtigungen erfolglos, wenn sich Interessenten zuvor kein gutes Bild von der Immobilie machen konnten. Ein Exposé beugt dem vor. Es hilft, jene herauszufiltern, zu denen die Immobilie nicht passt und stattdessen die richtige Zielgruppe anzusprechen. Das spart nicht nur unnötige Besichtigungen, sondern kann sich auch positiv auf den Verkaufspreis auswirken.

Ist ein Exposé aussagekräftig und gibt die wirklichen Verhältnisse der Immobilie wieder, lassen sich unnötige Besichtigungstermine vermeiden. Für Qualitätsmakler ist ein hochwertiges Exposé ein wichtiges Vermarktungswerkzeug. Denn neben der Senkung von unnötigen Besichtigungen – so zeigen Erfahrungen – sind Käufer auch eher bereit, den angemessenen Preis zu bezahlen, wenn die Immobilie hochwertig präsentiert wird.

Fotos mit Aussagekraft

Bei vielen Kaufinteressenten geht der Blick zuerst zu den Bildern im Exposé. Wird die Immobilie innen wie außen mit ansprechenden Fotos präsentiert, wird der Wert der Immobilie oft besser eingeschätzt. Die Fotos sollten einerseits scharf, hell und nicht verwackelt sein. Andererseits ist es äußerst wichtig, dass die Fotos die tatsächlichen Raumverhältnisse eines Zimmers realistisch wiedergeben und nichts verzerren. So sollten Linien wie Zimmerecken oder Fenster und Türen senkrecht verlaufen und nicht „stürzen“. Profimakler wissen, dass ein Foto in der Regel aus etwa einem Meter Höhe geschossen wird.

Texte mit Aussagekraft

Nach dem Lesen des Exposés sollten im Idealfall keine Fragen offenbleiben. Deshalb sollten sich dort alle wichtigen Informationen zur Immobilie finden, zum Beispiel: Verkaufspreis, Baujahr, Zustand, Wohn- und Grundstücksfläche, Energieverbrauch, Grundrisse oder Zimmer- sowie Etagenzahl. Lebhafte Beschreibungen wecken das Interesse des potentiellen Käufers.

Der Immobilienkauf ist zwar auch eine emotionale Angelegenheit. Dennoch sollten Formulierungen wie beispielsweise hochwertig oder lichtdurchflutet nur verwendet werden, wenn sie auch den Tatsachen entsprechen. Andererseits sollten Mängel im Exposé nicht verschwiegen werden. Denn wenn Interessenten Mängel bei der Besichtigung entdecken, von denen sie vorher nichts wussten, werden sie skeptisch und suchen verstärkt nach weiteren. Schnell wird dann eine lose Tapetenecke zur Forderung nach einer deutlichen Preissenkung.

Unterlagen und Design

Auch die verkaufsrelevanten Unterlagen sollten im Exposé nicht fehlen. Der zusätzliche Aufwand für ein modernes und schickes Design zahlt sich in vielen Fällen aus. Durch ihre langjährige Erfahrung wissen Qualitätsmakler, was ein gutes Exposé ausmacht.

Suchen Sie Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden? Hier finden Sie weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Expos%C3%A9_(Immobilien)

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-was-im-expos-steht-darf-der-kaeufer-erwarten_258_450104.html

www.ogulo.com

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © londondeposit/Depositphotos.com

Regina und Fréderic sind verzweifelt. Zwei Corona-Lockdowns und ein etwas unglückliches Timing haben sie in die Insolvenz getrieben. Nun können sie auch die Kreditraten für ihr Eigenheim nicht mehr bedienen und müssen ihr Haus verkaufen. Da die beiden unter erheblichem Zeitdruck stehen, muss man von einem Notverkauf sprechen. Guter Rat scheint teuer – doch mit Hilfe einer routinierten Maklerin gelingt ihnen ein kleines Wunder.

Vor zwei Jahren haben Regina und Fréderic ihr eigenes Fitnessstudio aufgebaut und dafür sehr viel Geld investiert. Kurz nach der Eröffnung mussten sie wieder schließen. Sie haben lange gekämpft, doch nach dem zweiten Jahr mit coronabedingten Einschränkungen haben sie es nicht geschafft, wieder auf die Beine zu kommen. Es blieb nur die Insolvenz, verbunden mit einem Berg von Schulden.

Gemeinsam mit Reginas Kindern aus erster Ehe wohnen die beiden seit elf Jahren in einem geräumigen Haus mit Garten, schön gelegen und traumhaft eingerichtet. Der Entschluss, ihr Eigenheim zu verkaufen, ist ihnen alles andere als leichtgefallen. Aber es hilft ja nichts: ein schneller Verkauf und ein möglichst hoher Erlös – darin sehen sie derzeit ihre einzige Chance, sich von der drückenden Schuldenlast zu befreien.

Keine Zwangsversteigerung riskieren

Doch ein Verkauf unter Zeitdruck, aus einer Notlage heraus, birgt große Gefahren. Regina ist sich darüber zum Glück gleich im Klaren. Wenn Kaufinteressenten mitbekommen, dass es sich um einen Notverkauf handelt, werden sie versuchen, den Preis zu drücken. Und was ist, wenn verkaufsrelevante Unterlagen nicht rechtzeitig vorliegen? Wenn Interessenten, die bei der Besichtigung Feuer und Flamme sind, später plötzlich wieder abspringen oder ihre Bonität sich als unzureichend erweist?

Fréderic will lieber im Bekanntenkreis nach Kaufinteressenten suchen und „nicht auch noch Geld für einen Makler ausgeben.“ Doch Regina überzeugt ihn: „Es auf eigene Faust zu versuchen, das ist in unserer Situation zu riskant. Wenn irgendetwas schief geht, droht uns die Zwangsversteigerung. Dann haben wir keine Kontrolle mehr und alles wird nur noch schlimmer.“

Eine Profi-Maklerin weiß, was zu tun ist

In ihrem Wohnort finden die beiden eine renommierte Immobilienmaklerin, die ihnen sofort einen diskreten Umgang mit ihrer Notsituation zusichert. Mit professionellem Know-how geht die Maklerin die Vermarktung von Reginas und Fréderics Haus genauso an wie jeden anderen Verkauf. Als ersten Schritt führt sie eine fundierte Bewertung der Immobilie durch und setzt einen marktgerechten Angebotspreis an – eine entscheidende Voraussetzung, um erfolgreich und zügig zu verkaufen.

Als nächstes kümmert sich die Maklerin um die notwendigen Dokumente, erstellt hochwertige Fotos und ein zielgruppengerechtes Exposé. Sie schafft es auch, die Besichtigungstermine so zu arrangieren, dass weder die gesteigerte Aufmerksamkeit der Nachbarn erregt wird noch der zeitliche und finanzielle Druck, unter dem Regina und Fréderic stehen, in den Fokus der Kaufinteressenten gerät. Es geht einzig und allein um die Immobilie. Diese ist attraktiv, was dazu führt, dass schon nach kurzer Zeit mehrere solvente Interessenten das Haus kaufen wollen. Eine der Parteien bietet daraufhin sogar mehr als den ursprünglich angesetzten Verkaufspreis.

Schnell ist der Kaufvertrag unter Dach und Fach. Regina und Fréderic fällt ein Stein vom Herzen. Auch nach Abzug der Maklercourtage bleibt ihnen ein ansehnlicher Erlös. Sie können sich von einem Großteil ihrer Schulden befreien und blicken nun wieder mit mehr Optimismus in die Zukunft. Zumal Fréderic, dank der Maklerin, parallel zum Immobilienverkauf Zeit hatte, sich für einen gutbezahlten neuen Job zu bewerben. Mit Erfolg – nächsten Monat geht es los!

Müssen Sie Ihre Immobilie schnell verkaufen? Möchten Sie vermeiden, dass Interessenten und Nachbarn Ihre Notlage mitbekommen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie professionell, zuverlässig und diskret.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © ridofranz/Depositphotos.com

Wer in einem Mehrfamilienhaus zur Miete oder zum Kauf lebt, weiß, dass nicht immer alles reibungslos zwischen den Hausbewohnern verläuft. Wer in einer Eigentümergemeinschaft ist, für den gilt die Gemeinschaftsverordnung und das Wohnungseigentumsgesetz. Unter Umständen auch beim Verkauf der Wohnung.

In den meisten Fällen können Besitzer von Eigentumswohnungen selbst entscheiden, wem Sie Ihre Immobilie verkaufen. Wenn aber eine festgeschriebene Veräußerungsbeschränkung existiert, kann es schwierig werden.

Was ist eine Veräußerungsbeschränkung?

Die Veräußerungsbeschränkung ist im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (§12 WEG) verankert und gilt dann, wenn diese im Grundbuch steht. Ist ein Verkäufer von dieser Regelung betroffen, darf die Wohnung nicht ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder eines Hausverwalters verkauft werden.

Einflussnahme auf den Verkauf

Nur weil ein Nachbar nicht mit dem neuen Hausbewohner zufrieden ist, scheitert der Verkauf nicht. Viel mehr gibt es drei Wege wie der Verkauf bei einer Veräußerungsbeschränkung beeinflusst werden kann. Entweder entscheidet die gesamte Eigentümergemeinschaft über den Wohnungsverkauf oder es findet eine Mehrheitsentscheidung statt. Die dritte Variante ist, dass der Hausverwalter allein darüber bestimmt, ob die Wohnung an den neuen potenziellen Käufer veräußert wird.

Wann darf ein Käufer abgelehnt werden?

Grundsätzlich aber darf nicht jeder Kaufinteressent abgelehnt werden. Denn für die Ablehnung muss ein triftiger Grund vorliegen. Wirksame Ablehnungsgründe sind unter anderem:

  • der Käufer wird sich finanziell nicht ausreichend an den Gemeinschaftsverpflichtungen beteiligen können
  • die vorgesehene Nutzung der Wohnung verstößt gegen die Teilungserklärung
  • Charakter der Wohnanlage wird gestört

Allgemein darf eine Ablehnung entweder in der Person des Käufers oder der Wohnungsnutzung begründet sein.

Informieren und Konflikte vermeiden

Um Konflikte zu vermeiden, sollten Verkäufer immer vorher abklären, ob eine Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch steht, und wenn ja, wie diese genau in der Eigentümergemeinschaft geregelt ist. Sollten dennoch Uneinigkeiten aufkommen, kann die Angelegenheit über den juristischen Weg geklärt werden. Um solche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich für Eigentümer sich an einen Immobilienmakler zu wenden.

Möchten Sie Ihre Wohnung verkaufen und benötigen Unterstützung? Dann melden Sie sich! Wir beraten Sie gerne.

 

Sie benötigen weitere Informationen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_(Deutschland)

https://www.test.de/Eigentumswohnung-Grundregeln-der-Eigentuemergemeinschaft-5332284-0/

Hinweise

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 Foto: © photography33/Depositphotos.com

Viele Immobilienbesitzer möchten auch im Alter in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Doch nicht immer ist eine Immobilie auch altersgerecht. Deshalb ist für viele Eigentümer ein barrierefreier Umbau eine Überlegung wert. Doch wann lohnt er sich?

Sehen Sie in unserem kurzen Film, worauf Sie achten müssen.

 

Nicht nur durch die aktuelle Rohstoffknappheit kommt es zum Schrecken vieler Bauherrn immer wieder zu Verzögerungen beim Hausbau. Doch was tun, wenn die alte Immobilie bereits verkauft und die neue zum festgesetzten Termin nicht bezugsfertig ist?

Je nach Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, damit umzugehen. Im Idealfall lesen Sie diesen Artikel, bevor Sie den Kaufvertrag für Ihre alte Immobilie unterzeichnen. Dann stehen Ihnen noch mehrere Optionen offen.

Befürchten Sie, dass Ihr neues Haus nicht rechtzeitig fertiggestellt wird oder möchten Sie Ihre alte Immobilie verkaufen, bevor Sie eigentlich planen auszuziehen, dann können Sie sich mit den neuen Besitzern einigen und sich im Kaufvertrag ein zeitlich begrenztes Wohnrecht gewähren lassen. Damit Sie bei den vertraglichen Details auf der rechtlich sicheren Seite sind und der Kaufvertrag auch die Prüfung durch den Notar besteht, sollten Sie sich von einem Immobilienprofi beraten lassen.

Zwischenmietvertrag

Anstatt eines Wohnrechts können Sie sich auch mit den neuen Besitzern auf einen Zwischenmietvertrag einigen. Da dieser vom Kaufvertrag unabhängig ist, kann er auch abgeschlossen werden, nachdem der Kaufvertrag unterschrieben wurde. In einem solchen Fall sind Sie aber nicht nur in einer schlechteren Verhandlungsposition, sondern auch von den Plänen des neuen Besitzers abhängig. Denn wenn Sie kurzfristig doch länger in Ihrer alten Immobilie bleiben müssen, hat der neue Eigentümer wahrscheinlich schon eigene Umzugspläne geschmiedet.

Wer ist der Bauherr?

Wenn Sie kurzfristig vor dem Problem stehen, dass Ihr Neubau nicht rechtzeitig fertig wird, kommt es darauf an, ob Sie selbst Bauherr sind, oder ob Sie ein geplantes Objekt bei einem Bauträger erworben haben. Wenn Sie der Bauherr sind, tragen Sie in der Regel die Verantwortung – auch für die Verzögerung – und müssen sich selbst um eine Zwischenunterkunft kümmern.
Haben Sie dagegen eine Eigentumswohnung gekauft, die Teil eines größeren Bauprojektes ist, haftet in der Regel der Bauträger für die Verzögerung. Allerdings ist hier Voraussetzung, dass ein genaues Einzugsdatum im Kaufvertrag vereinbart wurde. Ist die Wohnung zum festgelegten Termin nicht fertig, muss der Bauträger Ihnen entweder eine gleichwertige Zwischenunterkunft zur Verfügung stellen oder Ihnen eine Entschädigung zahlen.

Entschädigung

Diese Entschädigung entspricht in der Regel einer Vergleichsmiete für den Zeitraum, in dem Sie nicht in Ihr neues Zuhause einziehen konnten. Darüber hinaus müssen die Kosten für eine nicht vergleichbare Zwischenunterkunft (zum Beispiel eine deutlich kleinere Wohnung) oder ein Hotelzimmer übernommen werden. Ebenso müssen weitere anfallende Kosten, die durch die Verzögerung entstehen vom Bauträger übernommen werden. Welche Kosten hier zusätzlich anfallen, ist vom Einzelfall abhängig. Typische Beispiele sind Maklerkosten für die Beschaffung einer Zwischenunterkunft und die Kosten für den zusätzlichen Umzug.

Sie wollen Ihr Haus verkaufen und für den Fall der Fälle gewappnet sein? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden? Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.juraforum.de/lexikon/bezugsfertig
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/foerderprogramme/foerderung-fuers-eigenheim-energieeffizient-sicher-barrierefrei-43745

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Foto: © Manfred Antranias Zimmer/Pixabay.com

Eine Scheidung sollte vor allem für die Kinder so angenehm wie möglich über die Bühne gehen. Das sogenannte Nestmodell soll genau das erreichen. Die Kinder bleiben in der gemeinsamen Immobilie und die Eltern leben dort im wöchentlichen Wechsel. Das bedeutet auch, dass jeder Ex-Partner für die Zeit, in der er nicht in der alten Immobilie lebt, zusätzlich eine eigene Wohnung braucht.

Das Nestmodell (engl. Bird Nesting) kommt zwar bei weitem seltener vor als das klassische Residenz- oder Wechselmodell, wurde aber in den letzten Jahren für den Kinderumgang nach einer Trennung immer attraktiver. Ob das Modell für getrennte Paare in Frage kommt, hängt von der individuellen und finanziellen Situation ab. Für Elternpaare, die sich trennen oder scheiden lassen, empfiehlt es sich daher sich von einem Makler beraten zu lassen.

Was bedeutet das Nestmodell für Kinder und Eltern?

Bei diesem Modell bleiben die Kinder trotz Beziehungsende der Eltern in der gewohnten Umgebung wohnen. Dadurch können negative Folgen einer Scheidung für die Kinder verringert und die Auflösung der Familie besser überwunden werden. „Nest“-Kinder sollen sich dadurch auch in ihrer Persönlichkeit besser entwickeln als andere Trennungskinder. Eigenschaften wie Respekt, Widerstandsfähigkeit und Toleranz werden gefördert.

Eltern können in ihren eigenen vier Wänden ein Leben ohne die Kinder führen, wenn das andere Elternteil mit der Betreuung im „Nest“ der Kinder an der Reihe ist.

Gut für die Kinder, aber nicht immer für die Ex-Partner

Bird Nesting bedeutet, die Beziehung zu beenden, ohne einen richtigen Schlussstrich zu ziehen. Eltern, die sich für dieses Modell entscheiden, sind demnach faktisch getrennt, müssen aber dennoch zusammen Entscheidungen treffen, die immer noch die gemeinsame Immobilie betreffen. Immerhin wohnen beide Elternteile teilweise mit im „Nest“ der Kinder.

Das führt vor allem bei finanziellen Fragen zu Streit und Uneinigkeit. Wer bezahlt die Stromrechnung? Wer soll die GEZ-Gebühren begleichen? Wer zahlt, wenn es um Reparaturen und neue Einrichtung geht? Wenn zusätzlich noch ein Immobiliendarlehen bzw. -kredit abbezahlt werden muss, steht die Frage im Raum, wer wie viel zur Tilgung beisteuert.

Zudem muss sich jedes Elternteil ein neues Zuhause suchen. Und auch die doppelte Haushaltsführung und die Kosten für beide Immobilien sind finanziell zu stemmen. In Zeiten steigender Miet- und Immobilienpreise wie auch Lebenshaltungskosten kann das oft sehr belastend sein für das eigene Konto. Gerade wenn man nicht zu den Geringverdienern gehört. Und die Versorgung der Kinder darf natürlich auch nicht vergessen werden.

Verkaufen oder neue Wohnung? –  Beratung durch den Profi

In Fällen, wo die Immobilie nur schwer und gar nicht gehalten werden kann, ist das Nestmodell zwar grundsätzlich besser für die Kinder, aber so gut wie nicht umsetzbar. Daher ist es besser nach Lösungen für den individuell besten Umgang mit der Trennungsimmobilie zusammen mit einem Makler zu suchen. Natürlich immer mit dem Hauptziel, die Situation für die Kinder so gut wie möglich zu lösen.

Brauchen Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie? Dann kontaktieren Sie uns!

Wer einen höheren Preis für seine Immobilie erzielen möchte, erreicht das durch eine Aufwertung. Mit Hilfe von Sanierungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen steigert sich der Wert der Immobilie. Doch welche konkreten Maßnahmen können die eigene Immobilie aufwerten?

Mit Immobilien lässt sich ein guter Verkaufserlös erzielen. Aber nur dann, wenn es keine baulichen Mängel gibt. Daher ist es sinnvoll, kaputte Fenster und andere Schäden im Haus auszubessern. Und wenn man schon dabei ist, die Immobilie instand zu halten, können auch gleich Gebrauchsspuren beseitigt werden. Oder man bringt die Immobilie gleich auf den neuesten Stand. Denn je weniger Mängel und je moderner eine Immobilie ist, desto mehr ist die Immobilie letztendlich am Markt wert.

Wertsteigerung durch Modernisierung

Grundsätzlich ist das Ziel der Modernisierung die Wertsteigerung der Immobilie. Eine gute Maßnahme, um den Wert zu steigern, ist die energetische Modernisierung. Denn je besser die Werte auf dem Energieausweis sind, je mehr kann für die Immobilie verlangt werden.

Zu den Maßnahmen für den Energieausweis gehören beispielsweise die Wärmedämmung von Außenwänden oder der Kellerdecke. Auch der Einbau einer modernen Heizungsanlage und von Wärmeschutzfenstern zählt dazu.

Aber auch offene und moderne Grundrisse, große Räume und Barrierefreiheit in der gesamten Immobilie wirken sich positiv auf den Wert aus. Neben diesen Maßnahmen gibt es die Möglichkeit zusätzlich einen Wintergarten oder einen Balkon anzubauen.

Wertsteigerung durch Sanierung

Anders als bei der Modernisierung wird die Immobilie beim Sanieren nutzbar gemacht und instandgehalten, damit die (Wohn-)Qualität der Immobilie hergestellt ist. Das gelingt unter anderem durch das Reparieren von undichten Dächern oder das Beseitigen von Schimmel, Hausschwamm und Asbest. Genauer gesagt alle Maßnahmen die wegen Mängel oder Reparaturen notwendig sind.

Weitsteigerung durch Renovierung

Bei Renovierungsarbeiten geht es darum, durch eine optische, oberflächliche Aufbesserung ein besseres Wohngefühl zu schaffen. Klassische Maßnahmen sind alle Maler- und Tapezierarbeiten. Aber auch die oberflächliche Erneuerung des Bodenbelags. Wer zum Beispiel eine Fußbodenheizung einbaut, modernisiert seine Immobilie energetisch. Diese Maßnahme geht über das Oberflächliche hinaus und zählt damit nicht als Renovierungsarbeit. Eine optische Aufbesserung kann die Immobilie durch ein attraktiveres Erscheinungsbild im Wert steigern.

Kosten der wertsteigernden Maßnahmen

Wer durch Sanierung, Renovierung und Modernisierung mehr Erlös beim Immobilienverkauf rausholen möchte, muss gut überlegen, ob sich die Investition im individuellen Fall lohnt oder überhaupt finanziell machbar ist. Für Renovierungsarbeiten muss weniger Geld ausgegeben werden als für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dafür müssen Eigentümer oft mehrere tausend Euro investieren. Je nach Umfang und Art der Maßnahme variieren die Kosten stark.

Möchten Sie wissen, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie steigern können? Oder ob sich das für Sie finanziell lohnt? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

https://www.makler-vergleich.de/immobilien-bewerten/welche-modernisierungsmassnahmen-erhoehen-immobilienwert.html

https://exporo.de/wiki/wertsteigerung-von-immobilien/

https://remax-kontor.de/den-immobilienwert-durch-den-anbau-eines-balkons-steigern/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Tzido/Depositphotos.com

Familienzuwachs bedeutet zunächst einmal großes Glück. Wenn der erste Freudentaumel abklingt, fangen die Planungen an. Oft ist der Platzmangel dabei ein brennendes Thema – denn nicht selten bedeutet ein weiteres Kind, dass die bis jetzt bewohnte Immobilie zu klein wird. Dann heißt es neben dem großen Glück nicht nur die alte Immobilie zu verkaufen, sondern auch noch eine neue zu finden. Dann kommt es schnell zu Stresssituationen. Das können Sie vermeiden.

Wenn man unter Stress eine Immobilie verkaufen muss, ist man selten zufrieden mit dem Ergebnis. Man nimmt da schnell das nächstbeste Angebot, ohne die Immobilie vorher professionell bewerten zu lassen. Auch während der Vermarktung heißt es, viele Termine unter einen Hut zu bekommen. Vor allem die Besichtigungen brauchen Zeit. Zeit, die man doch eigentlich für das Besichtigen der eigenen, zukünftigen Immobilie braucht.

Nachwuchs und neue Immobilie – immer besser mit Makler

„Hilfe, das schaffen wir nicht“ – wenn Sie sich das eingestehen müssen, ist es an der Zeit, sich an einen lokalen Makler zu wenden, der nicht nur helfen kann, die alte Immobilie zu einem möglichst guten Preis zu verkaufen. Sondern natürlich auch, die neue Traumimmobilie mit ausreichend Zimmern für alle (zukünftigen) Familienmitglieder zu finden. Das bedeutet, dass Sie sich ganz der Vorfreude widmen können – auf das Kind und das neue Zuhause. Der Makler macht sich währenddessen an die Arbeit. Zunächst wird er Ihre alte Immobilie bewerten. Aufgrund seiner Erfahrung und Kenntnis des regionalen Marktes wird er den passenden Preis ansetzen.

Den richtigen Käufer finden – der Profi hat’s im Blick

Und schon geht er in die Vermarktung. Wo man als Laie schnell den Überblick verliert, bewahrt er einen kühlen, professionellen Kopf. Ein fehlender Grundriss, schlechte Fotos oder gar das Fehlen eines Energieausweises – das kommt bei ihm nicht vor. Er wird alle Dokumente sorgfältig zusammen tragen, gute Fotos für ein informatives Exposé anfertigen und sich zudem um das Besichtigungsmanagement kümmern. Mit seinem Blick kann er herausfiltern, wer sich wirklich für Ihre Immobilie interessiert, wer zudem die passende Bonität besitzt und welche angeblichen Interessenten nur Besichtigungstourismus betreiben.

Wenn die Verkaufsverhandlungen Früchte tragen

Nach dem Auffinden von seriösen Kaufinteressenten starten die Preisverhandlungen. Wo Sie sich wahrscheinlich schnell verunsichern lassen würden – etwa wenn es einem Käufer darum geht, den Preis zu drücken – weiß der Makler, wie er die Verhandlungen führen muss, um zu dem Preis zu kommen, der vorgesehen war. Und wenn Sie Glück haben, haben Sie nicht nur den Preis für die neue Immobilie wieder drin, die Ihr Makler für Sie im Portfolio hatte. Sondern auch noch etwas für die Haushaltskasse. Das können Sie in den Umzug investieren oder auch für Kinderwagen, Babybett und Co.

Sie erwarten Nachwuchs und brauchen mehr Platz? Und wollen Ihre Immobilie verkaufen sowie eine neue finden? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmakler

https://de.wikipedia.org/wiki/Maklervertrag

Hinweise

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Foto: © monkeybusiness/depositphotos.com

Wer eine Immobilie besitzt, möchte meist auch im Alter dort wohnen. Problematisch wird es, wenn die Rente gerade so zum Leben reicht. Wer weiter in seiner Immobilie wohnen möchte, aber Geld braucht, kann seine Immobilie verrenten.

Erfahren Sie in unserem exklusiven Video, was Immobilienverrentung ist, wie sie funktioniert und wann sie sich lohnt. Denn hier gibt es verschiedene Modelle.

Hannelore und Gerhard K. liebten ihr Haus. Als sie es vor knapp 40 Jahren kauften, gingen sie davon aus, den Rest ihres Lebens darin zu verbringen. Doch inzwischen hatte sich ihre Bedürfnislage geändert. Das Treppensteigen wurde zu anstrengend, so dass sie ihr Schlafzimmer vom Obergeschoss ins Erdgeschoss verlegten. Doch weil sie sich inzwischen auch nicht mehr genügend um die Pflege ihres Hauses kümmern konnten, erwogen sie den Umzug ins Seniorenheim. Doch was sollte mit ihrem Haus geschehen?

Hannelore und Gerhard fiel die Trennung von ihrer Immobilie schwer. Sie haben lange mit sich gerungen. Schließlich sahen sie ein, dass das Haus nicht mehr zu ihren Bedürfnissen passte. Mit ihren Kindern wurden alle Optionen besprochen.

Vererben oder verkaufen?

Zuerst dachten sie daran, das Haus zu vererben. Da aber beide Kinder inzwischen Familien und ein eigenes Haus haben, war das nicht die passende Lösung. Zudem hätte die Immobilie mindestens renoviert, wenn nicht sogar saniert werden müssen. Dafür fehlte ihren Kindern das nötige Kleingeld. Als Hannelore und Gerhard auch die Kosten für das Seniorenheim abglichen, kamen sie schnell zum Ergebnis, dass es sinnvoll ist, noch etwas Geld auf der hohen Kante zu haben. Deshalb entschlossen sie sich zum Verkauf.

Immobilie verkaufen, aber wie?

Die beiden wussten, dass die Immobilienpreise derzeit hoch sind. Allerdings waren sie sich unsicher, wie die Preise in ihrer Region waren und vor allem, wie viel ihre Immobilie aktuell eigentlich wert ist. Sie wollten keine Fehler machen und wandten sich an uns. Die Empfehlung eines Nachbarn hatte sie zu uns geführt.

Wir bewerteten die Immobilie. Sie war viel mehr wert, als von den beiden erwartet. Anschließend kümmerten wir uns um die Organisation der verkaufsrelevanten Unterlagen, erstellten die Fotos der Immobilie und ein zielgruppengerechtes Exposé sowie einen virtuellen 360-Grad-Rundgang. Da wir eine große Datenbank mit Immobiliensuchenden haben, glichen wir ab, ob wir hier schon einen passenden Interessenten für das Haus hatten. Und tatsächlich: zwei kamen in Frage. Denen haben wir das Exposé für das Haus zukommen lassen, vereinbarten Besichtigungstermine und führten diese durch. Beide Interessenten machten ein Angebot, sodass wir ein Bieterverfahren durchführen konnten.

Alles lief besser als gedacht

Hannelore und Gerhard entschieden sich dann für das bessere Angebot. Sie freuten sich nicht nur über den hohen Verkaufserlös und dass der Immobilienverkauf in so kurzer Zeit so mühelos für die beiden ablief. Am meisten freuten sie sich darüber, dass sie schon einen Teil des Erbes an ihre Kinder und Enkel auszahlen konnten. Mit dem übrig gebliebenen Geld stockten sie ihr Budget für ein gehobenes Seniorenheim in der Nähe ihrer Kinder auf. Nach dem Notartermin dankten sie uns dafür, dass alles so reibungslos ablief: „Der Hausverkauf mit Makler war auf jeden Fall die richtige Entscheidung.“

Ihre Immobilie passt nicht mehr zu Ihnen und Sie denken an einen Immobilienverkauf aus Altersgründen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/zuhause-im-alter/zuhause-im-alter/75580

https://de.statista.com/themen/172/senioren/

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_inhalt.html

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Syda_Productions/Depositphotos.com