Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Das trifft auch auf den stark angespannten Wohnungs- und Immobilienmarkt zu. Familien mit Kindern haben dabei andere Bedürfnisse an eine passende Wohnimmobilie als ältere Mitmenschen und Singlehaushalte. Derzeit findet sich aber kaum eine finanzierbare Alternative zur aktuellen Wohnsituation. Der Tausch der eigenen Immobilie oder der Wohnung schafft Abhilfe.

Der Tausch der eigenen vier Wände ist kein neuer Trend auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt. Seit Jahren entstehen immer mehr Onlineportale, die sich als Tauschbörse für Immobiliensuchende verstehen. Aber auch Makler nehmen dieses Modell immer öfter in Ihren Leistungen auf und bringen die perfekten Tauschpartner zusammen.

Tausch von eigenen Immobilien?

Eigentümer, die Haus oder Eigentumswohnung tauschen, sparen sich die aufwendige Suche nach einem neuen Käufer. Es empfiehlt sich einen Makler ins Boot zu holen. Dafür spricht vor allem die enorme Zeitersparnis und die geringere Konkurrenz unter Tauschwilligen. Zudem kann der Makler auf seine umfangreiche Datenbank und Suchaufträge zurückgreifen und so leichter Tauschpartner, die echtes Interesse zeigen, zusammenbringen. Dadurch findet man schneller eine neue Immobilie.

Ablauf eines Immobilientausches

Sobald sich beim Makler interessierte Tauschpartner melden, bekommt der Eigentümer, der den Makler beauftragt hat, alle relevanten Tauschangebote zugeschickt. Ist die passende Immobilie dabei, wird ein Kaufvertrag erstellt und alle relevanten Verkaufsunterlagen zusammengebracht. Der Immobilientausch ist ein ganz normaler Verkauf, wenn auch kein klassischer. Die Tauschpartner kaufen sich Ihre Immobilien gegenseitig ab. Die Differenz zahlt derjenige, der das teurere Haus oder die teurere Wohnung kauft. Auch hier kommen Eigentümer nicht an einer Immobilienbewertung vorbei. Diese wird von einem unabhängigen Dritten, dem Makler, vorgenommen. Am Ende steht nur noch der Termin beim Notar an.

Tausch von Mietwohnungen

Mieter, die Ihre Wohnungen tauschen, nutzen oft Wohnungstauschbörsen im Internet. Haben sich Tauschpartner untereinander geeinigt, dass der Wohnungswechsel vollzogen werden soll, muss eins immer noch bedacht werden: grundsätzlich bestimmt der Vermieter wer neu in eine Wohnung zieht. Der darf keinesfalls übergangen werden. Nicht immer herrscht hier Einigkeit. Es muss rechtlich viel bedacht werden. Daher sollte der Mietvertrag nicht zu früh gekündigt werden.

Interessieren Sie sich für den Tausch Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wohnungstausch-ist-das-so-einfach-moeglich-was-ist-fuer-mieter-und-vermieter-wichtig_167431.html

https://www.homeday.de/de/immobilienverkauf/immobilientausch/#wohnungstausch

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Viele Immobilienbesitzer möchten auch im Alter in Ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Aber spätestens, wenn das Treppensteigen immer schwerer fällt, denken viele über einen barrierefreien Umbau nach. Doch wann lohnen sich Kosten und Aufwand dafür?

Wer seinen Lebensabend in der eigenen Immobilie verbringen möchte, sollte sich schon frühzeitig über einen barrierefreien Umbau Gedanken machen. Denn ein altersgerechter Umbau ist in der Regel ein Kraftakt. Mit zwei, drei Umbaumaßnahmen ist es oft nicht getan. In vielen Fällen stellen sich auch die Fragen, ob sich die Maßnahmen finanziell lohnen und wie sie sich auf den Wert der Immobilie auswirken. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Sie zu diesem Thema beraten.

Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?

Zunächst müssen Eigentümer herausfinden, wie umfangreich ihre Immobilie angepasst werden muss. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, nicht nur die naheliegenden Maßnahmen wie Treppenlift und barrierefreie Dusche umzusetzen, sondern auch weiter zu denken. Zum Beispiel das Entfernen von Türschwellen und die Verbreiterung der Türen für den Fall, dass man auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Um herauszufinden, welche Maßnahmen nötig und sinnvoll sind, sollten sich Immobilienbesitzer an einen Immobilienexperten wenden. In vielen Fällen hängt es von der Beschaffenheit und vom Zustand der Immobilie ab, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Ein Profimakler kann hier durch seine Erfahrung und Expertise beraten oder einen Experten für barrierefreien Umbau vermitteln.

Welche Kosten entstehen?

Um eine realistische Einschätzung zu erhalten, welche Kosten der barrierefreie Umbau verursacht, sollten Immobilienbesitzer sich unbedingt an einen Immobilienprofi wenden. Denn je nach Immobilie fallen die Kosten unterschiedlich aus. Kurzfristig können kleine Umbauten das Wohnen in der eigenen Immobilie erleichtern. Auf lange Sicht könnten dann aber weitere Maßnahmen nötig werden. Eigentümer, die die Umbaumaßnahmen möglichst vorausschauend und in einem Rutsch erledigen möchten, stellen oft fest, dass die Kosten höher sind als erwartet und kommen um einen Kredit nicht herum.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?

Gesetzliche Vorgaben für die barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden befinden sich in der DIN 18040-2. Darin werden Anforderungen geregelt wie Bewegungsflächen in Räumen, Verkehrsflächen, Mindesttiefe der Ausstattung sowie die Mindestbreite von Türen und Durchgängen oder auch der Einbau von unterfahrbaren Möbeln in Küche und Bad, damit auch Rollstuhlfahrer gut an Küchenarbeitsplatte und Waschbecken herankommen.

Haben Sie Fragen zum barrierefreien Umbau Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/?wt_cc1=wohnen&wt_cc2=pri|bestandimmobilie&wt_mc=6918175651_213337444717&wt_kw=b_6918175651_%2Bbarrierefrei%20%2Bkfw&wt_cc3=6918175651_kwd-357644252097_213337444717

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/so-nutzen-sie-alle-zuschuesse-fuer-einen-behindertengerechten-badumbau-optimal-aus/

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wer sein Haus oder seine Eigentumswohnung verkauft, nutzt das zu herauszulösende Kapital in den meisten Fällen für den Kauf eines neuen Wohnobjekts. Oft liegt aber noch kein Geld vom Verkauf vor, das als Eigenkapital für ein neues Zuhause aufgebracht werden könnte. Die neue Immobilie kann daher noch nicht bezahlt werden. Eine Zwischenfinanzierung schafft Abhilfe.   

Es handelt sich dabei um einen Überbrückungskredit, den Banken nur in einem Zeitraum von wenigen Wochen bis zu 2 Jahren ermöglichen. Diese Kredit- bzw. Darlehensform wird meist bei Bau- und Immobilienfinanzierungen eingesetzt, um sich über kurzfristige Geldengpässe hinwegzuhelfen. Dabei muss einiges beachtet werden.

Vorteile der Zwischenfinanzierung

Die Zwischenfinanzierung sichert Eigentümern die Gesamtfinanzierung eines Immobilienkaufes oder -projektes. Dadurch steht das Geld flexibel zur Verfügung. Zudem wird der Antrag auf eine Zwischenfinanzierung so gut wie immer genehmigt. Die Ratenzahlung fällt für Eigentümer geringer aus, da nur die Zinslast gezahlt wird. Das Darlehen bzw. der Kredit muss nicht in einer monatlichen Tilgung zurückgezahlt werden. Abgelöst wird dieser durch den später zur Verfügung stehenden Gewinn des Verkaufs oder durch einen neuen langfristigen Kredit mit dem Finanzierungspartner.

Finanzierungspartner und Bedingungen

Darlehen und Kredite, die eine sehr kurze Laufzeit haben, sind für Banken teurer als welche mit langen Laufzeiten. Deswegen sind die anfallenden Zinsen höher. Die Aufwands- und Bearbeitungskosten sind es demnach auch. Daher vergibt nicht jede Bank ein Darlehen bzw. einen Kredit zur Zwischenfinanzierung. Wenn das Geld aus einem Bausparvertrag noch nicht zugeteilt werden kann, sollte man die Bausparkasse anfragen. Ein Makler hilft dabei, den optimalen Partner für die Finanzierung für die eigenen Immobilienprojekte zu finden.

Um eine Zwischenfinanzierung zu bekommen, müssen beim Finanzierungspartner einige Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss der vom Notar beurkundete Verkaufsvertrag vorliegen. Der Eigentümer muss seine Grundschuld im Grundbuch eingetragen haben. Das ist für die Bank eine Absicherung des Kredites. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Zwischenfinanzierung erst ab einer Mindestkreditsumme von 200.000 Euro ermöglicht wird.

Tipps für eine bessere Zwischenfinanzierung

Wenn Eigentümer ihr altes Haus oder ihre Eigentumswohnung verkaufen, um eine Immobilie zu finanzieren, sollte recht schnell ein neuer Besitzer gefunden werden. Denn auch ein bereits aufgesetzter notarieller Vertragsentwurf senkt die Kosten der Finanzierung. Auch wenn das Geld vom Verkauf noch nicht vorliegt. Die Bank ist allerdings etwas kooperativer, wenn in diesem Entwurf ein festes Datum steht, wann das Geld eingeht. Die Gesamtfinanzierung muss gut kalkuliert sein, denn ein Verkaufspreis, der nicht korrekt kalkuliert wurde, kann teuer werden. Wer eine lückenhafte Finanzierung hat, der muss mit einer Nachfinanzierung rechnen.

Sie suchen eine passende Immobilienfinanzierung? Dann finden wir den richtigen Finanzierungspartner für Sie! Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.finanzcheck.de/baufinanzierung/zwischenfinanzierung/

https://www.vergleich.de/zwischenfinanzierung.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenfinanzierung

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Die COVID-19-Pandemie stellte das Leben von Katja und Björn H. auf den Kopf. Wie bei vielen, brachten die veränderten Umstände finanzielle Probleme mit sich. Die Folge: Sie konnten die Raten für Haus nicht mehr zahlen. Um einen schnellen Notverkauf kamen sie daher nicht herum. Aber wie das Ganze angehen?

Der erste Corona-Lockdown und seine Bestimmungen wirkten sich auf das Arbeitsleben von Katja und Björn aus. Björn musste in Kurzarbeit gehen und Katja verlor Ihren Job durch die Insolvenz ihres Arbeitgebers gleich ganz. Mit dem wenigen Geld, dass Björn mit der Kurzarbeit verdiente, konnte die monatliche Hausrate nicht mehr bezahlt werden. Das Paar stand unter Zeitdruck. Das Haus musste so schnell und gewinnbringend wie möglich verkauft werden.

Notverkauf: mit Makler oder Ohne?  

Eins war den beiden klar: umso höher der Gewinn ausfallen würde, desto besser könnten die Restschulden bei der Bank beglichen werden. Doch Björn und Katja waren sich nicht sicher, ob sie das alleine schaffen würden. Ihnen fehlten grundlegende Kenntnisse für einen Hausverkauf. Beide wollten einen Makler mit ins Boot holen. Jedoch hatte jeder andere Vorstellungen, wie die Hilfe vom Makler aussehen sollte. Katja wollte lediglich eine umfassende Beratung und den Verkauf dann ohne Makler durchziehen. So würden sie Ihrer Ansicht nach Geld sparen. Björn wollte hingegen den gesamten Verkaufsprozess über den Makler laufen lassen. Schließlich wollte er sich wegen fehlendem Verhandlungsgeschick und einer falschen Hausbewertung kein Geld entgehen lassen.

Das Beratungsgespräch

Der Makler ließ sich geduldig die Situation von Björn und Katja erklären. Er informierte sie ausführlich über die notwendigen Unterlagen und Schritte für den Verkauf des Hauses. Katja staunte nicht schlecht, was dabei alles beachtet werden musste. Sie war sich mittlerweile nicht mehr sicher, ob sie das so schnell und vor allem zeitgleich während der Suche nach einem neuen Job schaffen würde. Björn und sie entschieden sich den Verkauf über den Makler laufen zu lassen.

Der Makler im Einsatz

Bereits am nächsten Tag fuhr der Makler zum Haus der Familie. Er maß das Haus mit einem Feuchtemessgerät aus und machte Fotos sowie 360-Grad-Aufnahmen. Die Immobilie wurde professionell bewertet. Am Ende war das Haus sogar mehr wert als die beiden dachten. Auf Wunsch des Paares liefen die Besichtigungen ohne ihr Beisein ab. So wurden Katja und Björn vor unangenehmen Fragen geschützt. Es dauerte auch nicht lange, da hatte der Makler einen geeigneten Käufer gefunden. Zusätzlich vermittelte er dem Paar ein neues Zuhause. Die Restschuld bei der Bank konnte vom Verkaufserlös beglichen werden. Es blieb sogar noch genug Geld für den Umzug übrig.  Und bis Katja wieder Arbeit finden würde, konnten beide die schwierige Zeit finanziell gut überbrücken.

Müssen Sie Ihre Immobilie schnell verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://rp-online.de/leben/bauen/immobilien-aus-zwangsversteigerung-die-vorteile-und-nachteile_aid-36291359

https://de.wikipedia.org/wiki/Notverkauf

https://www.handwerk-magazin.de/immobilien-spekulationssteuer-auch-beim-notverkauf/150/23/204494

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Ein geerbtes Grundstück ist wie ein Sechser im Lotto, wenn man bauen möchte. Doch es gibt Fallstricke: nicht alles und nicht überall darf gebaut werden. Wichtig für ein Grundstück ist, ob es über ein Baurecht verfügt. Dies beeinflusst auch den Wert Ihres Grundstücks.

Ob ein Grundstück bebaut werden darf und was darauf gebaut werden darf, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Sie bei Ihrem Grundstück beraten. Er kennt nicht nur den regionalen Grundstücksmarkt, sondern auch rechtliche Vorgaben des Bebauungsplans.

Bebauungsplan

Im Bebauungsplan ist dokumentiert, ob und was gebaut werden darf. Ein Grundstück innerhalb des Bebauungsplanes darf in der Regel bebaut werden, wenn die Erschließung gesichert ist und das Bauvorhaben den Maßgaben des Bebauungsplanes nicht widerspricht. Auskunft über den Bebauungsplan erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Zersiedelung

Existiert kein Bebauungsplan, sollten Sie überprüfen lassen, ob sich Ihr Grundstück innerhalb des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ befindet. Ist die Erschließung gesichert, leitet sich daraus auch ein Baurecht ab. Was jedoch ein „zusammenhängender“ Ortsteil ist, kann umstritten sein. Gerade bei Randlagen von Orten kann eine Bebauung schwierig sein. Gemeinden befürchten oft eine Zersiedelung, also das ungeregelte und unstrukturierte Wachstum von Ortschaften. Immobilienexperten empfehlen daher, sich bei der Gemeinde nach Ortsgrenzen zu erkundigen und ob Ihr Grundstück im „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ liegt.

Außenbereich von Orten

Befindet sich das Grundstück außerhalb des Bebauungsplans oder nicht „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, liegt es im Außenbereich einer Gemeinde. Ein Baurecht besteht hier in der Regel nur in Ausnahmefällen für sogenannte privilegierte Vorhaben. Beispielsweise zur Nutzung für Landwirtschaft oder Energieerzeugung sowie zur Errichtung von Industriegebäuden oder Militäranlagen.

Vom Profi beraten lassen

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrem Grundstück geschehen soll? Lassen Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten. Er kann das Potenzial einschätzen und Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten. Er bewertet Ihr Grundstück kostenlos, kümmert sich um das Zusammentragen der verkaufsrelevanten Unterlagen sowie die Vermarktung und weiß, welche Zielgruppe für Ihr Grundstück die passende ist. Eventuell hat er in seiner Datenbank bereits einen passenden Käufer für Ihr Grundstück.

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihres Grundstücks? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-testament/immobilien-in-der-erbschaft.html

https://grundsteuer.de/berechnung/beispiele/unbebautes-grundstueck

https://de.wikipedia.org/wiki/Zersiedelung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Dachlatten, Schrauben, Kabel – Baustoffe für Immobilien werden derzeit immer knapper und teurer. Denn viele Materialien gehen ins Ausland. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Sanierung oder den Bau von Immobilien in Deutschland. Wer jetzt seine Immobilie vor dem Verkauf sanieren oder neu bauen möchte, findet kaum Handwerker, weil diese kaum Baustoffe bekommen oder wenn, dann nur zu sehr hohen Preisen. Auch bereits begonnene Maßnahmen können sich aufgrund des Materialmangels deutlich verlängern und verteuern.

Kam es zu Beginn der Coronapandemie zu einem Nachfrageeinbruch bei Holz, kommt jetzt die Industrie mit der Produktion kaum nach. Ähnlich ist die Lage auch bei anderen Baustoffen wie Metall oder Kunststoffen. Egal, ob Dämmung, Bleche, Farben, Kunststoffrohre oder Isolierstoffe für Kabel – viele Hersteller sind vom Mangel betroffen.

Woher kommt der Rohstoffmangel?

Neben den Auswirkungen der Coronapandemie auf die Herstellung von Baustoffen sorgen auch das Aufkaufen von Rohstoffen durch China und die USA für Engpässe und deutlich gestiegene Preise. Zusätzlich boomt das Heimwerken. Viele, die Geld für Urlaub gespart hatten, haben es in der Pandemie in Terrassen, Gartenhäuser oder Carports investiert. Auch die Mehrwertsteuersenkung hat die Entwicklung vorangetrieben. Laut der Berliner Zeitung stieg der Holzfertigbau im November und Dezember 2020 um 20 Prozent zum Vorjahreszeitraum.

Während vor Corona beispielsweise eine Dachlatte 0,50 Euro pro Meter kostete, liegt der Preis im Frühjahr 2021 bei 1,30 Euro – wenn man überhaupt welche bekommt. Auch Kies und Sand gibt es leider nicht wie „Sand am Meer“. Das sind zwar Entwicklungen, die schon vor der Pandemie begonnen, die sich jetzt aber nochmal verstärkt haben. Handwerker und Bauunternehmer haben Probleme, bereits abgeschlossene Aufträge zu erfüllen.

Wann entspannt sich die Situation?

Bauexperten hoffen auf eine Stabilisierung der Lage im Laufe des Jahres – zumindest was die Materialknappheit angeht. Mit einer kurzfristigen Senkung der Preise rechnen sie dagegen kaum. Unter Umständen kann es sogar sein, dass die Preise auch nach der Überwindung des Engpasses auf dem Niveau bleiben werden. Viele sehen in der aktuellen Situation sogar eine Bremse der konjunkturellen Entwicklung nach Corona in Deutschland.

Was können private Bauherren tun?

Für Bauherren ist es jetzt ratsam flexibel zu sein. Eine Maßnahme kann sein, einzelne Tätigkeiten am Bau umzudisponieren – wenn es möglich ist. Also immer nur das zu sanieren oder zu bauen, was gerade geht. Zusätzlich raten Bauexperten, Aufträge möglichst frühzeitig zu vergeben. Denn je früher ein Auftrag eingeht, desto mehr Zeit haben Handwerker, die notwendigen Baumaterialien zu besorgen. So wirken sich längere Lieferzeiten weniger stark auf den Baufortschritt aus.

Sind möchten wissen, ob sich die Sanierung vor dem Immobilienverkauf aktuell lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.capital.de/immobilien/was-die-aktuelle-rohstoffknappheit-fuer-die-bauindustrie-bedeutet

https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/landshut/handwerker-fordern-exportbremse-kein-holz-auf-der-huettn-art-724469

https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/twistringen-ort47316/rohstoffknappheit-holz-laut-cdu-expertentalk-begehrter-baustoff-90784793.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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„So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich!“ So lautet der Grundsatz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Was heißt das eigentlich für den Verkauf von Immobilien? Wird eine Immobilie verkauft, werden auch Daten ausgetauscht – von Kontaktdaten bis zur Bonitätsprüfung. Qualitätsmakler wissen, welche Daten erhoben werden dürfen und wie sie zu schützen sind.

Die DSGVO besagt im Prinzip, dass jeder selbst über seine Daten. Niemand darf die Daten eines anderen ohne dessen Zustimmung sammeln. Möchte ein Immobilieninteressent oder -käufer, dass seine Daten gelöscht werden, dann müssen Sie gelöscht werden. Außerdem hat jeder Anspruch darauf, regelmäßig Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung
  • Die Dauer der Datenspeicherung
  • Die Rechte des Käufers in Bezug auf seine Daten

Einwilligung zur Datenerhebung

Qualitätsmakler bitten frühzeitig um eine datenschutzrechtliche Einwilligung, zum Beispiel wenn Interessenten ein Exposé anfragen. Denn dazu benötigen Makler die E-Mail-Adresse des Interessenten. Für die Erstellung des Kaufvertrages sind ebenfalls die Daten geschäftsrelevant. Ohne Daten wie Kontaktdaten, Adresse und Bankverbindung kann ein Kaufvertrag nicht aufgesetzt werden. Zusätzlich verpflichtet auch das Geldwäschegesetz Makler zur Verarbeitung der Daten von Immobiliensuchenden.

Sicherung der Daten

Personenbezogene Daten sind vertrauensvoll zu behandeln. Die Unterlagen dürfen nicht offen herumliegen und Daten auf dem PC müssen vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Ebenso dürfen die Daten auch nicht in Gesprächen mit dem privaten oder geschäftlichen Umfeld mitgeteilt werden.

Löschpflicht

Daten von Interessenten, welche die Immobilie nicht kaufen, sind umgehend zu löschen. Egal, ob sich der Interessent gegen den Kauf entscheidet oder der Verkäufer gegen den Interessenten. Ebenso hat der Käufer Anspruch auf die Löschung seiner Daten, wenn diese ihren Zweck erfüllt haben, also die Immobilientransaktion abgeschlossen ist. Bei Daten zum Kaufvertrag, die zum Beispiel für die Besteuerung wichtig sind, ist der Makler jedoch verpflichtet, diese für einen begrenzten Zeitraum aufzubewahren.

Qualitätsmakler kümmern sich mit großer Sorgfalt um die Sicherung der Kundendaten. Sie wissen, worauf es beim Datenschutz ankommt und wie er umzusetzen ist. Sie lassen sich regelmäßig von Rechts- und IT-Experten beraten, wie die Daten am besten geschützt werden, damit jede Immobilientransaktion rechtssicher verläuft.

Suchen Sie einen Immobilienprofi, der sich um den rechtssicheren Verkauf Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://dsgvo-gesetz.de/

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Viele Senioren haben die Erfahrung bereits gemacht: Das Häuschen, das sie sich in der Blüte ihres Lebens gekauft haben, ist ihnen zu groß geworden und die Pflege der Immobilie zu anstrengend. So erging es auch Elisabeth und Dieter L.

Vor 20 Jahren zogen die Kinder von Elisabeth und Dieter L. aus. Tochter Susanne begann ihr Studium in Würzburg und Sohn Thomas fand eine Arbeitsstelle in Frankfurt am Main. Heute haben beide eigene Familien und ein eigenes Haus. Elisabeth hatte damals viele Ideen, was sie mit dem gewonnenen Platz anfangen könnte. Am Ende lebte sich dann in Thomas‘ Zimmer ihr Mann mit seinem Modelleisenbahn-Hobby aus. Susannes Zimmer blieb Gästezimmer – wurde aber immer seltener genutzt.

Die Hausarbeit wird immer schwerer

Vor ein paar Monaten verhob sie sich, als sie im Garten Unkraut jätete. Auch Dieter fiel das Rasenmähen immer schwerer. Beide machten sich Gedanken, wie lange sie die Hauspflege noch bewältigen können. Am Ende kamen sie zu dem Schluss, dass das Haus nicht mehr zu ihrer Lebensphase passt. Doch wie sollte es weitergehen? Sie möchten zwar weiterhin im Eigenheim wohnen, doch es sollte ihrem Alter entsprechend ein paar Bedingungen erfüllen: Es muss wenig Arbeit machen, altersgerecht und im besten Falle barrierefrei sein. Zudem müssen die Wege zu Einkaufsmöglichkeiten und Ärzten kurz sein. Deshalb entschieden sich Elisabeth und Dieter ihr Haus zu verkaufen und in eine Eigentumswohnung in der Nähe ihres Sohnes Thomas zu ziehen.

Was soll aus mit dem geliebten Haus geschehen?

Doch beim Verkauf ihres Hauses stellte sich die Frage: Wie viel ist es aktuell überhaupt wert? Susanne empfahl ihnen den Wert professionell ermitteln zu lassen, um das Optimum aus dem Verkauf herauszuholen. Sie suchte im Internet nach einem Qualitätsmakler in der Region. Nach der Wertermittlung waren Elisabeth und Dieter von der Expertise des Maklers überzeugt, sodass sie ihn mit dem Verkauf der Immobilie beauftragten. Schlüssig und transparent konnte er ihnen erklären, wie er den Wert der Immobilie ermittelt. Zudem kümmerte er sich um die Beschaffung der verkaufsrelevanten Unterlagen und übernahm das Management der Interessenten und die Besichtigungen. Da er auch virtuelle Besichtigungen für die Immobilie anbieten konnte, reduzierten sich für Elisabeth und Dieter die Besichtigungstermine in ihrem noch bewohnten Zuhause. Für sie lief der Immobilienverkauf reibungslos und sorgenfrei. Der Makler fand für sie sogar eine neue passende Wohnung. Mit den Käufern ihres Hauses vereinbarte er, dass sie erst in zwei Monaten einziehen können, wenn Elisabeth und Dieter ausgezogen sind.

Hilfe vom Profi

Auch wenn Elisabeth und Dieter nicht viel Arbeit mit dem Hausverkauf hatten, mussten sie doch feststellen, wie zeit- und arbeitsaufwendig so etwas ist. Am Ende waren sie froh, dass ihnen jemand diese Arbeit abgenommen hat. Dieter ist überzeugt, dass sie das selbst in einer vergleichbar kurzen Zeit nicht geschafft hätten und der Käufer sie vielleicht beim Preis noch gedrückt hätte. Von dem, was von Verkaufserlös und Kauf der Eigentumswohnung noch übrig blieb, konnten sie sich und ihren Enkeln sogar noch ein paar langgehegte Wünsche erfüllen. Elisabeths Fazit: „Wenn Hausverkauf, dann nur mit Makler.“

Sie fragen sich, ob Ihre Immobilie noch zu Ihrem Alter passt und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn nicht? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/14135/umfrage/deutschland-anteil-senioren-an-der-bevoelkerung/

https://de.wikipedia.org/wiki/Seniorenwohnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Betreutes_Wohnen

 

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Foto: © JackyBrown/Depositphotos.com

Entscheiden sich Eigentümer für den Verkauf ihrer Immobilie, ist eine der ersten und wichtigsten Fragen die nach dem richtigen Preis. Häufig recherchieren Eigentümer erst einmal im Internet, um sich über die aktuelle Lage am lokalen Immobilienmarkt zu informieren. Dabei stolpern sie über Begriffe wie: Marktpreis, Angebotspreis und Verkaufspreis. Doch was ist eigentlich der Unterschied?

Der Immobilienwert und der Preis, den ein Interessent bereit ist zu zahlen, sind nicht immer identisch und hängen außerdem von zahlreichen Faktoren ab. Um eine Immobilie erfolgreich zu vermarkten, muss zuerst der Marktwert ermittelt und ein Angebotspreis festgelegt werden. Der tatsächlich erzielte Verkaufspreis kann am Ende höher oder niedriger liegen als dieser Angebotspreis. Insofern ist es beispielsweise wenig sinnvoll, aus einem Vergleich mit Angebotspreisen ähnlicher Immobilien Erwartungen für den Verkaufserlös der eigenen abzuleiten.

Der Marktpreis

Der Marktpreis, Marktwert oder Verkehrswert bezeichnet den durchschnittlichen Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine Immobilie in einer bestimmten Lage und mit spezifischen Eigenschaften gezahlt wird. Faktoren, die den Marktpreis beeinflussen, sind zum einen Lage, Zustand und Ausstattung des Objektes, zum anderen das aktuelle Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Immobilienmarkt. Der Marktpreis entspricht dem Ergebnis der Wertermittlung durch den Immobilienmakler mit Hilfe professioneller Bewertungsverfahren und bildet im Idealfall die Grundlage für den Angebotspreis.

Der Angebotspreis

Die Summe, für die Sie Ihre Immobilie einem Interessenten anbieten, wird auch Angebotspreis genannt. In vielen Fällen ist es vorteilhaft, den professionell ermittelten Marktpreis direkt als Angebotspreis zu übernehmen. Dann müssen Sie sich nämlich später nicht für Ihre Preisgestaltung rechtfertigen. Einige Verkäufer möchten jedoch einen Spielraum für eventuelle Nachlässe einplanen, ohne den Wunschpreis unterschreiten zu müssen und setzen daher den Angebotspreis etwas höher an. Diese Strategie ist allerdings riskant, da durch einen zu hohen Angebotspreis potenzielle Interessenten abgeschreckt werden und sich die Vermarktungszeit der Immobilie verlängert.

Der Verkaufspreis

Haben Sie sich für einen Angebotspreis entschieden, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie am Ende auch diese Summe für Ihre Immobilie bekommen werden. Häufig versuchen Interessenten, Nachlässe für sich herauszuschlagen. Verkäufer, die bei den Preisverhandlungen nicht von einem erfahrenen Profi-Makler unterstützt werden, büßen dann eventuell einige Prozente des Angebotspreises ein und erzielen einen geringeren Verkaufspreis. Andererseits kann auch durchaus ein höherer Verkaufspreis erzielt werden, wenn die Vermarktung professionell angegangen wird und die Immobilie aufgrund ihrer Lage und Ausstattung bei den Interessenten beliebt ist. In ganz besonderen Fällen kann es sogar zu einem Bieterverfahren kommen, bei dem mehrere potenzielle Interessenten die Immobilie unbedingt für sich gewinnen wollen. Mit einem Immobilienprofi an Ihrer Seite finden Sie die richtige Preisstrategie für den Verkauf Ihrer Immobilie und erzielen dadurch einen optimalen Verkaufspreis. Denn auf den kommt es für Sie als Immobilienverkäufer am Ende an.

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gerne.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://www.sueddeutsche.de/geld/verkaufs-knigge-angebotspreis-achterbahnfahrt-vermeiden-1.555338

https://www.focus.de/immobilien/kaufen/immobilienkauf/leitfaden-hausverkauf-iii-sie-wollen-ihr-haus-verkaufen-das-ist-ihre-immobilie-wirklich-wert_id_4650957.html

 

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Foto: © Nattanan Kanchanaprat/Pixabay.com

Seit Jahren kennen die Preise für Immobilien nur eine Richtung: nach oben. Doch in einer kürzlich erfolgten Analyse der Deutschen Bank wird das Ende des Booms für das Jahr 2024 vorhergesagt. Wird es ab dann zu Wertverlusten bei Immobilien kommen?

Die Preise für Wohnimmobilien sind in den vergangenen Jahrzehnten durchschnittlich um etwas mehr als die Hälfte gestiegen. In Metropolregionen war der Preisanstieg teilweise noch deutlicher. Selbst die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung nicht gestoppt – auch wenn es kurzzeitig eine kleine Delle der Preissteigerungen gab.

Warum soll der Trend 2024 enden?

Die Deutsche Bank kommt zu dem Ergebnis, dass ab 2024 die Preise für Immobilien sinken könnten. Diese Phase soll für etwa drei Jahre anhalten und die Immobilienpreise um etwa fünf Prozent sinken. Von einem Crash an den Immobilienmärkten geht das Geldinstitut nicht aus. Einen Grund der Trendwende sieht die Deutsche Bank darin, dass sich das extrem knappe Angebot von Wohnimmobilien bis 2024 entschärfen soll. Denn bis dahin werden viele Neubauten fertiggestellt sein. Zusätzlich verlangsamt sich das Bevölkerungswachstums.

Ein weiterer Grund ist womöglich eine Anhebung des Leitzinses. Das lang anhaltende Zinstief hat zum Anstieg der Immobilienpreise beigetragen. Es hat einerseits für Selbstnutzer und Investoren günstige Finanzierungsbedingungen geschaffen. Andererseits waren dadurch andere Anlagemöglichkeiten weniger attraktiv, was Immobilien nur noch mehr in den Fokus gerückt hat. Nun aber könnten die Notenbanken durch eine weltweit steigende Inflation dazu veranlasst sein, ihre Niedrigzinspolitik zu beenden. Werden die Kredite teurer, könnte das dazu führen, dass Immobilien vermehrt verkauft werden müssen, weil die Kredite vielleicht nicht mehr bedient werden können.

Was spricht gegen das Ergebnis der Deutschen Bank?

Andere Forschungsinstitute wie die digitale Finanzierungsplattform Europace sehen dagegen keine wesentlichen Änderungen bei den Faktoren, die für hohe Immobilienpreise sorgen, wie längere Lebenserwartung, mehr Single-Haushalte, Nettozuzug nach Deutschland und geringe Neubautätigkeit.

Wer die aktuellen Analysen mit Prognosen früherer Jahre vergleicht, stellt fest, die wirklich entscheidenden Auslöser für wirtschaftliche Entwicklungen oder Krisen werden so gut wie nie zutreffend vorhergesagt.

Eigentümer sollten sich also durch allzu pauschale Prognosen nicht verunsichern lassen. Stattdessen ist es ratsam, auf die Fachkenntnis und langjährige Erfahrung eines lokalen Qualitätsmaklers zu vertrauen. Dieser beschäftigt sich tagtäglich mit dem Immobilienmarkt seiner Region und ist mit den Entwicklungen bestens vertraut. Er berät Sie, wann der günstigste Zeitpunkt zum Verkauf Ihrer Immobilie ist.

Sie möchten wissen, wann sich der Verkauf Ihrer Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.asscompact.de/nachrichten/endet-der-deutsche-immobilienboom-im-jahr-2024

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Deutsche-Bank-Hauspreise-duerften-ab-2024-sinken-article22409901.html

https://www.haufe.de/immobilien/entwicklung-vermarktung/marktanalysen/wohnungsmarkt-trendwende-bei-mieten-preise-steigen-weiter_84324_508124.html

Foto: © nupix/Depositphotos.com