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Grundstück geerbt? Das müssen Sie 2022 beachten

Aktuelles

Jährlich werden in Deutschland große Vermögen vererbt. Oft gehört auch eine Immobilie wie ein Grundstück dazu. Wie bei einem Haus stellt sich auch bei einem unbebauten Grundstück die Frage: „Was soll damit geschehen?“ Zusätzlich kommt seit diesem Jahr noch eine weitere Herausforderung dazu.

Im vergangenen Jahr wurde die Grundsteuer reformiert. Bis Ende 2024 müssen etwa 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Auf Eigentümer kommt Arbeit zu.

Was Eigentümer jetzt tun müssen

Wer seit dem 1. Januar 2022 Eigentümer einer Immobilie – Haus, Wohnung oder Grundstück – ist, muss noch in diesem Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine separate Grundsteuererklärung elektronisch über die Steuerplattform Elster abgeben. Lassen Sie sich hierzu von einem Immobilienprofi sowie Steuerberater informieren.

Grundstück geerbt, und jetzt?

Zunächst stellen sich mehrere Fragen: Gibt es einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft aus mehreren Erben? Wurde das Erbe in einem Testament geregelt oder greift die gesetzliche Erbfolge? Muss Erbschaftssteuer gezahlt werden? Das richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Grundstücks.

Ein lokaler Qualitätsmakler ermittelt den Wert des Grundstücks. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Steuerfreibeträge. Bei Kindern beispielsweise liegt dieser bei 400.000 Euro. Ist das Grundstück nach professioneller Wertermittlung weniger wert, fällt keine Erbschaftssteuer an. Geschwister des Erblassers haben eine Freibetragsgrenze von 20.000 Euro. Ist das Grundstück mehr wert, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Steuerprofi beraten, ob Steuer für Sie anfällt und wenn, in welcher Höhe.

Grundstück und Erbengemeinschaft

Was aus dem gemeinsam geerbten Grundstück werden soll, muss die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheiden. Möchte einer das Grundstück behalten, muss er die Miterben auszahlen. Grundlage hierfür ist wieder eine Wertermittlung durch einen Immobilienprofi. Ebenso, wenn das Grundstück verkauft werden soll. Lohnt sich eine Verpachtung des Grundstücks? Oder kann das Grundstück geteilt werden? Um herauszufinden, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist, sollten Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten lassen. Können sich die Erben nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte besser vermieden werden, da Immobilien hierbei oft unter Wert versteigert werden.

Kosten beim Grundstückserbe

Erben müssen Grundsteuer zahlen. Darüber hinaus muss der Eigentumsübergang vom Erblasser auf den Erben im Grundbuch dokumentiert werden. Erfolgt dies innerhalb von zwei Jahren, fallen keine Gebühren an. Allerdings kann für eine Eigentumsumschreibung ein Erbschein erforderlich sein, beispielsweise wenn kein Testament vorliegt. Die Gebühren dafür richten sich nach der Höhe des Erbes.

Sind Sie unsicher, was aus Ihrem Grundstück werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Francescoscatena/Depositphotos.com

9. Juni 2022/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2022/06/22_KW23_Depositphotos_245949790_klein_Copyright_Francescoscatena.jpg 628 1200 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2022-06-09 14:21:092022-06-09 14:21:09Grundstück geerbt? Das müssen Sie 2022 beachten

Wieder näher bei den Enkeln wohnen

Aktuelles

Sabine und Jürgen H. ihre Enkel nur selten. Ihre Tochter Claudia zog vor etwa zehn Jahren aus beruflichen Gründen in eine weit entfernte Stadt. Inzwischen ist sie mit Felix verheiratet und hat zwei Kinder, Leon und Mila. Claudia und ihre Familie besuchen die Eltern oft nur zwei Mal im Jahr. Für Sabine und Jürgen eindeutig zu wenig. Doch was kann man da tun?

Dass Sabine und Jürgen die Enkel fehlen, ist eine Sache. Die andere ist, dass ihnen ihr Haus am Stadtrand seit Claudias Auszug zu groß geworden ist. Anfangs gab es für Claudias Kinderzimmer noch Pläne. Es sollte ihr Zimmer bleiben, damit sie immer nach Hause kommen kann. Später wurde es ein Gästezimmer, dann ein Arbeitszimmer. Genutzt wurde es vielleicht nur drei Mal im Jahr.

Wohnbedürfnisse im Alter

Auch die Gartenarbeit fiel den beiden immer schwerer. Beiden stellte sich die Frage, ob ihr Haus noch ihren Wohnbedürfnissen entspricht. Dieser Gedanke reifte lange. Doch nun, nach einigen Jahren, haben sie sich entschieden, in die Stadt ihrer Tochter zu ziehen, um der Familie näher sein zu können. Dazu brachte sie auch die Frage: „Was, wenn einer von uns pflegebedürftig wird?“

Vermieten oder verkaufen?

Die nächste Frage war: „Was wird aus unserem Häuschen?“ Zunächst dachten sie daran, es zu vermieten. Mieteinnahmen würden ihre Rente aufbessern. In der Immobilienverwaltung aus der Ferne sahen sie allerdings eine Schwierigkeit. Wenn mal etwas ist, wollten sie nicht die weite Strecke fahren.

Beim Verkauf der Immobilie dagegen rechneten sie mit einem hohen Erlös. Damit könnten sie sich sicherlich eine altersgerechte Wohnung kaufen. Aber sie waren sich unsicher, wie sie die Immobiliensuche und den Immobilienkauf unter einen Hut bekommen sollten. Schließlich konnten sie sich erst eine neue Immobilie kaufen, wenn die andere verkauft ist. Aber wo sollten sie zwischenzeitlich unterkommen?

Den Profi fragen

Bevor Sabine und Jürgen eine Entscheidung treffen wollten, beschlossen sie, sich von einem Immobilienprofi beraten zu lassen. Sie suchten einen Qualitätsmakler in ihrer Region. Dieser beriet sie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten bei Vermietung und Verkauf. Er ermittelte den Wert ihrer Immobilie und berechnete ihnen, wie viel Miete sie verlangen konnten. Da der Makler auch bundesweit mit anderen Maklern vernetzt war, konnte er ihnen einen Profi in Claudias Stadt vorschlagen, der sich auf die Suche nach einer altersgerechten Wohnung machen konnte.

Am Ende entschieden sich Sabine und Jürgen doch für den Verkauf. Der Makler in ihrer alten Heimat kümmerte sich um alles, während der andere Makler eine Wohnung fand, die zu ihren Wohnbedürfnissen passt. Mit Hilfe der beiden Makler konnten sie eine gute Übergangslösung von der alten in die neue Immobilie finden.

Jetzt sehen Sabine und Jürgen ihre Enkel öfter. Gelegentlich kommen sie nach der Schule zum Hausaufgabenmachen vorbei, wenn Claudia und Felix mal länger arbeiten müssen.

Überlegen Sie Ihre Immobilie zu verkaufen und in eine altersgerechte Immobilie zu ziehen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © monkeybusiness/Depositphotos.com

2. Juni 2022/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2022/06/22_KW22_Depositphotos_106179124_XL_klein_Copyright_monkeybusiness.jpg 628 1200 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2022-06-02 13:46:532022-06-02 13:46:53Wieder näher bei den Enkeln wohnen

Proptechs in der Immobilienbranche

Aktuelles

Proptechs (Property Technology) stellen eine Erleichterung in der Wohnungswirtschaft dar und gewinnen innerhalb der Immobilienbranche immer mehr an Bedeutung. Welche digitalisierten Lösungen gibt es auf dem Markt und wie können Eigentümer davon profitieren?

Proptechs helfen, den Bereich der Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung zu vereinfachen. Doch was sind Proptechs überhaupt? Darunter versteht man Technologieunternehmen der Immobilienbranche und deren digitale Produkte. Auch Eigentümer, die nicht vermieten, haben von einzelnen technischen Lösungen einen Mehrwert. Einige smarte Modernisierungen können auch den Wert der Immobilie steigern.

Was bietet der Proptech-Markt?

Es gibt mittlerweile viele Proptech-Unternehmen wie KIWI, Plentific oder Eigenheim Manager GmbH. Solche Firmen produzieren Apps sowie Hard- und Software-Lösungen für die Hausverwaltung und Bewirtschaftung der Immobilie. Diese Produkte digitalisieren unter anderem die Kommunikationsprozesse (Kundenportale) oder die Informationsübermittlung. Außerdem können Smarthome-Tools in Häuser und Wohnungen integriert werden.

Sie modernisieren unter anderem Schließsysteme (Türen, Tresor) und Klingelanlagen von Mehrfamilienhäusern. Eigentümer können per App Zugriffsrechte an andere Personen wie Handwerker oder Mieter vergeben oder diese wieder entziehen. Ein weiteres Praxisbeispiel ist das Smart Meter, das heißt Stromzähler, in denen ein Modul integriert wurde. Smart Meter messen den Zählerstand und versenden die Daten anschließend auf digitalem Wege.

Eigentümer von Einfamilienhäusern können die digitalisierten Schließsysteme ebenfalls einbauen oder spezielle Apps für die Verwaltung des Eigenheims nutzen. Auch Online-Tools werden für Immobilienbesitzer angeboten. Damit werden nicht nur Verbrauchsdaten, Termine, Verträge und Kosten erfasst, sondern auch optimalisiert und verknüpft.

Neben diesen Proptech-Produkten gibt es Crowdinvesting-Plattformen, die renditeorientiert sind. Makler-Tools und andere digitale Dienstleistungen, die den Immobilienalltag erleichtern, zählen ebenfalls zu den Proptechs. Gute Praxisbeispiele sind Besichtigungsroboter oder dreidimensionale Grundrisse und Gebäudepläne.

Warum sich die Investition in Proptechs lohnt

Auch wenn die Anschaffung oder die Beauftragung von Proptechs kostenintensiv ist, monetarisiert sich die Investition für Verwalter mit der Zeit. Mit digitalisierten Verwaltungs- und Bewirtschaftungssystemen werden Zeit und Ressourcen eingespart. Proptechs sorgen außerdem für mehr Effektivität im Arbeitsalltag.

Eigentümer erleichtern sich Aufgaben in und an der Immobilie. Außerdem können einige Smarthome-Tools die Immobilie vor dem Verkauf aufwerten oder die generelle Sicherheit erhöhen.

Wissen Sie nicht, was mit Ihrer Immobilie passieren soll oder wollen Sie diese aufwerten? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Fotos: © aa-w/Depositphotos.com

25. Mai 2022/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2022/05/22_KW21_Depositphotos_72351037_XL_klein_Copyright_aa-w.jpg 628 1200 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2022-05-25 13:19:252022-05-25 13:19:25Proptechs in der Immobilienbranche

Scheidungsimmobilie: wenn einer drin wohnen bleibt

Aktuelles

Eine glückliche Ehe und ein eigenes Haus sind für viele die Erfüllung ihrer Lebensziele. Doch was passiert mit der Immobilie, wenn das Eheglück vorbei ist? Wer bekommt das Wohnrecht? Und welche Möglichkeiten gibt es, mit der Immobilie umzugehen?

Grundsätzlich dürfen nach der Trennung beide Ex-Partner für einen bestimmten Zeitraum in der gemeinsam genutzten Immobilie wohnen. Geht die Nutzung über die Scheidung hinaus, hat auch der Eintrag im Grundbuch eine Auswirkung auf das spätere Wohnrecht. Doch zu jeder Regel gibt es eine Ausnahme. Unter Umständen kann auch dem Ex-Partner, dem die Immobilie nicht gehört, ein Wohnrecht vom Familiengericht zugesprochen werden. Wann wer das Wohnrecht besitzt, hängt auch vom Zeitpunkt ab. Während des Trennungsjahres und nach dem Vollzug der Scheidung gelten jeweils unterschiedliche Regelungen.

Vor dem Vollzug der Scheidung

Auch wenn nur ein Ex-Partner als Eigentümer vermerkt ist, darf keiner den anderen während der gesamten Trennungszeit aus der Immobilie verweisen. Schließlich handelt es sich in diesem Zeitraum noch um eine Ehewohnung. Ist der Auszug des Ehegatten dennoch gewollt, dieser aber nicht bereit umzuziehen, kann ein Wohnungszuweisungsverfahren beantragt werden. Ein Familienrichter teilt die gemeinsame Immobilie einem der Ehegatten zu. Diese Entscheidung gilt nur bis zum Ende der Trennungszeit.

Wenn der Ex-Partner gewalttätig ist oder dem Kindeswohl schadet

Ist einer der Ex-Partner gewalttätig, kann auch ein Gewaltenschutzverfahren geführt werden. Der Ex-Partner, der eine Gefahr für den anderen und das Wohl der gemeinsamen Kinder darstellt, wird der Immobilie verwiesen. Zieht einer der Ehegatten während der Trennungszeit aus, steht diesem eine Nutzungsentschädigung zu. Bis die Scheidung rechtskräftig ist, bezahlt der Ehegatte, der die Immobilie nutzt, einen regelmäßigen Betrag an den anderen Ehegatten. Das trifft in einigen Fällen auch nach einem Gewaltenschutzverfahren zu. Die Höhe der Entschädigung muss berechnet werden. Auch der ortsübliche Mietspiegel beeinflusst die Höhe der Zahlung.

Nach der Scheidung

Nach der Trennung kann einer der Ex-Partner dem anderen seinen Immobilienanteil verkaufen. Dafür ist im Vorfeld eine professionelle Wertermittlung notwendig, damit der Anteil gerecht ausgezahlt werden kann. Ist nur ein Ex-Partner der Eigentümer und möchte ausziehen, ist eine Vermietung an die andere Partei möglich. Möchte der Alleineigentümer in der Immobilie verbleiben, ist das nur möglich, wenn dem Ex-Partner bei einem Umzug keine unbillige Härte droht. Diese kann unter anderem bei einigen schweren Erkrankungen bevorstehen.

Wenn die Immobilie noch nicht abgezahlt ist

Muss die Immobilie weiterhin abgezahlt werden, ist es wichtig zu prüfen, ob der verbleibende Ex-Partner die monatlichen Raten begleichen kann. Dafür sollten sich Eigentümer mit dem Darlehenspartner zusammensetzen. Kann die Zahlung allein nicht fortgeführt werden, ist der Verkauf der Immobilie oft die bessere Lösung. Und egal wie man sich entscheidet, den Entschluss sollten Eigentümer gemeinsam fällen. Ein regionaler, unparteiischer und gemeinsam ausgewählter Makler kann Eigentümer mit seiner Erfahrung und Marktkenntnis gut unterstützen.

Sie befinden sich in der Trennungszeit oder sind bereits geschieden und wissen nicht, wie Sie mit Ihrer Immobilie umgehen sollen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © costasz/Depositphotos.com

19. Mai 2022/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2022/05/22_KW20_Depositphotos_11149827_XL_klein_copyright_costasz.jpg 628 1200 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2022-05-19 13:15:092022-05-19 13:15:09Scheidungsimmobilie: wenn einer drin wohnen bleibt

Notverkauf: Wie meine Immobilie NICHT zum Schnäppchen wird

Aktuelles

Es gibt Situationen, in denen eine Immobilie schnell verkauft werden muss. Beispielsweise bei Jobverlust, Insolvenz oder wenn bei der Anschlussfinanzierung die Zinsen zu hoch sind. In dieser Drucksituation begehen Eigentümer oft Fehler, die zu finanziellen Einbußen führen. Deshalb ist es in einer solchen Krise ratsam, sich an einen erfahrenen Immobilienprofi zu wenden, damit die eigene Immobilie nicht Schnäppchen für andere wird.

Wenn die Zeit im Nacken sitzt, ist es für Unerfahrene oft nicht leicht, einen kühlen Kopf zu bewahren und nüchterne Entscheidungen zu treffen. Vor allem auf Immobilien trifft das zu, bei einem Markt, der sich so rapide verändert. Gerade in der aktuellen Situation mit hoher Inflation und eventuell steigenden Zinsen ist es für Laien nicht so einfach. Was ist die richtige Strategie, um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen?

Zwangsversteigerung vermeiden

Immobilienprofis wissen, was auf dem Spiel steht, wenn in kurzer Zeit keine seriösen Kaufinteressenten gefunden werden. Dann nämlich droht die Zwangsversteigerung. Für Schnäppchenjäger ist das eine Gelegenheit, denn hierbei werden Immobilien oft unter Wert verkauft. Wenn der Erlös nicht mal zur Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger genügt, ist das ungünstig.

Auch unter Zeitdruck wichtige Vermarktungsschritte einhalten

Die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, gelingt am ehesten, wenn sich Immobilienexperte darum kümmert, der den lokalen Immobilienmarkt wie seine Westentasche kennt. Unerfahrene Immobilienverkäufer lassen gelegentlich wichtige Vermarktungsschritte aus, weil sie das Gefühl haben, dass diese zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Häufig tritt dann aber der gegenteilige Effekt ein und der Verkauf zieht sich in die Länge. Es melden sich kaum Interessenten. Und wenn, haben sie sehr niedrige Preisvorstellungen.

Deshalb ist eine Immobilienbewertung vom Profi unerlässlich. Sie bildet die Grundlage für die Analyse der passenden Zielgruppe sowie der Preisstrategie. Nur wer hier mit Marktkenntnis und der richtigen Strategie vorgeht, die passende Zielgruppe über die entsprechenden Kanäle erreicht und mit dem Exposé überzeugt, kann für die gewünschte Nachfrage sorgen.

Kühlen Kopf bei der Preisverhandlung bewahren

Bei der aktuell hohen Nachfrage nach Immobilien in vielen Regionen Deutschlands haben viele Eigentümer eine gute Verhandlungsposition. Doch immer wieder verspielen sie diesen Vorteil, weil sie den Wert ihrer Immobilie nicht fachlich begründen können oder den lokalen Immobilienmarkt sowie die Faktoren kennen, die diesen Wert beeinflussen.

Sich an den Profi wenden

Ein erfahrener lokaler Qualitätsmakler weiß, worauf es bei einem Notverkauf ankommt. Er kennt den Immobilienmarkt in Ihrer Region und weiß, wie der Wert Ihrer Immobilie ermittelt wird. Er kümmert sich um die Besorgung der verkaufsrelevanten Unterlagen, vermarktet Ihre Immobilie in der richtigen Zielgruppe und führt souverän die Preisverhandlung. So ist Ihre Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis verkauft.

Suchen Sie suchen Unterstützung, weil Ihre Immobilie schnell verkauft werden muss? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © urfingus/Depositphotos.com

12. Mai 2022/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2022/05/22_KW19_Depositphotos_72652545_XL_klein_Copyright_urfingus.jpg 628 1200 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2022-05-12 14:17:062022-05-12 14:17:06Notverkauf: Wie meine Immobilie NICHT zum Schnäppchen wird

Wohnen im Alter: Umzug ins Pflegeheim

Aktuelles

Pflegebedürftige, die den Alltag in den eigenen vier Wänden nicht mehr bewältigen können, haben einige Möglichkeiten Hilfe zu bekommen. Der letzte und auch manchmal der beste Weg ist der Umzug in ein Pflegeheim. Für Eigentümer und deren Angehörige stellen sich ab diesem Zeitpunkt einige Fragen. Wie finde ich eine passende Unterbringung? Und was soll aus der Immobilie werden?

Ist der Umzug ins Pflegeheim beschlossen, geht es an die Organisation des Unterfangens. Hier sollte nicht auf externe fachliche Expertise verzichtet werden. Bei der Suche nach dem passenden Heim können die Pflegekassen helfen. Wenn es um die Immobilie geht, weiß ein regionaler Makler, welche Möglichkeiten es gibt. Er kann individuelle und passende Lösungsvorschläge anbieten.

Vermieten, vererben oder doch verkaufen?

Oft soll die Immobilie im Besitz der Familie bleiben. Doch das ist nicht in jedem Fall machbar. Wer überlegt die Immobilie zu vermieten, muss sich im Klaren sein, dass auf ihn Einiges an Pflichten und Rechten zukommt. Die Mietverträge müssen rechtssicher sein und das Gebäude verwaltet sowie in Instand gehalten werden. Je nach Zustand der Immobilie muss eventuell schon im Vorfeld Geld für eine energetische Sanierung oder Modernisierung in die Hand genommen werden.

Eine weitere Lösung ist das Vererben der Immobilie. Entweder als Vorerbe oder mit Testament. Aber Achtung: Neben den testamentarischen Erbberechtigten werden später auch andere Verwandte gesetzlich ein Recht auf das Immobilienerbe haben. Oft bilden sich Erbengemeinschaften, in denen es im schlimmsten Fall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen kann. Auch beim Vorerbe bleibt Familienstreit meist nicht aus.

Der Immobilienverkauf ist vor allem dann eine Option, wenn keiner in der Immobilie wohnen möchte, eine Vermietung aus diversen Gründen nicht in Frage kommt oder wenn sich Angehörige eine noch zu finanzierende Immobilie nicht leisten können. Aber auch wenn Angehörige weit weg wohnen und die Eltern zu sich in die Nähe in ein benachbartes Pflegeheim holen, ist der Verkauf oft die beste Lösung. Mit einem Verkauf können zudem die Kosten für das Heim gezahlt werden. Die Entscheidung, was mit der Immobilie passiert, sollte gut durchdacht werden. Es ist daher immer gut einen regionalen Makler als Immobilienexperten mit ins Boot zu holen.

Ein gutes Pflegeheim finden

Seniorenheime haben oft nicht den besten Ruf. Überarbeitete Mitarbeiter, zu wenig Zeit für die Bewohner sowie deren schlechte Behandlung sind nur einige Gründe dafür. Daher ist die Wahl des richtigen Seniorenheims umso wichtiger. Dafür hat der Staat 2019 eine Qualitätsprüfung der Heime eingeführt, die nicht nur durch die Heime selbst erfolgt. Auch externe Fachinstanzen nehmen die Kontrolle vor. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung lassen sich über die Pflegekassen wie beispielsweise der AOK-Pflegeheimsuche oder der Betriebskrankenkasse finden. Aber bevor es auf die Suche geht, sollten sich Betroffene und Angehörige im Vorfeld eine Checkliste mit allen wichtigen Bedingungen, Wünschen und Bedürfnissen machen. Auch ein Besuch der potenziellen Einrichtungen ist bei der Wahl des passenden Heimes unerlässlich.

Suchen Sie eine Lösung für eine Immobilie, weil einer Ihrer Angehörigen ins Pflegeheim zieht? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © evrmmnt/Depositphotos.com

5. Mai 2022/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2022/05/22_KW18_Depositphotos_523068038_XL_klein_Copyright_evrmmnt.jpg 628 1200 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2022-05-05 12:10:352022-05-05 12:10:35Wohnen im Alter: Umzug ins Pflegeheim

Video: Notverkauf – wenn die Immobilie schnell verkauft werden muss

Aktuelles

Jobverlust oder finanzielle Engpässe – immer wieder kommt es vor, dass eine Immobilie in kurzer Zeit verkauft werden muss. Gelingt das nicht, droht meist eine Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden, da sie häufig zu finanziellen Einbußen führt. In solchen Notsituationen ist es ratsam, sich an einen Immobilienprofi zu wenden.

Unter Zeitdruck begehen Immobilienverkäufer häufig Fehler, weil Ihnen das nötige Know-how fehlt. Sie haben häufig nur eine vage Ahnung, wie viel ihre Immobilie wert ist. Dabei ist das von entscheidender Bedeutung. Denn ein zu hoher Angebotspreis verzögert in der Regel den Immobilienverkauf. Ein zu niedriger Angebotspreis führt zwar meist zu einem sehr schnellen Verkauf. Jedoch sind finanzielle Einbußen in Notlagen der Immobilienverkäufer besonders ärgerlich.

In diesen Situationen ist es ratsam, sich an einen Experten zu wenden. Ein lokaler Qualitätsmakler kennt die aktuelle Lage am Immobilienmarkt. Er ermittelt nicht nur den genauen Wert Ihrer Immobilie, er berät Sie auch hinsichtlich der optimalen Preisstrategie. Durch seine langjährige Erfahrung, weiß er, worauf bei einem Notverkauf zu achten ist und wie er eine Immobilie in kurzer Zeit diskret zu einem marktgerechten Preis verkauft. Oft hat er sogar schon den passenden Immobiliensuchenden in seiner Datenbank.

Sie möchten wissen, worauf Sie beim Notverkauf achten müssen und wie Sie den Immobilienverkauf zügig durchziehen? Kontaktieren Sie uns? Wir beraten Sie gern.

28. April 2022/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2022/04/2204_Notverkauf.jpg 628 1200 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2022-04-28 13:50:492022-04-28 13:50:49Video: Notverkauf – wenn die Immobilie schnell verkauft werden muss

Wo inseriere ich meine Immobilie?

Aktuelles

Wer den Verkauf seiner Immobilie plant, der muss sie inserieren. Aber wo? Hier kommt es unter anderem auf die Zielgruppe für das Verkaufsobjekt an. Die Auswahl des richtigen Kanals ist daher unerlässlich. Schließlich kann die richtige Entscheidung zum Verkaufserfolg beitragen.

Viele Immobilien werden online eingestellt. Das Inserieren in den sozialen Medien findet dabei immer größeren Anklang. Aber auch altmodische Zeitungsannoncen sind eine Möglichkeit, das Angebot zu veröffentlichen. Neben diesen Kanälen können Makler ebenfalls Immobilien auf ihre Maklerseiten einstellen und Eigentümer als Immobilienexperten beim Verkauf unterstützen. Es empfiehlt sich mehr als einen Kanal für das Inserieren zu nutzen.

Inserieren in Online-Immobilienportalen

Privatanbieter können ihre Immobilie unter anderem bei ImmobilienScout24, Wohnungsmarkt24, eBay Kleinanzeigen, immowelt und vielen anderen Portalen einstellen. Diese Online-Portale bieten einige Vorteile. Zum einen erreicht man damit sehr viele Nachfrager, zum anderen ist die Immobilie mit wenigen Klicks und Einstellungen inseriert. Der Link für das Online-Inserat kann ebenfalls in den sozialen Medien verbreitet werden. War der Verkauf erfolgreich, kann das Immobilienangebot deaktiviert werden.

Die Zielgruppe umfasst eine breite Altersgruppe, da mittlerweile auch ältere Semester online Immobilienportale durchstöbert. Wer mehrere Kanäle nutzt, steigert zudem seine Reichweite. Bei der Entscheidung, ob die Immobilie im Online-Immobilienportal inseriert werden sollte, ist auch wichtig, um welche Art von Verkauf es sich handelt. Soll der Verkauf aus privaten Gründen diskret und schnell ablaufen, ist das Immobilienportal wie auch das Teilen des Links in den sozialen Medien nicht unbedingt geeignet. Immerhin geben Verkäufer damit sehr viele Informationen von sich preis.

Nutzung der sozialen Medien

Bei der Wahl des Social-Media-Kanals kommt es auch wieder auf die Zielgruppe an. Facebook wird beispielsweise von einer breiten Altersgruppe genutzt. Viele junge Personen nutzen vermehrt Instagram. In diesen Kanälen wird kein vollständiges Exposé veröffentlicht, sondern ein kurzer Post mit Link zum Immobilienportal.

Inserieren in der regionalen Zeitung

Das Inserat wird in den Kleinanzeigenteil eingestellt. So erreicht man zwar weniger Personen als mit Instagram und Co., aber eine ältere Zielgruppe kann damit gut angesprochen werden. Eine Zeitungsannonce bietet sich zum Beispiel gut für eine barrierefreie und altersgerechte Immobilie an.

Inserieren mit Makler

Beim Inserieren kommt es nicht nur auf das „Wo“, sondern auch auf die Qualität des Inserats an. Schon kleine Details entscheiden, ob sich der Interessent weiter mit dem Angebot beschäftigt. Die Kunst liegt darin, die Immobilie bestmöglich zu präsentieren. Dabei können Eigentümer auch die Unterstützung eines kompetenten und regionalen Immobilienmaklers bekommen. Der kennt sich mit der optimalen Vermarktung und dem regionalen Immobilienmarkt aus. Zudem kann dieser die Immobilie bei einem Notverkauf diskret anbieten oder das Angebot zusätzlich auf seiner Maklerseite veröffentlichen.

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie oder haben Sie Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © PantherMedia Seller/Depositphotos.com

28. April 2022/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2022/04/Depositphotos_338133564_X_klein_Copyright_PantherMedia-SellerL.jpg 628 1200 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2022-04-28 13:00:032022-04-28 13:00:03Wo inseriere ich meine Immobilie?

Bonitätsprüfung: Kann sich der Interessent Ihre Immobilie leisten?

Aktuelles

Sie haben einen sympathischen Käufer für Ihre Immobilie gefunden und beim Notartermin alles unter Dach und Fach gebracht? Doch plötzlich platzt die Finanzierung. Kein Geld vom Käufer. Der Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden. Und die anderen früheren Interessenten haben auch kein Interesse mehr an Ihrer Immobilie. Jetzt muss der Vermarktungsprozess nochmal von vorne beginnen. Eine Bonitätsprüfung hätte diese Situation vermeiden können.

Eine Rückabwicklung des Immobilienverkaufs und eine erneute Vermarktung einer Immobilie können mit finanziellen Einbußen einhergehen. Entdecken Immobiliensuchende eine Immobilie erneut, die eigentlich schon verkauft sein sollte, werden sie skeptisch und fragen sich, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Das kann sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken. Profimakler führen deswegen Bonitätsprüfungen durch.

Risiko einschätzen

Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages müssen Immobilienverkäufer wissen, ob sich der Interessent den Kaufpreis sowie die Nebenkosten leisten kann. Denn die Nebenkosten sind gesamtschuldnerische Kosten. Das heißt, Käufer und Verkäufer müssen dafür aufkommen. Zahlt der Käufer beispielsweise die Grunderwerbsteuer nicht, kann das Finanzamt den Verkäufer zur Kasse bitten. Dieser müsste dann die Grunderwerbsteuer vom Käufer fordern. Ebenso verhält es sich mit den Notarkosten.

Bonität prüfen – Auskunftei

Um die Bonität eines Käufers zu prüfen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine ist die Einholung von Informationen bei einer Auskunftei wie beispielsweise der Schufa. Diese geben in der Regel nur Auskünfte bei einer Mitgliedschaft – allerdings sind die Beiträge hierfür oft hoch. Außerdem wird bei einer Auskunftserteilung gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Dieses nachzuweisen, erfordert einiges an Formulierungsgeschick.

Bonität prüfen – Selbstauskunft

Eine andere Möglichkeit ist die Selbstauskunft des Käufers. So können Verkäufer mit dem Kaufinteressenten vereinbaren, dass der Interessent eine Selbstauskunft bei beispielsweise der Schufa anfordert und dem Verkäufer zukommen lässt. Verkäufer sollten dabei darauf achten, dass die Auskunft aktuell ist. Diese sollte die persönlichen Daten des Interessenten enthalten, Score-Werte, die eine Risikoeinschätzung ermöglichen sowie positive und negative Zahlungserfahrungen.

Bonität prüfen – Finanzierungszusage der Bank

Eine weitere Möglichkeit ist die Finanzierungszusage des kreditgebenden Instituts des Kaufinteressenten. Verkäufer sollten darauf achten, dass die Finanzierung gesichert ist, wenn der Kredit ausdrücklich zur Finanzierung der Immobilie bestimmt ist und die Auszahlung des Kredits nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft ist, die die termingerechte Zahlung verhindern könnten.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Kaufinteressent zahlungsfähig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © vectorlab/Depositphotos.com

21. April 2022/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2022/04/22_KW16_Depositphotos_464492376_vect_klein_Copyright_vectorlab.jpg 628 1200 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2022-04-21 09:54:032022-04-21 09:54:03Bonitätsprüfung: Kann sich der Interessent Ihre Immobilie leisten?

Bonitätsprüfung: Kann sich der Interessent Ihre Immobilie leisten?

Aktuelles

Sie haben einen sympathischen Käufer für Ihre Immobilie gefunden und beim Notartermin alles unter Dach und Fach gebracht? Doch plötzlich platzt die Finanzierung. Kein Geld vom Käufer. Der Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden. Und die anderen früheren Interessenten haben auch kein Interesse mehr an Ihrer Immobilie. Jetzt muss der Vermarktungsprozess nochmal von vorne beginnen. Eine Bonitätsprüfung hätte diese Situation vermeiden können.

Eine Rückabwicklung des Immobilienverkaufs und eine erneute Vermarktung einer Immobilie können mit finanziellen Einbußen einhergehen. Entdecken Immobiliensuchende eine Immobilie erneut, die eigentlich schon verkauft sein sollte, werden sie skeptisch und fragen sich, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Das kann sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken. Profimakler führen deswegen Bonitätsprüfungen durch.

Risiko einschätzen

Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages müssen Immobilienverkäufer wissen, ob sich der Interessent den Kaufpreis sowie die Nebenkosten leisten kann. Denn die Nebenkosten sind gesamtschuldnerische Kosten. Das heißt, Käufer und Verkäufer müssen dafür aufkommen. Zahlt der Käufer beispielsweise die Grunderwerbsteuer nicht, kann das Finanzamt den Verkäufer zur Kasse bitten. Dieser müsste dann die Grunderwerbsteuer vom Käufer fordern. Ebenso verhält es sich mit den Notarkosten.

Bonität prüfen – Auskunftei

Um die Bonität eines Käufers zu prüfen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine ist die Einholung von Informationen bei einer Auskunftei wie beispielsweise der Schufa. Diese geben in der Regel nur Auskünfte bei einer Mitgliedschaft – allerdings sind die Beiträge hierfür oft hoch. Außerdem wird bei einer Auskunftserteilung gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Dieses nachzuweisen, erfordert einiges an Formulierungsgeschick.

Bonität prüfen – Selbstauskunft

Eine andere Möglichkeit ist die Selbstauskunft des Käufers. So können Verkäufer mit dem Kaufinteressenten vereinbaren, dass der Interessent eine Selbstauskunft bei beispielsweise der Schufa anfordert und dem Verkäufer zukommen lässt. Verkäufer sollten dabei darauf achten, dass die Auskunft aktuell ist. Diese sollte die persönlichen Daten des Interessenten enthalten, Score-Werte, die eine Risikoeinschätzung ermöglichen sowie positive und negative Zahlungserfahrungen.

Bonität prüfen – Finanzierungszusage der Bank

Eine weitere Möglichkeit ist die Finanzierungszusage des kreditgebenden Instituts des Kaufinteressenten. Verkäufer sollten darauf achten, dass die Finanzierung gesichert ist, wenn der Kredit ausdrücklich zur Finanzierung der Immobilie bestimmt ist und die Auszahlung des Kredits nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft ist, die die termingerechte Zahlung verhindern könnten.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Kaufinteressent zahlungsfähig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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21. April 2022/0 Kommentare/von sturmimmobilien
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