Sie haben Fragen?

0721 / 9 41 41 41
Immobilienmakler Karlsruhe | Sturm Immobilien GmbH
  • Startseite
  • Verkaufen
    • Wertermittlung & Marktanalyse
    • Rundum-Service
    • Immobilien bei Erbschaft
    • Immobilien bei Scheidung
    • Wohnen im Alter
    • Immobilien zur Verrentung
    • Referenzen
    • Immobilien-Radar
    • Verkaufsanfrage
    • Tipps für Privatverkäufer
    • Zinsrechner
    • Sanierungsrechner
    • Budgetrechner
    • Immobilienwertrechner
  • Kaufen / Mieten
    • Alle Angebote
    • VIP-Service
    • Finanzierung
    • Energieausweis
    • Suchauftrag
    • Immobilien-Radar
  • Marktberichte
    • Immobilien-Radar
    • Marktbericht Karlsruhe
    • Marktbericht Ettlingen
    • Marktbericht Eggenstein-Leopoldshafen
    • weitere Marktberichte
  • Unternehmen
    • Firmenprofil
    • Warum Sturm Immobilien?
    • Presse
    • Auszeichnungen
    • Kundenstimmen
    • Mitgliedschaften
    • Team
    • Kooperationspartner
  • Servicecenter
    • Live Immobilien-Bewertung
    • Wertermittlung
    • Tipps & Wissenswertes
    • Unser Immobilien-Magazin
    • Leben in Karlsruhe
    • Immobilienbranche
    • Finanzierungsrechner
    • Immobilien News
    • Immobilien ABC
    • Umzugs-Checkliste
    • ServicePLUS
    • Unsere Immobilien-Videos
  • Kontakt
    • Selbstauskunft
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Widerrufsrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Menü Menü

Eigentumswohnung: Mein Balkon gehört allen

Aktuelles

Eigentum ist nicht gleich Eigentum, wenn es um den Balkon einer Eigentumswohnung geht. Eigentümer möchten es sich auf dem Balkon nach dem eigenen Geschmack gemütlich machen. Besonders beliebt sind dabei Sichtschutz, Blumenkästen und rankende Pflanzen. Aber Vorsicht! Nicht alles ist erlaubt.

Wer sich als Wohnungseigentümer auf eine gewissen Privatsphäre beim Sonnen auf dem Balkon freut und deshalb mit dem Gedanken spielt eine Balkonbrüstung mit einem Sichtschutz aus Schilfmatten oder Segeltuch anzubringen, sollte erstmal einen Blick in die Gemeinschaftsordnung werfen. Denn mal abgesehen vom Bodenbelag, ist der Balkon Gemeinschaftseigentum.

Das bedeutet, er gehört der Wohnungseigentümerschaft insgesamt. Dies alles muss allerdings in der Gemeinschaftsordnung verankert sein. Sollte die also die Schaffung der eigenen Privatsphäre nicht erlauben, kann so ein Sichtschutz wegen der optischen Auswirkungen auf die Fassade, schnell als bauliche Änderung gelten.

Balkone nicht ohne Genehmigung umbauen

Dies gilt vor allem für Balkonverglasung, Ersatz des Balkongeländers oder die Anbringung von Jalousien. Sogar die Erhöhung einer Trennwand zum Nachbarbalkon ist davon betroffen, wenn diese etwa nur die Höhe der Balkonbrüstung hatte. Wer ohne Genehmigung baut, kann im ungünstigsten Fall zum Rückbau auf eigene Kosten gezwungen werden.

Bei der Bepflanzung des Balkons sieht das etwas anders aus. Hier genießt der Eigentümer wesentlich mehr Freiheit. Selbst wenn die Gemeinschaftsordnung nichts zu diesem Thema sagt, ist die Bepflanzung des Balkons erlaubt. Die gilt auch, selbst wenn die Pflanzen von außen sichtbar sind.

Allerdings dürfen die Pflanzen keinen Nachteil für die anderen Bewohner haben. Das heißt also, die Pflanzen dürfen nicht zu den Nachbarn hinüberwuchern, oder die darunter liegenden Balkone mit dem Gießwasser berieseln.

Instandsetzungskosten sind Gemeinschaftskosten

Gemeinschaftssache ist es vor allem, wenn es um die Kosten von Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung der Balkone geht. Wenn die Gemeinschaftsordnung nichts anderes aussagt, ist dafür nämlich die Eigentümergemeinschaft verantwortlich. Meist ist aber in der Gemeinschaftsordnung verankert, dass die Pflicht zur Instandhaltung und Reparatur den einzelnen Eigentümer betrifft. Damit erhält er aber nicht das Recht den Balkon nach seinen Wünschen zu gestalten.

Der sanierte Balkon muss den bisherigen Zustand wiederherstellen. Außerdem entscheidet die Gemeinschaft wann saniert werden soll. Dabei muss sie NICHT auf die finanzielle Situation des Einzelnen Rücksicht nehmen.

Wer also vorhat eine Wohnung zu kaufen, solle vorher besser einmal die Gemeinschaftsordnung lesen. Dabei sollte er vor allem auch auf andere Einschränkungen der Nutzungsrechte achten.

Sie möchten wissen, worauf Sie beim Verkauf oder Kauf einer Eigentumswohnung achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftsordnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_(Deutschland)

https://anwaltauskunft.de/magazin

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © elxeneize/Depositphotos.com

 

13. März 2020/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png 0 0 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2020-03-13 13:17:352020-03-13 13:17:35Eigentumswohnung: Mein Balkon gehört allen
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Bruchwaldstr. 13a
76229 Karlsruhe

Tel.: +49 721 9 41 41 41
Fax: +49 721 9 41 41 43

E-Mail an uns

STURM IMMOBILIEN GMBH

Bruchwaldstraße 13a
76229 Karlsruhe

Tel.: +49 721 9 41 41 41
Fax: +49 721 9 41 41 43

E-Mail an uns
Capital Top Makler Karlsruhe - Sturm Immobilen

News

  • Wohnen im Alter: Förderung für altersgerechten Umbau soll steigen5. Oktober 2023 - 13:48

    Ältere Menschen leben heute deutlich länger selbständig und gesund, doch das Alter erfordert beim Thema Wohnen besondere Bedürfnisse. Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der bundeseigenen Förderbank KfW soll gezielt Baumaßnahmen fördern, die Barrieren reduzieren. Ältere Immobilienbesitzer neigen dazu, ihr Eigentum frühzeitig zu verkaufen, anstatt barrierefreie Umbauten durchzuführen. Denn diese sind ihnen zu teuer und zeitaufwendig. Dabei…

  • Wo Immobilien erben teuer ist5. Oktober 2023 - 13:43

    Um die Erbschaftssteuer zu ermitteln, benötigt das Finanzamt einen Immobilienwert. Dieser Wert soll dem Gesetzgeber nach im Jahr 2023 näher am Verkaufswert liegen als in den vergangenen Jahren. Durch eine neue Bewertungsgrundlage kann das in einigen Regionen teurer werden als bisher. Damit das Finanzamt für Erbschaftssteuer eine Bemessungsgrundlage hat, muss zunächst der Verkehrswert einer Immobilie…

  • Link zu Mail
  • Maklervertrag Widerruf
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Cookie-Policy
  • Impressum
  • designed by Maklerwerft
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies zum einwandfreien Betrieb und zur Verbesserung Ihres Nutzungserlebnisses. Mit der Nutzung dieser Webseite stimmen Sie dem Setzen von Cookies, sowie unserer Datenschutzerklärung zu.

OKEinstellungen

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Warum wir Cookies verwenden

Beim Nutzen dieser Webseite setzen wir Cookies auf Ihrem Gerät. Wir verwenden diese Cookies, damit wir erfahren, wann Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren und um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern.

Klicken Sie auf die verschiedenen Rubriken, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies die Funktionen auf unserer Webseite einschränkt und die von uns angebotenen Funktionen beeinträchtigt werden.

Grundlegende Webseiten-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die über unsere Webseite verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und die Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies für die Bereitstellung der Webseite unbedingt erforderlich sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Webseite zu beeinträchtigen. Sie können diese blockieren oder löschen, in dem Sie die Einstellungen Ihres Browsers ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Auch können wir, mithilfe der Analysen aus diesem Cookie, Anwendungen für Sie anpassen, um Ihre Erfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Sonstige externe Dienstleistungen

Wir nutzen verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter, um Ihnen einige der Funktionen auf unserer Webseite zur Verfügung zu stellen. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten, bspw. Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese Dienste hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einbindung:

Google Map Einbindung:

Vimeo and YouTube Einbindung:

Datenschutz-Bestimmungen

Mehr über die Cookies und den Datenschutz auf unserer Seite finden Sie auf unserer Datenschutz-Seite.

Datenschutzhinweise
Nur notwendige Cookies akzeptierenAlle Cookies akzeptieren