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Das passende Pflegeheim finden – so geht’s!

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Die Entscheidung ist gefällt: Ihr Angehöriger benötigt intensive Pflege und Betreuung. Natürlich wollen Sie nur das Beste für Ihren geliebten Verwandten. Einen Ort, wo er oder sie sich wohl und zuhause fühlt. Deshalb sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen und gut informieren. Dabei gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor.

Am Anfang Ihrer Überlegungen steht die Frage: In welcher Region will der Pflegebedürftige in Zukunft leben? Bevorzugt er eine Einrichtung in seiner jetzigen Wohnumgebung oder möchte er in die Nähe von Verwandten ziehen, die vielleicht an einem ganz anderen Ort leben? Bevorzugt er ein städtisches Umfeld oder einen Wohnbereich im Grünen auf dem Land?

Datenbanken erleichtern die Heimsuche

Mit Hilfe verschiedener Datenbanken im Internet (z.B. Heimverzeichnis.de) können Sie dann mit Ihrer Suche in der ausgewählten Region beginnen. Viele dieser Verzeichnisse erleichtern die Suche mit Filtern nach Preisen oder auch Pflegeschwerpunkten. Selbstverständlich sollten Sie dabei Ihre Finanzierungsmöglichkeiten im Blick behalten und zudem überlegen, welche Art von Pflege und Betreuung für Ihren Angehörigen wichtig ist. Wenn Sie kurzfristig Hilfe benötigen, empfiehlt sich eine vorübergehende sogenannte Kurzzeitpflege. Dafür bieten viele Pflegeheime entsprechende Plätze an.

Haben Sie eine Vorauswahl getroffen, finden Sie auf den Internetseiten der Pflegeheime weitere hilfreiche Informationen. Oder Sie lassen sich Prospekte zuschicken. Lesen Sie auch zwischen den Zeilen: Ist der Internetauftritt einer Einrichtung freundlich und informativ oder eher unpersönlich und wenig transparent? Meist werben Pflegeinrichtungen auch mit den Pflegenoten, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vergeben werden. Diese waren bisher jedoch nur bedingt hilfreich, da der MDK nur die Pflegedokumentation prüfte, nicht jedoch die praktische Pflege im Alltag.

Ein neues Prüfsystem verbessert die Heimbewertung

Das Ergebnis waren durchweg gute bis sehr gute Noten, die dadurch wenig aussagekräftig waren. Ein neues Prüfsystem, das seit Herbst 2019 angewendet wird, soll dies verbessern. Dabei werden unter anderem in einer Stichprobe neun Bewohner zu ihrem Leben in der Einrichtung persönlich befragt. „Darüber hinaus ist das Fachgespräch mit den verantwortlichen Pflegefachkräften wesentlicher Bestandteil des neuen Prüfverfahrens“, so Dr. Monika Kücking, Leiterin der Abteilung Gesundheit des GKV‐Spitzenverbandes.

Daneben gibt es ein neues System der Qualitätsmessung und Darstellung der Ergebnisse. Ratsuchende können so nach für sie wichtigen Kriterien verschiedene Einrichtungen online miteinander vergleichen. Ein weiterer guter Indikator für Qualität in der Pflege ist der sogenannte „Grüne Haken“. Im Idealfall gelangen Sie als Ergebnis Ihrer Recherchen zu einer Vorauswahl von etwa drei Häusern.

Sie überlegen, was sie im Falle eines Pflegefalls mit Ihrer Immobilie machen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden?

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeheim

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegebed%C3%BCrftigkeit

https://www.Heimverzeichnis.de

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © obencem/Depositphotos.com

22. Mai 2020/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2020/05/20_KW21_Depositphotos_23571479_xl-2015_klein_Copyright_obencem.jpg 725 1000 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2020-05-22 07:49:262020-05-22 07:49:26Das passende Pflegeheim finden – so geht’s!

Wohnfläche berechnen während der Ausgangsbeschränkung

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Homeoffice, Kurzarbeit, Kinder hüten – vielen Menschen bleiben durch die aktuelle Corona-Krise zuhause. Doch bei vielen dauert es nicht lange, bis ihnen die Decke auf den Kopf fällt. Wer bei Netflix schon alles gesehen hat, der könnte doch jetzt mal die Wohnflächenberechnung überprüfen.

Man glaubt es vielleicht kaum, aber 90 Prozent der Flächenangaben von Bestandsimmobilien sind fehlerhaft. Stichproben zeigen das immer wieder. Denn häufig wird auf Flächenangaben aus Bauanträgen oder alten Mietvertragsangaben zurückgegriffen, die immer wieder mal ohne eine Berechnungsverordnung ermittelt wurden.

Für fehlerhafte oder unvollständige Angaben haften Privatverkäufer. Stimmen die Wohnflächenangaben mit der tatsächlichen Wohnfläche nicht überein, droht Verkäufern eine Schadensersatzforderung. Dazu können Minderung des Verkaufspreises, Finanzierungs- und Notarkosten sowie Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, kommen. Auch die beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung schützt nicht vor Schadenersatzansprüchen, sofern die Fläche als Vertragsgegenstand angenommen wurde.

Bei der Wohnflächenberechnung gibt es einiges zu beachten: Für Tür- und Fensterrahmen, Treppen, Öfen, Einbaumöbel, Schrägen, Raumhöhen sowie Schornsteine, Pfeiler, Säulen, Vormauerungen und Nischen gelten unterschiedliche Berechnungsmaßstäbe. Auch bei Kellerräumen, Garagen, Terrassen und Balkonen, geheizten oder ungeheizten Wintergärten und Schwimmbädern, Waschküchen und Heizungsräumen sind Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche vorzunehmen.

Wer sich bei der Berechnung der Wohnfläche unsicher ist, wendet sich am besten an einen Fachmann. Profi-Makler wissen genau, wie die Wohnfläche zu berechnen ist. Sie tragen auch das Risiko für die korrekten Flächenangaben selbst und wälzen dieses nicht auf den Kunden ab. So können sich Immobilienverkäufer auch vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen.

Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © cocoparisienne/Pixabay.com

7. April 2020/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2020/04/building-plan-354233_1920_klein_Copyright_cocoparisienne-pixabay.jpg 656 1000 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2020-04-07 09:33:472020-04-07 09:33:47Wohnfläche berechnen während der Ausgangsbeschränkung

Wohnen im Alter: Wie finde ich die passende Pflegestufe?

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Das Alter erwischt jeden. Nicht immer haben wir dann das Glück gesund zu sein. Oftmals ist eine Pflegestufe notwendig, um ein liebes Mitglied der Familie versorgen zu können. Aber wie bekomme ich diese Pflegestufe eigentlich?

Am besten stellen Sie sich zunächst die Frage, wieviel Pflege überhaupt benötigt wird, bei welchen Tätigkeiten der Pflegebedürftige Hilfe braucht. Reicht eine stundenweise Betreuung oder benötigt Ihr Angehöriger Assistenz rund um die Uhr? Im Internet gibt es Rechner, zum Beispiel von einigen Pflegekassen, die den Pflegebedarf einschätzen. Wird Ihnen immer klarer, dass nur eine stationäre Betreuung in Frage kommt, beantragen Sie die Festlegung eines sogenannten Pflegegrades bei der Pflegekasse, um finanzielle Unterstützung zu bekommen. Besonders reibungslos klappt das, wenn Sie mit dem Pflegebedürftigen eine Versorgungsvollmacht und eine Patientenverfügung vereinbaren, damit Sie nicht nur Ansprechpartner für die Pflegekassen sein können, sondern in Zukunft auch Maßnahmen der Ärzte im Notfall und andere medizinischen Behandlungen regeln können.

Begutachtung gut vorbereiten

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten ein Mitarbeiter von Medicproof, den Pflegebedarf vor Ort. Dabei ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Suchen Sie vor dem Termin alle Unterlagen zusammen, die einen Eindruck vom Gesundheitszustand und den Einschränkungen des Pflegebedürftigen vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Arztbriefe, aber auch eine Übersicht über alle Medikamente, die derjenige nimmt. Auch ein Schwerbehindertenausweis oder Dokumente vom Pflegedienst können hilfreich sein. Notieren Sie, in welchen Situationen Sie Einschränkungen spüren, wobei der Pflegebedürftige Hilfe braucht und welche Probleme es im Alltag und bei der Pflege gibt. Pflegeberater der Krankenkasse oder von kommunal finanzierten Pflegestützpunkten können mit Ihnen vorab alle Punkte durchgehen, die bei der Begutachtung wichtig sind und den Termin gemeinsam mit Ihnen vorbereiten. Sprechen Sie mit Ihrem Angehörigen vorab über den Termin. Er sollte möglichst realistisch seinen Zustand beschreiben, sich nicht besser darstellen, aber auch nichts dramatisieren.

Der Gutachter orientiert sich an acht Modulen mit insgesamt 64 Prüfpunkten. Er befragt Ihren pflegebedürftigen Verwandten und prüft motorische und kommunikative Fähigkeiten. Während Bedürftige mit Pflegegrad 1 nur geringfügig hilfsbedürftig sind, weil sie zum Beispiel nur Hilfe beim Einkaufen oder Putzen brauchen, sind die Einschränkungen bei den Pflegegraden 2 bis 5 erheblich höher. Hier hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in stationären Einrichtungen.

Bei Ablehnung Widerspruch einlegen

Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse über den Antrag entscheiden. Hat sie einen Pflegegrad anerkannt, erhalten Sie rückwirkend vom Datum der Antragsstellung an finanzielle Unterstützung. Wird die Bedürftigkeit nicht anerkannt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgelegt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Sie überlegen, in eine altersgerechte Wohnung zu ziehen und wissen nicht, was Sie mit Ihrem Eigenheim machen sollen? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegebed%C3%BCrftigkeit

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung_(Deutschland)

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegesachleistung

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Melpomene/Depositphotos.com

3. April 2020/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2020/04/20_KW14_Depositphotos_9454010_xl-2015_klein_Copyright_Melpomene.jpg 667 1000 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2020-04-03 08:57:122020-04-03 08:57:12Wohnen im Alter: Wie finde ich die passende Pflegestufe?

Coronavirus und Vermieter

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Erste große Unternehmen verlangen bereits die Stundung der Miete. Was ist, wenn Privatpersonen ebenfalls wegen virusbedingten finanziellen Ausfällen ihre Miete nicht mehr zahlen können? Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Mietern nicht gekündigt werden darf, wenn sie ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht mehr zahlen können. Was können Vermieter also tun?

Vermieter in finanzieller Bedrängnis

Ein Großteil der Mietimmobilien ist in privatem Besitz. Unter diesen privaten Vermietern gibt es einige, die ebenfalls nur über geringe Einkommen verfügen. Es könnte also der Fall eintreten, dass Vermieter wegen ausbleibender Mietzahlungen ihre laufenden Darlehen nicht mehr bedienen können. Dafür hat die Bundesregierung in ihrem Hilfspaket vorgesehen, dass Vermieter ihre Kredite stunden können. Allerdings gilt das nur für sogenannte Verbraucherverträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

Entgegenkommen

Wichtig ist, dass alle Seiten Verständnis füreinander zeigen. So wie Mieter sind auch Vermieter auf regelmäßige Einkünfte angewiesen. Deshalb raten Experten rechtzeitig miteinander zu reden. Politik und Verbände arbeiten an Lösungen des Problems. Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) beispielsweise fordern einen „Sicher-Wohnen-Fonds“. An ihn sollen sich Mieter wenden und die Übernahme der Mietkosten beantragen können, wenn sie wegen der aktuellen Krise ihre Miete nicht zahlen können.

Suchen Sie eine Hausverwaltung, die sich um Ihre Angelegenheiten als Vermieter kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © George-Becker/Pexels.com

2. April 2020/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2020/04/129494_klein_Copyright_George-Becker-pexels.jpg 666 1000 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2020-04-02 09:35:002020-04-02 09:35:00Coronavirus und Vermieter

Welcher Maklervertrag ist der richtige für Sie?

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Wenn Sie mit dem Gedanken spielen eine Immobilie rechtssicher zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, kommen Sie um einen Makler nicht drum herum. Der Profi-Makler kümmert sich darum, dass Ihre Immobilie schnell einen zahlungskräftigen Käufer findet. Bevor man aber einen Makler beauftragt, unterschreibt man zunächst einen Maklervertrag. Davon gibt es verschiedene. Welcher ist für Sie der richtige?

Der einfache Maklerauftrag

Der einfache Maklerauftrag ist ein lockerer Vertrag. Hier reicht es aus, wenn er mündlich abgeschlossen wird. Seine Dauer ist zwar zeitlich unbegrenzt, kann aber auch jederzeit vom Eigentümer gekündigt werden. Eine Exklusivität gibt es bei diesem Vertrag nicht. Das heißt also, dass der Verkäufer seinen Auftrag auch parallel an andere Makler weitergeben kann. Das hat jedoch mindestens zwei entscheidende Nachteile: 1. Der Makler ist hier nicht verpflichtet, aktiv zu werden. 2. Kaufinteressenten werden oft skeptisch, wenn Sie eine Immobilie von mehreren Maklern angeboten finden. Sie fragen sich, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Die Immobilie könnte so zum Ladenhüter werden.

Der Makleralleinauftrag

Beim Makleralleinauftrag entscheidet sich ein Eigentümer dazu, seine Immobilie ausschließlich von nur einem Makler vermarkten zu lassen. Das hat den Vorteil, dass Immobilienverkäufer sich hier auf den vollen Einsatz ihres Maklers verlassen können. Deshalb wird ein individueller Vertrag zwischen Verkäufer und Makler geschlossen. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Makleralleinauftrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen wird, in der Regel zwischen drei und acht Monaten. Für Immobilienverkäufer bedeutet das, dass die Dauer des Verkaufsprozesses im Vorhinein kalkulierbar ist. Bei dieser Vertragsvariante darf der Eigentümer aber auch noch selbst einen passenden Interessenten suchen.

Der qualifizierte Alleinauftrag

Beim qualifizierten Alleinauftrag vereinbaren Verkäufer und Makler, dass die Immobilie exklusiv vom Makler vermarktet wird. Das bedeutet, dass weder der Eigentümer noch ein anderer Makler die Immobilie vermarkten darf. Für den Fall, dass der Eigentümer einen Interessenten findet, muss er ihn an seinen beauftragten Makler verweisen. Die Laufzeit des qualifizierten Alleinauftrags sieht im Grunde aus wie die des Makleralleinauftrages. Auch bei dieser Variante kann sich der Käufer sicher sein, dass der Makler alles daransetzen wird, die Immobilie zu verkaufen. Durch die vertraglichen Vorgaben hat der Makler darüber hinaus keine großartige Chance, die Abmachung wieder zu lösen oder gar auf die lange Bank zu schieben.

Sie möchten beim Immobilienverkauf auf der rechtssicheren Seite sein? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinauftrag

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmakler

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienrecht_(Deutschland)

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © BrianAJackson/Depositphotos.com

27. März 2020/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2020/03/20_KW13_Depositphotos_24529065_xl-2015_klein_Copyright_BrianAJackson.jpg 667 1000 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2020-03-27 15:55:522020-03-27 15:55:52Welcher Maklervertrag ist der richtige für Sie?

Coronavirus und Immobilienbesichtigung

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Immobilienverkäufer wie -käufer sind verunsichert. Bei manchen drängt die Zeit, sie müssen aus der aktuellen Immobilie und suchen dringend eine neue. Andere Immobilienverkäufer möchten schnell den Verkauf hinter sich bringen. Für viele stellt sich die Frage: Kann ich jetzt noch Immobilienbesichtigungen durchführen oder Immobilien besichtigen? Die Antwort: Es ist möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden.

Manchmal können Besichtigungen nicht vermieden werden. Zum Beispiel bei Notverkäufen oder wenn Kaufinteressenten aus ihrer aktuellen Immobilie ausziehen müssen. Doch in der aktuellen Situation sind Besichtigungen schwieriger geworden. Wenn allerdings die richtigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, können auch jetzt noch Besichtigungen durchgeführt werden.

Virologen halten das Risiko einer Infektion an Türgriffen oder anderen Oberflächen zwar für gering. Allerdings schließen sie eine Übertragung der Viren darüber nicht aus. Aber auch hier kann durch Einsatz von Desinfektionsmitteln die Risiken minimiert werden.

Wer jetzt den Verkauf seiner Immobilie vorbereitet und Besichtigungen plant, weil er es nicht verschieben kann, der sollte sehr vorsichtig sein. Profi-Makler bieten virtuelle Besichtigungen an, die vielen Interessenten oft schon genügen, um herauszufinden, ob die Immobilie etwas für sie ist.

Wer sich an folgende Hygiene-Regeln hält, kann auch jetzt wirklich unvermeidbare Besichtigungen durchführen:

  • Bei der Besichtigung sollten nicht mehr als drei Personen anwesend sein
  • Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern sollte immer eingehalten werden
  • Hände regelmäßig und mindestens 20 Sekunden mit Seife und bis zum Handgelenk waschen
  • In Armbeuge niesen und husten, nicht in die Hand
  • Keine Hände schütteln
  • Ins Gesicht fassen vermeiden, denn hier sind die Schleimhäute (Mund, Augen, Nase)
  • Gut lüften

Atemmasken helfen nur in einem Fall: wenn man selbst Symptome hat. Dabei helfen allerdings Papiermundschutz, Mund-Nasen-Schutz oder eine N95-Maske aus dem Baumarkt kaum. Nur eine FFP3-Maske kann vor Viren-Tröpfchen schützen.

Planen Sie Immobilienbesichtigungen und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Rufen Sie uns an, wir können Ihnen gegebenenfalls eine virtuelle Besichtigung anbieten.

 

Foto: © Francesca Tosolini/Unsplash.com

25. März 2020/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2020/03/20_13aKW_tHkJAMcO3QE_klein_Copyright_Francesca-Tosolini-unsplash.jpg 667 1000 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2020-03-25 15:04:212020-03-25 15:04:21Coronavirus und Immobilienbesichtigung

Vom Büro an den Küchentisch: das Homeoffice

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Aufgrund des Coronavirus bleiben viele Büros geschlossen. Trotzdem muss das Leben und auch das Geschäft weiter gehen. Bleibt also das Homeoffice als einziger Ausweg. Was für einige nach einem großen Vergnügen klingt, ist für andere der pure Albtraum. Egal wie Sie dazu stehen, das Homeoffice ist eine wahre Herausforderung. Doch wie organisiert man die Zeit im Homeoffice richtig?

Wer zum ersten Mal im Homeoffice arbeitet, sollte nicht den gewohnten Arbeitsfluss erwarten. Zu groß ist die Ablenkung durch die alltäglichen Dinge im eigenen Heim. Sprechen Sie sich daher vorher unbedingt mit Ihrer Familie ab und machen Sie einen Arbeitsplan, damit Sie ungestört arbeiten können.

Der wichtigste Schritt zum erfolgreichen Arbeiten liegt zunächst darin, sich einen ruhigen Arbeitsplatz zu suchen. Dabei ist es egal in welchem Zimmer dieser Platz lieg, so lange es ruhig und funktional eingerichtet ist.

Das Homeoffice benötigt Planung und Disziplin

Von zu Hause zu arbeiten benötigt sehr viel Planung und Disziplin. Nachdem also der passende Arbeitsplatz gefunden wurde, machen Sie sich daran Ihre Fristen und Ziele zu definieren und aufzuschreiben. Das ist besonders wichtig, weil die Zeit im Homeoffice meist besonders schnell vergeht. Falls Sie nicht an feste Arbeitszeiten gebunden sein sollten, finden Sie heraus zu welcher Tageszeit Sie am besten arbeiten können. Kennt man seine produktivsten Stunden, kann man in kürzerer Zeit effizient arbeiten und somit mehr Arbeit erfolgreich erledigen.

Finden Sie dabei auch gleich heraus, wie lange Ihre Konzentrationsspanne ist. Je nachdem können Sie dann Ihre Pause planen. Haben Sie also das Gefühl Ihre Konzentration lässt nach einer halben Stunde Arbeit nach, dann machen Sie eine kurze Pause und weiter geht es. Pausen sind auch im Homeoffice wichtig, denn sonst sind Fehler vorprogrammiert.

Das Homeoffice macht einsam

Die meisten vermissen im Homeoffice vor allem die soziale Komponente. Das Homeoffice kann einsam machen. Zum Glück ist die Videochat-Technik schon so weit, dass man von überall aus kommunizieren kann. Daher sollten Sie das auch tun. Kommunizieren Sie mit Ihren Kollegen. Lassen Sie Ihren Chef wissen, wie weit Sie gekommen sind. Treffen Sie sich als Gruppe online und besprechen Sie neben der Arbeit auch, wie Sie sich zu Hause fühlen.  Sie werden schnell erkennen, dass Sie mit Ihren Problemen nicht allein dastehen.

Auch zu Hause müssen Sie irgendwann Feierabend machen. Leichter gesagt als getan, wenn man eigentlich schon zu Hause ist. Fahren Sie den PC herunter, klappen Sie den Laptop zu und schalten Sie das Smartphone aus. Geben Sie sich auch zu Hause eine Routine. Was Sie am Tag bis zum Feierabend nicht geschafft haben, machen Sie am nächsten Tag weiter.

Sie suchen Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Wir sind aus dem Homeoffice für Sie da. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Telearbeit#Homeoffice_wegen_COVID-19

https://www.arbeitsrechte.de/home-office/

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufmerksamkeit

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © monkeybusiness/Depositphotos.com

20. März 2020/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2020/03/20_KW12_Depositphotos_4770618_xl-2015_klein_Copyright_monkeybusiness.jpg 667 1000 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2020-03-20 09:45:162020-03-20 09:45:16Vom Büro an den Küchentisch: das Homeoffice
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