Sie haben Fragen?

0721 / 9 41 41 41
Immobilienmakler Karlsruhe | Sturm Immobilien GmbH
  • Startseite
  • Verkaufen
    • Wertermittlung & Marktanalyse
    • Rundum-Service
    • Immobilien bei Erbschaft
    • Immobilien bei Scheidung
    • Wohnen im Alter
    • Immobilien zur Verrentung
    • Referenzen
    • Immobilien-Radar
    • Verkaufsanfrage
    • Tipps für Privatverkäufer
    • Zinsrechner
    • Sanierungsrechner
    • Budgetrechner
    • Immobilienwertrechner
  • Kaufen / Mieten
    • Alle Angebote
    • VIP-Service
    • Finanzierung
    • Energieausweis
    • Suchauftrag
    • Immobilien-Radar
  • Marktberichte
    • Immobilien-Radar
    • Marktbericht Karlsruhe
    • Marktbericht Ettlingen
    • Marktbericht Eggenstein-Leopoldshafen
    • weitere Marktberichte
  • Unternehmen
    • Firmenprofil
    • Warum Sturm Immobilien?
    • Presse
    • Auszeichnungen
    • Kundenstimmen
    • Mitgliedschaften
    • Team
    • Kooperationspartner
  • Servicecenter
    • Live Immobilien-Bewertung
    • Wertermittlung
    • Tipps & Wissenswertes
    • Unser Immobilien-Magazin
    • Leben in Karlsruhe
    • Immobilienbranche
    • Finanzierungsrechner
    • Immobilien News
    • Immobilien ABC
    • Umzugs-Checkliste
    • ServicePLUS
    • Unsere Immobilien-Videos
  • Kontakt
    • Selbstauskunft
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Widerrufsrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Menü Menü

Checkliste – Scheidungsimmobilie

Aktuelles

Die Teilung einer Immobilie während einer Scheidung stellt die Ehepartner vor schwierige Fragen – und das in einer emotional angespannten Lebensphase. Welche Möglichkeiten der Teilung gibt es und mit welchen Problemen müssen Sie rechnen? Um in dieser Situation den Überblick zu behalten, hilft Ihnen unsere Checkliste.

Für die Teilung einer Scheidungsimmobilie gibt es im Wesentlichen folgende Optionen: a) das Paar verkauft die Immobilie, b) das Paar behält die Immobilie als gemeinsames Eigentum, c) einer der Partner erwirbt die Immobilie vollständig und übernimmt sie, oder d) die Immobilie wird als Vorerbe bzw. Schenkung auf ein oder mehrere Kinder übertragen. In der Praxis gibt es jedoch bei jeder dieser Möglichkeiten mindestens einen Haken.

Verkauf

  • Ist in der Regel sinnvoll, da die Schulden, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, getilgt werden können und beide Partner erhalten ihren Teil des Verkaufserlöses als Grundlage für einen Neustart
  • Kleiner Nachteil: Bei einer Rückzahlung von Krediten vor Ablauf der Zinsbindung verlangt die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung; lebte das Paar vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie, kann Spekulationssteuer anfallen
  • Gefahr: Einigt sich das Paar nicht auf einen Verkauf, weil beispielsweise einer der Partner die Immobilie weiter nutzen möchte, droht eine Teilungsversteigerung, die sich in der Regel negativ auf den Verkaufserlös auswirkt

Vermietung

  • Eine Vermietung ist sinnvoll, wenn die Immobilie in der Familie bleiben soll, damit zum Beispiel später die Kinder sie erben und darin leben können
  • Kleiner Nachteil: Wer vermietet, muss sich aber auch weiterhin um die Immobilie kümmern, Reparaturen und Verwaltung können viel Zeit und Geld kosten
  • Gefahr: Vermietung lohnt sich in der Regel nur, wenn sich durch die Mieteinnahmen mindestens der Immobilienkredit tilgen lässt und wenn beide Partner sich einig sind, wie die Verantwortung für die Immobilie aufgeteilt wird

Weiternutzung

  • Der in der Immobilie verbleibende Partner zahlt Miete an den anderen oder die Miete wird mit fälligen Unterhaltszahlungen verrechnet
  • Nachteil: Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, haften weiterhin beide Partner für die Rückzahlung der Kredite – aus Sicht der Bank werden die Schulden jedoch nicht geteilt, das heißt: falls einer der Partner zahlungsunfähig wird, holt sich die Bank die gesamte Restschuld beim anderen
  • Gefahr: Ist die Rückzahlung der Kredite nicht mehr gesichert, droht der Verlust bzw. die Zwangsversteigerung der Immobilie – verbunden mit herben finanziellen Einbußen

Übernahme durch einen der Partner

  • Nachteil: Der Partner, der die Immobilie übernimmt, muss seinen Ex-Partner auszahlen und gleichzeitig die Wohn- und Instandhaltungskosten tragen und laufende Kredite allein zurückzahlen
  • Gefahr: Das führt häufig zu einer finanziellen Überforderung

Eine Schenkung der Immobilie an das Kind oder die Kinder kann eine weitere Lösung sein. Jedoch drohen hier die gleichen Risiken, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist, und wenn gegenseitige Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinnausgleich bestehen.

 

Sie sind sich unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheidungsrate

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © oli18/Depositphotos.com

 

22. April 2021/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2021/11/Depositphotos_200117892_l-2015_klein_copyright_oli18.jpg 667 1000 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2021-04-22 11:29:152021-04-22 11:29:15Checkliste – Scheidungsimmobilie
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Bruchwaldstr. 13a
76229 Karlsruhe

Tel.: +49 721 9 41 41 41
Fax: +49 721 9 41 41 43

E-Mail an uns

STURM IMMOBILIEN GMBH

Bruchwaldstraße 13a
76229 Karlsruhe

Tel.: +49 721 9 41 41 41
Fax: +49 721 9 41 41 43

E-Mail an uns
Capital Top Makler Karlsruhe - Sturm Immobilen

News

  • Wohnen im Alter: Förderung für altersgerechten Umbau soll steigen5. Oktober 2023 - 13:48

    Ältere Menschen leben heute deutlich länger selbständig und gesund, doch das Alter erfordert beim Thema Wohnen besondere Bedürfnisse. Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der bundeseigenen Förderbank KfW soll gezielt Baumaßnahmen fördern, die Barrieren reduzieren. Ältere Immobilienbesitzer neigen dazu, ihr Eigentum frühzeitig zu verkaufen, anstatt barrierefreie Umbauten durchzuführen. Denn diese sind ihnen zu teuer und zeitaufwendig. Dabei…

  • Wo Immobilien erben teuer ist5. Oktober 2023 - 13:43

    Um die Erbschaftssteuer zu ermitteln, benötigt das Finanzamt einen Immobilienwert. Dieser Wert soll dem Gesetzgeber nach im Jahr 2023 näher am Verkaufswert liegen als in den vergangenen Jahren. Durch eine neue Bewertungsgrundlage kann das in einigen Regionen teurer werden als bisher. Damit das Finanzamt für Erbschaftssteuer eine Bemessungsgrundlage hat, muss zunächst der Verkehrswert einer Immobilie…

  • Link zu Mail
  • Maklervertrag Widerruf
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Cookie-Policy
  • Impressum
  • designed by Maklerwerft
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies zum einwandfreien Betrieb und zur Verbesserung Ihres Nutzungserlebnisses. Mit der Nutzung dieser Webseite stimmen Sie dem Setzen von Cookies, sowie unserer Datenschutzerklärung zu.

OKEinstellungen

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Warum wir Cookies verwenden

Beim Nutzen dieser Webseite setzen wir Cookies auf Ihrem Gerät. Wir verwenden diese Cookies, damit wir erfahren, wann Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren und um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern.

Klicken Sie auf die verschiedenen Rubriken, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies die Funktionen auf unserer Webseite einschränkt und die von uns angebotenen Funktionen beeinträchtigt werden.

Grundlegende Webseiten-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die über unsere Webseite verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und die Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies für die Bereitstellung der Webseite unbedingt erforderlich sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Webseite zu beeinträchtigen. Sie können diese blockieren oder löschen, in dem Sie die Einstellungen Ihres Browsers ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Auch können wir, mithilfe der Analysen aus diesem Cookie, Anwendungen für Sie anpassen, um Ihre Erfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Sonstige externe Dienstleistungen

Wir nutzen verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter, um Ihnen einige der Funktionen auf unserer Webseite zur Verfügung zu stellen. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten, bspw. Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese Dienste hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einbindung:

Google Map Einbindung:

Vimeo and YouTube Einbindung:

Datenschutz-Bestimmungen

Mehr über die Cookies und den Datenschutz auf unserer Seite finden Sie auf unserer Datenschutz-Seite.

Datenschutzhinweise
Nur notwendige Cookies akzeptierenAlle Cookies akzeptieren