Sie haben Fragen?

0721 / 9 41 41 41
Immobilienmakler Karlsruhe | Sturm Immobilien GmbH
  • Startseite
  • Verkaufen
    • Wertermittlung & Marktanalyse
    • Rundum-Service
    • Immobilien bei Erbschaft
    • Immobilien bei Scheidung
    • Wohnen im Alter
    • Immobilien zur Verrentung
    • Referenzen
    • Immobilien-Radar
    • Verkaufsanfrage
    • Tipps für Privatverkäufer
    • Zinsrechner
    • Sanierungsrechner
    • Budgetrechner
    • Immobilienwertrechner
  • Kaufen / Mieten
    • Alle Angebote
    • VIP-Service
    • Finanzierung
    • Energieausweis
    • Suchauftrag
    • Immobilien-Radar
  • Marktberichte
    • Immobilien-Radar
    • Marktbericht Karlsruhe
    • Marktbericht Ettlingen
    • Marktbericht Eggenstein-Leopoldshafen
    • weitere Marktberichte
  • Unternehmen
    • Firmenprofil
    • Warum Sturm Immobilien?
    • Presse
    • Auszeichnungen
    • Kundenstimmen
    • Mitgliedschaften
    • Team
    • Kooperationspartner
  • Servicecenter
    • Live Immobilien-Bewertung
    • Wertermittlung
    • Tipps & Wissenswertes
    • Unser Immobilien-Magazin
    • Leben in Karlsruhe
    • Immobilienbranche
    • Finanzierungsrechner
    • Immobilien News
    • Immobilien ABC
    • Umzugs-Checkliste
    • ServicePLUS
    • Unsere Immobilien-Videos
  • Kontakt
    • Selbstauskunft
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Widerrufsrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Menü Menü

Wie errechnet man die Wohnfläche einer Immobilie ohne Haftungsrisiken?

Aktuelles

Immobilien sind momentan begehrt. Da denkt man schnell, man könne eine Immobilie schnell gewinnbringend verkaufen, ohne einen Makler hinzuziehen. Das ist nicht ohne Risiko, denn damit nimmt man nicht nur in Kauf, dass der Verkauf länger dauert. Sondern auch, dass der Erlös zu gering ausfällt. Zudem entstehen Haftungsrisiken, etwa infolge von Fehlern bei der Wohnflächenberechnung.

Es ist nicht leicht, die Wohnfläche selbst zu berechnen. Stichproben haben es gezeigt: 90% der Angaben bei Bestandsimmobilien sind nicht richtig. Sie haben zwar noch keine Schadenersatzklage am Hals, wen Sie diese ungeprüft übernehmen. Aber Sie sollten von Anfang an transparent kommunizieren und somit auch äußerste Sorgfalt bei der Berechnung der Wohnfläche walten lassen.

Exakte Angaben in professionellen Wertgutachten

Sie haben sich für eine professionelle Vermarktung durch einen lokalen Qualitätsmakler entschieden. Zunächst wird er auf der Grundlage eines fachmännischen Gutachtens eine professionelle Wertermittlung vornehmen. Dazu wird er neben der gründlichen Besichtigung die Wohnfläche der Immobilie neu vornehmen. Das vor allem, wenn die alten Unterlagen nicht genau sind. Oder aber aus dem Zeitraum stammen, als die aktuell gültige Berechnungsverordnung noch nicht galt (Wohnflächenverordnung von 2004). Für eine Wertermittlung ist die korrekte Angabe der Wohnfläche besonders wichtig. Dabei wird nicht nur der marktgerechte Angebotspreis festgelegt. Es gibt Ihnen zudem die Garantie, dass Sie alle wichtigen Daten Ihrer Immobilie kennen. Außer Ausstattung, Zustand und Lage der Immobilie gehört dazu eben auch die genaue Wohnfläche.

Schadenersatzansprüche bei Fehlern der Wohnflächenberechnung

In der Wohnflächenverordnung finden sich sehr viele Vorschriften, die man bei der Berechnung der Wohnfläche befolgen muss. Es gilt dabei besonders, bauliche Besonderheiten von Immobilien zu berücksichtigen. Ebenso die Frage, welche Räume als Wohnräume anzusehen sind. Das ist genau geregelt. Dabei kann eines von Anfang an festgehalten werden: die Grundfläche entspricht nicht der Wohnfläche.

Gerichtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen

Wer da als Laie die Immobilie selbst ausmisst, macht schnell Fehler. Ein Makler hingegen macht das (fast) jeden Tag und ist mit den Vorschriften bestens vertraut. Dadurch minimieren Sie das Risiko, Schadenersatzforderungen des späteren Käufers gegenüberzustehen. Dafür müsste er zwar ganz genau nachweisen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben. Aber es ist schließlich schon ärgerlich genug, sich gleich nach dem Kauf mit einem Streit vor Gericht zu beschäftigen. Übrigens: ist die Wohnfläche einmal als Vertragsgegenstand angenommen, können Sie sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen, der im Kaufvertrag festgehalten ist.

Haben Sie weitergehende Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © ginasanders/Depositphotos.com

23. Dezember 2021/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2021/12/21_KW52_Depositphotos_39264091_XL_klein_Copyright_ginasanders.jpg 628 1200 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2021-12-23 09:00:362021-12-23 09:00:36Wie errechnet man die Wohnfläche einer Immobilie ohne Haftungsrisiken?
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Bruchwaldstr. 13a
76229 Karlsruhe

Tel.: +49 721 9 41 41 41
Fax: +49 721 9 41 41 43

E-Mail an uns

STURM IMMOBILIEN GMBH

Bruchwaldstraße 13a
76229 Karlsruhe

Tel.: +49 721 9 41 41 41
Fax: +49 721 9 41 41 43

E-Mail an uns
Capital Top Makler Karlsruhe - Sturm Immobilen

News

  • Wohnen im Alter: Förderung für altersgerechten Umbau soll steigen5. Oktober 2023 - 13:48

    Ältere Menschen leben heute deutlich länger selbständig und gesund, doch das Alter erfordert beim Thema Wohnen besondere Bedürfnisse. Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der bundeseigenen Förderbank KfW soll gezielt Baumaßnahmen fördern, die Barrieren reduzieren. Ältere Immobilienbesitzer neigen dazu, ihr Eigentum frühzeitig zu verkaufen, anstatt barrierefreie Umbauten durchzuführen. Denn diese sind ihnen zu teuer und zeitaufwendig. Dabei…

  • Wo Immobilien erben teuer ist5. Oktober 2023 - 13:43

    Um die Erbschaftssteuer zu ermitteln, benötigt das Finanzamt einen Immobilienwert. Dieser Wert soll dem Gesetzgeber nach im Jahr 2023 näher am Verkaufswert liegen als in den vergangenen Jahren. Durch eine neue Bewertungsgrundlage kann das in einigen Regionen teurer werden als bisher. Damit das Finanzamt für Erbschaftssteuer eine Bemessungsgrundlage hat, muss zunächst der Verkehrswert einer Immobilie…

  • Link zu Mail
  • Maklervertrag Widerruf
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Cookie-Policy
  • Impressum
  • designed by Maklerwerft
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies zum einwandfreien Betrieb und zur Verbesserung Ihres Nutzungserlebnisses. Mit der Nutzung dieser Webseite stimmen Sie dem Setzen von Cookies, sowie unserer Datenschutzerklärung zu.

OKEinstellungen

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Warum wir Cookies verwenden

Beim Nutzen dieser Webseite setzen wir Cookies auf Ihrem Gerät. Wir verwenden diese Cookies, damit wir erfahren, wann Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren und um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern.

Klicken Sie auf die verschiedenen Rubriken, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies die Funktionen auf unserer Webseite einschränkt und die von uns angebotenen Funktionen beeinträchtigt werden.

Grundlegende Webseiten-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die über unsere Webseite verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und die Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies für die Bereitstellung der Webseite unbedingt erforderlich sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Webseite zu beeinträchtigen. Sie können diese blockieren oder löschen, in dem Sie die Einstellungen Ihres Browsers ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Auch können wir, mithilfe der Analysen aus diesem Cookie, Anwendungen für Sie anpassen, um Ihre Erfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Sonstige externe Dienstleistungen

Wir nutzen verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter, um Ihnen einige der Funktionen auf unserer Webseite zur Verfügung zu stellen. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten, bspw. Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese Dienste hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einbindung:

Google Map Einbindung:

Vimeo and YouTube Einbindung:

Datenschutz-Bestimmungen

Mehr über die Cookies und den Datenschutz auf unserer Seite finden Sie auf unserer Datenschutz-Seite.

Datenschutzhinweise
Nur notwendige Cookies akzeptierenAlle Cookies akzeptieren