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Mythos oder Wahrheit – was ein Makler kann und darf (Teil 3)

Aktuelles

Vorbehalte gegenüber Immobilienmaklern gibt es viele und oft halten sie sich hartnäckig. Dabei geht es meist darum, was ein Makler (nicht) darf und wozu er in der Lage ist. Doch was ist eigentlich dran an diesen Mythen? Wir klären auf.

Mythos 1: Makler und die Nachforschungspflicht

Makler haben keine vertieften Nachforschungspflichten beim Eigentümer (Infos zur Baugenehmigung etc.). Er darf sich auf die Auskünfte des Verkäufers verlassen. Dieser ist zwar zur Wahrheit verpflichtet, kann aber etwa bei einer langen Historie eines Hauses mit vielen Vorbesitzer nicht alles wissen. Der Haftungsnachweis gegenüber Maklerauskünften ist daher oft schwer.

Dieser Mythos entspricht teilweise der Wahrheit.

Es besteht die Pflicht, alle Informationen, die dem Makler bekannt sind, Interessenten begreiflich zu machen. Dazu sind Immobilienvermittler aufgrund ihrer Sachkenntnisse im Stande. Der Makler ist außerdem verpflichtet, standesgemäß Nachforschungen anzustellen, deren Ergebnisse ebenfalls weiterübermittelt werden müssen. Makler können nur haftbar gemacht werden, wenn wissentlich etwas verschwiegen wurde. Anders ist es, wenn der Verkäufer dem Makler Informationen nachweislich vorenthält. Dann haftet der Makler nicht. Insgesamt ist die Rechtsprechung aber seit einigen Jahren strenger gegenüber Maklern geworden.

Mythos 2: Makler bevorzugen Käufer

Makler stehen wegen der großen Konkurrenz unter Druck. Gibt es viele Bewerber für eine Immobilie, bevorzugt der Makler bestimmte Käufergruppen. Dazu gehören optisch adrette Personen, die redegewandt sind. Ob diese sich auch die Immobilie leisten können, stellt man hinterher fest.

Dieser Mythos entspricht nicht der Wahrheit.

Kommen viele Bewerber auf eine Immobilie, ist es die Aufgabe und Kernkompetenz des Maklers, vorher zu prüfen, welcher Interessent sich die Immobilie leisten kann und zur Besichtigung eingeladen wird. Dafür findet im Vorfeld eine Bonitätsprüfung statt. Denn das wichtigste für den Verkäufer ist am Ende die finanzielle Sicherheit. Es sollte vorher klar sein, ob der Verkauf an einer unsicheren oder fehlenden Finanzierung zu scheitern droht. Makler haben außerdem mehr Möglichkeiten zur Prüfung als Privatpersonen. Eine Immobilie wird nur dann reserviert, wenn der Käufer eine Finanzierungszusage vorlegen kann. Diese wird ebenfalls vom Makler geprüft. An wen die Immobilie verkauft wird, entscheidet am Ende der Eigentümer.

Mythos 3: Finanzierungsberatung beim Makler

Nicht alle Makler bieten eine unabhängige Finanzberatung an.

Dieser Mythos entspricht der Wahrheit.

Nicht alle Makler bieten eine Beratung zur Immobilienfinanzierung an. Makler, die so etwas anbieten, arbeiten entweder mit einer eigenen Fachabteilung inklusive speziell geschulten Mitarbeitern oder mit Finanzinstituten zusammen. In diesen Fällen können sie Interessenten bei der Transaktion begleiten. Die Immobilienvermittlung ist von der oben erwähnten Dienstleistung zu trennen.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wünschen Sie eine Beratung? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © dacpro/Depositphotos.com

25. August 2022/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2022/08/22_KW34_Depositphotos_139921330_vect_bearb_klein_Copyright_dacpro.jpg 628 1200 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2022-08-25 14:32:272022-08-25 14:32:27Mythos oder Wahrheit – was ein Makler kann und darf (Teil 3)
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