Das Klimapaket ist unter Dach und Fach. Es wurde Mitte November vom Bundestag angenommen und die wesentlichen Bestandteile Ende November vom Bundesrat verabschiedet. Ziel des Klimapakets ist es den CO2-Ausstoß zu reduzieren, um das Klima nicht weiter negativ zu beeinflussen. Auch Bauen und Wohnen sollen künftig klimafreundlicher werden. Dafür schafft die schwarz-rote Koalition neue Anreize. Wie verraten Ihnen, welche Neuerungen sich für Hauseigentümer ergeben. 

 

Der Anteil des Gebäudesektors an der CO2-Emission in Deutschland ist relativ hoch. Rund 14 Prozent der Gesamtemissionen werden von Gebäuden ausgestoßen. 26 Prozent der gesamten Energie in Deutschland werden für Heizung und Warmwasser verbraucht. Um dem entgegenzuwirken gibt es neue Regelungen in Bezug auf Heizung, Sanierungen und Energiepreise. Fielen auf den Gebäudesektor 2017 noch rund 132 Mio. Tonnen CO2, sollen es 2030 nur noch 70 Mio. Tonnen sein. Es ist geplant, dass die ersten Ergebnisse des Klimapakets 2020 auch tatsächlich bei den Bundesbürgern ankommen.

 

Zunächst einmal sieht das Klimapaket ein Verbot von Ölheizungen für Neubauten vor. Demnach soll es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt sein, in einem Neubau eine Ölheizung einzubauen, wenn in dem Gebäude auch eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist. Hausbesitzer sollen mit einem Zuschuss dazu bewegt werden ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Anlage auszutauschen oder gleich ganz auf erneuerbare Energien umzusteigen. Es ist eine Austauschprämie geplant, die eine 40-prozentigen Förderung vorsieht, um Anreize für Austausch alter Heizungen zu schaffen. Zudem sollen auch Leasingangebote gefördert werden, damit sich noch mehr Haushalte die klimafreundlichen Heizarten leisten können. Wo erneuerbare Wärme nicht möglich ist, soll der Umstieg auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig erneuerbare Energien verwenden, gefördert werden. In jedem Fall bleibt aber die Austauschpflicht für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, bestehen. Sind für eine Ölheizung teure Reparaturen wie ein Brenneraustausch oder ein neuer Tank überfällig, sollten sich Hausbesitzer gut überlegen, ob sich der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen nicht schon frühzeitig lohnt.

 

Auch weitere Sanierungsmaßnahmen sollen gefördert werden. Dazu zählen der Austausch von alten Fenstern gegen Wärmeschutzfenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Förderung soll durch eine Steuererleichterung erfolgen. Von dem Steuerabzug profitieren Hauseigentümer aller Steuerklassen. Wer beispielsweise neue Fenster einbauen lässt, kann über drei Jahre verteilt seine Steuerschuld um 20 Prozent der Ausgabekosten für die neuen Fenster mindern. Auch die Förderung durch die KfW steht als Alternative zur Verfügung. Die bestehenden KfW-Förderprogramme sollen um zehn Prozent erhöht werden.

 

Schließlich soll eine Erhöhung der Erdgas- und Heizölpreise stattfinden. Heizöl wird durch die CO2-Bepreisung, die Teil des Klimapakets ist, von Jahr zu Jahr teurer werden. Im Jahr 2030 ist schon damit zu rechnen, dass ein Preisanstieg von 30 Prozent stattgefunden hat. Die Preise für Erdgas werden in diesem Zeitraum um rund 20 Prozent ansteigen. Die Strompreiszulage, die Verbraucher für den Ausbau erneuerbarer Energien zahlen, soll gesenkt werden. Eine Durchschnittsfamilie spart hierdurch aber nur wenige Euro im Monat. Weiterhin soll es auch zu einer Veränderung bei der Energieberatung für Wohngebäude kommen. Bei einem Eigentümerwechsel beispielsweise soll eine obligatorische Beratung eingeführt werden. Die geplanten Förderprogramme sollen die entstehenden Kosten für solche Beratungen abdecken.

Sie möchten wissen, wie sich eine klimafreundliche Sanierung auf den Verkaufspreis Ihrer Immobilie auswirken könnte? Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © Faber14/Depositphotos.com

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und Sie möchten nicht nur eine stimmungsvolle Atmosphäre im Haus, sondern auch im Garten, auf dem Balkon und auf der Terrasse verbreiten? Echte Deko-Fans lassen es sich nicht entgehen überall für das Fest der Liebe zu schmücken. Auf eins sollten Sie aber auf jeden Fall achten: Weihnachtsdeko muss nicht nur gut aussehen, sondern auch sicher sein. Wir verraten Ihnen, was Sie alles beachten sollten.   

Die Weihnachtsbeleuchtung an Ihrem Haus wird nicht nur von Ihnen, sondern auch von Ihren Nachbarn wahrgenommen. Reden Sie ruhig mit Ihren Nachbarn darüber, ob diese sich durch Ihre Deko gestört fühlen. In jedem Fall aber müssen Sie sich an einige Regel halten. Leuchtende und blinkende Außendeko ist insbesondere dann für andere störend, wenn das Licht beispielweise ins Schlafzimmer fällt. Sie können dann nicht einfach von Ihren Nachbarn verlangen, die Vorhänge zuzuziehen. Genauso kann Weihnachtsmusik, die in Ihrem Garten ertönt, eine Belastung für andere sein. Da die Nachtruhe hierzulande von 22 bis 6 Uhr dauert, müssen Beleuchtung und Musik in dieser Zeitspanne ausnahmslos ausgeschaltet sein, sofern Nachbarn sich gestört fühlen.

Ihre Weihnachtsdekoration, ob nun elektrisch oder nicht, muss auch immer sicher befestigt sein. Rechnen Sie damit, dass es in der Winterzeit auch zu stürmischen Tagen kommen kann. Keiner Ihrer Nachbarn und auch nicht Sie selbst würden gerne von herumfliegenden Dekoteilen getroffen werden.

Da die Wettereinflüsse im Winter extrem sind, sollte Ihre Deko auch Regen, Schnee und Hagel standhalten. Gerade wenn Strom mit im Spiel ist, gilt es, auf geprüfte Dekoelemente zurückzugreifen. Elektrische Weihnachtsdeko für den Außenbereich sollte immer als solche gekennzeichnet sein. Nur wenn Sie diesen Hinweis auch auf der Verpackung finden, sollten Sie elektrische Dekoelemente auch für Garten etc. nutzen. Alles was Sie draußen anbringen, muss wasser- und kälteresistent sein.  Stromunfälle können ansonsten Schäden an Ihrem Haus oder gar an Menschen verursachen. Bei leuchtenden Gartenfiguren und Lichterketten, die auf dem Boden liegen, ist darauf zu achten, dass sie auch trittfest sind. So bleibt Ihnen Ihre Deko lange erhalten und niemand verletzt sich.

Wenn Sie sich neue Weihnachtsdeko zulegen, ist es ratsam LED Technik anstelle von Energiesparlampen oder gewöhnlichen Glühbirnen zu nehmen. LED Weihnachtsdeko für außen enthält im Gegensatz zu Energiesparlampen keine giftigen Inhaltsstoffe wie Quecksilber. Aber auch vor allem der geringere Energieverbrauch spricht für die LED Technik. Sie verbraucht bis zu sechsmal weniger Strom und lässt die Weihnachtsdeko intensiver leuchten.

Schließlich zeigt sich seit einigen Jahren auch ein Trend, der dahin geht, mehr auf natürliche Materialien zurückzugreifen. Satt aufwendige Dekoration zu kaufen, können eigne Ideen kreativ und nachhaltig umgesetzt werden. Besonders beliebt sind Dekobäume aus Holz und Dekokugeln aus Rattan. Es können auch Tannenzapfen und Tannenzweige überall in Garten und Terrasse ausgelegt werden, um stimmungsvolle Akzente zu setzen.

Sie suchen eine Immobilie, bei der Sie sich ausleben können?  Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer neuen Immobilie und kümmern uns um den Verkauf Ihrer alten.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © Hannamariah/Depositphotos.com

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und Sie möchten nicht nur eine stimmungsvolle Atmosphäre im Haus, sondern auch im Garten, auf dem Balkon und auf der Terrasse verbreiten? Echte Deko-Fans lassen es sich nicht entgehen überall für das Fest der Liebe zu schmücken. Auf eins sollten Sie aber auf jeden Fall achten: Weihnachtsdeko muss nicht nur gut aussehen, sondern auch sicher sein. Wir verraten Ihnen, was Sie alles beachten sollten.   

Die Weihnachtsbeleuchtung an Ihrem Haus wird nicht nur von Ihnen, sondern auch von Ihren Nachbarn wahrgenommen. Reden Sie ruhig mit Ihren Nachbarn darüber, ob diese sich durch Ihre Deko gestört fühlen. In jedem Fall aber müssen Sie sich an einige Regel halten. Leuchtende und blinkende Außendeko ist insbesondere dann für andere störend, wenn das Licht beispielweise ins Schlafzimmer fällt. Sie können dann nicht einfach von Ihren Nachbarn verlangen, die Vorhänge zuzuziehen. Genauso kann Weihnachtsmusik, die in Ihrem Garten ertönt, eine Belastung für andere sein. Da die Nachtruhe hierzulande von 22 bis 6 Uhr dauert, müssen Beleuchtung und Musik in dieser Zeitspanne ausnahmslos ausgeschaltet sein, sofern Nachbarn sich gestört fühlen.

Ihre Weihnachtsdekoration, ob nun elektrisch oder nicht, muss auch immer sicher befestigt sein. Rechnen Sie damit, dass es in der Winterzeit auch zu stürmischen Tagen kommen kann. Keiner Ihrer Nachbarn und auch nicht Sie selbst würden gerne von herumfliegenden Dekoteilen getroffen werden.

Da die Wettereinflüsse im Winter extrem sind, sollte Ihre Deko auch Regen, Schnee und Hagel standhalten. Gerade wenn Strom mit im Spiel ist, gilt es, auf geprüfte Dekoelemente zurückzugreifen. Elektrische Weihnachtsdeko für den Außenbereich sollte immer als solche gekennzeichnet sein. Nur wenn Sie diesen Hinweis auch auf der Verpackung finden, sollten Sie elektrische Dekoelemente auch für Garten etc. nutzen. Alles was Sie draußen anbringen, muss wasser- und kälteresistent sein.  Stromunfälle können ansonsten Schäden an Ihrem Haus oder gar an Menschen verursachen. Bei leuchtenden Gartenfiguren und Lichterketten, die auf dem Boden liegen, ist darauf zu achten, dass sie auch trittfest sind. So bleibt Ihnen Ihre Deko lange erhalten und niemand verletzt sich.

Wenn Sie sich neue Weihnachtsdeko zulegen, ist es ratsam LED Technik anstelle von Energiesparlampen oder gewöhnlichen Glühbirnen zu nehmen. LED Weihnachtsdeko für außen enthält im Gegensatz zu Energiesparlampen keine giftigen Inhaltsstoffe wie Quecksilber. Aber auch vor allem der geringere Energieverbrauch spricht für die LED Technik. Sie verbraucht bis zu sechsmal weniger Strom und lässt die Weihnachtsdeko intensiver leuchten.

Schließlich zeigt sich seit einigen Jahren auch ein Trend, der dahin geht, mehr auf natürliche Materialien zurückzugreifen. Satt aufwendige Dekoration zu kaufen, können eigne Ideen kreativ und nachhaltig umgesetzt werden. Besonders beliebt sind Dekobäume aus Holz und Dekokugeln aus Rattan. Es können auch Tannenzapfen und Tannenzweige überall in Garten und Terrasse ausgelegt werden, um stimmungsvolle Akzente zu setzen.

Sie suchen eine Immobilie, bei der Sie sich ausleben können?  Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer neuen Immobilie und kümmern uns um den Verkauf Ihrer alten.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Die Abzahlung eines Bankdarlehens für das eigene Zuhause kann häufig um die 30 Jahre in Anspruch nehmen. Nach zehn Jahren kommt es zum Ende der Zinsbindung. Dann müssen Eigentümer sich um die Anschlussfinanzierung kümmern. Sie müssen sich entscheiden, ob sie ihrer Bank die Treue halten oder ob sie das Hypothekendarlehen bei einer anderen Bank umschulden möchten. Wir verraten Ihnen, wann eine Umschuldung und der Wechsel des Darlehensgebers sinnvoll sein können.

Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn die Zinsbindung nach zehn Jahren abgelaufen ist. Der Kreditnehmer kann sich zum einen dafür entscheiden, bei seiner alten Bank zu bleiben und seinen bestehenden Darlehensvertrag zu verlängern. Dieser Vorgang wird als Prolongation bezeichnet. Zum anderen aber kann sich der Kreditnehmer auch dafür entscheiden, die Anschlussfinanzierung für eine Darlehensumschuldung zu nutzen. Hierbei löst er das bestehende Darlehen durch einen neuen Kredit ab, der ihm bessere Konditionen bietet. Überwiegend wechselt der Kreditnehmer bei der Umschuldung auch zu einer anderen Bank. Dennoch kann die Umschuldung des Darlehens auch bei der eigenen Bank vorgenommen werden.

Bei einer Umschuldung sollten Sie sehr genau auf die Fristen achten. Haben Sie herausgefunden, wann die aktuelle Zinsbindung endet, muss die schriftliche Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung bei Ihrer Bank eingehen. Wenn Sie sich für eine neue Bank entschieden haben, müssen Sie dieser natürlich den genauen Wechseltermin mitteilen und mit ihr einen neuen Vertrag schließen. Die Restschuld des alten Darlehens wird dann automatisch durch die Summe der neuen Baufinanzierung abgelöst.

Wollen Sie den bestehenden Kredit mit Ihrer bisherigen Bank vor dem Ende der Zinsbindung kündigen, um zu einer anderen Bank zu wechseln, wird eine Art Strafgebühr fällig. Das liegt daran, dass der alten Bank dadurch Einnahmen entgehen. Die Gebühr wird als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet. Meistens lohnt sich wegen der Höhe der Strafgebühr ein frühzeitiges Umschulden nicht.

Wenn Sie aber mit dem Gedanken spielen, eine Umschuldung nach Ablauf der Zinsbindung vorzunehmen, können Ihnen große Vorteile entstehen. Es bietet sich Ihnen die Chance, bessere Konditionen auszuhandeln und durch niedrigere Zinsen Geld zu sparen. In jedem Fall sollten Sie sich aber vorab gut über alle Angebote informieren und sich am besten von einem Experten beraten lassen. Wenn Sie Ihrer alten Bank zeigen, dass Sie gut über alle Angebote informiert sind, wird diese ihnen unter Umständen ein eigenes attraktives Angebot zur Umschuldung machen. Neben gewerblichen Beratern können auch Schuldnerberatungsstellen helfen. Generell ist davon auszugehen, dass je höher die Restschuld ist, desto eher sich die Umschuldung lohnt.

Schließlich ist auch eine fristgerechte Umschuldung durch den Wechsel zu einer anderen Bank immer mit Kosten verbunden. Werden die Schulden umgeschrieben, muss auch der Eintrag der Grundschuld geändert werden. Es findet eine sogenannte Grundschuldabtretung statt. Hierdurch kommt es zu Notarkosten, da allein der Notar dieses Rechtsgeschäft veranlassen kann. Diese Notarkosten betragen in etwa 0,17 Prozent der Restschuld. In der Regel wird Ihre neue Bank die nötigen formellen Schritte vornehmen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, ob eine Umschuldung für Ihre Immobilie sinnvoll ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © Hubenov/Depositphotos.com

Die Abzahlung eines Bankdarlehens für das eigene Zuhause kann häufig um die 30 Jahre in Anspruch nehmen. Nach zehn Jahren kommt es zum Ende der Zinsbindung. Dann müssen Eigentümer sich um die Anschlussfinanzierung kümmern. Sie müssen sich entscheiden, ob sie ihrer Bank die Treue halten oder ob sie das Hypothekendarlehen bei einer anderen Bank umschulden möchten. Wir verraten Ihnen, wann eine Umschuldung und der Wechsel des Darlehensgebers sinnvoll sein können.

Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn die Zinsbindung nach zehn Jahren abgelaufen ist. Der Kreditnehmer kann sich zum einen dafür entscheiden, bei seiner alten Bank zu bleiben und seinen bestehenden Darlehensvertrag zu verlängern. Dieser Vorgang wird als Prolongation bezeichnet. Zum anderen aber kann sich der Kreditnehmer auch dafür entscheiden, die Anschlussfinanzierung für eine Darlehensumschuldung zu nutzen. Hierbei löst er das bestehende Darlehen durch einen neuen Kredit ab, der ihm bessere Konditionen bietet. Überwiegend wechselt der Kreditnehmer bei der Umschuldung auch zu einer anderen Bank. Dennoch kann die Umschuldung des Darlehens auch bei der eigenen Bank vorgenommen werden.

Bei einer Umschuldung sollten Sie sehr genau auf die Fristen achten. Haben Sie herausgefunden, wann die aktuelle Zinsbindung endet, muss die schriftliche Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung bei Ihrer Bank eingehen. Wenn Sie sich für eine neue Bank entschieden haben, müssen Sie dieser natürlich den genauen Wechseltermin mitteilen und mit ihr einen neuen Vertrag schließen. Die Restschuld des alten Darlehens wird dann automatisch durch die Summe der neuen Baufinanzierung abgelöst.

Wollen Sie den bestehenden Kredit mit Ihrer bisherigen Bank vor dem Ende der Zinsbindung kündigen, um zu einer anderen Bank zu wechseln, wird eine Art Strafgebühr fällig. Das liegt daran, dass der alten Bank dadurch Einnahmen entgehen. Die Gebühr wird als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet. Meistens lohnt sich wegen der Höhe der Strafgebühr ein frühzeitiges Umschulden nicht.

Wenn Sie aber mit dem Gedanken spielen, eine Umschuldung nach Ablauf der Zinsbindung vorzunehmen, können Ihnen große Vorteile entstehen. Es bietet sich Ihnen die Chance, bessere Konditionen auszuhandeln und durch niedrigere Zinsen Geld zu sparen. In jedem Fall sollten Sie sich aber vorab gut über alle Angebote informieren und sich am besten von einem Experten beraten lassen. Wenn Sie Ihrer alten Bank zeigen, dass Sie gut über alle Angebote informiert sind, wird diese ihnen unter Umständen ein eigenes attraktives Angebot zur Umschuldung machen. Neben gewerblichen Beratern können auch Schuldnerberatungsstellen helfen. Generell ist davon auszugehen, dass je höher die Restschuld ist, desto eher sich die Umschuldung lohnt.

Schließlich ist auch eine fristgerechte Umschuldung durch den Wechsel zu einer anderen Bank immer mit Kosten verbunden. Werden die Schulden umgeschrieben, muss auch der Eintrag der Grundschuld geändert werden. Es findet eine sogenannte Grundschuldabtretung statt. Hierdurch kommt es zu Notarkosten, da allein der Notar dieses Rechtsgeschäft veranlassen kann. Diese Notarkosten betragen in etwa 0,17 Prozent der Restschuld. In der Regel wird Ihre neue Bank die nötigen formellen Schritte vornehmen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, ob eine Umschuldung für Ihre Immobilie sinnvoll ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © Hubenov/Depositphotos.com

Bereits beim letzten Besuch hat der Schornsteinfeger Ihnen gesagt, dass die Balken Ihres Daches so langsam morsch werden und das Dach in den nächsten Jahren erneuert werden muss. Nun wollen Sie Ihr Haus verkaufen und wissen ganz genau: Wenn Sie diesen Mangel angeben, drückt das auf den Preis. Doch Vorsicht: Wer nichts sagt, muss später oft wesentlich mehr zahlen.

In Deutschland gibt es nämlich eine Mängelhaftung für Verkäufer. „Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.“ Heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in §433 Absatz 1. Ein Sachmangel liegt zum Beispiel vor, wenn ein zu Wohnzwecken gekauftes Haus aufgrund eines undichten Daches oder anderer Mängel an der Bausubstanz unbewohnbar ist. Ein Rechtsmangel hingegen bedeutet, dass Rechte Dritter die Immobilie für den Käufer nicht bewohnbar machen. Das wäre etwa der Fall, wenn einem Mieter im Grundbuch ein Nießbrauchrecht zugesichert ist.

Mit welchen juristischen Folgen müssen Verkäufer rechnen?

Laut § 437 Nr. 1 BGB steht dem Käufer beim Auftreten von Mängeln, die der Verkäufer ihm verschwiegen hat eine Nacherfüllung zu. Dies gilt nicht für offene Mängel wie etwa ein großes Loch im Dach. Hier wird davon ausgegangen, dass der Käufer diesen gut sichtbaren Schaden bei der Besichtigung wahrgenommen und die Immobilie in diesem Wissen gekauft hat. Eine Ausnahme besteht, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag eine Garantie gewehrt hat – etwa die sofortige Nutzung der Immobilie, die mit einem Loch im Dach wohl kaum möglich ist – dann muss der Verkäufer für Schadensersatz sorgen.

Bei versteckten Mängeln an der Bausubstanz hingegen muss der Verkäufer mitunter für eine Nacherfüllung sorgen, wenn die Mängel schon länger bestanden. Theoretisch ist es nach § 439 BGB auch möglich als Ersatz eine gleiche Sache zu liefern – bei Immobilien ist das jedoch wohl kaum möglich. Sorgt der Verkäufer weder für eine gleiche Sache noch für eine Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten (§ 440 BGB) oder den Kaufpreis zu senken (§ 441 BGB).

Wie können Verkäufer sich vor der Mängelhaftung schützen?

Nun ist es natürlich nicht immer so, dass Verkäufer von den Mängeln an ihrer Immobilie wissen und diese mutwillig verschweigen. Lässt sich also kein Verkauf tätigen, ohne zu befürchten, später noch einmal zur Verantwortung gezogen zu werden? Ganz so schlimm ist es nicht. Verkäufer können sich durch bestimmte Klauseln im Vertrag von der Haftung für nach Vertragsabschluss auftretende Sachmängel freimachen. Das gilt allerdings nur für Mängel, die beiden Parteien vor Vertragsabschluss nicht bekannt waren. Hat der Schornsteinfeger die Mängel am Dach schon vor dem Eigentümerwechsel festgestellt und dem Verkäufer mitgeteilt, lässt sich dies in einem möglichen Rechtsstreit leicht nachweisen.

Bekannte Mängel zu verschweigen ist also keine kluge Option. Stattdessen ist es ratsam, sie schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten, um sich vor einer späteren Haftung zu schützen. Deshalb ist eine professionelle Werteinschätzung durch einen Experten so wichtig. So erfahren Eigentümer nicht nur den Realwert ihrer Immobilie, sie bekommen auch eine Übersicht über alle Mängel am Haus, die sie im Kaufvertrag aufführen können.

Zudem verjähren die Käuferansprüche beim Immobilienkauf laut § 438 BGB nach fünf Jahren. Verkäufer müssen also nicht befürchten, nach etlichen Jahren auch für frische Schäden haftbar gemacht zu werden.

Sie benötigen ein professionelles Gutachten für den Verkauf Ihrer Immobilie oder sind sich bei Formulierungen im Kaufvertrag unsicher? Kontaktieren Sie uns jetzt ganz unverbindlich. Wir unterstützen Sie gerne.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © vicnt2815/Depositphotos.com

Bereits beim letzten Besuch hat der Schornsteinfeger Ihnen gesagt, dass die Balken Ihres Daches so langsam morsch werden und das Dach in den nächsten Jahren erneuert werden muss. Nun wollen Sie Ihr Haus verkaufen und wissen ganz genau: Wenn Sie diesen Mangel angeben, drückt das auf den Preis. Doch Vorsicht: Wer nichts sagt, muss später oft wesentlich mehr zahlen.

In Deutschland gibt es nämlich eine Mängelhaftung für Verkäufer. „Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.“ Heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in §433 Absatz 1. Ein Sachmangel liegt zum Beispiel vor, wenn ein zu Wohnzwecken gekauftes Haus aufgrund eines undichten Daches oder anderer Mängel an der Bausubstanz unbewohnbar ist. Ein Rechtsmangel hingegen bedeutet, dass Rechte Dritter die Immobilie für den Käufer nicht bewohnbar machen. Das wäre etwa der Fall, wenn einem Mieter im Grundbuch ein Nießbrauchrecht zugesichert ist.

Mit welchen juristischen Folgen müssen Verkäufer rechnen?

Laut § 437 Nr. 1 BGB steht dem Käufer beim Auftreten von Mängeln, die der Verkäufer ihm verschwiegen hat eine Nacherfüllung zu. Dies gilt nicht für offene Mängel wie etwa ein großes Loch im Dach. Hier wird davon ausgegangen, dass der Käufer diesen gut sichtbaren Schaden bei der Besichtigung wahrgenommen und die Immobilie in diesem Wissen gekauft hat. Eine Ausnahme besteht, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag eine Garantie gewehrt hat – etwa die sofortige Nutzung der Immobilie, die mit einem Loch im Dach wohl kaum möglich ist – dann muss der Verkäufer für Schadensersatz sorgen.

Bei versteckten Mängeln an der Bausubstanz hingegen muss der Verkäufer mitunter für eine Nacherfüllung sorgen, wenn die Mängel schon länger bestanden. Theoretisch ist es nach § 439 BGB auch möglich als Ersatz eine gleiche Sache zu liefern – bei Immobilien ist das jedoch wohl kaum möglich. Sorgt der Verkäufer weder für eine gleiche Sache noch für eine Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten (§ 440 BGB) oder den Kaufpreis zu senken (§ 441 BGB).

Wie können Verkäufer sich vor der Mängelhaftung schützen?

Nun ist es natürlich nicht immer so, dass Verkäufer von den Mängeln an ihrer Immobilie wissen und diese mutwillig verschweigen. Lässt sich also kein Verkauf tätigen, ohne zu befürchten, später noch einmal zur Verantwortung gezogen zu werden? Ganz so schlimm ist es nicht. Verkäufer können sich durch bestimmte Klauseln im Vertrag von der Haftung für nach Vertragsabschluss auftretende Sachmängel freimachen. Das gilt allerdings nur für Mängel, die beiden Parteien vor Vertragsabschluss nicht bekannt waren. Hat der Schornsteinfeger die Mängel am Dach schon vor dem Eigentümerwechsel festgestellt und dem Verkäufer mitgeteilt, lässt sich dies in einem möglichen Rechtsstreit leicht nachweisen.

Bekannte Mängel zu verschweigen ist also keine kluge Option. Stattdessen ist es ratsam, sie schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten, um sich vor einer späteren Haftung zu schützen. Deshalb ist eine professionelle Werteinschätzung durch einen Experten so wichtig. So erfahren Eigentümer nicht nur den Realwert ihrer Immobilie, sie bekommen auch eine Übersicht über alle Mängel am Haus, die sie im Kaufvertrag aufführen können.

Zudem verjähren die Käuferansprüche beim Immobilienkauf laut § 438 BGB nach fünf Jahren. Verkäufer müssen also nicht befürchten, nach etlichen Jahren auch für frische Schäden haftbar gemacht zu werden.

Sie benötigen ein professionelles Gutachten für den Verkauf Ihrer Immobilie oder sind sich bei Formulierungen im Kaufvertrag unsicher? Kontaktieren Sie uns jetzt ganz unverbindlich. Wir unterstützen Sie gerne.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Vor vielen Jahren haben Sie sich den Traum vom Eigenheim mit großem Garten und einem eigenen Zimmer für jedes Kind erfüllt. Damals passte die Immobilie perfekt zu Ihren Bedürfnissen – heute sieht das anders aus. Doch was passiert nun mit dem viel zu großen Haus? Verkaufen oder doch lieber vermieten?

Wenn die Kinder aus dem Haus sind oder wenn die Rente kurz bevorsteht, beginnen viele ältere Leute, sich Gedanken um die Zukunft zu machen. Nicht wenige fassen über kurz oder lang den Entschluss, das Eigenheim zu verlassen, um den Lebensabend in einer altersgerechten Wohnung zu verbringen. Neben der Frage, wie man eine solche findet, stellt sich außerdem die Frage, was nun mit der alten Immobilie passiert. Sind Sie wirklich bereit, sich für immer vom geliebten Heim zu trennen oder wollen sie lieber vermieten, um die Immobilie später an Ihre Kinder zu vererben. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Immobilie im Alter verkaufen

Die Vorteile liegen zunächst einmal auf der Hand. Durch den Verkauf der Immobilie bekommen Sie sofort eine große Geldsumme. Die können Sie in eine altersgerechte Wohnung reinvestieren. Außerdem lassen sich Geldbeträge wesentlich unkomplizierter als Immobilien vererben – schließlich lassen sie sich einfacher unter den verschiedenen Erben aufteilen. Außerdem verkaufen Sie mit dem Haus auch alle Pflichten.

Allerdings fällt es vielen Menschen schwer, sich endgültig vom geliebten eigenen Heim zu trennen. Viele Eltern erhoffen sich schließlich, dass später einmal die eigenen Kinder in die Immobilie einziehen. Besteht diese Möglichkeit, ist eine Vermietung in der Zwischenzeit eventuell die bessere Option.

Immobilie im Alter vermieten

Durch die Vermietung Ihrer Immobilie können Sie sich mitunter die monatliche Rente wesentlich aufbessern. Zudem bleibt die Immobilie in Ihrem Besitz und kann so später an Ihre Kinder gehen. Hinzukommt, dass der Wert von Immobilien sich aktuell in vielen Regionen steigert. Selbst, wenn Ihre Kinder sich später entscheiden, die Immobilie zu verkaufen, könnten sie damit also mehr Gewinn erzielen, als Sie heute.

Doch mit dem Besitz gehen auch einige Pflichten einher. Als Vermieter sind Sie für die Instandhaltung der Immobilie zuständig. Fällt die Heizung aus, gibt es einen Rohrbruch oder gar Probleme mit dem Dach, müssen Sie sich um die Reparatur kümmern und diese bezahlen. Damit können sich die Einnahmen aus der Vermietung mitunter reichlich schmälern.

Eine Vermietung sollte daher – genau wie ein Verkauf – gut durchdacht sein. Beides ist zeitaufwendig und sollte im Idealfall in die Hände eines Profis gelegt werden. Entscheiden Sie sich für den Verkauf oder die Vermietung mit Makler, kann dieser sich außerdem direkt auf die Suche nach einem neuen Zuhause für Sie machen. Oftmals haben Makler bereits passende Miet- oder Kaufobjekte in Ihrer Datenbank und können so für einen reibungslosen Übergang vom alten ins neue Heim sorgen.

Sie wollen sich im Alter von Ihrer Immobilie trennen, wissen aber noch nicht, welche Option die beste für Sie ist? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu Ihren Optionen.

Copyright: Syda_Productions / Depositphotos.com

Vor vielen Jahren haben Sie sich den Traum vom Eigenheim mit großem Garten und einem eigenen Zimmer für jedes Kind erfüllt. Damals passte die Immobilie perfekt zu Ihren Bedürfnissen – heute sieht das anders aus. Doch was passiert nun mit dem viel zu großen Haus? Verkaufen oder doch lieber vermieten?

Wenn die Kinder aus dem Haus sind oder wenn die Rente kurz bevorsteht, beginnen viele ältere Leute, sich Gedanken um die Zukunft zu machen. Nicht wenige fassen über kurz oder lang den Entschluss, das Eigenheim zu verlassen, um den Lebensabend in einer altersgerechten Wohnung zu verbringen. Neben der Frage, wie man eine solche findet, stellt sich außerdem die Frage, was nun mit der alten Immobilie passiert. Sind Sie wirklich bereit, sich für immer vom geliebten Heim zu trennen oder wollen sie lieber vermieten, um die Immobilie später an Ihre Kinder zu vererben. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Immobilie im Alter verkaufen

Die Vorteile liegen zunächst einmal auf der Hand. Durch den Verkauf der Immobilie bekommen Sie sofort eine große Geldsumme. Die können Sie in eine altersgerechte Wohnung reinvestieren. Außerdem lassen sich Geldbeträge wesentlich unkomplizierter als Immobilien vererben – schließlich lassen sie sich einfacher unter den verschiedenen Erben aufteilen. Außerdem verkaufen Sie mit dem Haus auch alle Pflichten.

Allerdings fällt es vielen Menschen schwer, sich endgültig vom geliebten eigenen Heim zu trennen. Viele Eltern erhoffen sich schließlich, dass später einmal die eigenen Kinder in die Immobilie einziehen. Besteht diese Möglichkeit, ist eine Vermietung in der Zwischenzeit eventuell die bessere Option.

Immobilie im Alter vermieten

Durch die Vermietung Ihrer Immobilie können Sie sich mitunter die monatliche Rente wesentlich aufbessern. Zudem bleibt die Immobilie in Ihrem Besitz und kann so später an Ihre Kinder gehen. Hinzukommt, dass der Wert von Immobilien sich aktuell in vielen Regionen steigert. Selbst, wenn Ihre Kinder sich später entscheiden, die Immobilie zu verkaufen, könnten sie damit also mehr Gewinn erzielen, als Sie heute.

Doch mit dem Besitz gehen auch einige Pflichten einher. Als Vermieter sind Sie für die Instandhaltung der Immobilie zuständig. Fällt die Heizung aus, gibt es einen Rohrbruch oder gar Probleme mit dem Dach, müssen Sie sich um die Reparatur kümmern und diese bezahlen. Damit können sich die Einnahmen aus der Vermietung mitunter reichlich schmälern.

Eine Vermietung sollte daher – genau wie ein Verkauf – gut durchdacht sein. Beides ist zeitaufwendig und sollte im Idealfall in die Hände eines Profis gelegt werden. Entscheiden Sie sich für den Verkauf oder die Vermietung mit Makler, kann dieser sich außerdem direkt auf die Suche nach einem neuen Zuhause für Sie machen. Oftmals haben Makler bereits passende Miet- oder Kaufobjekte in Ihrer Datenbank und können so für einen reibungslosen Übergang vom alten ins neue Heim sorgen.

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Das Leben auf dem Land wird immer älter und die Städte Deutschlands explodieren mit jungen zugezogenen Menschen. So die aktuelle Bilanz. Bis in die Mitte der 2000er war es noch genau andersherum: Die Menschen in den ländlichen Regionen waren im Durchschnitt jünger als die Stadtbewohner. Doch seit einigen Jahren werden die Großstädte quasi von jungen Menschen überlaufen. Das sorgt teils für Wohnraummangel in den Metropolen und Strukturprobleme auf dem Land.

Das RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat eine Studie veröffentlicht, bei der die Forscher die Binnenmigration verschiedener Altersgruppen der Jahre 2008 bis 2014 (soll heißen, die Umzüge innerhalb Deutschlands über die Landesgrenzen hinweg) untersuchten. Die Forscher beschäftigten sich mit mehr als 400 Landkreisen und analysierten dabei nicht nur den Umfang dieser Umzugswelle, sondern auch die primären Faktoren, die für die Umzugsentscheidung verantwortlich waren.

Als Konsequenz lässt sich sagen, dass durch die vermehrten Umzüge vom Land in die Stadt eine demografische Ungleichheit entsteht, die wahrscheinlich auch in der Zukunft weiter anwachsen wird. Aktuelle Zahlen bestätigen diese Vermutung. In den letzten sieben Jahren zogen circa 250.000 mehr Menschen in Deutschland in die Stadt als aus ihr weg. Dies führt nun zu einer ansteigenden Verlustproblematik auf dem Land.

Besonders gravierend ist diese Thematik bei der Altersgruppe der 18- bis 29-jährigen. Von ihnen zogen fast 460.000 Deutsche mehr in die Stadt als aufs Land. Die Gründe sind genauso vielfältig wie einleuchtend. Junge Menschen möchten sich vom Elternhaus abgrenzen, neues kennenlernen und suchen sich Universitäten und Ausbildungsplätze in Großstädten, die bessere Karrierechancen bieten.

Anders sieht es bei den über 30-Jährigen aus. Von ihnen zogen einige mehr auf das Land und so von der Stadt weg. Die Gründe sind die typischen, wie berufliche Veränderung, familiäre Entscheidungen oder hin zum Eigenheim und weg von der Mietwohnung in der Stadt. Allerdings wechseln deutlich weniger über 30-Jährige Ihren Wohnort als es bei den 18- bis 29-Jährigen der Fall ist. Die machen mit 43 Prozent den Großteil der innerdeutschen Migrationen aus.

Messbare Größen des Umbruchs

Faktor Lohnhöhe:

Junge Menschen ziehen gerne dorthin, wo sie auch gut verdienen. In großen Städten werden sie laut Statistiken auch besser bezahlt.

Faktor Arbeitslosigkeit:

Dieser Punkt ist laut Forschungsergebnissen eher der Grund einen Ort zu verlassen, ein Standort mit einer hohen Arbeitslosenrate wird direkt vermieden oder man zieht weg. Interessanterweise spielt dies bei den über 50- jährigen keine Rolle mehr.

Faktor Wohnkosten:

Im Schnitt hat dieser Faktor den wenigsten Einfluss auf die Gruppen der umziehenden Deutschen. Am ehesten wirkt er sich auf die 30- bis 49- jährigen aus. Gründe sind hier meist Familienwachstum und daher der benötigte Mehrwohnraum.

Das zu ziehende Fazit dieser Studie und der Erfahrungswerte der letzten Jahre ist also, dass das Land zunehmend unattraktiver für junge Menschen wird und die Großstädte immer begehrenswerter. Es lässt sich also annehmen, dass auch in naher Zukunft die Welle der Zuziehenden in die Städte anhalten wird. Ergo es wird mehr Wohnraum benötigt, was Städte wie Berlin, München und Hamburg besonders zu spüren bekommen.

Möchten Sie wissen, welchen Einfluss die Abwanderung in die Städte auf den Wert Ihrer Immobilie hat? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und bewerten Ihre Immobilie kostenlos.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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