Ein Insolvenzverfahren umfasst – bis auf unpfändbare Gegenstände wie Handy, Schrank und Bett – das gesamte Vermögen eines Schuldners. Dazu gehört auch die Immobilie. Diese darf ein Schuldner nicht behalten. Doch was passiert mit der Immobilie in der Insolvenz?

Die Entscheidung darüber, was mit einer Immobilie während des Insolvenzverfahrens geschieht, trifft der zuständige Insolvenzverwalter. Schließlich ist es seine Aufgabe, sicherzustellen, dass die Forderungen aller Gläubiger erfüllt werden. Oft beantragen Insolvenzverwalter, dass die Immobilie verkauft oder zwangsversteigert wird, damit mit dem Verkaufserlös die Schulden bezahlt werden können. Diesem Verfahren müssen die Gläubiger zustimmen. Sie können aber auch selber die Zwangsversteigerung beantragen. Diese sollte aber nach Möglichkeit vermieden werden, da die Immobilien oft unter Wert verkauft werden. Nicht umsonst finden sich hier oft Schnäppchenjäger. Statt der Zwangsversteigerung kann der Insolvenzverwalter aber auch beschließen, dass die Immobilie vermietet wird. So lässt sich gelegentlich der Erlös auf Dauer maximieren.

Immobilie freikaufen oder vor der Insolvenz verkaufen?

Eine Immobilie kann aus der Insolvenzmasse freigekauft werden. Ist eine Immobilie nach Wertermittlung eines Gutachters beispielsweise 200.000 Euro wert, gleichzeitig aber mit 120.000 Euro im Grundbuch belastet, so besteht theoretisch ein Überschuss von 80.000 Euro. Das wäre also der Wert in der Insolvenzmasse. Diese 80.000 Euro können als Ausgleich in die Insolvenzmasse eingezahlt werden.

Die Immobilie noch schnell vor der Beantragung der Insolvenz zu verkaufen – davon raten Experten ab. Denn dies könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach Paragraf 133 Insolvenzordnung könnte das als vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger bewertet werden und somit eine Straftat darstellen. Hierzu werden die letzten zehn Jahre vor dem Antrag zur Privatinsolvenz betrachtet. Gegebenenfalls kann der Verkauf angefochten werden. Der Verkauf müsste dann rückgängig gemacht werden. Daraus wiederum könnten Schadensersatzforderungen entstehen. Im schlimmsten Fall könnte der Schuldner sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Immobilie aus der Insolvenzmasse lösen

Ist eine Immobilie nur noch wenig wert, weil sie beispielsweise marode ist, kann sie zur Tilgung der Schulden oft nicht mehr genutzt werden. Denn der Verkauf oder die Versteigerung könnten dann Kosten verursachen und somit die Insolvenzmasse senken. In einem solchen Fall kann der Insolvenzverwalter die Immobilie aus der Insolvenzmasse herauslösen und an den Schuldner zurückgeben. Allerdings ist dann der Schuldner für die Instandhaltung und die damit verbundenen Kosten weiterhin verantwortlich. Immobilienprofis wissen, dass sich dies bei bestehenden Schulden so gut wie nie lohnt.

Experten empfehlen: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, bevor Sie den Antrag zur Privatinsolvenz stellen, sprechen Sie unbedingt vorher mit dem zuständigen Insolvenzverwalter!

Müssen Sie Ihre Immobilie schnell verkaufen und wünschen sich Diskretion? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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In den deutschen Metropolen sind Wohnimmobilien nach wie vor knapp. Preise für Wohnungen oder Häuser steigen weiter rasant. Doch Experten sehen erste Anzeichen einer Trendwende bei den Immobilienpreisen. Aber wie lang würde es dauern, bis eine Normalisierung am Immobilienmarkt eintritt?

Laut Statistischem Bundesamt beschleunigte sich im vergangenen Jahr nochmal der Kaufpreisanstieg für Wohnhäuser und Wohnungen. Im Bundesdurchschnitt lagen im dritten Quartal 2021 die Preise um zwölf Prozent höher als im gleichen Zeitraum 2020. Seit Beginn der Erfassung im Jahr 2000 war das der höchste je gemessene Anstieg.

Anzeichen Miete

Ökonomen sehen jedoch beispielsweise bei den Mieten erste Anzeichen einer Trendwende. In den besonders angespannten Großstädten scheinen die Mieten eine Obergrenze erreicht zu haben. In 23 der 50 teuersten Städte in Deutschland sollen die Neuvertragsmieten im dritten Quartal 2021 im Vergleich zum zweiten leicht gesunken sein. Das ergab eine Untersuchung der auf den Immobilienmarkt spezialisierten Beratungs- und Analysefirma F+B.

Anzeichen Leerstand

Zum ersten Mal seit 14 Jahren steigt – wenn auch leicht – der Wohnungsleerstand. Das zeigt der Leerstandindex des Forschungs- und Beratungsinstituts Empirica. Der Vorstandsvorsitzende von Empirica Dr. Reiner Braun betont allerdings, dass „das Problem der Wohnungsnot in den sogenannten Schwarmstädten“ noch nicht gelöst ist. Besonders im unteren Preissegment ist das in vielen angespannten Mietmärkten für Wohnungssuchende immer noch spürbar.

Gründe der Trendwende

Immobilienexperten sehen mehrere Gründe für die aktuelle Entwicklung. Einerseits nimmt die Zuwanderung in die Metropolen ab. Gleichzeitig begrenzt die schwächelnde Konjunktur die verfügbaren Einkommen. Zusätzlich bremsen in vielen Regionen verschärfte Gesetze und Regulierungen die Mieterhöhungen. Der Wohnungsneubau soll sich dagegen noch nicht auf die Preisentwicklung auswirken. Immobilienexperten weisen darauf hin, dass es Jahre dauern kann, bis ein Neubau auf Mieten und Preise Wirkung zeigt.

Sie heben ebenfalls hervor, dass durch das hohe Preisniveau von Neubauten für untere und mittlere Einkommensschichten kaum eine Entlastung eintritt. Michael Voigtländer, Leiter des Kompetenzfelds Finanzmärkte und Immobilienmärkte beim Institut der Deutschen Wirtschaft, sagt, dass nominal sinkende Mieten in den Ballungszentren utopisch sind. Für ihn ist es wahrscheinlicher, dass durch eine längere Seitwärtsentwicklung der Mieten bei steigenden Einkommen die Belastung der Mieter sinken würde.

Droht die Immobilienblase?

Einige Experten sehen ein Problem darin, dass die Entwicklung der Mieten und die niedrigen Zinsen nicht mehr allein die Ursache für die aktuellen Wohnungspreise in einigen Städten und Marktsegmenten sein können. Laut der Experten hätten sich spekulative Blasen in Berlin, München Hamburg und anderen großen Städten gebildet. Bis zu 30 Prozent sollen manche Preise über dem Wert liegen.

Möchten Sie wissen, wann sich der Verkauf Ihrer Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Da eine Erbengemeinschaft nicht für die Ewigkeit gedacht ist, ist das Ziel ihre Auflösung, sprich das Erbe endgültig zu klären. Gerade bei Immobilien ist das oft nicht einfach und führt zu Streit.

Immobilienmakler mit langjähriger Erfahrung wissen, dass eine Erbengemeinschaft auf zwei Wegen aufgelöst werden kann: Entweder friedlich oder im Streit, in dessen Folge eine Entscheidung erzwungen wird. Deshalb ist es ratsam sich in jedem Fall an einen neutralen Immobilienprofi zu wenden, der Erben hinsichtlich des Umgangs mit der Erbimmobilie berät. So lässt sich ein Streit vermeiden, der in der Regel finanzielle Einbußen zu Folge hat.

Was ist mit der Erbimmobilie möglich?

Als erster Schritt ist es sinnvoll, die Immobilie von einem lokalen Qualitätsmakler bewerten zu lassen. Denn nur wenn die Erben den Wert der Immobilie kennen, lässt sich eine faktenbasierte und faire Entscheidung treffen, was mit der Immobilie geschehen soll. Soll sie verkauft werden, damit der Verkaufserlös gerecht geteilt werden kann? Lohnt sich eine Vermietung? Oder wie viel muss ein Erbe zahlen, wenn er die anderen ausbezahlen möchte, um die Immobilie zu behalten?

Sind alle Miterben bekannt?

Jeder Erbe kann nur über seinen Erbteil verfügen. Deshalb können nur alle Erben gemeinsam entscheiden was mit dem gesamten Erbe geschehen soll. Oft ist es nicht so einfach alle Erben zu ermitteln, wenn beispielsweise Erben außerhalb der Kernverwandtschaft erbberechtigt sind. Mit Hilfe eines Erbermittlers können weitere Erben ausfindig gemacht werden.

Der Testamentsvollstrecker

Ein Erblasser kann zu Lebzeiten testamentarisch verfügen, dass ein Testamentsvollstrecker berechtigt ist, die Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft zu führen. In diesem Fall kann eine Auflösung nicht ohne dessen Zustimmung erfolgen. Er ist aber auch verpflichtet, den Willen des Erblassers zu berücksichtigen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

Die Auflösung einvernehmlich zu erreichen, ist in der Regel die beste Lösung. Kann die Erbengemeinschaft keine gemeinsame Lösung finden, kann ein Miterbe eine Entscheidung erzwingen, in dem er eine Teilungsversteigerung beantragt. Doch das hat häufig finanzielle Einbußen zur Folge. Alternativ kann die Erbengemeinschaft in einer Auseinandersetzungsvereinbarung festhalten, wie das Erbe aufgeteilt werden soll – sofern der Erblasser kein Auseinandersetzungsverbot angeordnet hat. Viele Erbengemeinschaften entscheiden sich am Ende für den Verkauf der Immobilie. Schließlich lässt sich Geld leichter teilen als ein Haus oder Grundstück.

Sind Sie und Ihre Miterben unsicher, was aus der gemeinsam geerbten Immobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Immobilien sind momentan begehrt. Da denkt man schnell, man könne eine Immobilie schnell gewinnbringend verkaufen, ohne einen Makler hinzuziehen. Das ist nicht ohne Risiko, denn damit nimmt man nicht nur in Kauf, dass der Verkauf länger dauert. Sondern auch, dass der Erlös zu gering ausfällt. Zudem entstehen Haftungsrisiken, etwa infolge von Fehlern bei der Wohnflächenberechnung.

Es ist nicht leicht, die Wohnfläche selbst zu berechnen. Stichproben haben es gezeigt: 90% der Angaben bei Bestandsimmobilien sind nicht richtig. Sie haben zwar noch keine Schadenersatzklage am Hals, wen Sie diese ungeprüft übernehmen. Aber Sie sollten von Anfang an transparent kommunizieren und somit auch äußerste Sorgfalt bei der Berechnung der Wohnfläche walten lassen.

Exakte Angaben in professionellen Wertgutachten

Sie haben sich für eine professionelle Vermarktung durch einen lokalen Qualitätsmakler entschieden. Zunächst wird er auf der Grundlage eines fachmännischen Gutachtens eine professionelle Wertermittlung vornehmen. Dazu wird er neben der gründlichen Besichtigung die Wohnfläche der Immobilie neu vornehmen. Das vor allem, wenn die alten Unterlagen nicht genau sind. Oder aber aus dem Zeitraum stammen, als die aktuell gültige Berechnungsverordnung noch nicht galt (Wohnflächenverordnung von 2004). Für eine Wertermittlung ist die korrekte Angabe der Wohnfläche besonders wichtig. Dabei wird nicht nur der marktgerechte Angebotspreis festgelegt. Es gibt Ihnen zudem die Garantie, dass Sie alle wichtigen Daten Ihrer Immobilie kennen. Außer Ausstattung, Zustand und Lage der Immobilie gehört dazu eben auch die genaue Wohnfläche.

Schadenersatzansprüche bei Fehlern der Wohnflächenberechnung

In der Wohnflächenverordnung finden sich sehr viele Vorschriften, die man bei der Berechnung der Wohnfläche befolgen muss. Es gilt dabei besonders, bauliche Besonderheiten von Immobilien zu berücksichtigen. Ebenso die Frage, welche Räume als Wohnräume anzusehen sind. Das ist genau geregelt. Dabei kann eines von Anfang an festgehalten werden: die Grundfläche entspricht nicht der Wohnfläche.

Gerichtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen

Wer da als Laie die Immobilie selbst ausmisst, macht schnell Fehler. Ein Makler hingegen macht das (fast) jeden Tag und ist mit den Vorschriften bestens vertraut. Dadurch minimieren Sie das Risiko, Schadenersatzforderungen des späteren Käufers gegenüberzustehen. Dafür müsste er zwar ganz genau nachweisen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben. Aber es ist schließlich schon ärgerlich genug, sich gleich nach dem Kauf mit einem Streit vor Gericht zu beschäftigen. Übrigens: ist die Wohnfläche einmal als Vertragsgegenstand angenommen, können Sie sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen, der im Kaufvertrag festgehalten ist.

Haben Sie weitergehende Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Jedes zweite Erbe in Deutschland umfasst laut Experten eine Immobilie. Oft kommt es beim Erbe zum Streit, da sich eine Immobilie nicht so leicht aufteilen lässt wie Geld. Um Familienstreitigkeiten zu vermeiden, raten Experten, das Erbe schon zu Lebzeiten zu regeln.

Wenn das Erbe nicht im Testament geregelt ist, entscheidet die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern oder Geschwister können zu den Erben zählen. Haben Sie drei Kinder, so wird das Erbe unter diesen aufgeteilt. Auch ohne Streit ist das für die Erben oft eine Herausforderung, denn die Erbaufteilung kostet oft viel Zeit und Mühe.

Um Streit in der Familie zu vermeiden, übertragen viele Deutsche ihr Erbe bereits zu Lebzeiten auf Ihre Nachkommen. Geld, Immobilien oder Unternehmen können übertragen werden. Behörden bezeichnen das als Vorweggenommene Erbfolge – kurz Vorerbe. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten.

Erfahren Sie mehr in unserem kurzen Video.

Eine Immobilie zu verkaufen, ohne vor Ort zu sein, ist eine Herausforderung. Wenn Sie zum Beispiel in Dortmund wohnen und in München eine Immobilie geerbt haben, können Sie wahrscheinlich während des ganzen Verkaufsprozesses nicht vor Ort sein, weil Sie beispielsweise berufstätig sind. Um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, sollten Sie einen Qualitätsmakler vor Ort beauftragen.

Eine Immobilie allein aus der Ferne zu verkaufen, ist so gut wie unmöglich. Für viele Termine müssen Eigentümer vor Ort sein oder jemanden haben, auf den sie sich verlassen können. Eventuell müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Die Immobilie benötigt ein Wertgutachten und muss von einem Immobilienexperten bewertet werden. Interessenten möchten die Immobilie besichtigen. Zum Schluss folgen Notartermin und Übergabe der Immobilie. Ein lokaler Qualitätsmakler kann diese Termine für Sie übernehmen.

Vorbereitung der Immobilie

Um den Wert der Immobilie zu erfahren, muss ein Immobilienprofi den Zustand der Immobilie begutachten und auf Mängel prüfen. Nach der Sichtung der verkaufsrelevanten Unterlagen kann ein Wertgutachten erstellt werden. Dies dient als Grundlage, um einen Angebotspreis festzulegen.

Wenn die Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden und die Immobilie gegebenenfalls mit Home Staging für die Präsentation optimiert wurde, können Fotos für Immobilienportale und Exposé gemacht werden. Neben aussagekräftigen Fotos gehören auch alle relevanten Informationen zur Immobilie ins Exposé.

Besichtigungsmanagement

Hat das ansprechende Exposé das Interesse vieler Immobiliensuchender geweckt, müssen Besichtigungstermine vereinbart und durchgeführt werden. Ein Profimakler übernimmt das für Sie und Sie ersparen sich, extra anreisen zu müssen. Sie sollten aber mit dem Makler in Kontakt bleiben, damit alle Entscheidungen kurzfristig abgesprochen und getroffen werden können.

Notartermin ohne Ihre Anwesenheit

Immobilienverkäufer und -käufer müssen in der Regel beim Notartermin anwesend sein. Sie können aber auch einer Vertrauensperson wie beispielsweise Ihrem Qualitätsmakler eine Vollmacht erteilen, um Sie beim Notar und der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu vertreten. Alternativ ist auch die vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung möglich. Dann wird der Kaufvertrag erst gültig, wenn Ihre Genehmigung beim Notar eingegangen ist. Vor dem Termin schickt der Notar Ihnen eine Kopie des Kaufvertrags zu. Dann haben Sie zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu prüfen. Ihr Makler berät Sie, wenn Sie bei einigen Klauseln unsicher sind.

Lassen Sie sich beim Immobilienverkauf aus der Ferne von einem Profi unterstützen. Das erspart Ihnen viel Zeit und Aufwand.

Sie haben Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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…umfangreiche Beratung zum Verkauf oder Kauf einer Immobilie

…fachkundige Unterstützung bei Ihrer Immobilientransaktion

…eine kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie, treffgenau dank langjähriger Erfahrung und umfangreicher Marktkenntnis

…die Zusammenstellung aller verkaufsrelevanten Unterlagen

…eine Wohnflächenberechnung

…eine zu Ihrer Immobilie passenden Preisstrategie

…eine optimale Immobilienpräsentation auf Fotos und bei Besichtigungen dank professioneller Fotografen und Home-Staging-Experten – wir rücken Ihre Immobilie ins rechte Licht

…eine virtuelle 360-Grad-Besichtigung Ihrer Immobilie

…Drohnenaufnahmen Ihrer Immobilie

…Anfertigung von Grundrissen

…ein aussagekräftiges und ansprechendes Exposé für Ihre Immobilie

…eine individuelle Vermarktungsstrategie für Ihre Immobilie

…ein Besichtigungsmanagement, dass ernsthafte Interessenten von Besichtigungstouristen trennt und unnötige Besichtigungen vermeidet

…Bonitätsprüfung von Interessenten

…eine professionelle Vertretung bei Preisverhandlungen

…gegebenenfalls ein Bieterverfahren

…Unterstützung beim Kaufvertrag und Notartermin

…eine neutrale Beratung bei Streitfällen wie Scheidung oder Erbe

…auch Unterstützung nach der erfolgreichen Immobilientransaktion

…jede Woche in unserem Blog hilfreiche Tipps zum Immobilienverkauf und -kauf

Abschließend möchten wir uns bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die sehr gute Zusammenarbeit im Jahr 2021 bedanken. Auch im kommenden Jahr werden wir wieder gerne der verlässliche Partner an Ihrer Seite sein. Schon jetzt wünschen wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

Suchen Sie Unterstützung beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen und beraten Sie gern.

 

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Mit den Jahren kommen in der Regel immer mehr gesundheitliche Beschwerden auf uns zu. Das hat Auswirkungen auf unsere Leistungsfähigkeit und auf unsere Bedürfnisse. Immobilienbesitzer, die im Alter nicht in barrierefreien Häuser oder Wohnungen leben, merken dann schnell, dass sie an ihre körperlichen Grenzen stoßen. Egal ob beim Treppenlaufen oder bei der Gartenarbeit. 

Wer im Alter gut und ohne Herausforderungen wohnen möchte, muss sich seinen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnissen anpassen. Wenn die eigene Immobilie keine Barrierefreiheit bietet, ist es Zeit darüber nachzudenken, ob man die Immobilie behält, sie umrüstet oder ob man sie verkauft, um in eine barrierefreie zu ziehen. Wo und wie man im Alter wohnen möchte, ist eine wichtige Frage, die sich Immobilienbesitzer stellen sollten.

Sehen Sie im Video, welche Möglichkeiten es für das Wohnen im Alter gibt und was dabei wichtig ist.

Raus aus der engen Miet- oder Eigentumswohnung, weg von der Stadt mit ihren Abgasen und ihren Tag und Nacht tönenden Straßenlärm. Genau das wünschen sich viele Stadtbewohner. Vor allem seit mehr Arbeitnehmer von zuhause aus arbeiten. Doch der Umzug aufs Land sollte gut durchdacht werden.

Den Traum vom eigenen Haus mit eigenem Garten und wunderschöner Natur in der unmittelbaren Umgebung möchten sich viele Stadtbewohner erfüllen. Und genau das tun viele auch. Denn gerade in Coronazeiten haben besonders die Großstädter den Metropolen den Rücken zugewandt.

Doch nicht immer ist das Landleben so wie man es sich gedacht hat. Um das perfekte Zuhause in weniger stark besiedelten und naturreichen Regionen Deutschlands zu finden und Konflikten vorzubeugen, sollte der Umzug gut geplant werden.

Checkliste erstellen

Als erstes empfiehlt es sich, eine Checkliste mit allen Aspekten zu erstellen, die einem besonders wichtig sind. Das können beispielsweise persönliche Fragen sein wie:

  • Arbeite ich viel im Homeoffice oder fahre ich jeden Tag mit Auto zur Arbeit?
  • Wie gut muss für mich die Infrastruktur und die Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr in andere Ortschaften und Städte sein?
  • Wie weit dürfen für mich die nächstgelegenen Einkaufs- und pädagogischen Bildungsmöglichkeiten entfernt sein und wie steht es um die ärztliche Versorgung in der Region?

Wer beispielsweise von zuhause aus arbeitet, braucht definitiv ein gutes Internet und entsprechende Telefonleitungen. Das ist auf dem Land nicht überall gegeben. Zudem ist die Infrastruktur und die Bahnverbindung im Speckgürtel in der Regel besser als in weiter entfernteren Gebieten.

Laufende Nebenkosten für das Haus

Wer von einer Mietwohnung in ein Haus mit Garten zieht, hat mehr Kostenpunkte als während des Mietverhältnisses. Die Betriebskosten, die Mieter einmal jährlich per Abrechnung vom Vermieter erhalten, werden bewusster wahrgenommen.

Außerdem fallen noch weitere Geldausgaben an. Unter anderem für die Abwasserentsorgung, die Grundsteuer oder für die Straßenreinigung. Eigentümer geben im Jahr, abhängig von der Wohnfläche, dem Wohnort und der Haushaltsgröße, mehrere tausend Euro für laufende Nebenkosten aus. Regionale Makler kennen die örtlichen Gegebenheiten und können Immobiliensuchende zu anfallenden Kostenpunkten beraten.

Baugrundstück oder Haus auf dem Land kaufen

Mit der wachsenden Nachfrage an Wohnraum auf dem Land, steigen auch dort die Preise. Auch Baugrundstücke werden in einigen Regionen immer weniger, was es nicht leicht macht eines zu finden. Und wenn Umzugswillige ein Baugrundstück finden, sind diese oft nicht allein mit dem Kaufinteresse.

Um sicher zu gehen, dass es sich wirklich um ein Baugrundstück handelt oder um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, einen Immobilienexperten an der Seite zu haben. Dieser kann geeignete Immobilien finden, den Kaufprozess mit samt Unterlagenbeschaffung begleiten und, falls notwendig, die alte Immobilie in der Stadt zu einem marktgerechten Preis verkaufen. Außerdem vermeiden Eigentümer durch Immobilienmakler Kauffehler, die später unter Umständen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Denn ist die Immobilie bezahlt, ist es nicht immer leicht den Rückkauf abzuwickeln.

Suchen Sie eine neue Immobilie oder wollen Ihre alte verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen und beraten Sie gern.

 

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Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) oder umgangssprachlich Hartz IV bezieht und eine Immobilie erbt, muss einiges beachten. Denn das Jobcenter macht es den finanziell bedürftigen Erben nicht leicht.

Wer zu wenig finanzielle Mittel hat, um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, bekommt generell viele Auflagen vom Jobcenter auferlegt. Erbt derjenige, ist das nicht anders. Das Erbe darf dem Amt nicht verschwiegen werden. Sonst drohen Strafen und Sanktionen.

Erbe als Einkommen vs. Erbe als Vermögen

In der Regel gilt das Erbe als Einkommen. Vor dem 1. August 2016 zählten auch Immobilien als Einkommen. Die Änderung des Sozialgesetzbuches bewirkte, dass nun auch Immobilien als Vermögen gelten. Einkommen wird vollständig auf ALG II angerechnet. Vor der Gesetzesänderung (§ 11 Abs. 1 SGB II) 2016 führte das oft dazu, dass Hartz IV-Empfänger gezwungen waren eine geerbte Immobilie zu verkaufen, um so den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Denn mit dem Erbe wurden auch die Zahlungen des ALG II eingestellt. Aber nur dann, wenn die Immobilie während des Bezugs der Sozialhilfe geerbt wurde.

Im Gegensatz zum Einkommen wird Vermögen nicht vollständig auf den Harzt IV-Satz angerechnet. Zudem gehören Immobilien unter bestimmten Umständen zum Schonvermögen, das vom Jobcenter nicht angetastet werden darf. Das ist aber nur der Fall, wenn der ALG-II-Empfänger die Immobilie selbst bewohnt und der Nachlass eine angemessene Wohngröße besitzt. Ist das der Fall, übernimmt das Jobcenter sogar einige anfallende Kosten des Wohneigentums. Beispielsweise Grundsteuern oder Betriebskosten, die umgelegt werden können. Außerdem stehen dem Sozialhilfeempfänger Freibeträge von 150 Euro für jedes vollendete Lebensjahr zu. Wer vor 1948 geboren wurde, hat sogar einen Grundfreibetrag von 520 Euro.

Wenn die geerbte Immobilie nicht angemessen ist

Das Jobcenter entscheidet nach Wohnfläche und der Anzahl der Hausbewohner, ob die Immobilie angemessen ist. Wenn ein Haus mit Grundstück zum Nachlass gehört, wird auch die Grundstücksfläche betrachtet. Dabei gelten für den städtischen und ländlichen Raum jeweils andere Werte. Aber auch die Lebensumstände zum Zeitpunkt der Beantragung des Arbeitslosengeldes können unter Umständen mit betrachtet werden.

Wird eine Immobilie als nicht angemessen bewertet, ist die erste Aufforderung des Jobcenters der komplette oder teilweise Verkauf der Immobilie. Dadurch wird die Immobilie zu verwertbaren Vermögen. Unter Umständen kann die Immobilie aber auch geteilt werden. Ist der Verkauf nachweislich nicht sinnvoll, beispielsweise aus Gründen der Wirtschaftlichkeit oder der ALG-II-Empfänger dazu nicht bereit, kann sich auch auf eine (Teil-)Vermietung geeinigt werden. Die regelmäßigen Mieteinnahmen werden auf das ALG II angerechnet.

Sollte ein Verkauf unausweichlich sein, hilft es, einen erfahrenen Makler an der Seite zu haben, der den Immobilienmarkt in der Region sehr gut kennt und einen marktgerechten Verkaufserlös erzielen kann.

Erbe ausschlagen mit Konsequenzen

Wer Stress mit dem Jobcenter aus dem Weg gehen möchte und denkt, eine Ausschlagung des Erbes löst das Problem, liegt falsch. Denn nur, wenn das Erbe ganz oder überwiegend aus Schulden besteht, kann das Amt dem ALG-II-Empfänger nicht vorwerfen, den notwendigen Leistungsbezug absichtlich oder fahrlässig bedingt zu haben, was nach § 34 Abs. 1 SGB II zu Ersatzzahlungen führt.

Haben Sie eine Immobilie geerbt und brauchen professionelle Unterstützung beim Verkauf oder eine Beratung? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

 

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