Immobiliensuchende verzetteln sich oft. Immer wieder kommt es vor, dass sie ihre Traumimmobilie gefunden haben, aber die Finanzierung platzt. Oder die Finanzierung steht, die Suchenden aber sind unsicher, welche Kriterien ihre Traumimmobilie erfüllen soll und wo sie bereit sind, Kompromisse einzugehen. Der Erwerb von Wohneigentum will gut geplant sein.

Schritt 1: Die Finanzierung

Je mehr Eigenkapital Sie angespart haben und einsetzen, desto geringer ist das Schuldenrisiko. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre finanziellen Möglichkeiten. Wie hoch sind Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben? Lassen Sie sich von einem Kreditinstitut beraten und wenn alles passt eine Finanzierungszusage geben. Denn Immobilienverkäufer möchten diese von Ihnen haben.

Schritt 2: Die passende Immobilie finden

Wie sieht Ihre künftige Lebensplanung aus? Erwarten Sie Nachwuchs? Planen Sie bis zum Lebensabend in der Immobilie wohnen zu bleiben? Sollte sie barrierefrei sein? Soll es das Haus am See sein oder die Wohnung im Stadtzentrum oder ein Kompromiss im Speckgürtel einer Stadt? Lassen Sie sich von einem lokalen Profimakler beraten und bei der Immobiliensuche unterstützen.

Schritt 3: Die Immobilie besichtigen

Schauen Sie sich vor der Besichtigung das Exposé und Dokumente wie Energieausweis, Flurkarte oder Baupläne, die Sie vom Makler oder Verkäufer bekommen können, genau an. Bei der Besichtigung sollten Sie auf Ausstattung, Zustand der Immobilie, Raumaufteilung, Keller, Dach, Heizung sowie eventuelle Mängel achten. Wohnungen sollten Sie zudem zweimal – an Werktagen und Wochenenden – zu unterschiedlichen Uhrzeiten besichtigen und auf den Lärmpegel achten.

Schritt 4: Die Preisverhandlung mit dem Verkäufer

Wenn alles passt, müssen Sie sich mit dem Verkäufer einig werden. Überlegen Sie sich, welchen Preis Sie maximal bereit sind zu zahlen. Kalkulieren Sie zudem Kosten für Modernisierungen ein und sprechen Sie das beim Käufer an.

Schritt 5: Notarsuche und Kaufvertrag

Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Den Notar wählt in der Regel der Käufer aus. Der Makler kann Ihnen auch einen vorschlagen, mit dem er oft zusammenarbeitet. Der Notar erstellt den Kaufvertrag. Haben Sie mit dem Verkäufer individuelle Vereinbarungen getroffen, können Sie diese in den Vertrag mitaufnehmen lassen. Anschließend haben Sie und der Verkäufer Zeit, den Vertrag genau zu prüfen.

Schritt 6: Notartermin

Zum Notartermin verliest der Notar den Kaufvertrag. Hier besteht die letzte Möglichkeit für Änderungen. Sollten sich welche ergeben, können diese handschriftlich vom Notar im Vertrag ergänzt werden. Anschließend wird der Vertrag von Ihnen und dem Verkäufer unterzeichnet.

Schritt 7: Übergabe der Immobilie

Beim Übergabetermin werden Ihnen alle Schlüssel und Unterlagen zur Immobilie übergeben. Achten Sie darauf, dass die Immobilie im vereinbarten Zustand übergeben wird. Von jetzt an sind Sie für die Begleichung der Betriebskosten wie Heizung, Strom, Wasser und Grundsteuer verantwortlich.

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com

Beim Immobilienkauf machen sich viele zu wenig Gedanken um das Thema „Wohnen im Alter“. Darunter auch Eigentümer, die in naher Zukunft eine neue Immobilie beziehen möchten oder müssen. Doch worauf muss geachtet werden? Und was passiert mit der alten Immobilie?

Auch wenn man gerade noch mitten im Leben steht und bei guter Gesundheit ist, sollte bedacht werden, dass das nicht immer der Fall sein wird. Spätestens wenn die ersten Wehwehchen und Krankheiten auftreten, kommen die ersten Änderungswünsche bezüglich der Wohnsituation auf. Die Bedürfnisse ändern sich mit dem Alter. Wer sich dann ein Haus mit Treppen, zu engen Durchgängen und anderen im Alter herausfordernden Merkmalen gekauft hat, steht unter Umständen vor Problemen.

Barrierefreiheit beim Kauf mitbedenken

Eigentümer, die erst Jahre später nach dem Immobilienkauf feststellen, dass ein barrierefreier Umbau gar nicht oder nur mit hohen Kosten möglich ist, stehen vor einer schwierigen Entscheidung. Sind die Kosten zu stemmen oder muss die Immobilie verkauft werden? Findet sich in der jetzigen Wohngegend eine barrierefreie Alternative?

Wer schon bei der Besichtigung darauf achtet, ob sich die Immobilie für einen barrierefreien Umbau eignet oder eventuell sogar schon barrierefrei ist, ist für das Wohnen im Alter gut gerüstet. Wer sich baulich nicht auskennt, sollte hier einen Experten zu Hilfe holen. Ein Makler kann helfen, einen geeigneten Bauexperten zu finden und Tipps zum Wohnen im Alter geben.

Erdgeschoss oder Fahrstuhl bevorzugen

Wenn möglich, sollte nach einem ebenerdigen Haus oder einer Wohnung im Erdgeschoss gesucht werden. Ist so eine Immobilie nicht zu finden, ist es wichtig, darauf zu achten, dass ein Fahrstuhl vorhanden ist. Bei Einfamilienhäusern kann, wenn dieser später nicht selbst eingebaut wird, ein Treppenlift von Vorteil sein.

Lage und Infrastruktur

Nicht nur die Immobilie selbst ist bei der Suche von großer Bedeutung. Ebenso wichtig ist eine gute Bahn- und Busanbindung. Gut ausgebaute Fahrradwege stellen ebenfalls eine Erleichterung dar. Grundsätzlich sollten Lebensmittelläden, Ärzte und andere wichtige Einrichtung nicht zu weit weg sein. Umso kürzer der Weg, desto besser sind Einkäufe im Alter auch mit Gehhilfe gut zu bewältigen. Deswegen ist bei der Begutachtung der Wohngegend auch auf die Gehwege zu achten. Sind diese nicht für Gehhilfen und Rollstühle ausgelegt, kann das Rausgehen eine kleine Herausforderung sein.

Was passiert mit der alten Immobilie?

Ob sich eine Vermietung lohnt, sollte gut geprüft werden. Vor allem Zeit und Investitionskosten sind gut abzuschätzen. Eine andere Variante ist der Verkauf. Davon profitieren gerade Immobiliensuchende. Der Verkaufserlös kann für den Umzug und den Erwerb des neuen Zuhauses genutzt werden. Was im individuellen Fall mehr Sinn macht, sollte mit einem Immobilienexperten besprochen werden. Der Makler kann Sie hier gut beraten.

Suchen Sie eine Lösung für Ihre alte Immobilie und wollen gleichzeitig eine neue kaufen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Beim Immobilienkauf machen sich viele zu wenig Gedanken um das Thema „Wohnen im Alter“. Darunter auch Eigentümer, die in naher Zukunft eine neue Immobilie beziehen möchten oder müssen. Doch worauf muss geachtet werden? Und was passiert mit der alten Immobilie?

Auch wenn man gerade noch mitten im Leben steht und bei guter Gesundheit ist, sollte bedacht werden, dass das nicht immer der Fall sein wird. Spätestens wenn die ersten Wehwehchen und Krankheiten auftreten, kommen die ersten Änderungswünsche bezüglich der Wohnsituation auf. Die Bedürfnisse ändern sich mit dem Alter. Wer sich dann ein Haus mit Treppen, zu engen Durchgängen und anderen im Alter herausfordernden Merkmalen gekauft hat, steht unter Umständen vor Problemen.

Barrierefreiheit beim Kauf mitbedenken

Eigentümer, die erst Jahre später nach dem Immobilienkauf feststellen, dass ein barrierefreier Umbau gar nicht oder nur mit hohen Kosten möglich ist, stehen vor einer schwierigen Entscheidung. Sind die Kosten zu stemmen oder muss die Immobilie verkauft werden? Findet sich in der jetzigen Wohngegend eine barrierefreie Alternative?

Wer schon bei der Besichtigung darauf achtet, ob sich die Immobilie für einen barrierefreien Umbau eignet oder eventuell sogar schon barrierefrei ist, ist für das Wohnen im Alter gut gerüstet. Wer sich baulich nicht auskennt, sollte hier einen Experten zu Hilfe holen. Ein Makler kann helfen, einen geeigneten Bauexperten zu finden und Tipps zum Wohnen im Alter geben.

Erdgeschoss oder Fahrstuhl bevorzugen

Wenn möglich, sollte nach einem ebenerdigen Haus oder einer Wohnung im Erdgeschoss gesucht werden. Ist so eine Immobilie nicht zu finden, ist es wichtig, darauf zu achten, dass ein Fahrstuhl vorhanden ist. Bei Einfamilienhäusern kann, wenn dieser später nicht selbst eingebaut wird, ein Treppenlift von Vorteil sein.

Lage und Infrastruktur

Nicht nur die Immobilie selbst ist bei der Suche von großer Bedeutung. Ebenso wichtig ist eine gute Bahn- und Busanbindung. Gut ausgebaute Fahrradwege stellen ebenfalls eine Erleichterung dar. Grundsätzlich sollten Lebensmittelläden, Ärzte und andere wichtige Einrichtung nicht zu weit weg sein. Umso kürzer der Weg, desto besser sind Einkäufe im Alter auch mit Gehhilfe gut zu bewältigen. Deswegen ist bei der Begutachtung der Wohngegend auch auf die Gehwege zu achten. Sind diese nicht für Gehhilfen und Rollstühle ausgelegt, kann das Rausgehen eine kleine Herausforderung sein.

Was passiert mit der alten Immobilie?

Ob sich eine Vermietung lohnt, sollte gut geprüft werden. Vor allem Zeit und Investitionskosten sind gut abzuschätzen. Eine andere Variante ist der Verkauf. Davon profitieren gerade Immobiliensuchende. Der Verkaufserlös kann für den Umzug und den Erwerb des neuen Zuhauses genutzt werden. Was im individuellen Fall mehr Sinn macht, sollte mit einem Immobilienexperten besprochen werden. Der Makler kann Sie hier gut beraten.

Suchen Sie eine Lösung für Ihre alte Immobilie und wollen gleichzeitig eine neue kaufen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Was gehört eigentlich alles zum Erbe? Immer wieder hinterlassen Verstorbene etwas, von dem die Erben gar nichts wissen. Das reicht vom teuren Schmuckstück über Aktien bis hin zu Grundstücken. Gelegentlich gehören auch Schulden dazu. Für einen Überblick und als Entscheidungshilfe, ob das Erbe angenommen oder besser ausgeschlagen werden sollte, dient das Nachlassverzeichnis. Doch was müssen Erblasser bei der Erstellung beachten?

Vor allem wenn es viel zu vererben gibt, ist ein Nachlassverzeichnis sinnvoll. Dabei ist es ratsam, mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses frühzeitig zu beginnen. Denn je größer das Erbe ist, desto umfangreicher und zeitaufwendiger ist die Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Für Erben ist die Situation schwierig, wenn es kaum oder gar keine geordneten Unterlagen gibt.

Wann ist ein Nachlassverzeichnis nötig?

Wenn es nicht so viel zu vererben gibt oder die Erben wissen, was sie erben, ist ein Nachlassverzeichnis nicht nötig. Es gibt aber Situationen, in denen darauf nicht verzichtet werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Erblasser jemanden beauftragt hat, seinen letzten Willen auszuführen. Ein Testamentsvollstrecker muss den Erben ein Nachlassverzeichnis übergeben. Ebenso muss es erstellt werden, wenn Steuern auf das Erbe anfallen. Denn dann verlangt das Finanzamt eine Übersicht über das Erbe. Ebenso können Erbberechtigte, denen ein Pflichtteil zusteht, eine Übersicht verlangen. Hinterlässt der Verstorbene Schulden, können auch Gläubiger ein solches Schriftstück verlangen.

Wann muss das Nachlassverzeichnis notariell beglaubigt sein?

Genügt einem Erben, dem ein Pflichtteil zusteht, das „einfache“ Nachlassverzeichnis nicht, muss nach § 2314 BGB der Notar das Nachlassverzeichnis beglaubigen. Hat der Erblasser kein Nachlassverzeichnis erstellt, muss es in diesem Fall auch noch erstellt werden. Dabei darf sich der Notar allerdings nicht allein auf die Angaben aller Erben verlassen, sondern muss selbst nachforschen. Hierfür kontaktiert er auch Geldinstitute und Versicherungen. Diese mühevolle und zeitaufwendige Dienstleistung muss von den Erben bezahlt werden. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.

Was steht im Nachlassverzeichnis, wenn eine Immobilie vererbt wurde?

Wie Geldvermögen und andere Vermögenswerte gehören auch Immobilien ins Nachlassverzeichnis. Inklusive aller dazugehörigen Angaben. Bei vermieteten Immobilien müssen auch die Mieter sowie die Mietverträge aufgelistet werden.

Was die Immobilie im Nachlassverzeichnis betrifft: Ein lokaler Qualitätsmakler kann durch seine jahrelange Erfahrung Erblassern und Erben helfen. Darüber hinaus ist er mit Notaren in der Region vernetzt und kann Eigentümer professionell beraten.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Der Valentinstag ist traditionell der Tag der Liebenden. Man macht seinem liebsten Menschen eine kleine Aufmerksamkeit, verschenkt Blumen oder sagt einfach mal Danke. Oder gesteht seine Liebe. Warum also nicht mal dem eigenen Beruf eine Liebeserklärung machen? Schließlich begleitet dieser uns jeden Tag – ebenso wie der oder die Liebste.

Wir gestehen: Wir lieben unseren Beruf als Makler. Auch wenn Immobilien mit den Jahren baufällig werden, die Fassade zu bröckeln beginnt und der Glanz der alten Tage mehr und mehr verblasst, sind sie mehr als nur kalte Gemäuer. Denn hinter jeder dieser Mauern, egal ob alt oder modern, stecken ganz persönliche Geschichten, die man als Makler mit jedem Auftrag begleitet und miterlebt. Im besten Fall helfen wir den Kunden dabei zu einer lang ersehnten Lösung zu kommen.

Abwechslung im Berufsalltag

Die Liebe zum Maklerberuf betrifft nicht nur die Immobilie selbst und deren Geschichten. Auch die Menschen in den Häusern und Wohnungen, mit denen man in Kontakt tritt, machen den Alltag spannend. Zugleich sorgen Sie auch für Abwechslung im Berufsalltag.

Dabei ist es egal, wie lange man als Makler bereits am Markt ist. Hinter jeder Tür verbirgt sich immer etwas Neues. Jeder Auftrag und jede persönliche Kundensituation müssen individuell betrachtet werden.

Vermittler und Mediator in schwierigen Zeiten

Viele unserer Kundenhaben mit persönlichen Herausforderungen zu kämpfen. Beispielsweise mit einer Scheidung, finanziellen Problemen oder dem Verlust der Arbeitsstelle. Auch Erbangelegenheiten sind, wenn Immobilien im Spiel sind, nicht selten ohne Konflikte.

Gerade dann ist man mehr als nur Berater und Immobilienexperte. In so einer Situation muss man versuchen, alle Parteien zu einer harmonischen Lösung zu führen. Besonders, wenn ein ehemaliges Paar oder die Mitglieder einer Erbengemeinschaft kurz davorstehen, eine Angelegenheit gerichtlich zu klären, ist Fingerspitzengefühl gefragt.

Hat man diese Situationen bezogen auf die Immobilie, zu einem guten Ende geführt und vielleicht sogar zu einer persönlichen Lösung des Grundproblems beigetragen, geht man mit einem guten Gefühl nach Hause.

Jede Immobilie hat einen besonderen Charme

Die Vielfalt der Immobilien kennt kaum Grenzen und reicht von historischen Gebäuden über moderne und energiesparende Häuser. Als Makler sieht man oft aber mehr als nur die äußere Fassade. Denn um eine ordentliche Wertermittlung und Vermarktung durchzuführen, bekommt man immer wieder die Chance, jede Immobilie mit ihrem besonderen Charme auch von innen betrachten zu dürfen und somit hinter die Fassade zu blicken. Es wird also nie langweilig – gerade deshalb lieben wir das, was wir tun.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wissen Sie nicht, was mit Ihrer Immobilie passieren soll? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen und begleiten Sie gerne.

 

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Foto: © massonforstock/Depositphotos.com

Als mein Mann vor einem Jahr starb, war klar, dass ich mich nicht mehr allein um unser großes Haus kümmern kann. Und eins der Kinder wollte es auch nicht übernehmen. Mir blieb nichts anderes übrig, als mir etwas Altersgerechtes zu suchen. Ich entschied mich für eine Senioren Wohngemeinschaft. Doch eine passende zu finden, war nicht leicht.

Da es mir gesundheitlich noch sehr gut geht und ich im Alltag keine Hilfe brauche, , kam ein Seniorenheim nicht in Frage. Dennoch wollte ich nicht allein wohnen. Im Gespräch mit meinen Kindern Georg und Stefanie kamen wir auf den Gedanken einer Wohngemeinschaft für Senioren. Stefanie machte sich anschließend nach Möglichkeiten im Internet schlau.

Eigene Wohngemeinschaft gründen?

Da ich mir aussuchen wollte, mit wem ich zusammenwohne, beabsichtigte ich zunächst, eine eigene WG zu gründen. Doch schnell wurde klar: der Aufwand ist einfach zu groß. Ich hätte nicht nur eine geeignete Mietwohnung finden müssen, sondern natürlich auch passende Mitbewohner. Außerdem war ich mir unsicher, wie groß alles sein sollte. Denn je mehr Mitbewohner, desto mehr würden sich die gemeinsamen Kosten teilen.

In eine bestehende Wohngemeinschaft einziehen?

Eine eigene WG zu gründen, schloss ich also schnell aus.  Deswegen entschieden meine Kinder und ich, eine bestehende Senioren-WG in einer Pflegeeinrichtung zu suchen. Das erschien mir auch perspektivisch eine gute Entscheidung zu sein. Denn wer weiß, vielleicht bin ich irgendwann doch nicht mehr so fit.

Stefanie hat ein paar Einrichtungen in ihrer Nähe herausgesucht. Drei Wohngemeinschaften habe ich mir dann angesehen und die Mitbewohner kennengelernt. Eine gemischte Vierer-WG suchte eine vierte Mitbewohnerin. Die beiden anderen Wohngemeinschaften waren reine Frauen-WGs.

Zunächst war ich skeptisch, weil ich allein in eine bestehende Gruppe kam. Aber ich hatte mich eigentlich mit allen gut verstanden. Sie erzählten mir von ihren Erfahrungen, schließlich waren sie ja auch mal in der Situation wie ich. In zwei der Wohnungen hätte ich letztendlich einziehen können. Ich entschied mich für die gemischte Wohngemeinschaft. Inzwischen habe ich mich gut eingelebt.

Was passiert mit dem Haus?

Da Stefanie und Georg jeweils ihr eigenes Haus haben, wollte auch keiner von beiden dort einziehen. Deshalb beschlossen wir gemeinsam, das Haus zu verkaufen. Da wir uns neben der WG-Suche nicht auch noch mit dem Hausverkauf beschäftigen wollten und konnten, haben wir das einen lokalen Qualitätsmakler machen lassen. Das ging alles in kurzer Zeit reibungslos über die Bühne. Den Verkaufserlös habe ich zum Teil schon als Vorerbe an meine Kinder und Enkel ausgeschüttet und einen Teil habe ich mir noch auf die hohe Kante gelegt.

Überlegen Sie, wie Sie im Alter wohnen möchten? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Wer eine Immobilie kauft, plant meist, bis zum Ende seines Lebens darin wohnen zu bleiben. Doch im Alter stellen viele Eigentümer fest, dass sich ihre Bedürfnislage verändert hat. Die früheren Kinderzimmer werden kaum noch genutzt, das Treppensteigen und die Gartenpflege fallen immer schwerer. In diesen Situationen entscheiden sich viele Eigentümer für einen Umzug ins Seniorenheim. Doch was wird aus der Immobilie?

Verständlicherweise fällt es vielen Eigentümern schwer, die eigenen vier Wände, in denen man fast die Hälfte seines Lebens oder sogar mehr verbracht hat, zu verlassen. Doch irgendwann zeigt sich, dass die geliebte Immobilie nicht mehr altersgerecht ist. Dann steht oft der Umzug in eine Einrichtung für Senioren an.

Doch was wird aus der Immobilie? Vererben, verschenken, vermieten, verkaufen? In unserem Kurzen Video erfahren Sie, worauf Sie hierbei achten müssen.

Wer eine Immobilie kauft, plant meist, bis zum Ende seines Lebens darin wohnen zu bleiben. Doch im Alter stellen viele Eigentümer fest, dass sich ihre Bedürfnislage verändert hat. Die früheren Kinderzimmer werden kaum noch genutzt, das Treppensteigen und die Gartenpflege fallen immer schwerer. In diesen Situationen entscheiden sich viele Eigentümer für einen Umzug ins Seniorenheim. Doch was wird aus der Immobilie?

Verständlicherweise fällt es vielen Eigentümern schwer, die eigenen vier Wände, in denen man fast die Hälfte seines Lebens oder sogar mehr verbracht hat, zu verlassen. Doch irgendwann zeigt sich, dass die geliebte Immobilie nicht mehr altersgerecht ist. Dann steht oft der Umzug in eine Einrichtung für Senioren an.

Doch was wird aus der Immobilie? Vererben, verschenken, vermieten, verkaufen? In unserem Kurzen Video erfahren Sie, worauf Sie hierbei achten müssen.

Bei einer Scheidung gibt es viel zu klären. Wenn eine eigene Wohnung oder ein Haus vorhanden ist, geht es dabei oft um die Frage nach dem Wohnrecht. Doch wer hat wann das Wohnrecht? Und was sollten Eigentümer dabei beachten?

Wenn sich Ehepaare scheiden lassen möchten, sprechen sich beide Partner sehr oft selbst das Wohnrecht zu. Das endet wiederum oft in Streit. Das verschlimmert die Situation in der Regel und löst vor allem nicht die Frage, wer in der Immobilie bleibt.

Wie das Wohnrecht betrachtet wird, hängt davon ab, ob sich das Ex-Paar noch im Trennungsjahr befindet oder die Scheidung bereits vollzogen ist. Das Familiengericht hat im Streitfall aber immer das letzte Wort.

Wohnrecht während des Trennungsjahres

Wenn es um das Wohnrecht der bisher gemeinsam genutzten Immobilie geht, gilt die Faustregel: Gleiche Wohn- und Nutzrechte für alle. Auch wenn nur einer der beiden Ex-Partner im Grundbuch steht. Das betrifft aber nur das Trennungsjahr. Kann sich das Ex-Paar nicht darauf einigen wer auszieht, gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder trifft der Familienrichter die Entscheidung oder die Trennung innerhalb der Immobilie. Das betrifft nur die Räume, wie beispielsweise das Schlafzimmer, wo eine Einzelnutzung möglich ist. Das Badezimmer, die Küche und der Hausflur können beide Ex-Partner dennoch weiterhin gemeinsam nutzen.

Egal wie zerstritten das Ex-Paar ist, es ist nicht empfehlenswert das Türschloss auszutauschen oder den anderen der Wohnung oder des Hauses zu verweisen. Das bringt oft rechtliche Folgen mit sich.

Wenn die Scheidung vollzogen ist

Ist einer der Ex-Partner der Alleineigentümer der Immobilie, kann dieser dem anderen das Haus oder die Wohnung vermieten. Die vereinbarte Miete, die ortsübliche Bedingungen verlangt, kann auch auf den Ehegattenunterhalt Einfluss haben.

In besonderen Fällen kann das Gericht dem Ex-Partner, der nicht im Grundbuch steht, das alleinige Wohnrecht erteilen. Das trifft aber nur zu, wenn diesem Ex-Partner bei einem Auszug unbillige Härte bevorsteht. Ein solcher Grund ist beispielsweise ein zu schlechter Gesundheitszustand.

Sind beide Ex-Partner Eigentümer der Immobilie, kann einer der Partner den Anteil des anderen übernehmen. Ist das für das Ex-Paar keine Lösung, bleibt meist nur der Verkauf. Die Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht hat mehr Nachteile für die Eigentümer und sollte vermieden werden.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Scheidungsimmobilie passieren soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Meterhohe Zeitungsstapel liegen auf dem Fensterbrett, in den Zimmern führen nur noch schmale Pfade durch das Gerümpel und auf dem Hof türmen sich mehrere Haufen Schrott. Wer eine solche Immobilie erbt, auf den wartet viel Arbeit. Doch wie geht man am besten mit einer solchen Erbimmobilie um?

Viele, die eine solche Immobilie erben, sind sich unsicher, an wen sie sich wenden sollen. Viele trauen sich aus Scham nicht, sich an einen Experten zu wenden. Dabei ist hier schnelles Handeln gefordert. Wer sich aber allein durch die Massen an Müll kämpfen will, kommt schnell an seine Grenzen. Betroffene sollten sich bewusst machen, dass sie nicht allein betroffen sind, sondern dass das Thema nicht öffentlich diskutiert wird. Deshalb ist es ratsam, sich von einem Profi helfen zu lassen.

Worauf ist bei der Entsorgung zu achten?

Um eine Messi-Wohnung handelt es sich, wenn Unrat über das normale Verhältnis hinaus angesammelt wurde. Das Problem bei einer Messi-Wohnung ist, dass sich meist unterschiedliche Müllsorten angehäuft haben: Elektroschrott, Papier, Kunststoff, Bio-Abfälle, Sperrmüll, immer wieder auch tote Tiere. Wertgegenstände dagegen find sich hier kaum bis gar nicht. Nicht selten ist das Auflösen einer Messi-Wohnung auch eine Frage der Hygiene. Oft können einzelne Gegenstände wie beispielsweise Möbel nicht wieder genutzt werden. Experten raten deshalb dazu, sich an Profis zu wenden. Sie wissen, worauf sie bei der Beräumung achten müssen und sorgen für eine fachgerechte Entsorgung.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Kosten sind natürlich vom Umfang des Unrats abhängig. Deshalb wird ein seriöses Unternehmen die Immobilie und die Menge des zu entsorgenden Mülls vorab in Augenschein nehmen. Denn nur so kann auch das Unternehmen den Aufwand und die Kosten korrekt einschätzen und ein angemessenes Angebot unterbreiten. Im Auftrag können die Beräumung der Immobilie, die Entsorgung des Unrats sowie eine Grundreinigung der Immobilie vereinbart werden.

Kann die Entrümpelung steuerlich abgesetzt werden?

Als haushaltsnahe Dienstleistung kann eine Entrümpelung steuerlich geltend gemacht werden. Als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung können die Kosten nicht angesetzt werden.

Was tun mit der Messi-Wohnung?

Die Beräumung einer Messi-Wohnung kann durchaus im unteren fünfstelligen Bereich liegen. Manche Erben können oder wollen sich das nicht leisten. Zudem sind sie unsicher, wie viel der Erlös der Verkauf der Messi-Wohnung bringt. Ein lokaler Qualitätsmakler ermittelt den Wert der Immobilie. Er berät Erben, ob der Verkaufserlös die Kosten für die Entrümpelung deckt und ob darüber hinaus noch etwas übrigbleibt.

Ist Ihre Erbimmobilie eine Problemimmobilie und Sie sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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