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So regeln Sie Ihr Immobilienerbe schon zu Lebzeiten

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Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, entscheidet sich so mancher Immobilieneigentümer, sein Erbe bereits zu Lebzeiten zu organisieren. Mit einer Schenkung kann zum einen die Steuerlast verringert, zum anderen der Pflichtteilsanspruch reduziert werden. Was ist dabei zu beachten?

Ein Erbe, wie eine Immobilie oder anderes Vermögen, kann durch eine Schenkung vom Eigentümer auf eine andere Person übertragen werden. Wenn der Empfänger der Schenkung die Person ist, die das Vermögen ohnehin geerbt hätte, spricht man von einer vorweggenommenen Erbfolge. Ein häufiges Beispiel hierfür ist, wenn ein Eigentümer seine Immobilie zu Lebzeiten an sein Kind überträgt.

Der Schenkungsvertrag

Es benötigt einen notariell beglaubigten Schenkungsvertrag, damit die Schenkung rechtlich gültig ist. Neben dem Gegenstand der Schenkung werden dort eventuelle Gegenleistungen festgehalten.

Zu diesen Gegenleistungen gehört beispielsweise, dass der Schenker ein Rückforderungsrecht verlangen kann. Das bedeutet, dass er, sollte der Beschenkte in finanzielle Nöte kommen, die Immobilie zurückverlangen kann. Somit ist die Immobilie geschützt, wenn es zu finanziellen Forderungen an den Beschenkten kommt.

Wohnen bleiben mit Wohn- oder Nießbrauchrecht

Bei einer Schenkung ist es zudem möglich, dass ein Wohn- oder Nießbrauchrecht vereinbart wird. Der Schenkende ist somit abgesichert und kann die Immobilie weiter bewohnen. Eine weitere Gegenleitung wäre, dass die Pflege im Alter in den Schenkungsvertrag mit aufgenommen wird.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?

Die Höhe des Steuerfreibetrags ist vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Bei Ehegatten liegt dieser bei 500.000 Euro, bei Kindern bei 400.000 Euro. Wenn der Wert der Immobilie diesen Freibetrag übersteigt, müssen Steuern gezahlt werden. Die Freibeträge für weiter entfernte Verwandte sind dementsprechend geringer.

Interessant ist daher, wie Steuern vermieden werden können. Keine Steuer fällt unter folgender Voraussetzung an: Wenn im Abstand von zehn Jahren lediglich Teile der Immobilie verschenkt werden und deren Wert unter den Freibeträgen bleibt.

Wie hoch ist der Wert der Immobilie?

Um zu wissen, wie hoch die Steuer ausfällt, muss man den Wert der Immobilie kennen, denn davon ist die Höhe abhängig. Um diesen genau zu ermitteln, sollte ein orts- und marktkundiger Qualitätsmakler zu Rate gezogen werden. Dank seiner langjährigen Erfahrung und seinem Know-how kann er Ihre Immobilie bestens einschätzen und weiß genau, auf was er achten muss.

 

Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © nupix/Depositphotos.com

14. August 2024/0 Kommentare/von sturmimmobilien
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