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Drohnenvideos: Ihr Mehrwert bei der Immobilienvermarktung

Aktuelles

Was 360-Grad-Besichtigungen für Innenräume sind, das sind Drohnenvideos für außen. Sie erlauben es Interessenten, einen umfassenden Eindruck von der Immobilie und vom umliegenden Gelände zu gewinnen, ohne ihr Wohnzimmer zu verlassen. Gerade in Pandemiezeiten ist das ein wichtiger Pluspunkt. Zudem können potenzielle Käufer anhand von Drohnenaufnahmen schneller entscheiden, ob eine Immobilie ihren Vorstellungen entspricht. Das verkürzt den Vermarktungsprozess.

Mit Drohnen erstellte Luftaufnahmen und Videos werden inzwischen von vielen Maklern als Service bei der Vermarktung von Immobilien angeboten. Sie ermöglichen eine beeindruckende Präsentation der zum Verkauf angebotenen Immobilie. Vor allen Dingen aber bekommen Kaufinteressenten an ihren Bildschirmen einen guten Überblick über viele wichtige Merkmale: die Lage und Größe des Grundstücks, die Umgebung, das Landschaftsbild, der Grundriss des Hauses und eventueller Nebengebäude, die Nachbarbebauung – all das lässt sich aus der Vogelperspektive praktisch mit einem Blick erfassen. Bestimmte Aspekte sind sogar besser erkennbar als bei einer Besichtigung vor Ort.

Die unmittelbare Umgebung gibt oft den Ausschlag

Eine virtuelle 360-Grad-Tour gibt Interessenten zwar einen sehr guten Einblick in die Innenräume der Immobilie, aber die nähere Umgebung bleibt oft außen vor. Dabei spielt gerade die unmittelbare Lage für die Kaufentscheidung ebenfalls eine wichtige Rolle. Exposés mit ein paar schönen Bilderbuch-Ortsansichten vermitteln davon nur ein ungenaues und manchmal sogar irreführendes Bild. Dadurch kommt es nicht selten vor, dass Immobiliensuchende sich auf den Weg zu einer Besichtigung machen, nur um dann bei der Ortsbegehung festzustellen, dass ihnen diese Wohnumgebung nicht zusagt. Ein überflüssiger Aufwand für den Verkäufer wie für den Interessenten.

Welchen Mehrwert bringen Drohnenvideos für Immobilienverkäufer?

Drohnenfotos und -videos bilden insofern die perfekte Ergänzung zur 360-Grad-Tour. Sie vermitteln einen präzisen Eindruck von der Umgebung Ihrer Immobilie. Obwohl dadurch auch überregional mehr Interessenten auf Ihr Immobilienangebot aufmerksam werden, erscheinen zu einer realen Vor-Ort-Besichtigung nur noch diejenigen, die genau diese Immobilie in dieser Lage auch wirklich kaufen wollen. Eine Erhöhung der Effizienz von Prozessen, indem bestimmte Anfragen oder Probleme schneller den passenden Angeboten oder Lösungen zugeordnet werden, ist ja ganz allgemein ein wesentliches Merkmal der Digitalisierung. Das gilt auch für den Einsatz von Drohnenvideos und virtuellen Besichtigungstouren bei der Immobilienvermarktung. Makler nennen diesen Prozess „Qualifizieren“: Interessenten „qualifizieren“ sich schneller für eine Immobilie, oder umgekehrt, ein Immobilienangebot „qualifiziert“ sich als das passende Angebot für den Käufer. Statt auf gut Glück zu zahlreichen Besichtigungen zu fahren, um erst nach und nach mehr Klarheit über die eigenen Suchkriterien zu gewinnen, vollzieht sich dieser Auswahlprozess weitgehend bereits im Internet. Ihr Vorteil als Immobilienverkäufer: Die Vermarktung geht schneller und Sie ersparen sich Besichtigungen, die nicht zielführend sind. Eine gute Sache – nicht nur in Zeiten von Corona.

Möchten Sie mehr über die Vorteile von Drohnenvideos und virtuellen Rundgängen bei der Immobilienvermarktung erfahren? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie umfassend.

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-drohnen-und-3d-besichtigungen-das-ist-die-digitale-zukunft-der-immobilienvermittlung/24883628.html?ticket=ST-4340600-0H4EJOKUyGJuJ2MXjvJn-ap3

https://www.badische-zeitung.de/virtuelle-alternativen–200031896.html

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/virtuelle-besichtigung-tools-und-kosten-fuer-makler-im-ueberblick_84342_531260.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © alexsalcedo/Depositphotos.com

 

26. Februar 2021/0 Kommentare/von sturmimmobilien
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