Eine Scheidung ist oft eine emotionale Achterbahnfahrt. Zusätzlich ist es auch ein bürokratischer Aufwand. Auch wenn die gemeinsame Immobilie immer im Hinterkopf ist, fällt es vielen Paaren schwer, eine gute Lösung dafür zu finden. Damit es Ihnen leichter fällt, den Überblick bei der Scheidungsimmobilie zu behalten, finden Sie hier unsere Checkliste.

Für gewöhnlich gibt es vier Möglichkeiten, mit der gemeinsamen Immobilie in der Scheidung umzugehen. Sie kann verkauft oder vermietet werden. Einer der ehemaligen Partner kann sie übernehmen und den anderen auszahlen oder an ihn Miete zahlen.

Immobilie verkaufen

  • Vorteil: ist sinnvoll, wenn Schulden getilgt werden müssen, beispielsweise die Immobilienfinanzierung noch nicht abgezahlt ist
  • Nachteil: wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, verlangen viele Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Wichtig: es kann Spekulationssteuer anfallen, wenn vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie gewohnt wurde
  • Achtung: können sich beide nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung – diese wirkt sich oft negativ auf den Verkaufserlös aus

Immobilie vermieten

  • Vorteil: ist sinnvoll, wenn die Immobilie im Familienbesitz bleiben soll
  • Nachteil: als Vermieter muss man sich um die Verwaltung der Immobilie kümmern, bei Scheidungspaaren kann das zu Streit führen
  • Wichtig: die Verwaltung einer Immobilie klappt oft nur, wenn das Scheidungspaar noch gut miteinander auskommt und Verantwortlichkeiten aufgeteilt werden können
  • Achtung: ist der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt, sollten die Mieteinnahmen ausreichen, um die monatlichen Raten zu decken

Einer der Ex-Partner übernimmt die Immobilie

  • Wichtig: wer die Immobilie übernimmt, muss alle Kosten stemmen können – der andere Partner muss ausgezahlt werden, ist der Kredit noch nicht abgezahlt, fallen diese Kosten ebenfalls an, ebenso müssen Wohn- und Instandhaltungskosten getragen werden
  • Achtung: es besteht häufig die Gefahr der finanziellen Überlastung, vor diesem Schritt sollte alles gründlich durchgerechnet werden

Einer bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner

  • Vorteil: mögliche Unterhaltszahlungen können mit der Miete verrechnet werden
  • Nachteil: für laufende Kredite haften weiterhin beide – wird einer zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert
  • Achtung: kann der Kredit nicht abgezahlt werden, droht wiederum die Zwangsversteigerung

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Als Immobilienbesitzer brennt Ihnen sicherlich die Frage unter den Nägeln, wie viel Ihre Immobilie wert ist, egal, ob Sie gerade veräußern wollen oder nicht. Doch wie funktioniert eine fachkundige Wertermittlung? Und soll mit diesem Wert in die Preisverhandlungen eingestiegen werden?

Einige Eigentümer spielen mit dem Gedanken, das geliebte Eigenheim auf eigene Faust zu verkaufen. Sie denken, dass sie anhand vergleichbarer zum Verkauf stehender Objekte einen realistischen Marktpreis ermitteln und so gut vorbereitet in den Verkauf starten können. Einen Makler, so denken wahrscheinlich einige unter Ihnen, brauchen Sie für dieses Vorhaben nicht zu bemühen.

Was macht ein Makler besser?

Ein Makler nutzt drei etablierte Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie. Das Sachwert-, das Ertragswert- und das Vergleichswertverfahren leisten hier seit Jahrzehnten gute Arbeit. Je nach Immobilienart greift die eine oder andere Methode, um einen stichhaltigen Wert zu ermitteln.

So arbeitet ein kompetenter Makler

Nachdem Ihr Eigenheim zunächst mittels Software professionell bewertet wurde, geht es darum, die Sache noch einmal auf Herz und Nieren zu prüfen. Die wertbestimmenden Merkmale wie Lage, Ausstattung und Zustand der Immobilie gilt es zu gewichten, da jede Immobilie bekanntermaßen einzigartig ist. Daher haben Immobilien mit ähnlichen Merkmalen wie Lage, Baujahr und Ausstattung nach vielen Jahren aufgrund des unterschiedlichen Erhaltungszustandes beim Verkauf unter Umständen einen komplett anderen Preis.

Energieeffizienz als neues Verkaufsargument

Seit Klimakrise und gestiegenen Energiekosten spielt ein neues Kriterium eine beachtliche Rolle: Die Umweltfreundlichkeit des Gebäudes. Auf einer Skala von A-G werden diese bewertet. Erzielt eine Immobilie aufgrund fehlender Dämmung der Hauswände, alter Fenster ohne ausreichend Isolierung und eines ungedämmten Dachstuhles eine miserable Bewertung, hat dies Auswirkungen auf die Nachfrage und den erzielbaren Preis beim Verkauf.

Angebotspreis als Ergebnis des Zusammenspiels aus Angebot und Nachfrage

Am Ende des Tages zählt nur eines: Wird bei diesem Angebotspreis genügend Nachfrage generiert, sodass es zum Verkauf kommen kann? Falls nicht, avanciert das Eigenheim zum Ladenhüter, dem Interessenten insgeheim Mängel unterstellen, da die Vermarktungsdauer viel zu lange dauert.

Ein seit Jahren in der Gegend tätiger Makler kennt seine Heimat. Er weiß, welche anderen Immobilien aktuell zum Verkauf stehen, wie diese preislich einzuordnen sind und wie der Preis Ihrer Immobilie angesetzt werden muss, um schnell erfolgreich zu veräußern. Er wird mit Rücksicht auf Nachfragesituation und Konkurrenzlage den passenden Angebotspreis nennen, um nach einer erfolgreichen Verhandlung zu einem zufriedenstellenden Ergebnis für beide Seiten zu kommen.

Sie fragen sich, welche Faktoren maßgeblich in die Wertermittlung hineinspielen oder wollen wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Dann nehmen Sie Kontakt auf! Wir beraten Sie gern!

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Es hat geklappt: nach langer Suche nach einem neuen Zuhause hat ein Makler Sie eingeladen, um die Immobilie zu besichtigen. Schon sieht man sich als frisch gebackener Eigentümer in neu eingerichteten Räumen auf dem Sofa sitzen. Bevor allerdings der Stift für die Unterschrift unter dem Kaufvertrag gezückt werden kann, ist es noch ein weiter Weg. Schritt 1: Die Vorbereitung auf die Besichtigung.

Die Freude ist groß, wenn die Einladung zu einer Besichtigung ins Haus flattert. Schließlich könnte es endlich das neue Zuhause sein, auf das man schon so lange gewartet hat. Bei aller Aufregung: verkleiden Sie sich nicht, bleiben Sie locker, schauen Sie sich ganz genau um, stellen Sie alle Fragen, die Ihnen auf der Zunge liegen, hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und bereiten Sie sich gut vor! Wir erklären Ihnen, was Sie als Kaufinteressent schon vor einer Besichtigung wissen können.

Die Vorbereitung: Fragen, die vorher beantwortet werden können

Bevor Sie während der Besichtigung von Informationen erschlagen ermattet in der Ecke stehen, können Sie sich die grundlegenden Eckpunkte schon vorher anschauen. Informieren Sie sich zum Beispiel im Exposé über die Wohnfläche, das Baujahr, den Grundriss und wie groß das Grundstück ist.

Auch wichtig: die Lage. Die Anbindung, der nächste Supermarkt oder wo Sie in der Nähe einen Arzt finden, verrät Ihnen der Blick ins Internet. Oder Sie fahren schon mal am Objekt vorbei. Dabei können Sie auch schon mal zu den Nachbarn blinzeln, schauen, ob es eine Lärmquelle in der direkten Umgebung gibt oder einschätzen, wie weit der Weg zu Ihrer Arbeitsstelle ist. Neben den Fotos im Exposé können Sie sich auch mit einem 360-Grad-Rundgang einen ersten guten Eindruck von der Immobilie verschaffen. Grundsätzlich sollten Sie sich schon mal fragen, ob die Immobilie zu Ihren Vorstellungen und Zukunftsplänen passt und welche Kompromisse Sie eingehen würden. Alle anderen Fragen, die Sie zur Immobilie haben, sollten Sie sich notieren und für den Makler zur Besichtigung mitnehmen.

Auch ein Blick in die Unterlagen kann schon viele Fragen im Vorhinein beantworten. Wenn es Ihnen möglich ist, schauen Sie sich folgendes an: Energieausweis, Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne der Gemeinde sowie Altlasten- und Baulastenverzeichnis. Was im Einzelnen dort zu finden ist und warum diese Unterlagen wichtig sind, kann Ihnen auch der Makler im Vorhinein erläutern.

Während der Besichtigung: Welche Fragen sollte ich nicht stellen?

Grundsätzlich können Sie alles fragen, was die Immobilie betrifft. Auch zu Schäden und Mängeln oder warum und wie lange schon die Immobilie zum Verkauf steht, wieviel Interessenten es gibt, wie die Nachbarschaft drauf ist und wann das Haus das letzte Mal energetisch saniert wurde. Vermeiden sollten Sie Fragen nach dem Privatleben der Vorbesitzer oder wofür sie das Geld brauchen, dass Sie ihnen für die Immobilie zahlen werden. Ansonsten gilt: zeigen Sie Interesse, schauen Sie in jede Ecke und fragen Sie den Makler Löcher in den Bauch. Wenn Ihnen die Immobilie zusagt: fragen Sie auf jeden Fall nach einem zweiten Termin und ob Sie die Immobilie reservieren können.

Sie wurden von uns zu einer Besichtigung eingeladen und möchten wissen, was sie erwartet? Oder Sie suchen erstmal eine Immobilie? Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Auch im hohen Alter möchten viele Menschen im eigenen Zuhause wohnen. Wenn die Kräfte aber nachlassen, wird das zunehmend schwieriger. Zum Duschen in die Badewanne zu steigen kann dann zu einem echten Hindernis werden. Deshalb plant die Bundesregierung die Verdopplung des aktuellen Förderprogramms. Lohnt sich jetzt der altersgerechte Umbau?

Viele Immobilienbesitzer haben bisher die eigene Immobilie schweren Herzens verkauft, anstatt sie barrierefrei umzubauen. Die Gründe dafür waren vielfältig: der Umbau war zu teuer, die Maßnahmen zu umfangreich und zeitaufwendig oder die Eigentümer haben sich zu spät Gedanken über das Thema gemacht, sodass sich ein barrierefreier Umbau nicht mehr lohnte.

Höhere Förderung ab 2024

Angesichts der gestiegenen Material- und Baukosten war eine Erhöhung der Förderung – so werden viele sagen – längst überfällig. Auch jetzt lässt sich darüber streiten, ob die Anpassung ausreicht. Ab dem kommenden Jahr sollen die Mittel der Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Barrierereduzierung auf 150 Millionen Euro verdoppelt werden.

Beschlossen ist das jedoch noch nicht. Der Haushaltsentwurf für 2024 soll nach der Sommerpause im Bundestag debattiert werden. Die 75 Millionen Euro, die es bisher gab, waren nach Programmstart im Juli vergangenen Jahres (2022) bereits im August ausgeschöpft. Da wirkt eine Verdopplung nur wie ein Tropfen auf den heißen Stein.

Wie sieht die Förderung aus?

Gefördert werden Maßnahmen, die Barrieren in der Immobilie reduzieren. Das können beispielsweise der Umbau einer Dusche mit Schwelle zu einer bodengleichen sein oder der Einbau eines Klappsitzes. Auch außerhalb des Gebäudes werden Maßnahmen wie die Verbreiterung von Wegen oder die Reduzierung von Stufen gefördert.

Die KfW bezuschusste solche Einzelmaßnahmen mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 2.500 Euro. Für den Umbau der eigenen Immobilie auf den Standard „altersgerecht“, erhalten Eigentümer 12, 5 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 6.250 Euro.

Lohnt sich ab 2024 der Umbau?

Kurz gesagt: das kommt darauf an. Zunächst sollten Sie überprüfen, welche Maßnahmen wirklich notwendig sind, beziehungsweise ob ein Umbau auf den Standard „altersgerecht“ sinnvoll ist. Hierzu sollten Sie sich von einem Experten für altersgerechten Umbau beraten lassen. Der kann Ihnen nicht nur sagen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie sich die KfW-Förderung darauf auswirkt. Zusätzlich kann er Sie über weitere Fördermöglichkeiten beraten.

Wenn Sie wissen möchten, ob ein barrierefreier Umbau auch den Wert Ihrer Immobilie erhöht – für viele Eigentümer ein nicht unwesentlicher Faktor –, dann sollten Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten lassen.

Möchten Sie wissen, wie sich ein barrierefreier Umbau auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung oder als Kapitalanlage zu erwerben? Dann gibt es einige Grundregeln zu beachten. Nehmen Sie im Vorfeld die Eigentümergemeinschaft (WEG) und die -versammlungen genau unter die Lupe. Denn nur wenn Sie sich mit den Bestimmungen der WEG auseinandersetzen, bleibt Ihnen ein böses Erwachen nach dem Einzug erspart. Oder?

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Reihenhauses übernehmen Sie auch einen Teil der gesamten Immobilie. Somit werden Sie ein Teil der Eigentümergemeinschaft (WEG). Nicht nur, wenn es um die ganze Immobilie geht, entscheidet die WEG. Auch bei manchen Änderungen an Ihrer Wohnung darf sie ein Wörtchen mitreden.

Was darf ich im Sondereigentum?

Zum Sondereigentum gehören die Räume der Wohnung sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes. Innerhalb Ihrer eigenen vier Wände dürfen Sie nach Belieben schalten und walten, solang das Gemeinschaftseigentum oder das Sondereigentum des Nachbarn dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Wie Sie Ihre Wohnung vom Fußboden bis zur Decke gestalten, ist allein Ihre Sache. Außer tragende Wände dürfen Sie Wände einreißen und den Grundriss verändern. Allerdings ist es ratsam, die Nachbarn vor den anstehenden Bauarbeiten zu informieren.

Was darf ich im Gemeinschaftseigentum?

Zum Gemeinschaftseigentum gehört, was nicht explizit als Sondereigentum ausgewiesen ist. Dazu gehören beispielsweise die tragenden Teile des Gebäudes, das Dach, die Fenster, das Treppenhaus sowie Grünanlagen oder Tiefgarage.

Geht es um die gesamte Immobilie, entscheidet die WEG. Hier sind nicht nur Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen gemeint. Manche WEG entscheidet auch bei der Gestaltung der Außenseite Ihrer Wohnungstür mit. Auch das Anbringen eines Balkonkraftwerks, einer Satellitenschüssel oder einer Ladesäule für Ihr Elektroauto unterliegt in der Regel der Entscheidungsgewalt des Eigentümergremiums. Die Mehrheit muss für die jeweilige Veränderung stimmen.

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Bevor Sie den Kaufvertrag für die Eigentumswohnung unterzeichnen, sollten Sie sich die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ansehen. In der Teilungserklärung sind Gemeinschafts- und Sondereigentum aufgelistet. Ebenso befindet sich hier ein Aufteilungsplan, in welchem die einzelnen Wohnungen und Räume dargestellt sind.

In der Gemeinschaftsordnung steht, welche Rechte und Pflichten der Eigentümer gegenüber der Verwaltung hat, soweit sie sich von den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes unterscheiden. Dort sind ebenfalls die Stimmrechts- und Kostenverteilungsregeln dokumentiert.

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Suche und dem Erwerb einer passenden Eigentumswohnung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Durch Inflation und gestiegene Zinsen haben viele Immobiliensuchende das Gefühl, sich keine Immobilie leisten zu können. Auch für Gutverdiener scheint der Mietmarkt attraktiver zu sein. Nähern sich jedoch Miet- und Kaufpreisraten an wie aktuell, lohnt sich der Vergleich. Was können Immobiliensuchende jetzt tun?

Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ist es derzeit selbst für das reichste Fünftel der Deutschen schwerer geworden, eine bezahlbare Immobilie zu finden. 5.000 Euro netto im Monat genügen einem Paar oft nicht mehr, um eine Immobilie zu finanzieren.

Nur 47 Prozent der angebotenen Immobilien waren Ende letzten Jahres für das einkommensreichste Fünftel der Gesellschaft erschwinglich. Anfang 2022 waren es noch 62 Prozent. Ein Paar mit einem Nettoeinkommen von circa 3.730 Euro konnte sich Ende letzten Jahres nur 28 Prozent der angebotenen Immobilien leisten.

Mieten kaum noch günstiger als kaufen

Die geringe Erschwinglichkeit resultiert aus der Inflation, den gestiegenen Zinsen sowie Baukosten und Verbraucherpreisen. Die Studie des IW zeigt, dass in den Top-7-Städten Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf und Stuttgart am Anfang dieses Jahres weniger Immobilien erschwinglich waren, obwohl mehr Immobilien angeboten wurden als noch im letzten Jahr. Die Anzahl der bezahlbaren Immobilien hat sich dagegen von Anfang bis Ende 2022 mehr als halbiert.

Wenn sich Menschen vom Kaufmarkt dem Mietmarkt zuwenden, trägt das dazu bei, dass der Druck auf dem Mietmarkt steigt. Dadurch steigen die Mieten. So sind im vergangenen Jahr die Mieten wieder stärker gestiegen als in den Jahren zuvor. Teilweise sind Mietwohnungen kaum noch günstiger als die eigenen vier Wände.

Was können Immobiliensuchende jetzt tun?

Passen sich Immobiliensuchende der aktuellen Situation am Markt an, ist auch eine Immobilie immer noch finanzierbar. Die Kaufpreise sind bereits gefallen. Immobilienexperten gehen sogar davon aus, dass die Angebotspreise noch weiter fallen müssen, um die Finanzierungsfähigkeit zu treffen.

Es kann sich durchaus lohnen, einfach mal ein Kaufangebot abzugeben. Durch die veränderte Situation am Immobilienmarkt sind viele Verkäufer verhandlungsbereit. Alternativ können Immobiliensuchende auch einen Suchauftrag bei einem lokalen Qualitätsmakler anlegen. Die Profis wissen, wie sie Immobilienverkäufern erklären, welcher Preis derzeit realistisch ist.

Von Vorteil ist auch ein ausreichend hoher Eigenkapitalanteil. Dieser sollte etwa 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises der Immobilie betragen. Wer also eine Immobilie sucht, ist gut beraten, sich sowohl von einem Finanzierungs- als auch einem Immobilienexperten begleiten zu lassen. Das erhöht die Chance, eine passende und vor allem bezahlbare Immobilie zu finden. Ein lokaler Qualitätsmakler weiß, wo bezahlbare Immobilien zu finden sind – eventuell hat er bereits eine passende in seiner Datenbank. Er berät auch bei der Finanzierung und kann einen unabhängigen Finanzierungsexperten empfehlen.

Wünschen Sie sich Unterstützung bei der Suche nach und der Finanzierung einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

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Entgegen vieler Medienmeldungen werden Immobilien weiterhin stark gesucht. Allerdings sind die Anfragen und Kauffälle stark gesunken. Der Grund: Die Finanzierungsraten sind oft weit über den Mietpreisen, weswegen sich viele Kaufinteressenten wieder dem Mietmarkt zuwenden. Was bedeutet das für Verkäufer?

Im Moment schlägt die Verunsicherung der Konsumenten auch in Sachen Immobilien voll zu Buche. Doch das ist nicht der einzige Grund, denn viele Angebotspreise sind gemessen an den Finanzierungsmöglichkeiten der Kaufinteressenten immer noch viel zu teuer. Sie konkurrieren mit Mietangeboten. Diese Kaufzurückhaltung, bedingt durch die hohen Zinsen und die Inflation, führt zu deutlich weniger Anfragen. Das hat für Verkäufer Auswirkungen auf den erzielbaren Preis.

Einschätzung eines Experten

Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Pfandbriefbanken (vdp) äußerte auf einer Präsentation des Hauptpreisindexes des ersten Quartals 2023, dass es im Moment vergleichsweise wenig Transaktionen gebe. Verkäufer und Interessenten seien im Moment auf der Suche nach einem Preisgleichgewicht. Dieses Phänomen werde uns in seinen Augen noch einige Quartale begleiten.

Wohnimmobilienpreise im Zeitverlauf

Nach Auswertungen des vpd sind die Immobilienpreise im Bereich Wohnen innerhalb eines Jahres – Vergleich erstes Quartal 2022 und erstes Quartal 2023 – um 2,1 Prozent zurückgegangen. Viele Experten glauben aber, dass für eine Marktbereinigung viel deutlichere Rückgänge zu erwarten sind.

Vor allem in Großstadtlagen, wo die Teuerung in den letzten Jahren enorm war, werden in Einzelfällen, je nach Lage, Preisbereinigungen von bis zu 40 Prozent angenommen. Dies kommt der stärksten Preiseinbuße seit Beginn der Indexaufzeichnungen gleich und stellt somit Verkäufer vor Herausforderungen bei der Preisermittlung.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zu veräußern, ist eine Beratung durch einen lokalen Qualitätsmakler unbedingt notwendig. Er unterstützt Sie beim Verkauf und erstellt dank seiner langjährigen Erfahrung eine passende Preisstrategie, um einen marktgerechten Preis für Ihre Immobilie zu erzielen. Trotz sinkender Preise sind immer noch große Gewinnmitnahmen im Vergleich zum Anschaffungspreis der Immobilie realistisch.

Besser jetzt verkaufen als auf bessere Zeiten warten

Wer derzeit verkaufen muss, sollte dies auch tun. Denn Warten ist keine gute Option. Schließlich erwarten Marktexperten auch für die kommenden Monate weiterhin Preisrückgänge, da nicht davon auszugehen ist, dass die EZB die Zinsen wieder auf ein historisches Tief Richtung einem Prozent herabsetzen wird. Solange Immobiliensuchende in unsicheren Zeiten lieber auf Mietangebote setzen, weil die Kaufraten zu hoch sind, wird die Preiskorrektur erst abgeschlossen sein, wenn sich die Schere zwischen Miet- und Kaufpreisen wieder aufeinander zubewegt.

Die passende Preisstrategie finden

Die äußerst dynamische Lage am Immobilienmarkt macht es Verkäufern also schwer, den Wert der Immobilie und den passenden Angebotspreis einzuschätzen. Für Eigentümer lauern hier zwei Gefahren: 1. Die Immobilie unter Wert zu verkaufen und 2. Auf ihr sitzen zu bleiben, weil sich wegen eines zu hohen Angebotspreises kein Interessent findet.

Deshalb ist es in jedem Fall ratsam, einen erfahrenen Profimakler hinzuzuziehen. Er ermittelt professionell einen marktgerechten Preis für die Immobilie, legt die passende Preisstrategie fest und übernimmt die Verhandlung mit dem Kaufinteressenten. Durch seine Erfahrung und Expertise kann er den Preis vor Interessenten souverän begründen.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Einschätzung des Preises oder beim Verkauf Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Die gestiegenen Zinsen haben viele Kaufinteressenten verunsichert, sie schieben den Immobilienkauf auf. Anstatt sich an eine so große Investition wie eine Immobilie zu binden, ziehen sie eine Mietwohnung vor. Aber ist das eine kluge Idee?

Die Kaufpreise für Immobilien sind gesunken. Einige Immobilienexperten betonen sogar, dass die aktuellen Angebotspreise immer noch zu hoch sind und sinken müssen. Gleichzeitig traten Kaufinteressenten von der Kaufabsicht zurück und wenden sich wieder dem Mietmarkt zu. Das erhöht dort dem Druck. Die Mieten steigen nach wie vor. Allerdings nicht bundesweit einheitlich.

Wenn die monatliche Miete so hoch ist wie die monatliche Rate für die Immobilienfinanzierung, dann fragen sich viele Immobiliensuchende, ob der Erwerb der eigenen vier Wände nicht sinnvoller ist. Um hier eine sichere Entscheidung treffen zu können, ist es wichtig, zu wissen, was am Mietimmobilienmarkt los ist.

In unserem kurzen Video gehen wir auf die aktuellen Entwicklungen am Mietmarkt ein und betrachten ausgewählte Regionen in Deutschland. Wenn Sie mehr über den aktuellen Mietmarkt – vor allem in unserer Region – wissen möchten, dann kontaktieren Sie uns! Wir haben die Immobilienmarkt – sowohl für Miete als auch für Kauf – immer im Blick. Deshalb können wir Sie fachkundig beraten wo sich mieten oder kaufen lohnt.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche – egal ob Kauf oder Miete? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Eine schöne Vorstellung: entspannt liegt man auf der Terrasse der eigenen Immobilie, während im Garten Kind und Kegel umhertollen. Eine Immobilie mit Garten ist für viele noch immer ein Lebenstraum, der erfüllt werden will. Hat man die passenden vier Wände plus attraktives Grün gefunden, wird eines im Freudentaumel schnell vergessen: was man als Eigentümer muss, darf und sollte.

Nutzungspflicht

Soll die neue Immobilie nicht nur zu Wohn- sondern auch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, ist das nur möglich, wenn eine baurechtliche Bewilligung vorliegt. Ist die Immobilie nur für das Wohnen genehmigt, darf dort kein Gewerbe ausgeführt werden,

Duldungspflicht

Es gibt Einwirkungen von außen, die Sie dulden müssen: dazu gehört etwa, dass die örtliche Müllabfuhr Ihren Müll abholt und dass Ihre Immobilie an die städtische Wasserversorgung angeschlossen ist. Auch wenn Energieversorger Leitungen für den Anschluss an das Versorgungsnetzwerk verlegen müssen, muss das geduldet werden. Anders sieht es aus beim Energieunternehmen – unter diesen können Sie frei wählen.

Räum- und Streupflicht

Wenn der Winter mit Eis und Schnee Einzug gehalten hat, sind Eigentümer dazu verpflichtet, die Wege vor Ihrem Eigentum zu räumen und zu streuen, auch wenn es sich um öffentliche Gehwege handelt. Tun Sie das nicht und jemand rutscht aus und verletzt sich, haften Sie als Eigentümer.

Verkehrssicherungspflicht

Auch diese Pflicht ist zum Schutz Dritter gedacht. Sie müssen dafür sorgen, dass niemand durch eventuelle Mängel oder Schäden an Ihrer Immobilie verletzt werden kann. Lockere Dachziegel können ebenso dazu zählen wie die Schaukel Ihrer Kinder, die nicht mehr fest ist oder rostige Nägel an der Außenwand. Passiert doch etwas, haften Sie als Eigentümer. Schauen Sie also regelmäßig nach, ob bei Ihnen noch alles heil ist.

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Nicht nur Käufer, sondern auch Eigentümer sind dazu verpflichtet, Maßnahmen der energetischen Sanierung durchzuführen. Gerade im Hinblick auf die Wärmewende oder auch, wenn Sie planen, irgendwann zu verkaufen, sollten Sie schauen, was Sie tun können und müssen. Eine sanierte Immobilie erhöht den Wert und findet schneller einen neuen Besitzer. Ein lokaler Profi-Makler kann Sie als Fachmann auf seinem Gebiet dazu beraten.

Sie haben Fragen zum Immobilienkauf und -verkauf? Die beantworten wir Ihnen gerne – kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Wechselt eine Immobilie den Eigentümer, verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 den Käufer zur Sanierung. Für Käufer bedeutet das, dass die Immobilie teurer wird. Das wiederum bedeutet für Verkäufer, dass es aktuell noch schwieriger wird, einen Käufer zu finden.

Wie bei Haushaltsgeräten gibt es auch für Immobilien eine Energieeffizienzklasse, die Skala reicht von A bis H. Bis 2033 sollen alle Wohngebäude in der EU die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen. Laut Schätzungen wären in Deutschland circa 14 Millionen Gebäude betroffen. Für Kaufinteressenten bedeutet das eine zusätzliche Belastung neben den teilweise immer noch hohen Immobilienpreisen sowie den gestiegenen Zinsen für eine Immobilienfinanzierung. Bei der Berechnung ihrer finanziellen Mittel für den Hauskauf müssen sie diese Kosten mit einbeziehen.

Was bedeutet das für Verkäufer?

Der Erwerb einer Immobilie wird dadurch erschwert. Deshalb versuchen viele Kaufinteressenten die Kosten der Sanierung vom Kaufpreis abzuziehen. Wer nicht auf seiner Immobilie sitzen bleiben möchte, könnte gezwungen sein, den Forderungen des Kaufinteressenten nachzukommen.

Die Wärmepumpe führt auch zu einer anderen Änderung am Immobilienmarkt: Nicht mehr nur die Lage ist ein wichtiges Kriterium, sondern auch die Energieklasse des Gebäudes. Verkäufer sollten das bedenken. Bei Immobilien mit schlechter Energieeffizienz drohen drastische Preisabschläge.

Wert der Immobilie

In jedem Fall ist es ratsam, einen lokalen Qualitätsmakler hinzuzuziehen. Er führt eine professionelle Wertermittlung durch. Diese ist Grundlage für die Preisstrategie sowie die Preisverhandlung mit dem Interessenten. Mit einer professionellen Wertermittlung im Rücken können Verkäufer zwar souveräner in der Preisverhandlung auftreten. Allerdings sollten sie das besser einem Profi überlassen.

Preisverhandlung

Denn in der aktuellen Marktsituation ist es für Verkäufer kaum möglich, die Preisverhandlung selbst durchzuführen. Um erfolgreich zu sein, ist derzeit viel Hintergrundwissen nötig. Wie viel Immobilie sind Banken jetzt beispielsweise bereit zu finanzieren? Wie Eigenkapital müssen Kaufinteressenten aufbringen? Und nicht zuletzt: Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung? Hier sollten Eigentümer sich auf die Hilfe eines Profis verlassen, um in einer angemessenen Zeit zu einem marktgerechten Preis ihre Immobilie zu verkaufen.

Vor dem Verkauf sanieren

Eine Alternative könnte sein, selber vor dem Verkauf zu sanieren. Werden die nötigen Maßnahmen umgesetzt, wirkt sich das positiv auf den Preis aus. Zudem gibt es staatliche Förderungen zur Sanierung. Käufer, die mit dem Hinweis auf die Sanierungskosten versuchen den Preis zu drücken, werden die staatlichen Förderungen nicht mit in die Rechnung einbeziehen. Diesen Vorteil, den sonst der Käufer nutzt, kann auch der Verkäufer nutzen.

Welche Maßnahmen energetisch sinnvoll sind und den vom Staat geforderten Standard erfüllen, kann Ihnen ein Energieberater sagen. Welche Maßnahmen sich wie auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken, weiß ein Qualitätsmakler in Ihrer Region.

Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist und ob sich eine Sanierung vor dem Verkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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