Wer den Wert der eigenen Immobilie berechnen möchte, wird irgendwann auch auf den Begriff „Bodenrichtwert“ stoßen. Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter eines Grundstücks in einer bestimmten Lage wert ist. Doch wie wird er berechnet und wofür braucht man ihn?

Der Bodenrichtwert wird von einem regionalen Gutachterausschuss bestimmt. Die Gutachter schauen sich dabei die Verkaufspreise unbebauter Grundstücke in den letzten zwei Jahren an und ermitteln auf dieser Grundlage einen Wert.

Je nach Gemeinde werden dabei unterschiedliche Maßstäbe angewandt. Während in Berlin nach Lageklassen geclustert wird, legt der Gutachterausschuss in Hamburg einen Durchschnittswert für jeden Stadtteil fest. Entscheidend ist auch die geplante oder bereits vorhandene Bebauung. Relevant können hier unter anderem die Geschossanzahl, die Nutzungsart und ob es sich um ein Mehrfamilienhaus oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt sein.

Die Ergebnisse werden sowohl auf Bodenrichtwertkarten als auch in -tabellen veröffentlicht. Die Veröffentlichung der aktuellen Werte muss mindestens alle zwei Jahre in einem Marktbericht erfolgen.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Verkehrswert

Wer ein Grundstück verkaufen möchte, kann sich bei der Wertermittlung allerdings nicht rein auf den Bodenrichtwert verlassen. Denn natürlich hat jedes Grundstück seine ganz besonderen Eigenheiten. Der Bodenrichtwert ist hingegen dafür da, Vergleichbarkeit zu schaffen. Er setzt sich aus den Durchschnittswerten vergangener Verkäufe zusammen und wird meist in einer Preisspanne angegeben. Somit ist er bei einer professionellen Wertermittlung eine wichtige Grundlage für den letztendlichen Angebotspreis, kann diesen allerdings nicht ersetzen.

Auch bei der Berechnung des Wertes von Gebäuden ist der Bodenrichtwert eine wichtige Grundlage. Beim Sachwertverfahren etwa wird der Immobilienwert in den Bodenwert und den Sachwert, also den Wert der Herstellungskosten des Gebäudes gegliedert.

Der Bodenrichtwert in dynamischen Märkten

Da die Grundstückspreise des vergangenen Jahres die Grundlage für die Ermittlung des Bodenrichtwerts sind, ist dieser besonders auf sehr dynamischen Märkten mit Vorsicht zu genießen. Denn in Städten wie Berlin oder München steigen die Immobilienpreise jährlich um durchschnittlich rund zehn Prozent. Der Bodenrichtwert ist am Ende eines Jahres mitunter also schon wieder überholt. Aus diesem Grund werden die Marktberichte mit den Bodenrichtwerten in Großstädten häufig auch nicht nur, wie gesetzlich vorgeschrieben, alle zwei Jahre veröffentlicht, sondern jedes Jahr.

Ein lokaler Profi-Makler kennt die Preisentwicklung auf dem heimischen Immobilienmarkt und kann den Wert einer Immobilie somit marktgerecht bestimmen.

Sie möchten wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

Foto: zaschnaus / Depositphotos.com

Bis zu 10 Prozent Zinsen zahlten Immobilienkäufer noch vor 30 Jahren auf das Darlehen für ihr Eigenheim. Seit einigen Jahren befinden wir uns nun in einer Niedrigzinsphase. Wann die Zinswende kommt ist nicht abzusehen. Aktuell sinken die Zinsen sogar noch weiter. Experten spekulieren bereits. Kommen bald Kredite ohne Zinsen oder gar mit Negativverzinsung?

Eine Analyse des Kreditvermittlers Interhyp zeigt, dass die Zinsen für Darlehen mit Zehnjahres-Bindung je nach Kreditwürdigkeit und Bank in den letzten Wochen unter die 0,5-Prozent-Marke gefallen sind. Der Finanzdienstleister hat dafür die Konditionen von mehr als 400 Geldgebern verglichen.

Immobilienkäufer mit einer guten Kreditwürdigkeit können sich demnach teilweise über eine Verzinsung von nur 0,4 Prozent pro Jahr für die nächsten zehn Jahre freuen. Die dänische Nordea Bank ist sogar schon einen Schritt weiter. Hier können Immobilienkäufer sich für 20 Jahre Geld ohne Verzinsung leihen.

Woher kommen die niedrigen Zinsen?

Die Zinspolitik der Geldhäuser wird maßgeblich von der Europäischen Zentralbank (EZB) gesteuert. Die hat den Leitzinssatz für die Vergabe von Krediten bereits 2016 auf 0 Prozent gesenkt. Wenn Banken sich also Geld von der EZB leihen, müssen sie dafür keine Zinsen zahlen. Bei der Anlage von Geldern bei der EZB gibt es andersherum aktuell allerdings einen Negativzins. Wenn Banken große Geldsummen zurücklegen, müssen sie dafür also zahlen. Dementsprechend lohnt es sich für die Banken momentan, ihr Geld in Form von Krediten und Darlehen zu verleihen.

Könnte es zu Negativzinsen bei der Kreditvergabe kommen?

Der Negativzins für Geldanlagen bei der EZB liegt aktuell bei -0,5 Prozent. Theoretisch könnte es sich für eine Bank also lohnen, wenn sie einen Kredit mit einem Negativzins von -0,1 Prozent vergibt. Für den Immobilienkäufer würde das bei einer Kreditsumme von 100.000 Euro zum Beispiel bedeuten, dass er insgesamt nur 99.000 Euro bezahlen muss.

Aktuell sprechen sich die meisten Banken jedoch gegen eine solche Negativzinspolitik aus. Auf Anfrage des Portals Finanz-Szene.de gab die Deutsche Bank etwa an, derzeit nicht zu planen, negative Zinsen einzuführen. Auch die Commerzbank teilte mit, dass negative Zinsen momentan nicht vorstellbar sein.

Auch Finanzexperten gehen eher von Bauzinsen aus, die auf 0 Prozent fallen. Eine negative Verzinsung hingegen halten sie nur in Ausnahmefällen für möglich.

Für Immobilienkäufer bedeutet die aktuelle Niedrigzinspolitik in jedem Fall, dass die Finanzierung einer Immobilie so leicht ist wie nie zuvor. Allerdings steigen auch die Preise weiterhin an, sodass ein größerer Eigenkapital-Anteil notwendig ist.

Eigentümer, die darüber nachdenken, ihre Immobilie zu verkaufen, können sich aktuell jedenfalls dank der niedrigen Zinsen über eine hohe Nachfrage freuen.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und von dieser hohen Nachfrage profitieren? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

Foto: Feodora52 / Depositphotos.com

Bis zu 10 Prozent Zinsen zahlten Immobilienkäufer noch vor 30 Jahren auf das Darlehen für ihr Eigenheim. Seit einigen Jahren befinden wir uns nun in einer Niedrigzinsphase. Wann die Zinswende kommt ist nicht abzusehen. Aktuell sinken die Zinsen sogar noch weiter. Experten spekulieren bereits. Kommen bald Kredite ohne Zinsen oder gar mit Negativverzinsung?

Eine Analyse des Kreditvermittlers Interhyp zeigt, dass die Zinsen für Darlehen mit Zehnjahres-Bindung je nach Kreditwürdigkeit und Bank in den letzten Wochen unter die 0,5-Prozent-Marke gefallen sind. Der Finanzdienstleister hat dafür die Konditionen von mehr als 400 Geldgebern verglichen.

Immobilienkäufer mit einer guten Kreditwürdigkeit können sich demnach teilweise über eine Verzinsung von nur 0,4 Prozent pro Jahr für die nächsten zehn Jahre freuen. Die dänische Nordea Bank ist sogar schon einen Schritt weiter. Hier können Immobilienkäufer sich für 20 Jahre Geld ohne Verzinsung leihen.

Woher kommen die niedrigen Zinsen?

Die Zinspolitik der Geldhäuser wird maßgeblich von der Europäischen Zentralbank (EZB) gesteuert. Die hat den Leitzinssatz für die Vergabe von Krediten bereits 2016 auf 0 Prozent gesenkt. Wenn Banken sich also Geld von der EZB leihen, müssen sie dafür keine Zinsen zahlen. Bei der Anlage von Geldern bei der EZB gibt es andersherum aktuell allerdings einen Negativzins. Wenn Banken große Geldsummen zurücklegen, müssen sie dafür also zahlen. Dementsprechend lohnt es sich für die Banken momentan, ihr Geld in Form von Krediten und Darlehen zu verleihen.

Könnte es zu Negativzinsen bei der Kreditvergabe kommen?

Der Negativzins für Geldanlagen bei der EZB liegt aktuell bei -0,5 Prozent. Theoretisch könnte es sich für eine Bank also lohnen, wenn sie einen Kredit mit einem Negativzins von -0,1 Prozent vergibt. Für den Immobilienkäufer würde das bei einer Kreditsumme von 100.000 Euro zum Beispiel bedeuten, dass er insgesamt nur 99.000 Euro bezahlen muss.

Aktuell sprechen sich die meisten Banken jedoch gegen eine solche Negativzinspolitik aus. Auf Anfrage des Portals Finanz-Szene.de gab die Deutsche Bank etwa an, derzeit nicht zu planen, negative Zinsen einzuführen. Auch die Commerzbank teilte mit, dass negative Zinsen momentan nicht vorstellbar sein.

Auch Finanzexperten gehen eher von Bauzinsen aus, die auf 0 Prozent fallen. Eine negative Verzinsung hingegen halten sie nur in Ausnahmefällen für möglich.

Für Immobilienkäufer bedeutet die aktuelle Niedrigzinspolitik in jedem Fall, dass die Finanzierung einer Immobilie so leicht ist wie nie zuvor. Allerdings steigen auch die Preise weiterhin an, sodass ein größerer Eigenkapital-Anteil notwendig ist.

Eigentümer, die darüber nachdenken, ihre Immobilie zu verkaufen, können sich aktuell jedenfalls dank der niedrigen Zinsen über eine hohe Nachfrage freuen.

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Wie viel Wohnfläche ihre Immobilie hat, wissen viele Eigentümer. Aber wie diese sich genau auf die einzelnen Zimmer verteilt, darüber sind sie oft unsicher. Wie wird die Fläche eines Zimmers mit Dachschräge angerechnet? Zählt der neuangebaute Balkon zu einhundert Prozent zur Wohnfläche oder nur anteilig? Hier gibt es einiges zu beachten. Auf jeden Fall aber muss genau gemessen werden. Denn Fehler bei der Wohnflächenberechnung können hohe Kosten verursachen.

Flächenangaben von Bestandsimmobilien sind oft fehlerhaft, wie immer wieder durchgeführte Stichproben nachweisen. Denn die Flächenangaben werden häufig noch aus alten Bauanträgen oder Mietvertragsangaben entnommen, die immer mal wieder nicht nach einer Berechnungsverordnung ermittelt wurden.

Dabei ist die Berechnung der Wohnfläche eine komplexe, nicht zu unterschätzende Angelegenheit. Denn für unterschiedliche Gebäudeelemente gelten unterschiedliche Berechnungsmaßstäbe: so für Tür- und Fensterrahmen, Treppen, Öfen, Einbaumöbel, Schrägen, Raumhöhen sowie Schornsteine, Pfeiler, Säulen, Vormauerungen und Nischen. Dazu kommen noch Kellerräume, Garagen, Terrassen und Balkone, geheizte oder ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder, Waschküchen und Heizungsräume, bei denen Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche vorzunehmen sind.

Bei so komplexen Bedingungen verwundert es nicht, dass Eigentümer oft zu fehlerhaften oder unvollständigen Angaben kommen. Dabei haften Privatverkäufer für diese Angaben. Es kann durchaus eine Schadensersatzforderung drohen, wenn die Wohnflächenangabe nicht der tatsächlichen Wohnfläche entspricht. Sogar der Verkaufspreis und Finanzierungs- und Notarkosten sowie Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, könnten gemindert werden. Wurde die Fläche auch als Vertragsgegenstand angenommen, so schützt auch die beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung nicht vor Schadensersatzansprüchen.

Der beste Schutz für Immobilienverkäufer vor solchen Schwierigkeiten ist, sich Rat bei einem Fachmann zu suchen. Ein Profimakler kennt sich bestens mit der Berechnung von Wohnflächen aus. Es ist schließlich ein Teil seines täglichen Geschäfts. Seriöse Makler tragen sogar das Risiko für die korrekten Flächenangaben selbst und wälzen dieses nicht auf den Kunden ab.

Außerdem erwarten Experten, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im November 2015 in Bezug auf Mieterhöhungen auch künftig Einfluss auf den Verkauf von Immobilien, Nebenkostenabrechnung und Neuvermietungen haben wird. Das Gericht entschied damals, dass bei Mieterhöhungen ab sofort ausschließlich die tatsächliche Wohnfläche als objektiv nachvollziehbares und vergleichendes Kriterium rechtsgültig ist (BGH, VIII ZR 266/14). Somit kippte der BGH die bisherige Regelung, wonach die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche bis zu 10 Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen darf. Eine genaue Wohnflächenberechnung wird dadurch noch wichtiger als bisher.

Die Grundlage zur Wohnflächenberechnung ist in der Regel die 2004 in Kraft getretene Wohnflächenverordnung (WoFlV). Trotzdem kommt es noch vor, dass gelegentlich auf Grundlage der 1983 außer Kraft getretenen DIN Norm 283 eine Wohnfläche ermittelt wird. Dies kann auch korrekt sein, sofern die Berechnungsgrundlage bekannt ist und als Vertragsgrundlage festgehalten wurde. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, wendet sich hierzu am besten an einen Fachmann.

Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © giovanna-fotos/Depositphotos.com

Wie viel Wohnfläche ihre Immobilie hat, wissen viele Eigentümer. Aber wie diese sich genau auf die einzelnen Zimmer verteilt, darüber sind sie oft unsicher. Wie wird die Fläche eines Zimmers mit Dachschräge angerechnet? Zählt der neuangebaute Balkon zu einhundert Prozent zur Wohnfläche oder nur anteilig? Hier gibt es einiges zu beachten. Auf jeden Fall aber muss genau gemessen werden. Denn Fehler bei der Wohnflächenberechnung können hohe Kosten verursachen.

Flächenangaben von Bestandsimmobilien sind oft fehlerhaft, wie immer wieder durchgeführte Stichproben nachweisen. Denn die Flächenangaben werden häufig noch aus alten Bauanträgen oder Mietvertragsangaben entnommen, die immer mal wieder nicht nach einer Berechnungsverordnung ermittelt wurden.

Dabei ist die Berechnung der Wohnfläche eine komplexe, nicht zu unterschätzende Angelegenheit. Denn für unterschiedliche Gebäudeelemente gelten unterschiedliche Berechnungsmaßstäbe: so für Tür- und Fensterrahmen, Treppen, Öfen, Einbaumöbel, Schrägen, Raumhöhen sowie Schornsteine, Pfeiler, Säulen, Vormauerungen und Nischen. Dazu kommen noch Kellerräume, Garagen, Terrassen und Balkone, geheizte oder ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder, Waschküchen und Heizungsräume, bei denen Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche vorzunehmen sind.

Bei so komplexen Bedingungen verwundert es nicht, dass Eigentümer oft zu fehlerhaften oder unvollständigen Angaben kommen. Dabei haften Privatverkäufer für diese Angaben. Es kann durchaus eine Schadensersatzforderung drohen, wenn die Wohnflächenangabe nicht der tatsächlichen Wohnfläche entspricht. Sogar der Verkaufspreis und Finanzierungs- und Notarkosten sowie Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, könnten gemindert werden. Wurde die Fläche auch als Vertragsgegenstand angenommen, so schützt auch die beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung nicht vor Schadensersatzansprüchen.

Der beste Schutz für Immobilienverkäufer vor solchen Schwierigkeiten ist, sich Rat bei einem Fachmann zu suchen. Ein Profimakler kennt sich bestens mit der Berechnung von Wohnflächen aus. Es ist schließlich ein Teil seines täglichen Geschäfts. Seriöse Makler tragen sogar das Risiko für die korrekten Flächenangaben selbst und wälzen dieses nicht auf den Kunden ab.

Außerdem erwarten Experten, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im November 2015 in Bezug auf Mieterhöhungen auch künftig Einfluss auf den Verkauf von Immobilien, Nebenkostenabrechnung und Neuvermietungen haben wird. Das Gericht entschied damals, dass bei Mieterhöhungen ab sofort ausschließlich die tatsächliche Wohnfläche als objektiv nachvollziehbares und vergleichendes Kriterium rechtsgültig ist (BGH, VIII ZR 266/14). Somit kippte der BGH die bisherige Regelung, wonach die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche bis zu 10 Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen darf. Eine genaue Wohnflächenberechnung wird dadurch noch wichtiger als bisher.

Die Grundlage zur Wohnflächenberechnung ist in der Regel die 2004 in Kraft getretene Wohnflächenverordnung (WoFlV). Trotzdem kommt es noch vor, dass gelegentlich auf Grundlage der 1983 außer Kraft getretenen DIN Norm 283 eine Wohnfläche ermittelt wird. Dies kann auch korrekt sein, sofern die Berechnungsgrundlage bekannt ist und als Vertragsgrundlage festgehalten wurde. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, wendet sich hierzu am besten an einen Fachmann.

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Wissen Sie was Radon ist? Ja? Dann haben Sie im Chemie-Unterricht vermutlich gut aufgepasst. Doch auch für Immobilieneigentümer, die in Chemie keine Einser-Schüler waren, könnte es wichtig sein, sich einmal genauer mit dem Element zu beschäftigen. Denn neben Rauchen ist Radon die häufigste Ursache für Lungenkrebs – und das radioaktive Edelgas zieht durch den Boden in Häuser ein.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), warnt davor, dass radonhaltige Luft durch den Boden in Gebäude ziehen kann. Besonders betroffen sind dabei Gebäude ohne durchgehende Grundplatte aus Beton sowie Gebäude, die vor 1960 gebaut wurden. Auch die Region, in der die Immobilie steht, ist für die Konzentration entscheidend. Besonders in den Bundesländern Nordrhein-Westfahlen, Hessen, Rheinlandpfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen, ist das Radon-Vorkommen im Boden hoch. Auf einerKarte des BfS können Sie nachschauen, wie hoch die Radon-Konzentration in Ihrer Region ist.

Lungenkrebsrisiko durch Radon

Radon ist ein Edelgas, das ohne spezielle Messgeräte nicht enttarnt werden kann. Denn es hat weder einen für Menschen wahrnehmbaren Geruch, noch kann man es schmecken oder sehen. Damit atmen wir es unbemerkt ein. Das wäre kein Problem, wenn Radon nicht Lungenkrebs auslösen könnte. Laut BfS sind rund fünf Prozent aller Todesfälle durch Lungenkrebs auf Radon zurückzuführen. Je höher die Radonkonzentration in der Luft ist und je länger wir es einatmen, desto höher ist das Lungenkrebs-Risiko.

Da Radon aus dem Boden aufsteigt, ist die Konzentration im Keller meist besonders hoch. Doch auch in der Luft in den oberen Stockwerken ist teilweise Radon zu finden. Wer in den eigenen vier Wänden eine Gefahr durch Radon befürchtet, kann die Radonwerte ganz einfach messen lassen. Spezielle Messgeräte gibt es von verschiedenen Anbietern. Sie kosten zwischen 30 und 50 Euro.

Was tun gegen Radon in der Luft?

Doch was tun, wenn eine hohe Radonbelastung in der Immobilie festgestellt wurde? Als Erstmaßnahme kann es bereits Verbesserung bringen, wenn regelmäßig stoßgelüftet wird. Ziel ist es dabei, schon nach wenigen Minuten die gesamte Innenluft auszutauschen. In fensterlosen Kellerräumen, in denen das nicht möglich ist, kann die radonhaltige Bodenluft alternativ auch abgesaugt werden, wenn der Boden dafür durchlässig genug ist. Das muss individuell mit einem Fachmann abgeklärt werden. Steigt das Gas aus dem Keller in die restlichen Wohnräume, kann es zudem hilfreich sein, Türen, Leitungen und andere Verbindungen in die oberen Stockwerke abzudichten.

Möchten Sie wissen, wie radonhaltige Luft den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Foto: vchalup / stock.adobe.com

Wissen Sie was Radon ist? Ja? Dann haben Sie im Chemie-Unterricht vermutlich gut aufgepasst. Doch auch für Immobilieneigentümer, die in Chemie keine Einser-Schüler waren, könnte es wichtig sein, sich einmal genauer mit dem Element zu beschäftigen. Denn neben Rauchen ist Radon die häufigste Ursache für Lungenkrebs – und das radioaktive Edelgas zieht durch den Boden in Häuser ein.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), warnt davor, dass radonhaltige Luft durch den Boden in Gebäude ziehen kann. Besonders betroffen sind dabei Gebäude ohne durchgehende Grundplatte aus Beton sowie Gebäude, die vor 1960 gebaut wurden. Auch die Region, in der die Immobilie steht, ist für die Konzentration entscheidend. Besonders in den Bundesländern Nordrhein-Westfahlen, Hessen, Rheinlandpfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen, ist das Radon-Vorkommen im Boden hoch. Auf einerKarte des BfS können Sie nachschauen, wie hoch die Radon-Konzentration in Ihrer Region ist.

Lungenkrebsrisiko durch Radon

Radon ist ein Edelgas, das ohne spezielle Messgeräte nicht enttarnt werden kann. Denn es hat weder einen für Menschen wahrnehmbaren Geruch, noch kann man es schmecken oder sehen. Damit atmen wir es unbemerkt ein. Das wäre kein Problem, wenn Radon nicht Lungenkrebs auslösen könnte. Laut BfS sind rund fünf Prozent aller Todesfälle durch Lungenkrebs auf Radon zurückzuführen. Je höher die Radonkonzentration in der Luft ist und je länger wir es einatmen, desto höher ist das Lungenkrebs-Risiko.

Da Radon aus dem Boden aufsteigt, ist die Konzentration im Keller meist besonders hoch. Doch auch in der Luft in den oberen Stockwerken ist teilweise Radon zu finden. Wer in den eigenen vier Wänden eine Gefahr durch Radon befürchtet, kann die Radonwerte ganz einfach messen lassen. Spezielle Messgeräte gibt es von verschiedenen Anbietern. Sie kosten zwischen 30 und 50 Euro.

Was tun gegen Radon in der Luft?

Doch was tun, wenn eine hohe Radonbelastung in der Immobilie festgestellt wurde? Als Erstmaßnahme kann es bereits Verbesserung bringen, wenn regelmäßig stoßgelüftet wird. Ziel ist es dabei, schon nach wenigen Minuten die gesamte Innenluft auszutauschen. In fensterlosen Kellerräumen, in denen das nicht möglich ist, kann die radonhaltige Bodenluft alternativ auch abgesaugt werden, wenn der Boden dafür durchlässig genug ist. Das muss individuell mit einem Fachmann abgeklärt werden. Steigt das Gas aus dem Keller in die restlichen Wohnräume, kann es zudem hilfreich sein, Türen, Leitungen und andere Verbindungen in die oberen Stockwerke abzudichten.

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Das Konzept der Immobilienverrentung wird in Deutschland immer bekannter. Häufig wird es wie folgt erklärt: Senioren, die ihre Immobilie verrenten, bekommen dafür bis an ihr Lebensende eine monatliche Rentenzahlung und behalten das lebenslange Wohnrecht. Das ist so aber nicht ganz richtig. Denn tatsächlich gibt es mehrere Verrentungs- und Zahlungsmodelle. Wir stellen die beliebtesten Möglichkeiten der Verrentung vor.

Leibrente und Zeitrente

Zunächst einmal unterscheidet man bei der Immobilienverrentung zwischen Leib- und Zeitrente. Während die Zahlungen bei der Leibrente an die Lebenszeit des Verkäufers gekoppelt sind, wird bei der Zeitrente eine gewisse Zahlungsspanne festgelegt. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, die sich an einem Beispiel verdeutlichen lassen:

Eine Seniorin verrentet ihre Immobilie im Alter von 70 Jahren. Statistisch gesehen lebt sie noch etwa vierzehn Jahre. Bei der Leibrente wird dieser Wert als Grundlage für die Berechnung der monatlichen Rente herangezogen. Die Seniorin erhält die Rentenzahlungen jedoch auch, wenn sie noch weitere zwanzig Jahre lebt. Stirbt sie hingegen schon nach fünf Jahren, werden die Zahlungen zu diesem Zeitpunkt eingestellt. Bei einer Zeitrente bestände zum Beispiel die Möglichkeit, einen Zahlungszeitraum von 20 Jahren zu vereinbaren. Danach erhält die Seniorin keine Rentenzahlungen vom Käufer mehr. Stirbt sie hingegen früher, gehen die Zahlungen an ihre Erben.

Die Zeitrente bietet sich deshalb vor allem dann an, wenn man seine Erben auch nach dem Tod absichern möchte. Bei beiden Modellen können Senioren zusätzlich wählen, ob sie ein lebenslanges oder ein zeitlich begrenztes Wohnrecht wollen.

Einmalzahlung und monatliche Zahlungen

Oftmals entscheiden Senioren sich jedoch gegen das monatliche Rentenmodell und für eine Einmalzahlung. Diese setzt sich grob gesagt aus dem Verkehrswert abzüglich des Nießbrauchwerts zusammen. Das lässt sich noch einmal am Beispiel unserer 70-jährigen Seniorin verdeutlichen:

Die Immobilie der Seniorin ist 400.000 Euro wert und könnte für einen Betrag von 800 Euro im Monat vermietet werden. Rechnet man das auf die statistische Lebenserwartung von etwa 14 Jahren hoch, beträgt der Nießbrauchwert 134.400 Euro. Die Seniorin erhält damit eine Einmalzahlung von 265.600 Euro.

Allerdings müssen Senioren sich nicht zwischen entweder einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente entscheiden. Fixzahlung und monatliche Rente können flexibel kombiniert werden. Viele Rentner nutzen die Einmalzahlung beispielsweise, um eine noch ausstehende Hypothek abzuzahlen und lassen sich den Rest des Wertes als monatliche Rente auszahlen. Oder aber sie nutzen eine Einmalzahlung, um diese ihren Kindern als Vorerbe auszuzahlen und leben selbst von den monatlichen Rentenzahlungen. Wie groß die Einmalzahlung im Vergleich zu den monatlichen Renten ist, kann dabei jeder selbst entscheiden.

Sie interessieren sich für die Verrentung ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne zu ihren Möglichkeiten.

Foto: 4pmphoto@gmail.com / Depositphotos.com

Das Konzept der Immobilienverrentung wird in Deutschland immer bekannter. Häufig wird es wie folgt erklärt: Senioren, die ihre Immobilie verrenten, bekommen dafür bis an ihr Lebensende eine monatliche Rentenzahlung und behalten das lebenslange Wohnrecht. Das ist so aber nicht ganz richtig. Denn tatsächlich gibt es mehrere Verrentungs- und Zahlungsmodelle. Wir stellen die beliebtesten Möglichkeiten der Verrentung vor.

Leibrente und Zeitrente

Zunächst einmal unterscheidet man bei der Immobilienverrentung zwischen Leib- und Zeitrente. Während die Zahlungen bei der Leibrente an die Lebenszeit des Verkäufers gekoppelt sind, wird bei der Zeitrente eine gewisse Zahlungsspanne festgelegt. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, die sich an einem Beispiel verdeutlichen lassen:

Eine Seniorin verrentet ihre Immobilie im Alter von 70 Jahren. Statistisch gesehen lebt sie noch etwa vierzehn Jahre. Bei der Leibrente wird dieser Wert als Grundlage für die Berechnung der monatlichen Rente herangezogen. Die Seniorin erhält die Rentenzahlungen jedoch auch, wenn sie noch weitere zwanzig Jahre lebt. Stirbt sie hingegen schon nach fünf Jahren, werden die Zahlungen zu diesem Zeitpunkt eingestellt. Bei einer Zeitrente bestände zum Beispiel die Möglichkeit, einen Zahlungszeitraum von 20 Jahren zu vereinbaren. Danach erhält die Seniorin keine Rentenzahlungen vom Käufer mehr. Stirbt sie hingegen früher, gehen die Zahlungen an ihre Erben.

Die Zeitrente bietet sich deshalb vor allem dann an, wenn man seine Erben auch nach dem Tod absichern möchte. Bei beiden Modellen können Senioren zusätzlich wählen, ob sie ein lebenslanges oder ein zeitlich begrenztes Wohnrecht wollen.

Einmalzahlung und monatliche Zahlungen

Oftmals entscheiden Senioren sich jedoch gegen das monatliche Rentenmodell und für eine Einmalzahlung. Diese setzt sich grob gesagt aus dem Verkehrswert abzüglich des Nießbrauchwerts zusammen. Das lässt sich noch einmal am Beispiel unserer 70-jährigen Seniorin verdeutlichen:

Die Immobilie der Seniorin ist 400.000 Euro wert und könnte für einen Betrag von 800 Euro im Monat vermietet werden. Rechnet man das auf die statistische Lebenserwartung von etwa 14 Jahren hoch, beträgt der Nießbrauchwert 134.400 Euro. Die Seniorin erhält damit eine Einmalzahlung von 265.600 Euro.

Allerdings müssen Senioren sich nicht zwischen entweder einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente entscheiden. Fixzahlung und monatliche Rente können flexibel kombiniert werden. Viele Rentner nutzen die Einmalzahlung beispielsweise, um eine noch ausstehende Hypothek abzuzahlen und lassen sich den Rest des Wertes als monatliche Rente auszahlen. Oder aber sie nutzen eine Einmalzahlung, um diese ihren Kindern als Vorerbe auszuzahlen und leben selbst von den monatlichen Rentenzahlungen. Wie groß die Einmalzahlung im Vergleich zu den monatlichen Renten ist, kann dabei jeder selbst entscheiden.

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Ob das Baukindergeld wirklich etwas bringt? Vor der Einführung der Kaufförderung für junge Familien waren viele Kritiker skeptisch. Doch die neusten Zahlen sprechen für sich. Im Jahr 2018 wurden 248.500 Ein- und Zweifamilienhäuser gekauft. Das sind 2,1 Prozent mehr als im Vorjahr und damit ein neuer Rekord.

Die Zahlen stammen von einer Analyse des Hamburger Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnforschung (Gewos). Das Institut untersuchte außerdem auch, in welchen Regionen besonders viele Häuser gekauft wurden. Hierbei zeigte sich deutlich: Vor allem das Umland großer Städte ist bei Käufern beliebt. So stiegen die Verkäufe im Kreis Pinneberg bei Hamburg mit 23,6 Prozent fast um ein Viertel. Auch in Hamburg selbst wurden im letzten Jahr mehr Häuser gekauft.

Damit ist die Hansestadt unter den Metropolen jedoch eine Ausnahme. Denn hier macht sich die Wohnraumknappheit bereits bemerkbar. Die Märkte sind scheinbar leergefegt. In den meisten anderen Metropolen hingegen gingen die Verkaufszahlen leicht zurück. Gleiches gilt auch für die Verkaufszahlen von Eigentumswohnungen. Hier gingen die Verkäufe um 0,8 Prozent zurück. Die Deutschen wollen also scheinbar immer häufiger ein eigenes Haus im Speckgürtel anstatt einer Wohnung in der Stadt.

Auch die Verkaufspreise stiegen an. Im Schnitt kostete ein Eigenheim im letzten Jahr 267.000 Euro. Das sind 7,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Kein Wunder also, dass der Gesamtumsatz, der mit Ein- und Zweifamilienhäusern gemacht wurde auf 66,3 Milliarden Euro – und damit um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr – stieg.

Leider gehen die hohen Verkaufszahlen nicht so sehr auf viele Neubauten zurück als auf Bestandsimmobilien, die den Besitzer wechselten. Wenn die Nachfrage in den kommenden Jahren ähnlich hoch bleibt – wovon zum aktuellen Zeitpunkt auszugehen ist – dann könnte der Wohnraum also bald auch in den Speckgürteln der Metropolen knapp werden.

Woher weiß man, dass auch das Baukindergeld ein Grund für die steigenden Verkaufszahlen ist?

Nun stellt sich natürlich noch die Frage, ob das Baukindergeld tatsächlich mitverantwortlich für den Anstieg der Verkaufszahlen ist. Experten von der Gewos gehen zumindest davon aus. Denn die Verkaufszahlen schossen vor allem in der zweiten Jahreshälfte, in der die Förderung verabschiedet wurde, in die Höhe. Auch von Seiten der Banken wird eine große Nachfrage nach dem Baukindergeld gemeldet.

Es bleibt also spannend, wie sich die Verkaufszahlen in den nächsten Jahren entwickeln. Denn die Förderung, bei der Familien mit Kindern beim Bau oder Kauf einer Immobilie über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 12.000 Euro pro Kind erhalten, bleibt noch bis Ende 2020 bestehen.

Sie sind auf der Suche nach einer passenden Immobilie für sich und Ihre Familie? Tragen Sie sich jetzt in unsere Käuferdatenbank ein.

 

Foto: tomwang / Depositphotos.com