Sie haben Fragen?

0721 / 9 41 41 41
Immobilienmakler Karlsruhe | Sturm Immobilien GmbH
  • Startseite
  • Verkaufen
    • Wertermittlung & Marktanalyse
    • Rundum-Service
    • Immobilien bei Erbschaft
    • Immobilien bei Scheidung
    • Wohnen im Alter
    • Immobilien zur Verrentung
    • Referenzen
    • Immobilien-Radar
    • Verkaufsanfrage
    • Tipps für Privatverkäufer
    • Zinsrechner
    • Sanierungsrechner
    • Budgetrechner
    • Immobilienwertrechner
  • Kaufen / Mieten
    • Alle Angebote
    • VIP-Service
    • Finanzierung
    • Energieausweis
    • Suchauftrag
    • Immobilien-Radar
  • Marktberichte
    • Immobilien-Radar
    • Marktbericht Karlsruhe
    • Marktbericht Ettlingen
    • Marktbericht Eggenstein-Leopoldshafen
    • weitere Marktberichte
  • Unternehmen
    • Firmenprofil
    • Warum Sturm Immobilien?
    • Presse
    • Auszeichnungen
    • Kundenstimmen
    • Mitgliedschaften
    • Team
    • Kooperationspartner
  • Servicecenter
    • Live Immobilien-Bewertung
    • Wertermittlung
    • Tipps & Wissenswertes
    • Unser Immobilien-Magazin
    • Leben in Karlsruhe
    • Immobilienbranche
    • Finanzierungsrechner
    • Immobilien News
    • Immobilien ABC
    • Umzugs-Checkliste
    • ServicePLUS
    • Unsere Immobilien-Videos
  • Kontakt
    • Selbstauskunft
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Widerrufsrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Menü Menü

Vermietete Wohnung geerbt – was nun?

Aktuelles

Wird eine vermietete Wohnung vererbt, geht auch das Mietverhältnis auf den Erben oder die Erbengemeinschaft über. Erben sind dann Vermieter. Das Erbe bringt nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten. Doch worauf müssen Erben achten, wenn sie die Wohnung verkaufen, weiterhin vermieten oder dafür Eigenbedarf anmelden möchten?

Erben einer vermieteten Wohnung müssen sich darüber verständigen, wie es mit der Immobilie weitergehen soll. Werden sie sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung. Diese kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen und sollte besser vermieden werden.

Vermietete Wohnung verkaufen

Oft entscheiden sich Erbengemeinschaften für den Verkauf einer vermieteten Immobilie, denn die Wohnung gemeinsam zu verwalten ist häufig aufwendig und vielen Erben fehlen die nötigen Fachkenntnisse. Zwar kann eine Hausverwaltung beauftragt werden, wenn aber die Mieteinnahmen durch mehrere Erben geteilt werden müssen, lohnt sich das für viele Erben nicht mehr.

In der Regel ist der Verkaufserlös einer unvermieteten Wohnung höher als bei einer vermieteten, da hier die Nachfrage höher ist. Andererseits bietet eine vermietete Wohnung für Anleger den Vorteil, dass sie nicht erst einen Mieter suchen müssen und direkt mit dem Kauf Mieteinnahmen generieren.

Ein lokaler Qualitätsmakler berät Erbengemeinschaften, wann sich der Verkauf einer vermieteten Immobilie lohnt. Er findet auch einen passenden Anleger und verkauft die Wohnung zu einem marktgerechten Preis.

Wohnung weiter vermieten

Entscheidet sich die Erbengemeinschaft dazu, die Immobilie zu vermieten, muss sie einiges beachten. Bei allen Kosten, die beim Erhalt und der Verwaltung der Wohnung anfallen, haften alle Erben gleich. Die Kosten werden nach der sogenannten Erbquote aufgeteilt. In der Praxis läuft das in der Regel so, dass einer der Erben die Kosten zahlt und von den Miterben einfordert. Das kann für den jeweiligen Erben schnell kostspielig werden. Zusätzlich müssen die Erträge aus der Vermietung versteuert werden.

Eigenbedarf anmelden

Wer Mietern wegen Eigenbedarf kündigen möchte, muss nachweisen, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte oder sie für seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nachweislich benötigt. Auch hier muss sich die Erbengemeinschaft einig sein. Bei einer Eigenbedarfskündigung müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen und Formalien eingehalten werden.

Sie sind sich unsicher, worauf Sie beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article131522560/Eine-teure-Sanierung-ist-ihr-Geld-meist-nicht-wert.html

https://www.badische-zeitung.de/kaufpreisoptimierung-durch-renovieren-oder-sanieren–185062692.html

https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/renovieren-vor-dem-immobilienverkauf

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © terroa/Depositphotos.com

12. August 2021/0 Kommentare/von sturmimmobilien
https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2021/11/21_KW33_Depositphotos_172203828_xl-2015_klein_Copyright_terroa.jpg 667 1000 sturmimmobilien https://immo-sturm.de/wp-content/uploads/sites/31/2019/05/logo.png sturmimmobilien2021-08-12 09:37:212021-08-12 09:37:21Vermietete Wohnung geerbt – was nun?
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Bruchwaldstr. 13a
76229 Karlsruhe

Tel.: +49 721 9 41 41 41
Fax: +49 721 9 41 41 43

E-Mail an uns

STURM IMMOBILIEN GMBH

Bruchwaldstraße 13a
76229 Karlsruhe

Tel.: +49 721 9 41 41 41
Fax: +49 721 9 41 41 43

E-Mail an uns
Capital Top Makler Karlsruhe - Sturm Immobilen

News

  • Wohnen im Alter: Förderung für altersgerechten Umbau soll steigen5. Oktober 2023 - 13:48

    Ältere Menschen leben heute deutlich länger selbständig und gesund, doch das Alter erfordert beim Thema Wohnen besondere Bedürfnisse. Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der bundeseigenen Förderbank KfW soll gezielt Baumaßnahmen fördern, die Barrieren reduzieren. Ältere Immobilienbesitzer neigen dazu, ihr Eigentum frühzeitig zu verkaufen, anstatt barrierefreie Umbauten durchzuführen. Denn diese sind ihnen zu teuer und zeitaufwendig. Dabei…

  • Wo Immobilien erben teuer ist5. Oktober 2023 - 13:43

    Um die Erbschaftssteuer zu ermitteln, benötigt das Finanzamt einen Immobilienwert. Dieser Wert soll dem Gesetzgeber nach im Jahr 2023 näher am Verkaufswert liegen als in den vergangenen Jahren. Durch eine neue Bewertungsgrundlage kann das in einigen Regionen teurer werden als bisher. Damit das Finanzamt für Erbschaftssteuer eine Bemessungsgrundlage hat, muss zunächst der Verkehrswert einer Immobilie…

  • Link zu Mail
  • Maklervertrag Widerruf
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Cookie-Policy
  • Impressum
  • designed by Maklerwerft
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies zum einwandfreien Betrieb und zur Verbesserung Ihres Nutzungserlebnisses. Mit der Nutzung dieser Webseite stimmen Sie dem Setzen von Cookies, sowie unserer Datenschutzerklärung zu.

OKEinstellungen

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Warum wir Cookies verwenden

Beim Nutzen dieser Webseite setzen wir Cookies auf Ihrem Gerät. Wir verwenden diese Cookies, damit wir erfahren, wann Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren und um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern.

Klicken Sie auf die verschiedenen Rubriken, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies die Funktionen auf unserer Webseite einschränkt und die von uns angebotenen Funktionen beeinträchtigt werden.

Grundlegende Webseiten-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die über unsere Webseite verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und die Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies für die Bereitstellung der Webseite unbedingt erforderlich sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Webseite zu beeinträchtigen. Sie können diese blockieren oder löschen, in dem Sie die Einstellungen Ihres Browsers ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Auch können wir, mithilfe der Analysen aus diesem Cookie, Anwendungen für Sie anpassen, um Ihre Erfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Sonstige externe Dienstleistungen

Wir nutzen verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter, um Ihnen einige der Funktionen auf unserer Webseite zur Verfügung zu stellen. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten, bspw. Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese Dienste hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einbindung:

Google Map Einbindung:

Vimeo and YouTube Einbindung:

Datenschutz-Bestimmungen

Mehr über die Cookies und den Datenschutz auf unserer Seite finden Sie auf unserer Datenschutz-Seite.

Datenschutzhinweise
Nur notwendige Cookies akzeptierenAlle Cookies akzeptieren